Verlagsinfo: Die Beziehungen zwischen Verfassungsordnungen und Krieg sind eine historische Konstante. Die phänomenologische Vielfalt militärischer Gewaltausübung macht die Begrenzung von Kriegen zu einer fundamentalen Herausforderung insbesondere des Verfassungs- und Völkerrechts. Denn Kriege haben auch Wirkungen auf die Strukturen und Funktionsformen von rechtlichen Ordnungen hoheitlicher Herrschaft. Die Beiträge dieses Bandes untersuchen diese Entwicklungsdynamiken im historischen Längsschnitt. Der Blick reicht vom europäischen Hochmittelalter über die frühe Neuzeit und die beginnende Moderne bis zur Gegenwart des nationalen und internationalen Kriegsrechts. Dabei zeigt sich, dass die Verflechtungen von verfassungsförmigen Ordnungen hoheitlicher Herrschaft und kriegerischen Konflikten als immer wieder neues komplexes Geschehen zu erfassen sind, auch wenn sich einzelne Muster der historischen Entwicklung ausmachen lassen.
This three–volume case collection is designed to cover all aspects of public law that are relevant to examinations at the honors level. The first volume presents state organization law, fundamental rights, and European law in its interfaces with administrative law. The book is suitable for both self–directed examination preparation and to supplement a university or commercial case–review course.
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Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union hat in den vergangenen Jahren wichtige Entwicklungen im Bereich der Europäischen Grundrechte und der Grundfreiheiten vorangetrieben. Hierzu zählen auch Grundsatzfragen und strukturelle Weichenstellungen. Ebenso war die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte weiterhin ertragreich. Die Neuauflage des Standardlehrbuches nimmt im Einklang mit den neuen Entwicklungen eine Neustrukturierung vor und bringt das Werk auf den neuesten Rechtsstand. Die Darstellung des Lehrbuchs trägt insbesondere der wachsenden Bedeutung des Grundrechtsschutzes durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union Rechnung. Das Konzept des Lehrbuchs wurde beibehalten. Insbesondere bleibt es bei der bewährten Ergänzung der systematischen Betrachtung durch eingearbeitete Fälle und Lösungen. Adressaten des Lehrbuchs sind Studierende, Referendare und Wissenschaftler, darüber hinaus aber auch die Gerichte, Behörden und Verbände sowie alle sonstigen am Europarecht Interessierten
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Die glücklich-geniale Errungenschaft des demokratischen Verfassungsstaates ist in der Krise. Um sie zu verteidigen, gilt es sich mit ihrer Idee und Wirklichkeit auseinanderzusetzen. Vor diesem Hintergrund ordnet die Studie das bisherige verfassungstheoretische Forschungsgespräch und klärt den Status verfassungstheoretischer Analysen, Urteile und Interpretationen. Zentrales Ziel ist es, die Verfassungstheorie für den Typus des liberalen demokratischen Verfassungsstaates mit unabhängiger Verfassungsgerichtsbarkeit in ersten Umrissen zu entwerfen. Statt des Verfassungsbegriffs ist es gerade dieser verfassungsstaatliche Typus, bei dem die Verfassungstheorie ihren Ausgang nehmen muss. Von hier aus lassen sich drei Gegenstände unterscheiden, die sich hinter dem Verfassungsbegriff verbergen: der Text, das Recht und die institutionalisierte Praxis."Constitutional State and Constitution": The study outlines a constitutional theory of the liberal democratic constitutional state with independent constitutional jurisdiction. It builds on the conviction that constitutional theory does not have to start with the concept of the constitution, but with a certain type of constitutional state. From here, three objects can be distinguished that lie behind the constitutional concept: the text, the law and institutionalised practice
Description for reader: Enth.: Verfassungsrecht zwischen normativem Anspruch und politischer Wirklichkeit. Das Verfassungsrecht vor den Herausforderungen der Globalisierung. Das Verwaltungsrecht zwischen klassischem dogmatischen Verständnis und steuerungswissenschaftlichem Anspruch. Die Entwicklung eines Internationalen Verwaltungsrechts als Aufgabe der Rechtswissenschaft
Das parlamentarische Diskontinuitätsprinzip bewirkt, dass zum Ende der Wahlperiode der gesamte Parlamentsbetrieb - alle Mandatsträger, die gesamte Organisation und alle liegengebliebenen Beratungsgegenstände - verfällt, nur um in der neuen Legislatur in sehr ähnlicher Form neu zu entstehen. Der Autor zeigt auf, dass sich dieses Prinzip über alle Umbrüche in der Geschichte des deutschen Parlamentarismus erhalten hat, weil es eine bereinigende Wirkung hat und die scheinbar radikale Erneuerung durch starke kontinuierliche Effekte in der modernen Parlamentspraxis abgemildert wird. Obwohl das Diskontinuitätsprinzip kein zwingendes Verfassungsprinzip ist, hat es sich bewährt. Es gibt dem Ende und Neubeginn der Wahlperiode jedes Bundestags erst die volle Bedeutung und schafft so eine leicht nachvollziehbare Ordnung, deren Wert in einer Demokratie nicht unterschätzt werden darf. Daher sollte die Geltung des Diskontinuitätsprinzips durch eine Normierung im Grundgesetz unterstrichen werden."The Discontinuity Principle in Parliamentary Law": The discontinuity principle has the effect that at the end of the electoral period the entire parliamentary business - mandates, organizational structure and proceedings - expires and must be renewed. The author shows what shift there has been in the justification of this seemingly radical principle across historical changes, how today's parliamentary practice deals with it, why it is not a mandatory principle, but, in conclusion, deserves to be included in the text of the German constitution
Intro; Inhalt; Jahrestagung 2018; I. Gleichheit und Vielfalt; Erster Beratungsgegenstand. Gleichheit angesichts von Vielfalt als Gegenstand des philosophischen und des juristischen Diskurses; Zweiter Beratungsgegenstand. Rechtsanwendungsgleichheit in Mehrebenensystemen; II. Rechtliche Verarbeitung des technischen und medizinischen Wandels; Dritter Beratungsgegenstand. E-Government: Ein Paradigmenwechsel in Verwaltung und Verwaltungsrecht?; Vierter Beratungsgegenstand. Regulierungsauftrag für den Staat im Bereich der Fortpflanzungsmedizin?; Verzeichnis der Rednerinnen und Redner
Digitale Diskursräume eröffnen nicht nur Partizipationschancen. Sie sind auch Forum für Desinformationskampagnen und manipulative Verhaltensweisen. Paradigmatisch für diese Ambivalenz steht das Phänomen der Social Bots. Dabei handelt es sich um automatisierte Profile in sozialen Netzwerken, die unter Vortäuschung einer menschlichen Identität am Kommunikationsprozess teilnehmen. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive verdeutlichen Social Bots die normativen Konfliktlinien, die der "digitale Strukturwandel der Öffentlichkeit" mit sich bringt: Einerseits verdient auch automatisierte und anonyme Kommunikation grundsätzlich den Schutz der Meinungsfreiheit. Gleichzeitig verzerren Social Bots die öffentliche Meinungsbildung und stehen damit im Konflikt mit dem Prinzip kommunikativer Chancengleichheit. Paul Dürr entwickelt dogmatische Lösungskonzepte, um die Risiken digitaler Manipulationsformen verfassungsrechtlich abzubilden und Regulierungsinitiativen angemessen zu bewerten
""I. Eröffnung""; ""II. Erster Beratungsgegenstand: Kabinettsfrage und Gesetzgebungsnotstand nach dem Bonner Grundgesetz""; ""1. Bericht von Professor Dr. Walter Jellinek, Heidelberg""; ""2. Mitbericht von Professor Dr. Hans Schneider, Göttingen""; ""3. Aussprache""; ""III. Zweiter Beratungsgegenstand: Tragweite der Generalklausel im Art. 19 Abs. 4 des Bonner Grundgesetzes""; ""1. Bericht von Professor Dr. Friedrich Klein, M�nster i. W.""; ""2. Mitbericht von Professor Dr. Heinrich Herrfahrdt, Marburg""; ""3. Aussprache""; ""IV. Verzeichnis der Redner""
Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern ist seit Jahrzehnten gängige Praxis in der Bundesrepublik Deutschland. Eine einheitliche Dogmatik hat sich indes bisher nicht entwickelt. Vielmehr ergibt sich sowohl durch die Erweiterung verfassungsrechtlicher Kooperationstatbestände, wie die Finanzhilfen und Gemeinschaftsaufgaben, als auch die Einführung vereinzelter einfachgesetzlicher Regelungen weiterhin ein starkes Bedürfnis einer Systematisierung innerbundesstaatlicher Kooperationsmittel. Hier übernimmt das Verwaltungsabkommen als wichtiges praktisches Instrument eine tragende Rolle. Die Arbeit zeigt, dass sich die Regierungen von Bund und Ländern auf eine eigene Kooperationshoheit berufen können, und entwickelt anhand dessen drei Fallgruppen der innerbundesstaatlichen Verwaltungsabkommen. Insbesondere die kompetenziellen und gewaltenteiligen Grenzen innerstaatlicher gubernativer Zusammenarbeit werden dabei herausgearbeitet und sollen zu einer besseren Systematisierung beitragen.
"Hardly known twenty years ago, exclusion from public space has today become a standard tool of state intervention. Every year, tens of thousands of homeless individuals, drug addicts, teenagers, protesters and others are banned from parts of public space. The rise of exclusion measures is characteristic of two broader developments that have profoundly transformed public space in recent years: the privatisation of public space, and its increased control in the 'security society'. Despite the fundamental problems it raises, exclusion from public space has received hardly any attention from legal scholars. This book addresses this gap and comprehensively explores the implications that this new form of intervention has for the constitutional essentials of liberal democracy: the rule of law, fundamental rights, and democracy. To do so, it analyses legal developments in three liberal democracies that have been at the forefront of promoting exclusion measures: the United Kingdom, the United States, and Switzerland"--Provided by publisher
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Dynamische Verweisungen durchziehen jede Ebene der staatlichen Rechtsetzung. Trotz früherer Auseinandersetzungen mit dieser Gesetzgebungstechnik lässt die Gesetzgebungspraxis eine ausreichende Sensibilität für die mit dynamischen Verweisungen einhergehenden verfassungsrechtlichen Probleme vermissen. Frederic Stodt unternimmt den Versuch, diese Probleme in Auseinandersetzung mit der entsprechenden Rechtsprechung und Literatur aufzuarbeiten und aufzuzeigen, ob und inwieweit dynamische Verweisungen bei der staatlichen Normgebung eingesetzt werden dürfen. Hierbei legt er den Schwerpunkt auf die Frage der Vereinbarkeit dynamischer Verweisungen mit dem Demokratieprinzip. Auch dynamische Verweisungen im Grundgesetz, denen bisher in der Rechtswissenschaft nur eine geringe Aufmerksamkeit zu Teil wurde, untersucht er hinsichtlich ihrer eigenen Verfassungskonformität eingehend