Legalität in der Weltrevolution. Siegt die Legalität über die Legitimität?
In: Denken in Widersprüchen, S. 121-137
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In: Denken in Widersprüchen, S. 121-137
In: Ossietzky: Zweiwochenschrift für Politik, Kultur, Wirtschaft, Band 2, Heft 16, S. 545-547
ISSN: 1434-7474
In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Band 61, Heft 1, S. 115
ISSN: 2569-4103
In: Leviathan: Berliner Zeitschrift für Sozialwissenschaft, Band 5, Heft 4, S. 450-466
ISSN: 0340-0425
Am Beispiel der Rechtsordnung und der Verfassung der Weimarer Republik und der BRD untersucht der Verfasser das spezifische Gewicht von Legalität in beiden Systemen. Die Legalität als 'politische Ordnungsform des Gesetzgebungsstaates' wird dabei als 'prozedurale Legitimierung politischer Herrschaft' verstanden. Diesem Typus der 'Verfahrensgerechtigkeit' wird ein Rechtsverständnis gegenübergestellt, das von der Existenz einer 'höheren Gerechtigkeit', etwa in Form eines in der Verfassung kodifizierten Wertsystems, ausgeht. Legitimität fußt im ersten Fall auf Legalität, im zweiten auf einem verfahrensexternen Normensystem. Die Wandlung des Rechtsverständnisses in der BRD gegenüber dem der Weimarer Republik verdeutlicht das Wirken dieser unterschiedlichen Prinzipien. Am Beispiel der 'Fundamentalopposition' wird die Tragweite des Legalitätsprinzips illustriert und seine Bedeutung hervorgehoben. Loyalität wird als das subjektive Komplement zu Legalität verstanden, das 'aus der Erkenntnis (ihrer) gesellschaftlichen Funktionsbedingungen' hervorgeht. (WZ)
In: 27. Kongreß der Deutschen Gesellschaft für Soziologie - Gesellschaften im Umbruch: Sektionen und Arbeitsgruppen, S. 351-355
"Mein Vortag versucht die folgende Problemstellung zu klären: Wie war es möglich, daß das in einem totalitären System fast völlig instrumentalisierte Recht entwicklungsgeschichtlich, d.h. durch die Entfaltung seiner funktionellen Autonomie solche immanente Rationalitätspotentiale hervorbrachte, die als eine der wichtigsten politischen Voraussetzungen des Systemwandels in Ungarn galt und gilt auch heute noch. In diesem Kontext verstehe ich also unter der Paradoxie der Rationalisierung des Rechts die Entfaltung seiner funktionellen Autonomie innerhalb des kommunistischen Systems. Die Paradoxie weist zugleich darauf hin, daß das nach Prinzipien der Legalität funktionierende Recht die Rechtsgrundlage des alten Systems nicht nur untermauerte, sondern die legitimen Rahmen des Übergangs zustande brachte. Dementsprechend befaßt sich mein Referat mit diesen Problemen in den folgenden Zusammenhängen. 1. Begrifflich-theoretische Klärung der Problematik des Systemwandels in Ungarn: Um den Prozeß des Systemwandels in den postkommunistischen Gesellschaften und innerhalb dessen das Problem der eigenartigem Funktionsänderung des Rechts richtig verstehen zu können, bedarf das übliche Instrumentarium einer theoretischen Neuformulierung, weil die bisherigen Interpretationsversuche wegen der Anwendung ziemlich vager, ja unoperationalisierbarer, politisch-ideologischer Kampfbegriffe, wie harte und weiche Diktatur contra Demokratie für die Beschreibung und Erklärung des Übergangs ungeeignet sind. Deshalb müssen Begriffe, wie Legitimität, Legalität, Instrumentalisierung, Rationalität, Normativität der politischen Regeln und Rechtsnormen usw., für die Deutung der Herrschaftslogik totalitären Zuschnitts mit spezifizierten Inhalten neu definiert werden. 2. Die Instrumentalisierung des Rechts und die Herausbildung seiner relativ- funktionellen (System)Autonomie: Meines Erachtens ist die Rekonstruktion des totalitären politischen Herrschaftssystems - das durch Begriffe der totalen ideologischen und bürokratischen Koordination und Kontrolle, der Verwaltung der Verwaltung, der formalen organisatorischen Autonomie des Staates, aber seiner funktionalen Unterordnung der kommunistischen Partei usw. charakterisiert werden kann - und dessen formaler Rationalisierung für die soziologische Deutung des Prozesses der Systemänderung unerläßlich. Außerdem muß in Betracht gezogen werden, daß das legale Rechtssystem unter den anderen makrosoziologischen Determinanten des Umbruchs eine spezifische, im gewissen Sinne direkt politische Rolle spielte. 3. Der Prozeß des Ausbaus des Verfassungsstaates: In diesem Zusammenhang möchte ich die Entfaltung der funktionalen Autonomie des Rechts im Hinblick auf die Bedingungen der Institutionalisierung einer immer mehr selbstbeschränkenden politischen Macht darstellen." (Autorenreferat)
In: Schriften zum Parteienrecht und zur Parteienforschung 47
In: Osteuropa, Band 46, Heft 10, S. A506
ISSN: 0030-6428, 0030-6428
In: Schriften zum Parteienrecht und zur Parteienforschung v.47
Alle etablierten Parteien erheben Mandatsträgerbeiträge. Diese machen einen beachtlichen Anteil an den Gesamteinnahmen der Parteien aus, sind aber gleichzeitig enormer Kritik ausgesetzt. Ursache der Skepsis ist sowohl die schwache einfachgesetzliche Regulierung der Beitragsart als auch die Geheimhaltung der Einforderungspraxis durch die Parteien. Die Autorin entwickelt zunächst ein Konzept rationaler Legitimität der Mandatsträgerbeiträge. Im Zentrum der Arbeit steht die Untersuchung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Mandatsträgerbeiträgen. Erstmals wird dabei die Rechtsstellung aller Mandatsträgergruppen berücksichtigt. Auch die innerparteiliche Demokratie und die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Parteienfinanzierung werden als wichtige Prüfungsmaßstäbe für die Einnahmequelle herangezogen. Die Arbeit schließt mit einem Vorschlag für eine effektivere gesetzliche Regulierung der Mandatsträgerbeiträge als Teil einer stabilen Wettbewerbsordnung für den politischen Prozess. ReiheSchriften zum Parteienrecht und zur Parteienforschung - Band 47.
In: Berichte des Bundesinstituts für Ostwissenschaftliche und Internationale Studien 55-1975
In: Schriften zum Parteienrecht und zur Parteienforschung 47
Alle etablierten Parteien erheben Mandatsträgerbeiträge. Diese machen einen beachtlichen Anteil an den Gesamteinnahmen der Parteien aus, sind aber gleichzeitig enormer Kritik ausgesetzt. Ursache der Skepsis ist sowohl die schwache einfachgesetzliche Regulierung der Beitragsart als auch die Geheimhaltung der Einforderungspraxis durch die Parteien. Die Autorin entwickelt zunächst ein Konzept rationaler Legitimität der Mandatsträgerbeiträge.Im Zentrum der Arbeit steht die Untersuchung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Mandatsträgerbeiträgen. Erstmals wird dabei die Rechtsstellung aller Mandatsträgergruppen berücksichtigt. Auch die innerparteiliche Demokratie und die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Parteienfinanzierung werden als wichtige Prüfungsmaßstäbe für die Einnahmequelle herangezogen. Die Arbeit schließt mit einem Vorschlag für eine effektivere gesetzliche Regulierung der Mandatsträgerbeiträge als Teil einer stabilen Wettbewerbsordnung für den politischen Prozess
In: Schriften zum Parteienrecht und zur Parteienforschung 47
Alle etablierten Parteien erheben Mandatsträgerbeiträge. Diese machen einen beachtlichen Anteil an den Gesamteinnahmen der Parteien aus, sind aber gleichzeitig enormer Kritik ausgesetzt. Ursache der Skepsis ist sowohl die schwache einfachgesetzliche Regulierung der Beitragsart als auch die Geheimhaltung der Einforderungspraxis durch die Parteien. Die Autorin entwickelt zunächst ein Konzept rationaler Legitimität der Mandatsträgerbeiträge.Im Zentrum der Arbeit steht die Untersuchung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Mandatsträgerbeiträgen. Erstmals wird dabei die Rechtsstellung aller Mandatsträgergruppen berücksichtigt. Auch die innerparteiliche Demokratie und die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Parteienfinanzierung werden als wichtige Prüfungsmaßstäbe für die Einnahmequelle herangezogen. Die Arbeit schließt mit einem Vorschlag für eine effektivere gesetzliche Regulierung der Mandatsträgerbeiträge als Teil einer stabilen Wettbewerbsordnung für den politischen Prozess
In: http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00055615-7
Heinz Timmermann ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Z 68.247-1975,52/60
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