In der vorliegenden Arbeit beantwortet der Autor die Frage, wieso verschiedene Versuche in der Geschichte der USA, ein dem deutschen Berufsbildungssystem vergleichbares Ausbildungssystem einzuführen, immer wieder scheiterten. Den theoretischen Bezugsrahmen der Arbeit bildet der historische Institutionalismus mit seinen drei leitenden Erklärungsparametern Interessen, Ideen und Institutionen. Aufbauend auf den theoretischen und methodischen Grundlagen gliedert sich die Arbeit in die beiden länderspezifischen Teile. Dabei wird zunächst anhand des deutschen Falls die Entstehung und Durchsetzung eines dritten Weges" der Organisation, Ausgestaltung und Etablierung der beruflichen Ausbildung zwischen Fortschrittlichkeit und Wettbewerbsorientierung einerseits, Schutz- und Stabilitätsinteressen aller Beteiligten andererseits dargelegt. Das spezifische Zusammenspiel und dessen institutionelle Ausformung von staatlicher Steuerung und gesellschaftlicher, hier auch unternehmerischer und gewerkschaftlicher Selbstorganisation werden herausgearbeitet.Der deutsche Fall bietet sodann die Kontrastfolie zum amerikanischen Fall, der spiegelbildlich verfasst ist und bei dem diejenigen Faktoren analysiert werden, die die institutionelle Zusammenführung von Bildung und Beruf immer wieder verhindert haben. Neben der lokalen Institutionalisierung des Schulwesens, fehlender Verbandsstrukturen und einer föderalen Staatsstruktur ist es auch die Idee des Egalitarismus, die einem dualen Berufsbildungssystem entgegensteht. Vor diesem Hintergrund ist der Ausgang der Initiative des amerikanischen Präsidenten Clinton und seines Arbeitsministers R. Reich zur Einführung eines dualen Berufsbildungssystems nicht überraschend. Abschließend wird ein Blick in die Zukunft geworfen, bei dem der Ausbau bestehender berufbildungspolitischer Initiativen aufgrund ihrer institutionellen Passung hervorgehoben wird. ; In this work the author answers the question why in the history of the USA different initiatives to introduce a German-like national apprenticeship system have failed to sustain. The theoretical background of this work is constituted of the historical institutionalism and its three explaining parameters ideas, institutions and interests. Based on the theoretical and methodical part the work is divided into two country-specific analyses. First of all, the development and accomplishment of a 'third way' to organise, arrange and establish vocational education between progressiveness and competitiveness on the one hand, security and stability interests on the other hand is explained on the basis of the German case. The specific interplay and institutional shaping of governmental steering and societal, especially business and trade union self-organisation is described.The German case is the background against which the American case is mirror like portrayed. All factors are analysed which have always blocked an institutional merging of education and vocation. Beside the institutionalisation of a local school system, fragmented employer and worker associations and a decentralised government structure it is also the idea of egalitarianism that stands in the way of a German-like apprenticeship system. Against this backdrop the result of president Clinton's and his secretary's of labour, R. Reich, initiative to introduce a national apprenticeship system is not surprising. Finally, the author emphasizes the extension of existing vocational education initiatives because of their institutional fitting.
Inhaltsübersicht -- 1. Bibliographien zur Frauenbewegung -- 2. Übergreifende Darstellungen zur Frauenbewegung -- 2.1 Allgemeine Aspekte -- 2.2 Gesamtdarstellungen zu einzelnen Ländern oder Regionen -- Asien -- Europa -- Lateinamerika -- USA -- 3. Geschichte der Frauenbewegungen -- 3.1 Allgemeine Aspekte -- 3.2 Länderspezifische Aspekte -- Afrika -- Asien -- Australien/Neuseeland -- Europa -- Lateinamerika -- Naher und Mittlerer Osten -- Nordamerika -- 4. Gegenwärtige Frauenbewegung -- 4.1 Allgemeine Aspekte -- 4.2 Länderspezifische Aspekte -- Afrika -- Asien -- Australien/Neuseeland -- Europa -- Lateinamerika -- Naher und Mittlerer Osten -- Nordamerika.
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Rezension: Der Band aus der Reihe "In den Schlagzeilen" (u.a. "Israel und Palästina", BA 7/05) beschäftigt sich mit der Geschichte und den aktuellen Problemen Zentralafrikas. Er beginnt mit einem geografischen Überblick, behandelt frühe afrikanische Königreiche der Region, den Sklavenhandel und Kolonialismus und die Entkolonialisierung. Etwa die Hälfte widmet sich einzelnen Ländern, deren Probleme auf meist je 2 Seiten abgehandelt werden, u.a. die ethnischen Konflikte in Ruanda und Burundi, die Kämpfe in der Demokratischen Republik Kongo, die Lage Simbabwes, aber auch die relativ stabilen Länder Kenia und Tansania. Trotz des geringen Raums werden die komplexen Zusammenhänge übersichtlich und verständlich dargestellt. Die Illustrationen - überwiegend historische Fotos bzw. Gemälde - und ein übersichtliches Layout tragen zur Anschaulichkeit bei. Insgesamt ein gelungener Band und ein guter Einstieg in eine zwar oft wenig beachtete, aber doch wichtige Region. Leider fehlen weiterführende Literaturangaben und Hinweise auf Internetseiten. Empfohlen ab mittleren Büchereien, geeignet auch für Oberstufenbibliotheken.. - Reich illustriertes Sachbuch zu den politischen Hintergründen der gegenwärtigen Konflikte in Zentralafrika. Ab 12.
Gegenwärtiger Stand der Konsolidierung der neu entstandenen Demokratien in den Ländern Mittel- und Osteuropas.
Themen: Politische Aktivitäten: Diskussionen, eigene Meinungsführerschaft, in einer Gemeinschaft arbeiten; Bedeutung von Demokratie; Demokratie als beste Regierungsform; die Demokratie im eigenen Land ist die beste; Respektieren der Menschenrechte im eigenen Land; Wichtigkeit von Freiheit und Gleichheit; Selbsteinstufung auf einem Links-Rechts-Kontinuum; Bedeutung von Links und Rechts; Mitgliedschaft in Organisationen und politischen Parteien; Demokratiezufriedenheit im eigenen Land; Toleranz gegenüber: Meinungen von Minderheiten, extremistischen Demonstrationen, freier Meinungsäußerung, zu viel Freiheit, Kritik an bestimmten Lebensweisen; Recht auf eigene Meinung; ausländische Kritik; freie Marktwirtschaft; Zufriedenheit mit Marktwirtschaft im eigenen Land; gegenwärtige und erwartete eigene ökonomische Situation und Vergleich mit der Situation zur Zeit des sozialistischen Regimes; gegenwärtige und erwartete ökonomische Situation des Landes und Vergleich mit der Situation zur Zeit des sozialistischen Regimes; gegenwärtige Bedingungen für Arbeiter, Bauern, Mittelschicht und Unternehmer sowie im Vergleich zur Situation während der Zeit des sozialistischen Regimes; gegenwärtige Korruption; gegenwärtiger Zustand und erwartete Entwicklung der öffentlichen Sicherheit sowie Vergleich mit der Situation während der Zeit des sozialistischen Regimes; Einkommensdifferenzen; finanzielle Situation verglichen mit der von Eltern und Nachbarn; Geschwindigkeit der Veränderungen; Zufriedenheit mit der gegenwärtigen Regierung und mit dem sozialistischen Regime; Kommunismus als Idee; bessere Leistungen hinsichtlich Bildung, Wirtschaft, Armut, Schwarzmarkt, Inflation, Arbeitslosigkeit, öffentliche Sicherheit, Mitbestimmung, Korruption, Gesundheitswesen, Interessenvertretung und Kriminalität; Nationalstolz; Staatsbürgerschaft; Rolle der Frau; Abtreibung; Akzeptanz Homosexueller; Vertrauen in Institutionen; medizinische Versorgung; Einkommensgrenzen; Schutz des Bürgers durch den Staat; Ökologie versus Ökonomie; gesellschaftliche Konflikte (Ostdeutschland: Ost- West); Polizeikräfte gegen Demonstranten; Verurteilung von Protestanten; Gesetze gegen Demonstranten; militärische Kräfte gegen Streikende; Interessen einzelner gegen die aller; Vertrauen in die Regierung; Wahlen als beste Möglichkeit die Regierung zu bestimmen; Notwendigkeit eines Parlaments; Wahlverhalten bei der letzten Parlamentswahl; Wahlabsicht; Verantwortung der Regierung; Prioritäten des Staates; Aktionen gegen schlechte Regierungsentscheidungen; besseres Leben in westlichen Ländern; Demokratieentwicklung verglichen mit der in westlichen Ländern; eigene Demokratieform in Russland; Lösung der Demokratieprobleme möglich; Änderung der politischen Situation im Land; nationale politische Situation; Zustand der Demokratie; Rolle der Parteien; Entwicklung seit dem Ende des kommunistischen Regimes; Merkmale der kapitalistischen and sozialistischen Wirtschaft; Führung der Industrieunternehmen; Parteipräferenz; politischer Protest; Einpersonen- versus Mehrpersonensystem; Vertrauen in Politiker und Regierung; Politikbeteiligung ist Bürgerpflicht; Zufriedenheit mit den Veränderungen in verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen; Wichtigkeit von Lebensbereichen.
Demographie: Auswärtsbeschäftigung des Partners; Teilzeitbeschäftigung; Religionszugehörigkeit bei Geburt; Sprache; Russland: Nationalität; seit wann in Nachbarschaft und Beziehung zu den Nachbarn; Lohnerhalt; monatliches Einkommen verglichen mit dem Durchschnitt; Erspartes; eigene Schichtzugehörigkeit und die der Eltern; Unternehmer in der Familie; Herstellung von landwirtschaftlichen Produkten; schnell einen neuen Job; Einkommen aus zusätzlicher Arbeit; Region; Gewichtung; Deutschland: Größe des Haushaltes und Anzahl der Personen über 18 Jahre; aufgewachsen in Ost oder West.
Das vorliegende Buch unternimmt den Versuch einer vergleichenden Darstellung der historischen Salzgewinnung in Österreich und Bayern. Die Monografie widmet sich zunächst grundlegenden Fragen in Verbindung mit Salzchemie, Entstehung von Salzlagerstätten und Arten der Salzgewinnung. In weiterer Folge wird im Detail auf die historische Salzindustrie in Österreich und Bayern eingegangen, wobei nach einigen einleitenden Abschnitten das Hauptaugenmerk auf entsprechende Produktionsstätten in den beiden Ländern gelegt werden soll. Diese ehemaligen Zentren der Salzindustrie werden aus historischer und industriearchäologischer Sicht näher beleuchtet. Ein besonderes Ziel dieser Analyse besteht in der Darstellung des gegenwärtigen Zustandes der einzelnen Wirtschaftsstrukturen, wofür auch umfangreiches Bildmaterial zur Verwendung gelangte. Diese wirtschaftsgeschichtliche und industriearchäologische Studie wurde nicht zuletzt auch deshalb durchgeführt, weil Österreich und Bayern in Bezug auf ihre Fläche und Einwohnerzahl als durchaus komparable Staatsgebilde gelten. In beiden Ländern setzte die Industrialisierung der Salzproduktion etwa zur gleichen Zeit ein und durchliefen die mit der Förderung des weißen Goldes beschäftigten Betriebe im 19. und 20. Jahrhundert eine ähnliche Entwicklung. Sowohl Österreich als auch Bayern zeigten sich stets um den Erhalt jener mit der Salzindustrie verbundenen Baustrukturen bemüht, wobei die betreffenden architektonischen Ensembles eine umfangreiche historische Dokumentation und zum Teil vom ursprünglichen Zweck stark abweichende Nutzung erfahren. Die Salzproduktion blickt auf eine bereits mehrere tausend Jahre alte Tradition zurück. Nachdem sich in manchen alpinen Regionen schon die Kelten und später die Römer der Gewinnung des weißen Goldes zugewendet hatten, erfuhr der Salzabbau im Mittelalter nach einigen Jahrhunderten des Stillstandes eine Renaissance. In der Nachfolgezeit zeichnete sich die Salzförderung infolge zunehmender Technologisierung durch eine stetige Steigerung aus. Nach der Industrialisierung der Salzproduktion im 19. Jahrhundert durchlief das Gewerbe im 20. Jahrhundert mehrere Krisen, die zur Stilllegung zahlreicher Betriebe führten. Das vorliegende Buch widmet sich der Geschichte ausgewählter Regionen und Städte des Salzbergbaus in Österreich und Bayern und legt zudem sein Hauptaugenmerk auf jene historischen Baustrukturen, welche im Zusammenhang mit der ehemaligen Produktion des weißen Goldes stehen.
Der vorliegende Band repräsentiert den gegenwärtigen Stand der Revolutions- und Transformationsforschung zur "Wende" in der DDR im Jahre 1989/90. Insgesamt dreißig exemplarische Einzeluntersuchungen behandeln vier thematische Schwerpunkte. Entsprechend werden die Entstehung der Opposition, Krisensymptome und widerständiges Verhalten in der späten Honecker-Ära, regionale Wendeprozesse und das Aufkommen neuer politischer Kräfte, Zusammenbruch und Auflösung der SED, einschließlich staatlicher Verwaltung sowie institutionelle Transformationsprozesse auf unterschiedlichen Ebenen detailliert beschrieben und analysiert. Besonderes Schwergewicht wird auf die Tatsache gelegt, daß der revolutionäre Umbruch im Herbst 1989 auch "die Stunde der Regionen und Kommunen" gewesen ist, die in ihren vielfältigen Ausprägungen, basierend auf jüngsten Forschungsarbeiten, erstmals eine breite Darstellung erfahren. So finden regionale und lokale Machtstrukturen von SED und MfS, zusammen mit dem sukzessiven Funktionsverlust des "demokratischen Zentralismus" als hierarchisches Anleitungs- und Kontrollsystem eingehende Beachtung wie ebenso die entstehende Opposition und ihre sich allmählich ausbreitenden Netzwerke auf diesen Ebenen. Damit wird das insbesondere von den Medien stark bestimmte Bild der Revolution vom Herbst '89 ein Stück weit korrigiert und relativiert, wonach die "Wende" nur in den großen Metropolen Dresden, Leipzig und Ost-Berlin - und nicht auch anderswo, nämlich auf dem flachen Land - stattgefunden habe. Gleichwohl werden wichtige Vorgänge und Entwicklungen gerade auch in diesen Städten auf der Basis neuer Quellenfunde thematisiert. In allen regional-, kommunal-, lokal- oder institutionengeschichtlich ausgerichteten Beiträgen wird dabei trotz bemerkenswerter Phasenverschiebungen deutlich, daß die einzelnen "Wendeprozesse" jeweils Etappen der erzwungenen Liberalisierung, der beginnenden Demokratisierung und der strukturellen Konsolidierung durchliefen. Eine umfassende Ei.
Eine Publikation in den USA über die Sprache des sozialistischen Albaniens stellte den Auslöser für die öffentliche Diskussion über die Nation und die nationale Identität des Volkes dar. Sie hat die gleiche nationale Identität und Geistesorientierung der Albaner im Norden und im Süden des Landes in Frage gestellt. Ohne den Wahrheitsgehalt dieser Publikation zur Diskussion zu stellen, geht der Autor von der Tatsache aus, dass trotz der anhaltenden Bestrebungen des kommunistischen Regimes zur Schaffung einer ideologisch definierten nationalen Identität nach der demokratischen Wende religiöse und regionale Identifizierungen eine Rolle zu spielen begannen. Die Ausarbeitung der identitätsstiftenden Instanzen stellt das Thema des Beitrags dar. Die Religion als ein wichtiger Faktor der Identifikationsprozesse auf dem Balkan war bekanntlich maßgeblich für die Selbstdefinition der einzelnen Volksgruppen in der Region. Die Religion hatte am Ende des 19. Jahrhunderts tiefe Risse innerhalb der albanischen Gesellschaft hinterlassen und war zu einem Hindernis für die Nationalbewegung geworden. Da keine Glaubensgemeinschaft in der Lage war, alle Albaner unter einer gemeinsamen Plattform zu vereinigen, blieb die Sprache das einzige Mittel, eine gemeinsame Identität zu stiften. Hinzu kommt die Tatsache, dass die albanische Sprache sehr unterschiedlich von den Nachbarssprachen war und dadurch zum Abgrenzungsmedium werden konnte. Für die Verbalisierung des Nationalbewusstseins wurde von den albanischen Nationalisten eine Art 'zivile Religion' propagiert, die in der Parole "Die Religion des Albaners ist das Albanertum" ihren Ausdruck fand. Der Zeitraum zwischen 1912 und 1939, bekannt als Periode der Unabhängigkeit, war durch Bemühungen gekennzeichnet, das Fundament eines albanischen Staates und seiner Institutionen zu schaffen. Die Machtübernahme durch die Kommunistische Partei markierte den Anfang eines neuen Abschnitts in der Geschichte des Landes, der durch eine politische und kulturelle Isolation gekennzeichnet wurde. Diese verstärkte die Rolle des Nationalismus und bestimmte die politischen Entscheidungen im Lande. Die Herrschenden übernahmen die Parole des Albanertums und machten aus Albanien den ersten atheistischen Staat der Welt. Die Parole ist so oft wiederholt worden, dass sie zu einem Mythos und einer Identifikationsinstanz für die Albaner geworden ist. Nach der demokratischen Wende und der Ermöglichung der freien Religionsausübung gewann die Problematik der nationalen Identität wiederum an Aktualität. Die neuen Eliten versuchten, die religiös bedingten Spannungsverhältnisse durch neue Orientierungen (wie z. B. "Go West") zu überlagern. Der Autor betrachtet die Europaorientierung als einen grundlegenden Bestandteil der gegenwärtigen albanischen Selbstidentifizierung. (ICG)
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Am Anfang findet man einen großen Stammbaum. Zbigniew Rokita, der Autor von "Kajś. Opowieść o Górnym Śląsku" (Irgendwo. Erzählung von Oberschlesien, Wołowiec 2020) befindet sich dort auf der untersten Ebene, er ist der jüngste Spross einer oberschlesischen Familie. Der Stammbaum geht sechs Generationen auf Anton Kieslich (1815-1871) zurück, einen Tischler aus Schönwald, der in der Mitte des 19. Jahrhunderts seine im Mittelalter gegründete deutschsprachige Enklave in der Nähe von Pilchowitz verlässt und nach Ostropa zieht, heute ein Vorort von Gleiwitz. Zweierlei fällt dabei gleich auf. Auch wenn der Autor immer wieder von der Knappheit der familiären Quellen spricht, findet er darin einen seiner direkten Vorfahren, dessen Geburtsjahr mehr als 200 Jahre zurückliegt. Das alleine mag schon in Mitteleuropa überraschen, wo die meisten Einwohner aus der Bauernschaft stammen und die Geschichte ihrer Familien allenfalls drei bis vier Generationen zurückverfolgen können. Auf der anderen Seite verwundert (oder auch nicht) die "Mischung" oberschlesischer und ostpolnischer Tradition nach der Heirat der Großmutter mit einem Arbeiter "zza Buga" (aus den früheren polnischen Ostgebieten), die sich in der Familie nach 1945 ausbreitete und Rokitas im Grunde polnische Sozialisation prägte. "Oberschlesisch waren die Dörfer, mich zog es in die Stadt und die Städte waren polnisch", so der Autor (S. 19).Der 1989 geborene Rokita, der in "Kajś" ein breites Panorama des historischen wie gegenwärtigen Oberschlesiens präsentiert, ist im freien und demokratischen Polen nach der Wende groß geworden, seine Stimme zählt zu den jüngsten seines Fachs. Er gehört zu denen, die die "alten" Geschichten aus der Zeit der Volksrepublik nur noch vom Hören-Sagen kennen, so wie seine Großmutter Maria (geb. 1946) die "deutsche" Zeit Oberschlesiens nur vom Hören-Sagen kannte und sie in die Familientradition des jungen Rokita übertrug. Rokita hat Glück, denn er verfügt über Quellen wie Familienfotos, Ausweise, Postkarten, er hat eine Großmutter, der er Fragen in den Bauch bohren kann, und sein geografischer wie existenzieller Bezugspunkt ist Gleiwitz – immerhin eine der ältesten, traditionsreichsten und spannendsten Städte Oberschlesiens, zu der es genug Verschriftlichtes gibt. So ausgerüstet erzählt er einerseits die Geschichte der Region, auf der anderen Seite versucht er die "hiesigen" Menschen zu verstehen, die keine eindeutigen nationalen Präferenzen hatten (und haben) und bis heute als eigenartige Zwitter zwischen den Deutschen und Polen gelten. Es geht also darum, einem polnischen Publikum von heute zu erklären, welche Strategien sich Menschen in Oberschlesien zurechtgelegt haben, um Deutsche, Polen, beide oder keine von ihnen zu werden bzw. zu bleiben. Es geht auch um Rokita selbst, darum, wie er als Vertreter junger polnischer Generation zu einem Oberschlesier wurde und wie er heute zu seinem "Oberschlesiertum" steht, wie er ihn überhaupt entdeckte und ihn leben möchte. Lauter spannende Fragen. Wird das Buch ihnen gerecht?Das Buch – immerhin fast 400 Seiten – ist formell ein Experiment, keiner Gattung direkt zuzuschreiben, denn es finden sich darin Essayfragmente, Interviewsplitter, Zitate aus Medien und Blogs, Reportagen, Fotos, Berichte. Das mag manch einen Leser überfordern, soll hier aber nicht als Kritik angeführt werden, ganz im Gegenteil – es wirkt spannend, es wirkt authentisch und überzeugt durch die Fähigkeit des Autors all die Elemente mit Leichtigkeit erzählerisch zu spinnen. Ein großes Lob für die Form, sie bewirkt, dass der Leser nicht ermüdet, auch wenn er manchmal den Faden verliert, was aber vom Autor wohl genau bedacht ist.Das Buch erzählt zunächst in mehreren Strängen die Geschichte der Familie Kieslich/Hajok in Ostropa, die Wahrnehmung der Stadt Gleiwitz und deren Verwicklung in die Geschichte Oberschlesiens, Deutschlands und Europas. Dies gelingt dem Autor mit Bravour. Natürlich kann man die Geschichte Oberschlesiens aus anderen Büchern "lernen", aber wer tut das schon? In Oberschlesien wird in der Schule keine regionale Geschichte unterrichtet, die wenigen historischen Monografien beinhalten eher Expertenwissen, ebenfalls die Beiträge in Kulturzeitschriften und Wissenschaftsmagazinen. Rokita selbst führte vor Jahren in Krakau eine Umfrage im Auftrag des Schlesischen Museums Kattowitz durch, was "die Polen" aus Krakau über Oberschlesien wissen. Das Ergebnis: So gut wie Nichts (S. 53). Rokita klärt auf, warum Oberschlesien anders ist, warum es z. B. nicht als preußisches "Teilungsgebiet" (zabór pruski) nach dem Zerfall Polens im 18. Jahrhunderts zu werten ist und warum sich Menschen dort – zumeist wasserpolnischsprachige, katholische Bauern und Handwerker – in einem langen Assimilationsprozess an die Moderne angepasst und sich mehrheitlich als gleichwertige Bürger Preußens verstanden haben. Sein Stil überzeugt, die Sprache ist klar und eindeutig und jederzeit bemüht, die oberschlesische Position zwischen Hammer und Amboss zu verdeutlichen, auch wirkt der Ton weder besserwisserisch noch oberlehrerhaft. Immer und immer wieder versucht Rokita allen Seiten des "Oberschlesiertums" gerecht zu werden, alle Positionen ausgewogen zu präsentieren.Dabei ist Vieles selbst für Rokita neu: "Ich spürte, dass das, was sich hier zu deutscher Zeit abspielte, Trugschein war. Ich glaubte nicht an die Geschichte der Stadt Gleiwitz. Nichts deutete darauf hin, dass in meinem Viertel einmal eine Welt existieren konnte, die ganz anders war als die, die ich kannte" (S. 17). Für ihn als heranwachsenden polnischen Jugendlichen war die Zeit vor 1945 einfach nur "durchsichtig", nicht existent, nicht spannend genug. Dann aber, als er den "Oberschlesier" in sich entdeckte, wurde alles spiegelverkehrt verzerrt: Plötzlich erschien nur die "deutsche" Geschichte der Stadt als die einzig wahre, und Dinge von vor 1945, selbst wie unbedeutendsten, standen höher im Kurs, als die wertvollsten danach. Große Konflikte der Oberschlesier wie die Zeit der Aufstände und des Plebiszits (1919-21) bricht er in Geschichten einzelner Familien oder Personen, oft berichtet er dabei von der eigenen Familie. Dabei half nicht nur das, was in Erzählungen der Großmutter steckte, sondern auch was er aus Dokumenten und Gesprächen an Wissen über die eigenen Vorfahren erfahren hat (dazu besucht er Museen, spricht mit Regionalisten und Historikern, die immer wieder mit Fakten aufwarten, die seine Familie betreffen). Und wenn das nicht reicht, stellen Nachbarn und Bekannte ihre Geschichten bereit. So verfolgt er die Stimmung im zweigeteilten Oberschlesien nach 1922, spricht von Enttäuschungen auf polnischer Seite, von der sozialen Frage auf beiden Seiten, von der Germanisierung slawischer Ortsnamen und der Gleichschaltung nach 1933.Beeindruckend bleibt Rokitas Darstellung der innerschlesischen Grenze 1922-1939, die vor Leben nur so bebt: Die Oberschlesier dürfen sie tagtäglich passieren, besuchen Bekannte und Verwandte, schmuggeln täglich oder gelegentlich Alkohol und Zigaretten, betrinken sich bei Familienfesten. Mehr als 25.000 Menschen passieren sie jeden Tag an mehr als 50 Übergängen (allein sieben in Hindenburg), das macht im Jahr mehr als 8 Millionen Grenzübertritte! Teile der technischen Infrastruktur bleiben dabei in der Region trotz Grenze unangetastet: Wer von Kattowitz nach Beuthen telefoniert, braucht keine Vorwahl zu wählen.Einfach und klar erklärt Rokita auch die psychologischen inneroberschlesischen Trennlinien, geht dabei auf Zbigniew Kadłubek ein, der in der Grenzfrage von 1922 die heutige problematische Spannung zwischen dem Oppelner Land und der Woiwodschaft Schlesien sieht. Der Philosoph Kadłubek, heute Direktor der Schlesischen Bibliothek in Kattowitz, sieht darin die Gründe für die oberschlesischen Komplexe, für das lange Schweigen - bis zum Verschweigen, ja Verleugnen des eigenen Dialekts (Sprache?), Frustration, Scham und "Vergiftung des Herzens" (S. 79). Hier gründet auch seiner Meinung nach die im Polnischen bereits vollzogene Bedeutungsänderung des Namens "Schlesien" und der Verfall des Begriffes "Oberschlesien". Obwohl nur ein kleiner Teil des industriellen Oberschlesiens zunächst bei Polen verbleibt, ist nun dort alles nur "schlesisch": der schlesische Sejm, das Schlesische Museum, die Woiwodschaft Schlesien. Und so ist es bis heute: Wenn in Polen von Schlesien die Rede ist, ist dabei die Woiwodschaft Śląskie gemeint, die heute allerdings mehrheitlich aus nicht oberschlesischen Gebieten und Menschen besteht. In der Zwischenkriegszeit entsteht in Polen auch der Begriff "Oppelner Schlesien", ein Kunstbegriff für den deutsch verbliebenen Teil der Region, für den sich heute paradoxerweise am meisten die deutsche Minderheit einsetzt.Rokita hat Zeit, erzählt ausgiebig, sputet nicht, vertieft das Thema, bohrt seinen Gesprächspartnern Löcher in den Bauch, will verstehen warum, vergleicht die Situation Oberschlesiens mit anderen Regionen, immer bedacht in Wortwahl, immer nachvollziehbar, wer was wo gesagt hat. So wirken seine Ausführungen authentisch und überzeugend, wenn er über die größten Brüche der Geschichte spricht: den Zweiten Weltkrieg, die Oberschlesische Tragödie (d.h. die Verschleppung zur Zwangsarbeit in die UdSSR), die Vertreibung der "Deutschen" (darunter vieler zweisprachiger Oberschlesier) und die polnische Inbesitznahme der Region nach 1945. Rokita wirbt das Verständnis für die Situation der Oberschlesier, versucht ihre gemeinschaftliche Amnesie gegenüber der Zeit 1939-45 ("das Afrika-Corps war unsere Heimatarmee") zu erklären, zeigt sie als Opfer von wirtschaftlicher Ausbeutung und kultureller Kolonisierung: "Das Jahr 1922 trennt die Oberschlesier. Das Leid des Jahres 1945 bringt sie wieder zusammen" (S. 113). Jeder dieser Aspekte verdient eine ausführliche Besprechung an anderer Stelle.Spannend sind Rokitas Ausführungen zur eigenen Identität und zur Entstehung der oberschlesischen Autonomiebewegung nach 2010, die in einer solchen Dichte und Ausführlichkeit kaum woanders anzutreffen sind. Über die Beweggründe der "Nationserwecker" wie Jerzy Gorzelik und Pejter Długosz, über den Erfolg der Volkszählung 2011 und die späteren Niederlagen findet man selten einen derart ehrlichen Bericht. Diese Frage verdient allerdings eine eigene Betrachtung, wie auch andere Aspekte, etwa die Umweltsituation, die Landschaft, die Sprache.Einen Aspekt lässt Rokita außer Acht – den Exodus der Oberschlesier nach 1950 in die Bundesrepublik. Das Buch ist ganz allgemein an eher junge Polen von heute gerichtet (es ist im angesagten Czarne-Verlag erschienen, dessen Reportagebücher von einem eher großstädtischen Publikum gelesen werden), er selbst versteht sich als ein oberschlesischer Pole (S. 193), der anderen Polen sein Land Oberschlesien erklärt. Zu Deutschland und den Deutschen von heute hat er keine Meinung: "Ich habe nicht viel mit Deutschland zu tun" (S. 193). Etwas steif wirken auch seine Versuche, das "neue Deutschtum" der Oberschlesier im Oppelner Land zu werten, sein Besuch am Annaberg und im Dorf Cisek wirkt oberflächlich. Die Aussagen Joanna Hassas, einer Aktivistin der deutschen Minderheit in Oppeln, bleiben unkommentiert, unverstanden. Kadłubeks Gedanken zur Trennlinie der oberschlesischen Identitäten finden hier ihre Exemplifizierung, wenn Hassa sagt: "Ein polnischer Oberschlesier, das ist was Neues. Es war immer einfach nur Oberschlesier. Oberschlesien assoziiere ich eher mit Deutschland, nicht mit Polen. Wenn jemand vom "polnischen Oberschlesier" oder vom "oberschlesischen Polen" spricht, wie soll ich das verstehen?" (S. 193). Auch die Ergebnisse der Volkszählung bestätigen das: Im Oppelner Schlesien ist die angestammte Bevölkerung zumeist "deutsch" in ihrer Selbstwahrnehmung, in der Woiwodschaft Śląskie "oberschlesisch" und "oberschlesisch-polnisch".[1]Auch die Oberschlesier, die heute mehrheitlich in der Bundesrepublik leben, lassen Rokita kalt. Etwas stutzig nimmt man seine Worte wahr: "Deutschland war ausschließlich ein Land, aus dem man zum Urlaub kam, nie umgekehrt" (S. 180). Zwar spricht er davon, dass auch seine Verwandten in Deutschland leben, da diese aber nur Deutsch und er nur Polnisch spricht, zerfällt die Familie entlang der heutigen sprachlich-geografischen Grenzen. Es verwundert, dass Rokita sich damit zufriedengibt, denn sonst ist er immer einfallsreich (etwa Englisch als linqua franca?). Im ganzen Buch kommt keine einzige Person vor, die als Aussiedler aus Oberschlesien ausgereist ist und heute etwa versucht, das Verhältnis zur eigenen Heimat oder nur zur Heimat der Eltern neu zu ordnen oder zu würdigen.Für den deutschen Leser mag dies enttäuschend sein, denn Rokita begeht hier einen typischen Fehler polnischer Debatten: "Aus den Augen, aus dem Sinn". In vielen aktuellen polnischen Beiträgen zu Oberschlesien wird Deutschland nur historisch betrachtet. Die Tatsache, dass heute mehr Oberschlesier in Deutschland leben als in Oberschlesien selbst (gemeint ist die angestammte oberschlesische Bevölkerung, sog. Autochthone), wird seit Jahren ignoriert. Das ist schade, denn in Rokitas großartigem Panorama oberschlesischer Gegenwart fehlt der Dialog mit denen, die dem Land den Rücken gekehrt haben. Nicht selten schweren Herzens. Sie schreiben in Deutschland Leserbriefe an die Redaktionen ihrer "Heimatbriefe" und haben wenig Kontakt mit Menschen wie Rokita, kriegen nicht mit, was heute los ist in Oberschlesien.Oberschlesien bleibt so für die Polen eine "problematische" Region. Die Probleme bleiben aber "inner-polnisch", d.h. Polen oder oberschlesische Polen sprechen (auf Polnisch) mit Polen und anderen oberschlesischen Polen über sich selbst. Und diese – die meisten kommen wie Rokita aus gemischten oberschlesisch-polnischen Familien aus dem großstädtischen Industriegebiet – beschäftigen sich mit der Entdeckung eigener oberschlesischer Eigenarten, engagieren sich für die Autonomie Oberschlesiens, die oberschlesische Sprache, die regionale Geschichte und ordnen so ihr gegenwärtiges Verhältnis zu Polen als Staat und als Mehrheitsgesellschaft. Sie tragen verschiedene kulturelle, ethnische und sprachliche Elemente in sich und beanspruchen in Polen deren Anerkennung. Deutschland und die hier lebenden Oberschlesier liegen für sie weit weg und die deutsche Minderheit im ländlichen Oppelner Land betrachten sie misstrauisch als eine "unwahrscheinliche Variante der Geschichte" (S. 195). Und doch sollten alle Oberschlesier daran denken, "Perlen eines Rosenkranzes" (Kazimierz Kutz) zu sein. [1] Vgl.: https://pl.wikipedia.org/wiki/Narodowo%C5%9B%C4%87_%C5%9Bl%C4%85ska
Mit der Flucht des Dalai Lama 1959 nach Indien brach das tibetische Gesellschaftsgefüge zusammen, an dessen Spitze der Klerus, die Aristokratie und Regierungsbeamte standen. Gewaltsam wurde ihr von der Kommunistischen Partei Chinas unter der Führung Maos die Macht entrissen. Das traditionelle Siedlungsgebiet der Tibeter wurde aufgelöst in die Autonome Region Tibet sowie teilweise den chinesischen Provinzen Qinghai, Gansu, Sichuan und Yunnan angegliedert. Der tibetische Buddhismus besteht aus den vier Schulen Nyingma, Kagyü, Sakya und Gelug. Seit dem 17.Jahrhundert stellt die Gelug-Schule die gesellschaftlich dominante Schule in Tibet dar. Mithilfe militärischer Unterstützung mongolischer Herrscher nahm der Dalai Lama als Vertreter der Gelug-Schule eine herausragende Rolle ein, die sich im Laufe der Zeit durch die Patronage der mandschurischen Qing-Regierung weiter festigte. Deshalb sind die Gelug-Klöster nicht nur als Zentren buddhistischer Lehre von besonderer Bedeutung, sondern auch in regionaler gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Hinsicht, und stehen im Mittelpunkt dieser Arbeit. Das Ziel der Arbeit ist die synchrone Untersuchung der administrativen Strukturen und Abläufe sowie der Prozesse wirtschaftlicher Entscheidungsfindung in zeitgenössischen tibetisch-buddhistischen Klöstern anhand ausgewählter Beispiele aus drei verschiedenen Regionen. Dafür definiere ich drei Klostertypen – den der Autonomen Region, den des chinesischen Provinzen angegliederten Gebiets und den des indischen Exils – die einen jeweils unterschiedlichen politischen Kontext repräsentieren. Aufgrund der Themenkomplexität und der relativ gering vorhandenen Literatur zu Verwaltung und Wirtschaft gegenwärtiger tibetisch-buddhistischer Klöster entschied ich mich für einen qualitativen Forschungsansatz mit Grundzügen der gegenstandsbezogenen Theoriebildung. Dazu führte ich im Rahmen von Feldstudien in China und Indien, Interviews mit Vertretern der monastischen Verwaltungselite und deren Entscheidungsträgern durch. Um die Analyse der Klosterökonomie der drei Typen zu ermöglichen, müssen sie im jeweiligen Kontext betrachtet werden. So werden die politische und religiöse Geschichte Tibets der drei Klostertypen beschrieben unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Entwicklung ihrer unterschiedlichen aktuellen Umfelder. Überprüft wird, ob der Exil-Klostertyp – erst nach 1959 außerhalb seines "natürlichen" Umfelds neu gegründet – die ehemalige Rolle eines Klosters als religiöses und kulturelles Zentrum sowie die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mönchen anders wahrnimmt als die beiden anderen Klöster, die bereits vor 1959 in Tibet existierten. Diese Vergleichs- und Analysemethodik wird auf alle nachfolgend behandelten Aspekte der Klöster angewendet, dem verwaltungstechnischen, finanzwirtschaftlichen und entscheidungsrelevanten Themenbereich. Um die Entscheider der Klöster und deren Entscheidungsfindungsprozesse identifizieren und beschreiben zu können, werden zuvor die verschieden zusammengesetzten Klosterverwaltungen und ihre Einnahmequellen untersucht. Neben der Verdeutlichung der komplexen und unterschiedlich organisierten Verwaltungshierarchien in den Klöstern ist auch eine Untersuchung von Bedeutung, auf welche Einnahmequellen und -möglichkeiten die Klöster zurückgreifen konnten und können. Um weitere Anhaltspunkte darüber zu liefern, auf welcher Grundlage Entscheidungen getroffen werden und welche Ausprägungen sie haben, werden Projekte der einzelnen Klostertypen und ihre Umsetzung vorgestellt. Dies ermöglicht eine Diskussion, ob es für zukünftige Entscheidungen und die Behebung von Missständen bei der Entscheidungsfindung in den jeweiligen Klostertypen Optimierungsmöglichkeiten gibt. Dazu habe ich untersucht, über welche Instrumente Entscheider verfügen, um das Verhalten der Akteure bestmöglich zu beobachten, zu überprüfen und zu beeinflussen. Dabei geht es auch um die Frage, welche Anreize gesetzt werden könnten, damit Akteure von sich aus maximalen Einsatz erbringen. Dafür verknüpfe ich gegenwärtige Umstände der Klosterwirtschaft mit der Entscheidungstheorie der Volkswirtschaft, um verbesserte Handlungsempfehlungen für die Akteure formulieren zu können. Der letzte Analyseabschnitt erörtert Fragen zum Kreditgeschäft und zur Geldanlage – beides Themen, mit denen sich Klöster nicht zuletzt wegen ihrer wirtschaftlichen Stärke in Tibet bereits vor 1959 befassten – im Hinblick auf ihre heutige Relevanz. Die abschließenden Kapitel, die auch Überlegungen zu Handlungsempfehlungen für ein optimiertes Wirtschaften der Klöster enthalten, vergleichen und fassen die wichtigsten Erkenntnisse der Untersuchungen sowie die Merkmalsausprägungen der drei Klostertypen zusammen. Auf den ersten Blick stellt sich – freilich unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Situationen der Klostertypen – die Frage, ob die Klöster den ökonomischen Gedanken der Optimierung von Organisation und Geschäftsprozessen berücksichtigen sollen bzw. überhaupt dazu in der Lage sind. Es scheint, dass insbesondere der Exil-Klostertyp aufgrund seines günstigeren politischen Umfelds in Indien das größte Entwicklungspotenzial haben könnte. Ob sich diese Vermutung bestätigt, wird im Schlussteil der Arbeit diskutiert, der auch einen Ausblick zur möglichen zukünftigen Entwicklung der drei vorgestellten Klostertypen geben wird.
Deutschland erlebt als Folge des temporären Corona-Lockdowns den größten Einbruch der wirtschaftlichen Aktivität in seiner Geschichte. Die Krise hat inzwischen auch den Arbeitsmarkt erreicht: Bereits im April gab es Kurzarbeitsanzeigen für über zehn Millionen Beschäftigte. Die mit einer bemerkenswert hohen Frequenz und Geschwindigkeit eingeleiteten und schon umgesetzten Krisenprogramme stellen eine nach Dimension und Reichweite bisher nicht bekannte temporäre Kompensation der entstandenen Produktions- und Konsumlücke dar. Der damit verbundene deutliche Anstieg der Staatsverschuldung ist fiskal- und haushaltspolitisch alternativlos. Daher stellt sich bereits jetzt die Frage, wie schon mit den Maßnahmen der gegenwärtigen Rettungspolitik der zukünftige Wachstumspfad der Volkswirtschaft gestärkt werden kann. Das vorliegende Papier wendet sich bei der Suche nach zentralen zukünftigen Wachstumsfaktoren dem Megatrend der technikgetriebenen Digitalisierung zu. Für einige ausgewählte Politikbereiche - Arbeitsmarkt, Forschung und Entwicklung, Bildung und Qualifizierung sowie die öffentliche Verwaltung - wird jeweils im ersten Schritt eine Befundung vorgenommen, wie sich der Stand und die Potenziale der Digitalisierung in den einzelnen Bereichen in Deutschland darstellen und welche ersten Veränderungen sich durch die Corona-Krise diesbezüglich schon abzeichnen. In einem zweiten Schritt werden jeweils einige detaillierte Ableitungen für die Kommunal-, Landes- und Bundespolitik formuliert, welche Handlungsbedarfe in der Krise noch deutlicher zutage getreten sind und welche Chancen sich daraus bei einem beherzten Erschließen von Digitalisierungspotenzialen ableiten lassen. Dabei wird ein Schwerpunkt auf die Bedeutung von Invention, Innovation und digitalen Infrastrukturen als Enablern für zukünftiges Wachstum gelegt. Gezeigt werden kann, wie die Corona-Krise im Kern einen Schub für die Digitalisierung zahlreicher Handlungsfelder in der Wirtschafts-, Bildungs- und Sozialpolitik auslösen kann. Deutlich gemacht werden soll aber auch, in welchen konkreten Fällen Voraussetzungen für eine erfolgreiche digitale Transformation verbessert und auch wo diese teilweise erst noch geschaffen werden müssen. ; As a result of the temporary corona lockdown, Germany is experiencing the greatest slump in economic activity in its history. The crisis has meanwhile also reached the labor market: short-time work announcements were made for over ten million employees in April. The crisis programs launched and implemented with a remarkably high frequency and speed represent a temporary compensation of the production and consumption gap that has so far not been known in terms of size and scope. The resulting significant increase in public debt has no alternative in terms of fiscal and budgetary policy. Therefore, the question arises as to how the measures of the current rescue policy could strengthen the future growth path of the economy. This paper turns to the megatrend of technology-driven digitization looking for central future growth factors. For some selected policy areas - labor market, research and development, education and qualification as well as public administration - it is firstly assessed what the status and potentials of digitalization in Germany are and what first Corona-driven changes can be observed. Secondly, some detailed derivations for local, state and federal politics are formulated, what needs for action have become even clearer in the crisis and what opportunities can be derived from this with a courageous exploitation of digitization potentials. The focus is on the importance of invention, innovation and digital infrastructures as enablers for future growth. It can be shown how the core of the Corona crisis can trigger a boost for the digitization of numerous fields of action in economic, educational and social policy. However, it should also be made clear in which specific cases the requirements for a successful digital transformation have to be improved and also where they still have to be created in some cases.
Die Themenschwerpunkte sind: 1. Einstellung zur EU und zum Beitritt des Landes. 2. Einstellung zum Kampf gegen Betrug in Wirtschaft und Politik auf EU-Ebene.
Themen: 1. Lebenszufriedenheit; Verbesserung der eigenen Situation im Vergleich zur Situation vor fünf Jahren; erwartete Veränderungen für das Leben des Befragten, die wirtschaftliche Lage des Landes, die finanzielle Situation des Haushaltes, die Arbeitsmarktsituation des Landes und die eigene Berufstätigkeit im nächsten Jahr; erwartete Veränderung der eigenen Situation in den nächsten fünf Jahren; politische Diskussionen im Freundeskreis, am Arbeitsplatz und mit weiteren Leuten; eigene Meinungsführerschaft; Häufigkeit und Art des Medienkonsums; Interesse an Politik, Gesundheit und Sozialem, EU, Wirtschaft, Sport, Umwelt, Außenpolitik und Kultur; Institutionenvertrauen; Verbundenheit mit der Stadt, der Region, dem Land und Europa; Nationalstolz; stolz Europäer zu sein; Zugehörigkeitsgefühl nach einem EU-Beitritt zur Nation oder zu Europa (nationale oder europäische Identität); Assoziationen zur EU; Image der EU; Bedeutung der EU für den Befragten persönlich; Kenntnis der Rechte und Vorzüge als EU-Bürger; Bedauern über ein Scheitern der EU; wichtigste Probleme im Land; erwartete Rolle der EU bei diesen Problemen im Land; Bedrohtheitsgefühl durch einen Weltkrieg, atomare Konflikte in Europa, einen Krieg in Europa, versehentliches Zünden einer Atomrakete, einem Unfall in einem Atomkraftwerk, Verbreitung atomarer, biologischer oder chemischer Massenvernichtungswaffen, ethnische Konflikte in Europa, internationalen Terrorismus, organisiertes Verbrechen und Epidemien; Kenntnis und Vertrauen in ausgewählte europäische Institutionen sowie die NATO und die UN; Kenntnis von und Einschätzung der Rolle sowie Vertrauen in politische Gremien der EU; Selbsteinschätzung des eigenen Wissenstandes über die Politik und die Institutionen der EU (Skalometer); Kenntnistest über die EU (Skala); Einstellung zum EU-Beitritt; erwartete Vorteilhaftigkeit eines EU-Beitritts für das Land und für den Befragten; Einstellung zur EU-Erweiterung (Skala); Zustimmung oder Ablehnung der einzelnen Kandidatenländer; erwartete Auswirkungen der EU in 10 Jahren; Bedenken und Befürchtungen gegenüber der EU; Einschätzung der Beitrittsgeschwindigkeit und vom Befragten gewünschtes Tempo (Skalometer); tatsächlich erwartete und erwünschte Bedeutung der EU für das Leben des Befragten in fünf Jahren; EU oder eigene Nation als präferierte Entscheidungsinstanz in Verteidigung, Umweltschutz, Währung, humanitärer Hilfe, Gesundheit und Sozialem, Pressefreiheit, Kampf gegen Armut bzw. soziale Ausgrenzung, Arbeitslosigkeitsbekämpfung, Agrarpolitik, Unterstützung von wirtschaftlich benachteiligten Regionen, Ausbildung, Forschung, Informationen über die EU, deren Politik und Institutionen, Außenpolitik, Kulturpolitik, Einwanderungspolitik, Richtlinien für politisches Asyl, Kampf gegen organisierte Kriminalität, Polizei, Rechtswesen, Flüchtlingsaufnahme, Maßnahmen gegen Jugendkriminalität, Maßnahmen gegen Kriminalität in der Stadt, Kampf gegen Drogen und Menschenhandel, Kampf gegen internationalen Terrorismus, Herausforderungen durch die alternde Population; Einstellung zu ausgewählten politischen Fragen der EU; Einschätzung der Rolle der USA und der EU bei der Schaffung von Frieden, beim Kampf gegen Terrorismus, beim Wachstum der Weltwirtschaft, beim Kampf gegen die Armut der Welt und beim Umweltschutz; präferierte Politikbereiche in denen EU aktiv sein sollte; gesellschaftliche Gruppen und Institutionen, die den größten Einfluss auf Entscheidungen der EU haben und haben sollten; Beurteilung der Entscheidungsprozesse in der EU: Bürokratie, eigene Betroffenheit, Zentralisierung der Entscheidungsgewalt, Einfluss des eigenen Landes und Einfluss großer sowie kleiner Mitgliedsstaaten; Einstellung zu den Veränderungen in der EU-Kommission; präferierter Wahlmodus für den Präsidenten der EU; Einstellung zu einer Verantwortung der EU-Regierung gegenüber dem Parlament; Einstellung zur zeitlichen Dauer der EU-Präsidentschaft; Einstellung zum Vetorecht in der EU; Einstellung zu direkten Steuerabgaben an die EU; Selbsteinschätzung der Informiertheit über die EU-Erweiterung und den Beitrittsprozess des eigenen Landes; Kenntnis bereits fließender monetärer Zuwendungen an das Land durch die EU; vermutete freundliche Aufnahme des eigenen Landes durch die derzeitigen EU-Mitglieder; Informationsbedarf über die EU nach Themen (Geschichte der EU, Institutionen der EU, Wirtschaft, internationale Beziehungen, Sozialpolitik etc.); präferierte Informationsquellen über die EU; präferierte Fernsehsendungen mit Informationen über die EU; Demokratiezufriedenheit im eigenen Land und in der EU; Einstellung zu einer EU-Verfassung; Einstellung zu einer gemeinsamen Währung in allen Mitgliedstaaten; Einstellung zu Mehrheitsentscheidungen in einer erweiterten EU; Wahrscheinlichkeit eigener Wahlbeteiligung im Falle einer Europawahl (Skalometer); mögliche Anreize für eine Erhöhung der Wahlbeteiligung; präferierte Wahlthemen der nächsten EU-Wahlkampagne.
2. Kenntnis von Betrugsfällen, Steuerhinterziehung oder Steuerflucht, Fälschen von Gütern (Markenpiraterie), Geldwäsche (im eigenen Land, in anderen EU-Ländern, in anderen EU-Beitrittskandidaten, in anderen Ländern der Welt); Bedrohtheitsgefühl durch gefälschte Güter und Lebensmittel, Hacking, Softwarepiraterie, Wirtschaftsbetrügereien, Betrug am Staat, Betrug an der EU, Geldwäsche, Falschgeld, Schwarzarbeit, Schmuggel, Korruption, Fehlverhalten der nationalen Regierung und deren Institutionen und Fehlverhalten der EU-Institutionen; Einschätzung der Informationsversorgung durch die Medien über ausgewählte Arten von Betrug auf Ebene des Landes und der EU; Vertrauen in nationale Institutionen zur Bekämpfung des Betrugs am Budget der EU; Einstellung zum Kampf gegen den Betrug an der EU und deren Budget; präferierte Informationsquellen über den Kampf gegen Betrug; Vertrauen in Umfragen; Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Umfragen in Abhängigkeit von der finanzierenden sowie der veröffentlichenden Institution.
In den neun Ländern, in denen ein Referendum stattgefunden hat, wurde zusätzlich gefragt: Wahlverhalten bei dem Referendum; mögliches Wahlverhalten bei neuer Wahl.
Demographie: Nationalität; Familienstand; Alter bei Ende der Vollzeitausbildung; höchster Bildungsabschluss; Geburtsjahr; Haushaltsgröße; Besitz langlebiger Wirtschaftsgüter (Immobilie, Unterhaltungsmedien, Haushaltsgeräte, Computer, Auto); berufliche Position; Beschäftigung im öffentlichen Dienst; Urbanisierungsgrad; Religionszugehörigkeit; Kirchgangshäufigkeit; Haushaltseinkommen; Parteipräferenz; Geschlecht.
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"Wenn über das Grundsätzliche keine Einigkeit besteht, ist es sinnlos, miteinander Pläne zu schmieden." – Konfuzius (551-479 v.Chr.).Der grundsätzliche universelle Geltungsanspruch der Menschenrechte besagt, dass die Menschenrechte jedem Menschen auf der Welt zustehen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 drückt das folgendermaßen aus: "Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand […]" (UN-Vollversammlung 1948, Artikel 2). Jedoch ist dieser universelle Geltungsanspruch der Menschenrechte in der Realität häufig noch ein Ideal. Mit der Deklaration von Bangkok, die einige südostasiatische Staaten Anfang der 1990er Jahre unterzeichneten, wurde er sogar explizit in Frage gestellt. Was ist die Sichtweise dieser südostasiatischen Staaten auf die Universalität der Menschenrechte und wie begründen sie diese? Wie könnten Perspektiven für einen interkulturellen Menschenrechtsdialog aussehen? In diesem Beitrag werden die Menschenrechte durch eine Definition und einen Abschnitt zur Geschichte kurz vorgestellt. Anschließend wird die Debatte um Universalität und (Kultur-)Relativismus erläutert, welche überleitet zur "asiatischen Perspektive" auf die Menschenrechte und zu den "asiatischen Werten". Abschließend werden die Kritik und Perspektiven für einen interkulturellen Dialog aufgegriffen.Menschenrechte – eine Definition
Zerstörung, Elend, menschliches Leid und der Völkermord an den europäischen Juden führten in "dramatischer Weise die Notwendigkeit eines wirksamen Schutzes grundlegender Menschenrechte durch verbindliche internationale Normen und kollektive Mechanismen" vor Augen (Gareis/Varwick 2014, S. 179).
Die Idee, dass jedem Menschen, "unabhängig seines Geschlechts, Alters, seiner Religion oder seiner ethnischen, nationalen, regionalen oder sozialen Herkunft, angeborene und unveräußerliche Rechte zu eigen sind, die sich aus seinem Menschsein ableiten", verfestigte sich und führte am 10. Dezember 1948 zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Gareis/Varwick 2014, S. 179).
Erstmals wurde in einem internationalen Dokument festgehalten, dass jedem Menschen wegen "grundlegender Aspekte der menschlichen Person" grundlegende Rechte zugesprochen werden. Diese Rechte sind unveräußerlich und vorstaatlich, was bedeutet, dass der Staat sie nicht vergeben kann, denn jeder Mensch hat sie aufgrund der "biologischen Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung" inne (Human Rights 2018). Dem Staat obliegt es, diese Rechte zu schützen.
Menschenrechte besitzen demnach vier Merkmale: Sie sind universell (alle Menschen sind Träger dieser Rechte), egalitär (eine ungleiche Verteilung dieser Rechte ist ausgeschlossen), individuell (der Träger der Menschenrechte ist ein individueller Mensch, keine Gruppe) und kategorial (wer der menschlichen Gattung angehört, besitzt sie automatisch) (vgl. Lohmann 2010, S. 36).
Die Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 ist keine rechtlich bindende Resolution. Doch auch wenn sie rechtlich nicht bindend ist, hat sie "moralische Wichtigkeit bekommen" (Human Rights 2012). Sie wird dem Gewohnheitsrecht zugeordnet, was bedeutet, dass sie sowohl allgemein anerkannt als auch angewendet und deswegen als verbindlich angesehen wird (vgl.: Human Rights 2012). Sie ist das "weltweit am meisten verbreitete und am meisten übersetzte internationale Dokument" (Gareis/Varwick 2014, S. 179) und dient als Grundlage für zahlreiche Abkommen (vgl. Maier 1997, S. 39).
Juristisch können die Menschenrechte wie folgt definiert werden: "Internationale Menschenrechte sind die durch das internationale Recht garantierten Rechtsansprüche von Personen gegen den Staat oder staatsähnliche Gebilde, die dem Schutz grundlegender Aspekte der menschlichen Person und ihrer Würde in Friedenszeiten und im Krieg dienen" (Human Rights 2012).
Seit 1948 haben sich die Menschenrechte weiterentwickelt, und es hat sich etabliert, von den Menschenrechten in drei Generationen zu sprechen. Zur ersten Generation gehören "die klassischen bürgerlichen und politischen Freiheits- und Beteiligungsrechte" wie das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit oder das Verbot von Folter (Krennerich 2009). Die zweite Generation der Menschenrechte umfasst wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte, so beispielsweise das Recht auf Bildung, Teilhabe, aber auch auf Freizeit und Erholung. Die dritte Generation der Menschenrechte "bezeichnen allgemeine, noch kaum in Vertragswerken konkretisierte Rechte wie etwa das Recht auf Entwicklung, Frieden oder saubere Umwelt" (Krennerich 2009). Alle drei Generationen "sollten gleichberechtigt nebeneinander bestehen" (Barthel, zitiert nach Hamm 1999, S. 23).
Der Gedanke der angeborenen Rechte, die ein Mensch qua Menschsein besitzt, ist jedoch älter als die Erklärung der Menschenrechte aus dem Jahr 1948 und die Vereinten Nationen selbst.
Eine kurze Geschichte der Menschenrechte
Der Ursprung der Menschenrechte geht auf das antike Griechenland zurück. Der "revolutionäre Gedanke der Stoiker, der beschreibt, dass alle Menschen gleich sind", wurde durch die im 18. Jahrhundert entstandene Naturrechtslehre weiter gefestigt (vgl.: Müller 2017, 03:06-03:20). Die "überlieferten konkreten Freiheiten der Ständegesellschaft wurden dort in eine allgemeine Freiheit des Menschen umgedacht" (Maier 1997, S. 11). Wegweisend war, dass diese Rechte nun allen Menschen zugesprochen wurden und diese Rechte Ansprüche an den Staat stellten (vgl. Maier, 1997 S. 11f). Denn "[er sollte] nicht tun dürfen, was ihm beliebt, [und] in substantielle Bezirke individueller Freiheit nicht […] eingreifen dürfen" (Maier 1997, S. 12). Als vorstaatliche Rechte kann der Staat diese nur akzeptieren, nicht aber verleihen.
Die Idee der unveräußerlichen Menschenrechte kulminierte schließlich in der Unabhängigkeitserklärung der 13 britischen Kolonien 1776 in Nordamerika (zentrales Dokument: Virginia Bill of Rights) und fand schließlich 1789 in der Französischen Revolution (zentrales Dokument: Déclaration des Droits de l'Homme et du Citoyen) in Europa ihren Durchbruch. Diese Dokumente legten den Grundstein für die modernen Menschenrechte, die nun als Grundrechte in zahlreichen Verfassungen verankert sind. Schließlich, im Jahr 1966, wurden die ersten völkerrechtlich bindenden Menschenrechtsabkommen durch die Vereinten Nationen verabschiedet (vgl.: Wagner 2016).
Besonders eindrücklich zeigt die Geschichte der Menschenrechte, dass ihre Idee auf "konkrete Unrechtserfahrungen der Menschen des Okzidents zurückgehen" (Tetzlaff 1998, S. 60). Darauf, nämlich dass die Menschenrechte 'im Westen' ihren Ursprung haben und individualistisch geprägt seien, bezieht sich im Wesentlichen die Kritik an ihnen. Diese Kritik zieht auch in Zweifel, ob die Menschenrechte universell sind. (Kultur-)Relativismus vs. Universalismus
Verfechter des Universalismus verstehen die Menschenrechte als unveräußerliche, angeborene Rechte eines jeden Menschen. "Niemand kann, mit Bezug auf welche Eigenschaft auch immer, von der Trägerschaft ausgeschlossen werden" (Lohmann 2010, S. 37). Ausgeschlossen ist hierbei auch die "ungleiche Verteilung" der Rechte (vgl. Lohmann 2010, S. 37). So muss der Staat seinen Pflichten nachkommen und für die Einhaltung, Wahrung und Durchsetzung der Menschenrechte sorgen.
Jedoch werden die Menschenrechte, wie sie 1948 verabschiedet wurden, in ihrem universellen Gültigkeitsanspruch von vielen Ländern und Kulturen auf der Welt nicht akzeptiert. Der (Kultur-) Relativismus in seiner extremen Form sieht die Menschenrechte als nicht vollständig übertragbar und "nur relativ zu einem bestimmten Kultursystem 'begründbar'" (Lohmann 2009). Manche Staaten gehen sogar so weit und verstehen die Menschenrechte als ein westliches Produkt, das "dem Osten" aufoktroyiert wurde. Auch seien die Menschenrechte nicht, wie der universalistische Anspruch behauptet, unabhängig von Zeit, Raum und kulturellem Hintergrund gültig. Sie seien aus der europäisch-nordamerikanischen Aufklärung entstanden, abendländisch geprägt und somit nicht in dieser Form in anderen Kulturkreisen anwendbar. Zudem sei ihre "weltweite Propagierung Ausdruck einer Mentalität der Einmischung, welche die Tradition des Kolonialismus mit anderen Mitteln fortsetze" (Hilpert 2019, S. 230). Tatsächlich sei "das Menschenrechtsverständnis in erster Linie abhängig von dem Menschenbild in einer spezifischen Kultur […], wonach es keinen Standard gibt, der unabhängig von bestimmten sozialen Lebensformen wäre" (Pohl 2002, S. 7).
Von (Kultur-)Relativisten konkret kritisiert werden häufig die "individuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, das Vorrangverhältnis zwischen Individuum zur Gemeinschaft, die Gleichheit von Männern und Frauen, die religiöse Toleranz und die Einschätzung demokratischer Mitbestimmung" (Lohmann 2010, S. 41).
Zum anderen wird bemängelt, dass bei der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 die westlichen Länder dominierten, während die meisten Länder des Globalen Südens noch unter kolonialer Herrschaft standen. Viele Staaten werfen dem Westen sogar "moralischen Chauvinismus" (Pollis/Schwab 2006, S. 68), "Ideologismus" und eine "quasi-religiöse" Auslegung der Menschenrechte vor (Pohl 2002, S. 7).
Genau an diese Dichotomie, Universalismus und (Kultur-)Relativismus, knüpfte die 1993 vorgelegte Deklaration von Bangkok an, welche von vielen (süd-)ostasiatischen Ländern unterzeichnet wurde. Bevor die Wiener Menschenrechtskonferenz im Jahr 1993 begann, zweifelten diese Länder die Universalität der Menschenrechte an und legten eine "asiatische Perspektive" auf die Menschenrechte und sogenannte "asiatische Werte" vor.
Die asiatische Perspektive auf die (Universalität der) Menschenrechte und 'asiatische Werte'
Die ,asiatische Sicht' auf die Menschenrechte und die 'asiatischen Werte' werden im Grunde kulturrelativistisch begründet. Im folgenden Abschnitt werden die 'asiatischen Werte' zeitgeschichtlich eingeordnet und näher erläutert.
Die zeitgeschichtliche Einordnung der 'asiatischen Werte'
Die Kontroverse, dass sich die Menschenrechte in (Südost-)Asien anders entwickelt hätten, spitzte sich Anfang der 1990er Jahre zu und erlangte mit der Verabschiedung der Deklaration von Bangkok weltumspannende Beachtung. Die Gründe für den Ausbruch dieser Debatte sind vielfältig. Zum einen genoss 'der Westen', vor allem die Europäische Union und die Vereinigten Staaten, zu dieser Zeit beispielloses politisches und ökonomisches Selbstbewusstsein. Der Ost-West-Konflikt war beendet, die Demokratie und der Kapitalismus schienen 'die' Erfolgsmodelle zu sein, die "das Ende der Geschichte" einläuteten (Fukuyama 1992). Die Globalisierung schritt unaufhaltsam voran, während der Kommunismus in vielen osteuropäischen Ländern in sich zusammenbrach. Zudem gewann die Idee des politischen und wirtschaftlichen Liberalismus mehr und mehr an Bedeutung.
In dieser Zeit gingen die Vereinigten Staaten und viele Mitgliedsstaaten der EU auf die Forderung vieler Menschenrechtsorganisationen ein, die Menschenrechte und die Demokratie in anderen Ländern zu verbreiten. Die Regierung unter Präsident Bill Clinton ging sogar so weit und erklärte sowohl die Verbreitung der Menschenrechte als auch der Demokratie zu einer der drei Säulen der US-amerikanischen Außenpolitik (vgl.: Barr 2000, S. 313). Allerdings missbilligte insbesondere China den menschenrechtlichen Druck vieler westlicher Staaten, der durch das Massaker von Tiananmen im Jahr 1989 und Chinas Tibet-Politik stetig zunahm.
Hinzu kam, dass viele ostasiatische Staaten, allen voran China, Malaysia, Japan, Hongkong, Taiwan, Singapur und Südkorea, als 'ostasiatische Wirtschaftswunder' bezeichnet wurden (vgl.: Ernst 2009). Diese wirtschaftliche Prosperität ließ ein "neues Selbstbewusstsein und eine neue politische Elite entstehen, die vom 'Westen' das Recht auf einen eigenen entwicklungspolitischen Weg einforderte und die Vormachtstellung der alten Industriestaaten Europas und Nordamerikas herausforderte" (Ernst 2009). Darüber hinaus sahen sie in der Rolle des starken Staates eine wichtige "Erklärungsvariable" für den wirtschaftlichen Erfolg (Heinz 1995, S. 11).
Die Bestimmtheit, mit der die Europäische Union und die Vereinigten Staaten um die Durchsetzung der Menschenrechte in Asien rangen, wurde von (ost-)asiatischen Ländern als Versuch verstanden, ,Asien' ,dem Westen' unterwürfig zu halten. Zudem wurde die Kritik als "Einmischung, irrelevant und kulturfremd abgewehrt" (Heinz 1995, S. 12).Schließlich, im Vorfeld der Wiener Menschenrechtskonferenz im Jahr 1993, "bestritten [unter anderem] die Regierungen Indonesiens, Singapurs und Chinas die Universalität der Menschenrechte" (Heinz 1995, S. 16). Stattdessen müssten die jeweiligen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Bedingungen betrachtet werden, weil sie nur anhand derer verwirklicht werden könnten (vgl.: Heinz 1995, S. 15f). Deshalb wurden sogenannte 'asiatische Werte' vorgestellt. Was sind 'asiatische Werte'?
'Asiatische Werte' beschreiben eine (kultur-)relative Sicht auf die Menschenrechte, die in den frühen 1990er Jahren von asiatischen Politiker*innen und Wissenschaftler*innen vorgestellt und von 34 Staaten verabschiedet wurden. Sie umfassen im Groben die Bereiche Politik, Wirtschaft und Kultur (vgl.: Tai 2005, S. 34). Federführend bei der Debatte waren Lee Kuan Yew, der damalige Premierminister von Singapur, und Mahathir bin Mohamad, der damalige Premierminister von Malaysia. Sie, die 'asiatischen Werte', sollen eine Anpassung zum aus asiatischer Sicht "westlichen Modell der Menschenrechte" darstellen (Henders 2017). Die regionale Bezeichnung 'Asien/asiatisch' bezieht sich in diesem Zusammenhang eher auf (Süd-) Ostasien beziehungsweise pazifisch-Asien als auf den Nahen oder Mittleren Osten. Das bedeutet auch, dass sich die 'asiatischen Werte' hauptsächlich auf die "konfuzianische Kultur" stützen und weniger vom Islam oder dem Hinduismus geprägt sind (Ernst 2009).
Allerdings lehnen die ostasiatischen Länder die Menschenrechte nicht grundsätzlich ab. Schließlich haben einige dieser Länder, darunter China, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 verabschiedet und bekräftigten 1993 in Wien nochmals ihren Einsatz für Prinzipien, die in der Erklärung enthalten sind (vgl.: Tay 1996, S. 751). Sie plädierten mit der Deklaration von Bangkok stattdessen für nationale und regionale Unterschiede in der Schwerpunktsetzung und auch in der praktischen Umsetzung der Menschenrechte (vgl.: Tay 1996 S. 751f).
Befürworter der 'asiatischen Werte' bestanden zudem darauf, dass sie nicht nur durch den wirtschaftlichen Erfolg, den die ostasiatischen Staaten in den Jahrzehnten vor der Wiener Menschenrechtskonvention 1993 erlebt hatten, legitimiert würden, sondern auch maßgeblich für diesen Erfolg verantwortlich seien. Darüber hinaus müsse die wirtschaftliche Entwicklung bei ökonomisch aufstrebenden Ländern über allem stehen; bürgerliche und politische Rechte sollten den ökonomischen und sozialen Rechten deswegen untergeordnet sein (vgl.: Henders 2017).
Bisher wurde keine offizielle "umfassende, verbindliche Liste" vorgestellt (Heinz 1995, S. 25), aber häufig genannte 'asiatische Werte', die bei der Wiener Menschenrechtskonvention 1993 vorgelegt wurden, waren: "Disziplin, harte Arbeit, eine starke Führungskraft" (Tai 2005, S. 34ff), "Sparsamkeit, akademischer Erfolg, die Balance zwischen individuellen und gemeinschaftlichen Bedürfnissen, Respekt vor Autorität" (Henders 2017) und ein starker, stabiler Staat (Barr 2000, S. 310). Darüber hinaus wird "nationales Teamwork", die Erhaltung einer "moralisch sauberen Umwelt" (das Magazin 'Playboy' wird in Singapur beispielsweise nicht verkauft) und keine absolute Pressefreiheit für zentral erachtet (Heinz 1995, S. 26).
Die asiatische Perspektive auf die Universalität der Menschenrechte
Im Diskurs um die ,asiatische Perspektive' haben sich mehrere häufig genannte Argumente herausgebildet. Einige davon sollen näher beschrieben werden, nämlich die Behauptungen, dass Rechte kulturspezifisch seien, die Gemeinschaft in Asien über dem Individuum stehe, dass Rechte ausschließlich den jeweiligen Staaten oblägen und dass soziale und ökonomische Rechte über zivilen und politischen Rechten ständen.
Rechte sind kulturspezifisch
Die Idee der Menschenrechte entstand bereits in der Antike auf dem europäischen Kontinent und entwickelte sich schließlich unter bestimmten sozialen, ökonomischen, kulturellen und politischen Bedingungen ebendort und in Nordamerika (vgl.: Li 1996, S. 19). Die Umstände, die die Umsetzung der Menschenrechte voranbrachten, könnten aber nicht auf diese Art auf Südostasien übertragen werden. So beschreibt China in seinem 1991 veröffentlichten Weißbuch, dass sich aufgrund des eigenen historischen Hintergrunds, des Sozialsystems und der jeweiligen ökonomischen Entwicklung die Länder in ihrem Verständnis und ihrer Auslegung der Menschenrechte unterscheiden würden (vgl.: Weißbuch 1991, Vorwort). Das ist eine Haltung, welche auch 1993 auf der Menschenrechtskonferenz in Wien nochmals bekräftigt wurde (vgl.: Li 1996, S.19).
Die Gemeinschaft steht über dem Individuum
Die südostasiatischen Länder insistierten, dass die Bedeutung der Gemeinschaft in asiatischen Ländern nicht mit dem Primat des Individuums vereinbar sei, worauf die Vorstellung der Menschenrechte beruht (Li 1996, S. 19). Zudem stünden Pflichten über Rechten (vgl.: Nghia 2009, S. 21). Dies seien auch die entscheidenden Faktoren, die 'Asien' fundamental vom 'Westen' unterschieden. Die Menschenrechte seien von Natur aus individualistisch geprägt, was nach (süd-)ostasiatischer Auffassung eine Bedrohung für den (süd-)ostasiatischen sozial-gemeinschaftlichen Gesellschaftsmechanismus darstellen könnte. Als Begründung für diese Behauptung führten die (süd-)ostasiatischen Staaten den Zusammenbruch vieler Familien, die Drogenabhängigkeit und die hohe Zahl an Obdachlosen im 'Westen' an (vgl.: Li 1996, S. 20).
Soziale und ökonomische Rechte stehen über zivilen und politischen Rechten
Zentral bei der ,asiatischen Auslegung' der Menschenrechte waren die Priorisierung der Gemeinschaft gegenüber der Individuen und die Suche nach dem Konsens im Gegensatz zum Konflikt. Dominanz und Autorität würden nicht limitiert oder gar als suspekt betrachtet, sondern gälten im Gegenteil als vertrauens- und förderungswürdig (vgl.: Tay 1996, S. 753ff). Die asiatische Auslegung, so wurde argumentiert, lege den Fokus auf ökonomische und soziale Rechte, die durch ein starkes wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand legitimiert würden, worauf Asiat*innen Wert legten und was ihnen wichtig sei. So proklamiert das Weißbuch der chinesischen Regierung aus dem Jahr 1991, dass "sich sattessen und warm kleiden die fundamentalen Bedürfnisse der chinesischen Bevölkerung seien, die lange unter Hunger und Kälte leiden mussten" (Weißbuch 1991, Kapitel I). Wohlstand könne nur effizient erreicht werden, wenn die Regierenden autorisiert seien, die politischen Rechte ihrer Bürger*innen zu limitieren, um wirtschaftlichen Wohlstand zu garantieren (Li 1996, S. 20). Die wirtschaftliche Entwicklung müsse deswegen bei ökonomisch aufstrebenden Ländern über allem stehen; zivile und politische Rechte sollten den ökonomischen und sozialen Rechten untergeordnet sein (vgl.: Henders, 2017). Implizit schwingt bei dieser Behauptung mit, dass erst alle basalen Bedürfnisse und eine stabile politische Ordnung sichergestellt werden müssten, um politische und bürgerliche Rechte zu implementieren (vgl.: Li 1996, S. 20f). Befürworter der Idee der asiatischen Perspektive erachten es somit für wichtig, den Staat als Oberhoheit zu sehen (vgl.: Henders 2017).
Rechte sind die Angelegenheit der jeweiligen Staaten
Das Recht eines Staates zur Selbstbestimmung schließe den Zuständigkeitsbereich der Menschenrechte mit ein. So seien Menschenrechte innenpolitische Angelegenheiten, in die sich andere Staaten oder Organisationen nicht einzumischen hätten (vgl.: Li 1996, S. 20). "Die Bestrebung des Westens, auch bei Entwicklungsländern einen universellen Geltungsanspruch der Menschenrechte durchzusetzen, sei versteckter kultureller Imperialismus und ein Versuch, die Entwicklung [wirtschaftlich aufstrebender Länder] zu behindern" (Li 1996, S. 20).
Kritik an der asiatischen Perspektive Generell wurde bemängelt, dass nicht einfach über 'asiatische' Werte geredet werden könne, weil es die einzelnen asiatischen Länder simplifiziere, stereotypisiere und sie um ihre Vielfalt bringe (vgl.: Henders 2017). Des Weiteren seien die genannten Werte nicht alleinig in Asien zu finden, sondern hätten auch in anderen Teilen der Welt Gültigkeit (vgl.: Tai 2005, S. 35). Tatsächlich, so wurde argumentiert, gebe es keine ,asiatischen Werte', denn der Begriff sei mit "seiner Allgemeinheit und Undifferenziertheit ein Konstrukt, das ganz bestimmten Zielen dienen soll" (Schreiner 1996, S. 57). Außerdem seien nur mächtige Politiker*innen leitender Teil der Debatte gewesen; die Argumente seien weder in die Gesellschaft getragen noch philosophisch (fort-)geführt worden. Die einzelnen 'asiatischen' Argumente gegen die Universalität der Menschenrechte wurden jedoch auch einzeln kritisiert. Einige Kritiker*innen stellten die Ansicht der Kulturspezifizität in Frage. Das Argument impliziere, dass soziale Normen, die in anderen Ländern und Kulturkreisen ihren Ursprung hatten, in der asiatischen Kultur keine Anwendung finden sollten oder könnten. Kapitalistische Märkte und die Konsumkultur, welche ebenfalls außerhalb der asiatischen Länder entstanden sind, konnten jedoch sehr wohl von asiatischen Kulturen aufgenommen werden (vgl.: Li 1996, S. 20). Die schwerfällige Akzeptanz und Umsetzung der Universalität der Menschenrechte könne somit nicht ausschließlich auf ihre kulturelle Herkunft zurückgeführt werden.
Die zweite Behauptung, dass Asiat*innen die Gemeinschaft über das Individuum stellten, würde als kulturelles Argument missbraucht werden, um aufzuzeigen, dass unveräußerliche Rechte eines Einzelnen sich nicht mit der Idee von asiatischen Gesellschaften verstünden. Kritiker*innen der ,asiatischen Perspektive' sahen hier die Gefahr der generellen Verdammung der Rechte des Einzelnen. Dabei würden individuelle Freiheiten den asiatischen Gemeinschaftswerten nicht generell oppositionell gegenüberstehen. Vielmehr seien grundlegende Rechte, wie eine Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie Toleranz, wichtig für eine Gemeinschaft (vgl.: Li 1996, S. 21).
Beim dritten Argument, welches die südostasiatischen Länder vorlegten, kritisierten viele Verfechter*innen der Universalität der Menschenrechte, dass die nationale ökonomische Entwicklung nicht gleichzusetzen sei mit der ökonomischen Absicherung (sozio-)ökonomisch benachteiligter Gruppen einer Gesellschaft. Nationales ökonomisches Wachstum garantiere schließlich nicht automatisch Rechte für ökonomisch benachteiligte Mitglieder einer Gesellschaft. Stattdessen würden sich politisch-zivile und sozial-ökonomische Rechte bedingen und nur effektiv wirken, wenn alle vier Ebenen garantiert werden könnten (vgl.: Li 1996, S. 22).
Abschließend wurde kritisiert, dass die vorgebrachten Argumente, insbesondere die Forderung der Nichteinmischung in innerstaatliche Angelegenheiten, als Vorwand für einen illiberalen und autoritären Regierungsstil verwendet werden würden. Zudem sollten diese Argumente die Schwäche des wirtschaftlichen Entwicklungsmodells der asiatischen Länder verschleiern (vgl.: Henders 2017). Das sind beides Kritikpunkte, die während der asiatischen Wirtschaftskrise 1997/1998 weitgehend bestätigt wurden und zur Verabschiedung der asiatischen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1998 führten.
Was ist mit 'asiatischen Werten' passiert?
Der Dialog über die in der Deklaration von Bangkok vorgestellten 'asiatischen Werte' begleitete staatliche und nicht-staatliche Akteure sowie Wissenschaftler*innen bis in die 1990er Jahre hinein. Als im Jahr 1997 eine Wirtschafts- und Finanzkrise Asien ereilte, wurde es jedoch nicht nur still um die 'asiatischen Werte', sie wurden nun sogar "als Ursache der Krise gedeutet" (Ernst 2009). Insbesondere die staatliche Intervention und die starken Familienwerte wurden als Verursacher genannt (vgl.: Ernst 2009). Um den wirtschaftlichen Anschluss an den industriellen 'Westen' nicht zu verlieren, waren Menschenrechtsorganisationen in Südostasien bemüht, den Menschenrechtsschutz bottom-up durchzusetzen. Die Asiatische Menschenrechtscharta, die die 'asiatischen Werte' ablehnt, wurde 1998 von Menschenrechtsorganisationen in Kwangju, Südkorea, verabschiedet. Sie ist auch ein Versuch, asiatische Regierungen bei Menschenrechtsverstößen zukünftig in die Verantwortung nehmen zu können.
Seit dem Ausbruch der asiatischen Wirtschaftskrise ist die Debatte um 'asiatische Werte' nahezu versiegt. Gleichwohl werden interkulturelle Dialoge über die Menschenrechte weiter geführt. Zwischen Kulturrelativismus und Universalismus – Perspektiven für einen Dialog
Eine globale Durchsetzung der Menschenrechte bleibt nach wie vor ein Ideal, ebenso wie deren uneingeschränkte Einhaltung. Die ostasiatischen Länder sind nur ein Beispiel von vielen, denn Kritik an der Universalität der Menschenrechte kommt auch aus anderen Ländern und von anderen Religionen. Dabei hat die Forderung nach weltweiter Umsetzung der Menschenrechte nicht an Dringlichkeit verloren. Wie kann aber ein Dialog über die Menschenrechte oder gar ein Konsens vorangebracht werden?
Bei dieser Problematik ist es wichtig zu bedenken, dass die Menschenrechte kein starres System sind, sondern auch nach ihrer Verabschiedung im Jahr 1948 weiterentwickelt wurden. Zudem hat die Idee der Menschenrechte zwar primär in der Zeit der europäisch-amerikanischen Aufklärung ihre Wurzeln, konnte ihre volle Durchsetzungskraft jedoch erst in der Moderne entfalten (vgl.: Bielefeldt 1999, S. 59f). Insbesondere im Hinblick auf das Argument der Nichtumsetzbarkeit der Menschenrechte in kulturell anders geprägten Regionen "wäre es verfehlt, den Begriff der 'Aufklärung' auf eine bestimmte Epoche der europäischen Geschichte zu verkürzen" (Bielefeldt 1999, S. 60). Schließlich muss es auch für andere Kulturen möglich sein, "humane Anliegen der eigenen Tradition in moderner Gestalt in den Menschenrechten wiederzuerkennen" (Bielefeldt 1999, S. 61).
Aufgrund dessen sprechen sich viele Wissenschaftler*innen für eine Adaption der Menschenrechte aus. Die US-amerikanische Politikwissenschaftlerin Alison Dundes Renteln, beispielsweise, "möchte am Begriff universaler Menschenrechte durchaus festhalten, ihn zugleich aber auf interkultureller Basis inhaltlich neu bestimmen […], indem sie nach einem weltweit gemeinsamen Nenner in den Wertorientierungen unterschiedlicher Kulturen sucht" (Bielefeldt 1999, S. 45f). Der kanadische Philosoph Charles Taylor spricht sich für einen "ungezwungenen Konsens" aus, der anderen kulturellen Normen Verständnis entgegenbringt (Taylor 1999, S. 124). Der Dialog über die Menschenrechte zwischen Asien und 'dem Westen' solle sich global ausweiten und eine Auseinandersetzung über eine Übereinstimmung an Normen, die menschliches Verhalten und politisches Handeln leiten sollten, starten. Dieser Grundkonsens auf der Basis der Menschenrechte soll bindend sein, darf sich aber in seiner Begründung unterscheiden (vgl.: Carnegie Council 1996). Der deutsche Philosoph Georg Lohmann vertritt wiederum die Position, dass der "Universalismus" nicht zwingend eine "Einheitskultur darstellt oder in einer solchen resultiert" (Lohmann 2009). Für ihn sind Universalismus und Relativismus auch keine Gegensätze; er sieht im Partikularismus das Gegenteil zum Universalismus. Deshalb ist er der Ansicht, dass ein "verwirklichter und rechtlich wie politisch konkretisierter universeller Menschenrechtsschutz die Möglichkeiten einer kulturellen Vielfalt der Menschen erweitern wird" (Lohmann 2009). Kulturelle Vielfalt ist hier aber nicht mit Willkür gleichzusetzen. Unterscheiden muss man zwischen "Besonderheiten, die mit dem Universalismus der Menschenrechte kompatibel sind und solchen, die ihm widersprechen" (Lohmann 2009). "Strikter" soll der Universalismus bei negativen Pflichten agieren, so zum Beispiel beim Verbot von Folter (Lohmann 2009). Bei positiven Pflichten, wie beispielsweise bei Leistungsrechten, kann der Universalismus lockerer angewendet werden und mehrere, kulturell unterschiedliche Auslegungen zulassen (vgl.: Lohmann 2009). Ein interkultureller Dialog und die Suche nach einem Konsens bedeuten jedoch nicht, dass "die Menschenrechte [völlig neu überdacht und] bereits bestehende international vereinbarte Standards und Konventionen […] abgetan werden sollen. Das wäre gefährlich" (Utrecht 1995, S. 11). Für eine strikte Durchsetzung ideal, so konkludiert Lohmann, "wäre ein gut etabliertes Rechtssystem, in dem die Menschenrechte individuell eingeklagt und mit Hilfe staatlicher Gewalten auch durchgesetzt werden können" (Lohmann 2013, S. 19). Fazit
Viele (süd-)ostasiatische Länder brachten im Jahr 1993 mit der Deklaration von Bangkok kulturrelativistische Argumente hervor, mit denen sie ihre Sichtweise auf die Universalität der Menschenrechte aufzeigten und rechtfertigten. Eine zentrale Begründung war hier, dass das "individualistische Rechtsverständnis" der Menschenrechte nicht mit dem asiatischen Gemeinschaftsverständnis vereinbar sei (Tetzlaff 2002, S. 5). Ebenso waren die Kulturspezifität von Rechten und das Primat des wirtschaftlichen Wohlstands Teil der Begründung. Auseinandersetzungen darüber fanden bis weit in die 1990er Jahre hinein viel Gehör und Gegenrede. Erst mit der asiatischen Wirtschafts- und Finanzkrise 1997/1998 wurde es still um die 'asiatischen Werte'. Was von der Debatte allerdings bleibt, ist die Diskussion über den Universalismus und den (Kultur-) Relativismus, für die der Menschenrechtsrat (MRR) der Vereinten Nationen in Genf eine Plattform bietet.
Bei allen Vorschlägen und Denkanstößen, die eine kulturelle Sensibilität und Variabilität ermöglichen sollen, ist der interkulturelle Dialog zentral. Fraglich bleibt jedoch, wie gut sich eine Diskussion über Normen auf der Basis der Menschenrechte und deren anschließende Durchsetzung in autoritär geführten Staaten durchsetzen lässt (vgl.: Carnegie Council 1996). Denn schließlich sagte schon Konfuzius (551 v. Chr. bis 479 v. Chr.), dass es sinnlos sei, miteinander Pläne zu schmieden, wenn über das Grundsätzliche keine Einigkeit bestehe.
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Die Aufarbeitung historischer Desiderata erfolgt für manche Regionen zögerlich, wenn überhaupt. Dazu gehören auch die Länder Südosteuropas, die bis 1918 im Großen und Ganzen innerhalb oder am Rande der k.u.k.-Monarchie Teile eines funktionierenden Theatersystems gewesen waren, dessen Entwicklungen und Wandlungen nach und nach ins Bewusstsein treten. Für Südosteuropa gilt meist, dass man dort noch immer Monographien der einzelnen Theaterstandorte anstrebt, die von den sogenannten Anfängen bis zur Gegenwart reichen. Die Theaterreihe der Österreichischen Akademie der Wissenschaften hat solche Beispiele für Budapest (zuletzt für Lemberg) vorgelegt. Auf weniger Fakten beziehen sich Theatermonographien über einzelne Standorte des deutschsprachigen Theaters in ex-jugoslawischen, ungarischen und rumänischen Städten. Die vorliegenden Untersuchungen von Horst Fassel erheben nicht den Anspruch, eine Geschichte des deutschen Theaters in den heute bzw. von 1918-1945 zu Rumänien gehörenden Gebieten zu bieten. Es handelt sich um Aufsätze, die in den letzten zehn Jahren entstanden sind und in unterschiedlichen Sammelbänden und Periodika publiziert wurden. Da bislang eine Geschichte des deutschsprachigen Theaters in Rumänien aussteht, kann man den vier Abteilungen dieser neuen Publikation einiges entnehmen, was in späteren Überblicksdarstellungen bestätigt und vertieft werden wird. Neu ist auf jeden Fall, dass die einzelnen Stadttheater und die Bedeutung der einzelnen Städte für die Theaterentwicklung der Gebiete mit deutschen Minderheitengruppen zwar beachtet werden, dass aber die Verbindungen zwischen diesen Theaterstädten ebenso Anerkennung finden wie der regional wichtige Umstand, dass in einzelnen Städten außer den deutschsprachigen auch anderssprachige Theater bestanden (ungarische, rumänische, serbische, jüdische). Dadurch können lokale Besonderheiten, ebenso aber auch überregionale und transnationale Gemeinsamkeiten herausgearbeitet werden. Der Verfasser versucht, auch in diesen – wie in anderen Arbeiten –, die Rolle der am Theaterleben Beteiligten zu berücksichtigen. In dieser Sammlung werden, nachdem die allgemeine, überregionale Theaterentwicklung festgehalten (Teil 1) und auf einzelne Stadttheater und deren Bedeutung eingegangen wurde (Teil 2), einzelne Theaterdirektoren, SchauspielerInnen (Teil 3) und Bühnenautoren (Teil 4) präsentiert. Entwicklungsgeschichtlich ist Teil 1 am ergiebigsten. In zwei Überblicksdarstellungen ("Deutsche Theaterlandschaften in Siebenbürgen und im Banat" und "Deutsches Theater auf dem Gebiet des heutigen Rumänien") werden die besonders engen Beziehungen der deutschen Theater in Siebenbürgen und im Banat behandelt, während Bukarest, Jassy und später Czernowitz zwar stellenweise in das System einbezogen wurden, sonst aber getrennte Wege gingen, die mit der Lage der jeweiligen deutschen Minderheitengruppe in Zusammenhang stand. In Bukarest konnte sich nie ein bemerkenswertes deutsches Theater entwickeln, weil es – ähnlich wie die jüdischen Theater – keine öffentliche Unterstützung erhielt, sieht man von 1917-1918 ab, als die deutsche und österreichische Besatzung beide Theater, das deutsche wie das jüdische, auffallend förderten (Fassel ist der erste, der sich mit dem deutschen Fronttheater in Bukarest, ebenso mit den kleinen jüdischen Theatern von vor 1920 beschäftigt hat). Die Theaterunionen zwischen siebenbürgischen und Banater Städten müssten gründlicher untersucht werden. Die allgemeinen Entwicklungslinien sind aber in den Beiträgen dieses Bandes schon entschlüsselt worden (u. a. in: "Die Theaterunion zwischen Temeswar und Hermannstadt"). Dass sich – meist auf den traditionellen Verkehrswegen (zum Beispiel: Pressburg-Pest/Ofen-Arad-Temeswar/Hermannstadt) – seit dem 18. Jahrhundert Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Städten ergaben, dass dabei die jeweilige Stadtkultur einen Kulturtransfer und eine Homogenisierung erfuhren, wird an den Beispielen der siebenbürgischen und Banater Wechselbeziehungen erläutert. Wie sich Kriege auf die Theatersituation auswirkten, zeigen zwei Beispiele: das schon erwähnte Fronttheater Bukarest im Ersten Weltkrieg und das Theater der Banater Deportierten im ukrainischen Makeevka nach 1945 (es ist die erste ausführliche Untersuchung über ein solches Lagertheater im Donbas-Gebiet). Wie sich ein deutsches Staatstheater in einer Stadt, die Theaterangebote in vier Sprachen aufweist, in Szene setzte, wird anhand des Beispiels Temeswar (1953-2003) präsentiert. Schließlich wird auch auf die Chancen deutscher Minderheitentheater in Rumänien eingegangen. Damit ergibt sich ein Prozess, der die unterschiedlichen Theaterformen im Laufe von drei Jahrhunderten analysiert und an Einzelbeispielen die Kooperation zwischen Städten und Ensembles festhält. Dass auch auf die Ideologiegeschichte eingegangen wird, auf den Status von deutschen (und anderen) Minderheitentheatern, fächert die Betrachterperspektive erfreulich auf. Teil 2 ist den Stadttheatern gewidmet und beginnt mit dem ersten Versuch der Etablierung eines Stadttheaters durch Christoph Ludwig Seipp in Hermannstadt (1788-90). Dass damit gleichzeitig auch die Beziehungen Seipps zu Pressburg und Temeswar, ebenso zum gesamten deutschen Sprachraum und seine Lageberichte über die Theaterentwicklung im Königreich Ungarn (zwei Reisebeschreibungen) eingehend untersucht werden, lässt seine Bedeutung und Tragik erkennen: Hermannstadt wurde, als die siebenbürgische Hauptstadt (1790) nach Klausenburg verlegt wurde, kulturell entmachtet. Von besonderer Bedeutung sind die monographischen Darstellungen deutscher Stadttheater in einer mittelgroßen Stadt (Czernowitz) und zweier Kleinstädte (Orawitza und Lugosch). Im Falle von Czernowitz und Orawitza geht die Untersuchung weit über das hinaus, was Vorarbeiten versucht hatten (Georg von Drozdowski, Simeon Samuel Moldovan), für Lugosch ist es der erste Versuch überhaupt, die städtische Theatertätigkeit zu erfassen. Es handelt sich hier um tatsächliche Darstellungen der Theaterentwicklungen in den jeweiligen Städten. Im Falle von Czernowitz wird die lange Vorgeschichte von 1797 bis 1907 aufgrund neuer Quellen erschlossen, danach der Höhepunkt des angesehenen Provinztheaters in der k.u.k.-Universitätsstadt dargestellt. Auch die Parallelentwicklungen des rumänischen und jiddischen Theaters werden beachtet. Nach 1920 werden die Schwierigkeiten von Minderheitentheatern in den neuen Staaten verdeutlicht, die sich trotz ihrer Vielvölkerstruktur als Nationalstaaten begriffen. Die Theaterskandale von 1921 und 1922 in Czernowitz, die Ausweisung des Direktors Wilhelm Popp, der nach Mährisch-Ostrau zurückkehrte, die Tätigkeit des halbprofessionellen Ensembles der Kammerbühne anstelle des Stadttheaters und nach 1933 die seltenen Gastspiele des Deutschen Landestheaters Hermannstadt im nicht gleichgeschalteten Czernowitz, das und die Entwicklung des jiddischen Theaters, das bis in die späten dreißiger Jahre aktiv blieb (seine Tätigkeit ist bislang im Einzelnen nicht untersucht worden): das alles wird bei Fassel analysiert. Ähnlich ist es mit dem kleinen Banater Bergbaustädtchen Orawitza, dessen Theatergebäude 1817 vorgeblich nach dem Modell des alten Burgtheaters errichtet wurde. In Orawitza gab es neben dem deutschen ein bis 1918 aktives ungarisches, ebenso ein rumänisches Theater, und die Besonderheit dreisprachiger Theaterabende wird dokumentiert, ihre kulturpolitische Bedeutung kritisch begutachtet. Für Lugosch, das ebenso wie Orawitza meist mit anderen Stadttheatern kooperierte (in Lugosch gab es im 20. Jahrhundert zusätzlich jüdisches und französischsprachiges Schultheater), wird eine Kontinuität des deutschen Theaters von 1797 bis 1944 festgestellt, wobei der Schwerpunkt, wie bei anderen Theatern des Banats, Siebenbürgens und der Bukowina in der Zeit nach 1848 lag. Bei den SchauspielerInnen und Theaterdirektoren (Teil 3) ist die Auswahl nur ein bescheidener Hinweis auf die Fülle von unterschiedlichen Persönlichkeiten und – damit im Zusammenhang – Programmen. Von den vier Direktoren und den sechs SchauspielernInnen kann man sicher nicht auf die gesamte Vielfalt des regionalen Theaterlebens schließen. Wichtig erscheint auch hier die Konstatierung von Entwicklungstendenzen: Bis 1848 war die Bewegung der Prinzipale/Direktoren meist von West nach Ost. Nach Erfolgen an namhaften Bühnen des deutschen Sprachraums erfolgten die Verpflichtungen in Südosteuropa, die nicht selten an Spielorten endeten, von wo aus deutsches Theater nicht mehr beliebig weiter verlegbar war: Czernowitz, Odessa, Bukarest. Nach 1848 findet – bevorzugt bei den Theatern in mittelgroßen Städten – ein Ost-West-Trend statt. Vor allem von Temeswar aus gelangten Theaterleiter nach Wien oder nach Deutschland (die bekanntesten Beispiele sind Friedrich Strampfer und Max Steiner, die beide aus dem Banat kommend die Leitung des Theaters an der Wien übernahmen). Die gleiche Richtung galt auch bei den SchauspielernInnen, doch hatte es in deren Fall auch frühe Beispiele einer solchen Trendentwicklung westwärts gegeben. Eine Neuentdeckung ist in Teil 4 der siebenbürgische Autor Franz Rheter, dessen dramatisches Werk hier ausführlich und vor dem Hintergrund des bislang nicht erforschten deutschen Barocktheaters in Siebenbürgen präsentiert wird. Außerdem wird auf die Werke Adam Müller-Guttenbrunns aus dem Banat und Franz K. Franchys aus Siebenbürgen eingegangen, sowie auf die Exildramatik von Franz Theodor Csokor in Polen und Rumänien. Diese Einzelautoren ergänzen den Gesamteindruck um weitere Facetten. Für die regionale Theatergeschichte der deutschen Siedlungsgebiete im heutigen Rumänien wird manche Neuentdeckung gemacht, es werden neue Quellen erschlossen und es wird der Rahmen abgesteckt, in dem sich eine spätere Theatergeschichte bewegen kann. Der gesellschaftliche Stellenwert des deutschen Theaters, dessen kulturpolitische und ideologische Funktion, immer wieder erkennbare Entwicklungszusammenhänge werden aufgezeigt. Allerdings wird auf Einzelereignisse, auf deren Wirkungsgeschichte, nicht eingegangen, auch der theatralische Diskurs wird auf Repertoire- und Kulturpolitik beschränkt, weil die Vorarbeiten zusätzliche Akzentuierungen nicht zuließen. Dass man nun diesen Materienbereich auf der erschlossenen Grundlage weiter verfolgen kann, gehört zu den Verdiensten dieser Untersuchungen. Sie könnten durch einen weiteren Sammelband ergänzt werden, der andere in Periodika publizierte Arbeiten Fassels zur Theaterkritik, zu einzelnen SchauspielerInnen, zu unterschiedlichen Entwicklungsperioden in Südosteuropa zusammenfasst.
Seit den frühen 1970er Jahren beobachten die Standard & Spezial Eurobarometer der Europäischen Kommission regelmäßig die öffentliche Meinung in den Mitgliedsländern der Europäischen Union. Primärforscher sind die Generaldirektion Kommunikation und bei Spezialthemen weitere Direktionen sowie das Europäische Parlament. Im Laufe der Zeit wurden Kandidaten- und Beitrittsländer in die Standard Eurobarometer-Reihe aufgenommen. Ausgewählte Fragen oder Module können in einigen Samples nicht erhoben worden sein. Bitte ziehen Sie für weitere Informationen bezüglich Länderfilter oder anderer Filterführungen den Basisfragebogen heran. In dieser Studie sind folgende Module (Standard & Special Module) vorhanden: 1. Europäische Werte und Gesellschaftsthemen (im Kontext des Standardmoduls), 2. Mobiltelefonie (Roaming), 3. Schutz von Nutztieren.
Themen: 1. Europäische Werte und Gesellschaftsthemen (im Kontext des Standardmoduls): Häufigkeit politischer Diskussionen unter Freunden; eigene Meinungsführerschaft; allgemeine Lebenszufriedenheit; erwartete Veränderung der Situation in den nächsten 12 Monaten in Bezug auf das Leben allgemein, die wirtschaftliche Lage im eigenen Land, die finanzielle Situation im eigenen Haushalt, die Lage auf dem Arbeitsmarkt im eigenen Land, die persönliche berufliche Situation; Beurteilung der Entwicklung im eigenen Land und in der Europäischen Union; Institutionenvertrauen; Mitgliedschaft des eigenen Landes in der EU eine gute Sache; Vorteilhaftigkeit der Mitgliedschaft des Landes in der EU allgemein und in den Bereichen Sicherheit, Wirtschaft, Lebensstandard, Landwirtschaft, Einfluss in der Welt und Arbeitsmarkt des eigenen Landes; Image der EU; Zustimmung zur Entwicklung der EU hin zu einer europäischen politischen Union; empfundene politische Wirksamkeit in der EU; Verständnis vom Funktionieren der EU; Eingebundenheit des Befragten in europäische Angelegenheiten; empfundene gegenwärtige und gewünschte Geschwindigkeit beim Aufbau Europas; Selbsteinschätzung der eigenen Informiertheit über die EU (Skalometer); Häufigkeit und Schwierigkeitsgrad der Informationssuche über die EU; Wissen über das Recht auf Einsichtnahme in unveröffentlichte Dokumente von europäischen Institutionen; Kenntnis europäischer Einrichtungen (Europäisches Parlament, Europäische Kommission, Rat der Europäischen Union, Europäischer Gerichtshof, Europäischer Bürgerbeauftragter, Europäische Zentralbank, Europäischer Rechungshof, Ausschuss der Regionen der Europäischen Union, Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Union); Vertrauen in die genannten Einrichtungen; Kenntnistest (Anzahl der Mitgliedsländer, Direktmandat der Parlamentsmitglieder, Präsidentschaftsturnus); mögliche Maßnahmen der eigenen Regierung, zur besseren Information der Bürger, über die EU und ihre Arbeitsweise; Informationsbedürfnis des Befragten zu verschiedenen europäischen Themen; primäre Probleme des eigenen Landes; präferierte Entscheidungsebene (Regierung des Landes oder EU) für politische Angelegenheiten: Kampf gegen Kriminalität, Steuern, Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, Kampf gegen Terrorismus, Verteidigung und Außenpolitik, Einwanderung, Bildungs- und Erziehungswesen, Renten, Umweltschutz, Gesundheits- und Sozialwesen, Landwirtschaft und Fischerei, Verbraucherschutz, wissenschaftliche und technologische Forschung, Unterstützung für Regionen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Energie, Wettbewerb; Einstellung zur Europäischen Währungsunion, einer gemeinsamen Außenpolitik der Mitgliedstaaten der EU, einer gemeinsamen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik, einer Erweiterung der EU, einer Verfassung für die EU, ein Europa der zwei Geschwindigkeiten; wichtigste politische Maßnahmen der EU; präferierte Entscheidungsebene in Bezug auf die europäische Verteidigungspolitik; Kenntnis des größten EU-Etats; positive Rolle der USA und der EU in den Bereichen Weltfrieden, Terrorismusbekämpfung, Weltwirtschaftswachstum, Armutsbekämpfung, Umweltschutz; Identifikation des Befragten als Europäer; Nationalstolz; Stolz, Europäer zu sein; Zustimmung zum EU-Beitritt weiterer Länder (Schweiz, Norwegen, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien, Montenegro, Island, Albanien, Bulgarien, Rumänien, Ukraine, Türkei); Einstellung zu einem Beitritt der Türkei (Skala: Geographische Lage der Türkei als europazugehörig, Türkei als Teil der europäischen Geschichte, Beitritt der Türkei als Beitrag zur Sicherheit in der Region, zu große kulturelle Unterschiede, Verjüngung der europäischen Bevölkerung durch Beitritt, erhöhtes Einwanderungsrisiko, Anerkennung der Menschenrechte und Verbesserung der Wirtschaftslage als Bedingung); Zustimmung zu einer europäischen Verfassung; mögliche Auswirkungen einer gemeinsamen Europäischen Verfassung (EU wird demokratischer, effizienter, transparenter, stärker, wirtschaftlich konkurrenzfähiger, sozialer); Einstellung zum weiteren Vorgehen der EU nach Ablehnung der europäischen Verfassung durch die Niederlande und Frankreich; Notwendigkeit einer europäischen Verfassung; Vergleich des Entwicklungsstandes der EU mit den USA in den Bereichen: wissenschaftliche Forschung, medizinische Forschung, Umweltschutz, innovative Technologien, Gesundheitssystem, Bildungssystem, Kampf gegen soziale Ungleichheit, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Kampf gegen Diskriminierung, Gründung von Unternehmen; Bewertung des europäischen Binnenmarktes; Einschätzung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen des eigenen Landes im Vergleich zu vor zehn Jahren; persönliche Vorteile durch die EU: gemeinsame Währung, größere Auswahl von Waren aus anderen EU-Ländern, die Rechte eines EU-Bürgers, weniger Grenzkontrollen, freie Arbeitsplatz- und Studienplatzwahl, die Verbraucherrechte, Klagerecht vor dem europäischen Gerichtshof; Einstellung zur Globalisierung; Effekte der Globalisierung auf die Bereiche: Wirtschaftswachstum im eigenen Land, Solidarität unter den Ländern, wissenschaftlicher und technischer Fortschritt, weltweite Demokratie, Qualität öffentlicher Dienstleistungen, Ungleichheiten zwischen den Ländern, Arbeitsmarkt im eigenen Land, Umwelt, Gesundheit; ausreichender Schutz vor negativen wirtschaftlichen Effekten und Profitieren von den positiven Auswirkungen der Globalisierung durch die EU; präferierte Maßnahmen für die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der europäischen Wirtschaft; Zustimmung zu den Aussagen zum Wohlfahrtsstaat und Liberalismus (Skala): zu starke Intervention des Staates in das persönliche Leben, Gleichheit und Gerechtigkeit wichtiger als Freiheit des Einzelnen, härtere Strafen für Kriminelle, Forderung nach politisch aktiveren Bürgern, positiver Beitrag von Einwanderern für das eigene Land, vorrangige Bedeutung von Wirtschaftswachstum (Split: Vorrang von Umwelt), freier Wettbewerb als Garant für wirtschaftlichen Wohlstand, Stellenwert der Religion, Legalisierung von Cannabis zum persönlichen Konsum, Zulassung von gleichgeschlechtlichen Ehen und Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare, Freizeit wichtiger als Arbeit; wichtigste persönliche Werte; Werte, die am besten die Europäische Union repräsentieren; Ähnlichkeit der europäischen Mitgliedsländer in Bezug auf ihre Werte; hilfreiche Maßnahmen für die Zukunft Europas (gemeinsame Sprache, gemeinsame Armee, vergleichbare Lebensverhältnisse etc.); Beurteilung der aktuellen Lage in den Bereichen: Wirtschaft im eigenen Land und in Europa, Arbeitsmarkt, Umweltsituation und soziale Sicherheit im eigenen Land; Interesse des Befragten an der Innenpolitik des eigenen Landes und an europäischen Angelegenheiten.
2. Mobiltelefonie (Roaming): Einschätzung der Mobilfunkkosten im Inland und im Ausland (Anrufen und Annehmen von Anrufen, Senden und Empfangen von SMS, Nutzung von Datendiensten, z.B. Zugang zu Webseiten); Besitz eines privaten und dienstlichen Mobiltelefons; Nutzung eines Mobiltelefons mit Vertrag oder Prepaid-Karte; private oder geschäftliche Reise innerhalb und außerhalb der EU im letzten Jahr; meist genutzte Mobiltelefondienste; Nutzungshäufigkeit während eines Aufenthalts im Ausland; Gründe für seltenere Nutzung im Ausland; wichtigster Grund für Nicht-Nutzung des Mobiltelefons im Ausland; Veränderung der Nutzungshäufigkeit im Ausland bei niedrigeren Preisen; Zustimmung zu Aussagen zu den Themen: Wissen über Mobiltelefoniekosten im Ausland, Zuständigkeit der EU für niedrigere Mobiltelefonpreise im Ausland.
3. Schutz von Nutztieren: Wissen über Bestimmungen zur Nutztierhaltung im eigenen Land; Wunsch nach besserer Informiertheit zu diesem Thema; präferierte Informationsquellen zu diesem Thema; Wichtigkeit des Schutzes des Wohlergehens von Nutztieren; Verbesserungswürdigkeit dieses Schutzes im eigenen Land; Einschätzung der Verbesserung von Schutzbestimmungen in den letzten zehn Jahren; Verantwortung für die Sicherstellung von tierschutzgerecht hergestellten Lebensmitteln; ausreichendes Angebot von tierschutzgerechten Lebensmitteln in Geschäften und Supermärkten; Bereitschaft zum Wechsel des Einkaufsorts, um mehr tierschutzgerecht hergestellte Lebensmittel kaufen zu können; Möglichkeit sich in Geschäften und Supermärkten über die Produktionsart der Lebensmittel zu informieren; Erkennbarkeit von Produkten aus tierschutzgerechter Haltung durch Etikettaufschrift; präferierte Kennzeichnung für Produkte aus tierschutzgerechter Haltung; finanzieller Ausgleich für Bauern mit höheren Produktionskosten für tierschutzgerechte Nutztierhaltung; Einheitlichkeit der Tierschutzbedingungen für importierte Lebensmittel in die EU; wichtigste Gründe für den Kauf tierschutzgerechter Lebensmittel (preiswert, Geschmack, gesünder, kommen von glücklichen Tieren, gesündere Tiere, bessere Qualität, Unterstützung der Bauern, umweltfreundlich, besser für die Gesellschaft); Kenntnis der derzeitigen finnischen Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union; Meinung zur derzeitigen finnischen Präsidentschaft; Kenntnis der anstehenden deutschen Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union; Meinung zur anstehenden deutschen Präsidentschaft.
Demographie: Staatsangehörigkeit; Besitz eines Mobiltelefons; Festnetztelefon im Haushalt; Links-Rechts-Selbsteinstufung; Familienstand; Alter bei Beendigung der Ausbildung; Geschlecht; Alter; Beruf; berufliche Stellung; Urbanisierungsgrad; Haushaltszusammensetzung und Haushaltsgröße; Geburtsland; Religionszugehörigkeit; Kirchgangshäufigkeit; Besitz langlebiger Wirtschaftsgüter (Unterhaltungselektronik, Internet-Anschluss, Autobesitz, abbezahltes bzw. noch abzuzahlendes Wohnungs- bzw. Hauseigentum); Internetnutzung (zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Schule etc.).
Zusätzlich verkodet wurde: Befragten-ID; Land; Interviewdatum; Interviewdauer (Interviewbeginn und Interviewende); anwesende Personen während des Interviews; Kooperationsbereitschaft des Befragten; Ortsgröße; Region; Interviewsprache; Fragebogen-Split; Interviewer-ID; Gewichtungsfaktor.