The failure of immigration reform in Germany
In: German politics: Journal of the Association for the Study of German Politics, Band 12, Heft 3, S. 129-145
ISSN: 0964-4008
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In: German politics: Journal of the Association for the Study of German Politics, Band 12, Heft 3, S. 129-145
ISSN: 0964-4008
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In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 42, S. 329-353
ISSN: 0038-884X
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In: Soziale Probleme, Band 12, Heft 1/2, S. 146-182
'Die Politik sozialer Probleme baut immer auf bestimmte kulturelle Grundlagen auf, die als Bilder von Störungen der Ordnung und abweichenden Verhaltens analysiert werden können. In diesem Aufsatz werden vier Idealtypen der Konstruktion sozialer Probleme unterschieden und mit gesellschaftlichen Entwicklungen der Modernisierung in Verbindung gebracht: der konservative Diskurs einer expressiven Punitivität, das klassisch-liberale Modell von Rechtsstaatlichkeit, das sozialdemokratische Ideal der Rehabilitation sowie der postmoderne Diskurs des Risikomanagements. Diese Orientierungen sind jeweils in bestimmten Phasen gesellschaftlicher Entwicklung entstanden und fungieren als Leitideen der Konstruktion sozialer Probleme. Die Entwicklung dieser Modelle wird hier als Ergebnis gesellschaftlicher Rationalisierungs-, Individualisierungs- und Differenzierungsprozesse interpretiert, die den Rahmen abgeben sowohl für die Konstitution kollektiver Akteure wie auch für die strategischen Durchsetzung ihrer Interessen und Wertideen.' (Autorenreferat)
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 37, Heft 4, S. 521-546
ISSN: 0038-884X
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In: S + F: Vierteljahresschrift für Sicherheit und Frieden, Band 15, Heft 3, S. 171-177
ISSN: 0175-274X
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In: European law review, Band 41, Heft 4, S. 490-512
ISSN: 0307-5400
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In: OSZE-Jahrbuch, Band 6, S. 273-287
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In: Jahrbuch der europäischen Integration, Band 2003/04, S. 39-50
ISSN: 0721-5436
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In: Politique étrangère: PE ; revue trimestrielle publiée par l'Institut Français des Relations Internationales, Band 61, Heft 1, S. 87-97
ISSN: 0032-342X
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In: Europa-Archiv / Beiträge und Berichte, Band 46, Heft 22, S. 643-653
Aufgezeigt wird die voraussichtliche Art der Konflikte in der Dritten Welt, in denen die UNO friedenssichernd eingreifen könnte. Es sind dies weniger Konflikte zwischen Blöcken (Nord-Süd), sondern meist innere soziale und ethnische Probleme von Ländern. Diskutiert werden die Probleme für die Bundeswehr, die sich aus dieser Art von Konflikten ergeben. Der Schwerpunkt muß nämlich auf dem Instrumentarium der freiwilligen friedenssichernden Maßnahmen und nicht auf Zwangsmaßnahmen liegen. (DGAP-Wtk)
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In: Integration: Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration, Band 28, Heft 2, S. 150-161
ISSN: 0720-5120
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In: Grenz-Räume Band 4
In: Nomos eLibrary
In: Open Access
1972 trat das Zweite Autonomiestatut als zentrale verfassungsrechtliche Grundlage der Autonomie Südtirols und damit des Schutzes der deutschen und ladinischen Minderheiten in Südtirol in Kraft. Anhand ausgewählter Bereiche wie Kompetenzen, Finanzautonomie, Sprachgebrauch, Bildung und Beziehungen zu anderen Autonomien wird aufgezeigt, wie sich das Statut in der Praxis bewährt hat. Ebenso werden rechtlichen Lösungen für die sich rasch ändernden Anforderungen in Recht und Gesellschaft, etwa durch die Digitalisierung, diskutiert. Dabei werden auch die Beziehungen zur Region Trentino-Südtirol, den Gemeinden und zu Europa in den Blick genommen.
In: ifa-Edition Kultur und Außenpolitik
Die Studie arbeitet heraus, wie die historiographische Neubewertung der ersten deutschen Republik eine Chance für die Erinnerung an die Weimarer Republik bietet. Die Geschichtsschreibung betont verstärkt die Möglichkeiten, welche in Politik und Gesellschaft in der neuen Staatsform gesehen wurden; dadurch öffnet sich der Blick auf Wirkungen und Interaktionen über nationale Grenzen hinaus, die bislang aber noch fast gar nicht untersucht wurden. Das gemeinsame Erinnern an die Weimarer Republik im internationalen Rahmen ist daher ein Experiment mit vielen Unbekannten. In Frankreich haben Historiker schon viel früher die positiven Ansätze der Weimarer Republik hervorgehoben als in Deutschland. In Polen herrscht großes Interesse an deutsch-polnischen Beziehungen, wobei die Erinnerung vom Zweiten Weltkrieg dominiert und die Weimarer Republik im öffentlichen Bewusstsein praktisch nicht präsent ist. In den USA findet man dagegen eine ganz starke Aneignung und "Amerikanisierung" der Weimarer Republik als Chiffre des Untergangs. Gemeinsame Erinnerung muss auf diese unterschiedlichen Erinnerungen eingehen. Daher plädiert der Autor dafür, das gemeinsame Erinnern an die demokratischen Anfänge der Weimarer Republik bereits jetzt in der Planung zu einem internationalen Unternehmen zu machen.
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In: SWP-Studie, Band S 31
'Mit dem Vertrag von Lissabon wird auch die Kompetenzordnung der EU reformiert. Der Vertrag enthält zwar keinen abschließenden Zuständigkeitskatalog, doch er ordnet die Kompetenzen der EU transparent und systematisch in die Kategorien der ausschließlichen, geteilten und ergänzenden Zuständigkeiten. Gleichzeitig werden die Prinzipien der Kompetenzausübung genauer definiert. Zuständigkeitskonflikte wird allerdings auch die reformierte Kompetenzordnung des Lissabonner Vertrags nicht in allen Einzelfällen verhindern können, denn weiterhin werden die zentralen Triebkräfte zur Übertragung von Zuständigkeiten auf die EU wirken. Am Beispiel der neuen europäischen Zuständigkeitsfelder in der Bildungspolitik und im Sport zeichnet die Studie diese Mechanismen der Kompetenzübertragung nach und beleuchtet die Interessen der EU-Organe. Das Bundesverfassungsgericht fordert in seinem Lissabon-Urteil keinen endgültigen Zuständigkeitskatalog. In der politischen Konsequenz bedeutet dieses Urteil, dass sich der europäische Integrationsprozess und die deutsche Europapolitik an den geschützten Kernbereich nationaler Politik und nationalstaatlicher Identität vorsichtig herantasten müssen. Die letztlich verbindliche Feststellung, an welchem Punkt die Schwelle zum europäischen Bundesstaat erreicht oder gar überschritten wird, behält sich das Karlsruher Gericht selbst vor. Die von den Verfassungsrichtern geforderte dynamische Kompetenzordnung und die gestärkten Regeln zur Kontrolle der Kompetenzausübung setzen jedoch den Rahmen, innerhalb dessen die EU künftig die sich ständig wiederholende Frage beantworten kann, wie der europäische Staatenverbund angemessen auf die Herausforderungen der globalisierten Welt reagieren soll.' (Autorenreferat)