Die Leihgabe von Berufssportlern
In: Osnabrücker Schriften zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht 15
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In: Osnabrücker Schriften zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht 15
In: NeuZugänge
In: Vorlesungen und Vorträge 28
In: Wissenschaftliche Kataloge 1
In: Schriften zum Kunstrecht Band 6
Kulturaustausch ist ein wichtiges Instrument internationaler Beziehungen. So gilt es als ein freundliches Zeichen zwischen zwei Staaten, wenn sie kulturellen Austausch in Form von Leihgaben von Kulturgütern zulassen und betreiben. Kulturgüter sind auch dadurch in den letzten Jahrzehnten immer mobiler geworden und werden in Ausstellungen in der ganzen Welt gezeigt. Mit dieser Praxis geht einher, dass immer öfter Kulturgüter anlässlich von Ausstellungen im Ausland Gegenstand von Pfändungen sein können und das Risiko entsteht, dass eine Leihgabe nicht mehr zu ihrem Leihgeber zurückkehrt. Angesichts dieser Gefahr verlangen Leihgeber oft eine gesicherte Rückgabe ihrer Kulturgüter. Um auch bei ungeklärter Eigentums- oder vermögensrechtlicher Zuordnung Kulturgut der Öffentlichkeit im Ausland präsentieren zu können, haben viele Staaten unter dem Begriff Freies Geleit Möglichkeiten geschaffen, die Rückgabe garantieren zu können. Dabei ist die rechtsdogmatische Einordnung des Freien Geleits bislang ungeklärt.Diese Arbeit geht der Frage nach, ob - wie gelegentlich von Gerichten festgestellt - Kulturgut im Leihverkehr schon von der allgemeinen Staatenimmunität oder einem neuen Rechtssatz im Völkerrecht erfasst ist, ob also eine Art "Freies Geleit" für Kulturgut im Völkerrecht existiert. Ein Rückgriff auf die teilweise abweichenden nationalen Regelungen wäre entbehrlich. Dabei wird zunächst untersucht inwiefern sich Kulturgütern von anderen Gütern unterscheiden und ob sie anderen Gütern, die von der Staatenimmunität erfasst sind, gleichen. Gibt es eine besondere schützenswerte Verbindung neben dem bloßen Eigentum zwischen dem Staat und einem Kulturgut und ist diese Verbindung die in vielen Staaten so bezeichnete Nationalität eines Kulturgutes? Welche Ziele verfolgen die Staaten mit ihrer Rechtssetzung und was müssen private wie staatliche Leihgeber beachten?
In: Normes et standards - Recommandations de l'AMS 2012
In: European Agenda for Culture, work plan for culture 2011 -2014
In: European Agenda for Culture, work plan for culture 2011 -2014
In: Management und Dienstleistungen
Sind Sie Sammler und das Thema "Kunstversicherung" stellt sich gerade oder sind Sie beruflich mit Kunstversicherungen und/oder Kunsttransporten befasst und wollen sich in das Thema vertiefen? Die Wahl der richtigen Versicherung und des optimalen Transports ist eine wichtige Entscheidung. Diese QuickInfo bietet - von der ersten Anfrage bis zur fertigen Police - einen Praxisleitfaden, der Schritt für Schritt Grundlagenwissen rund um Kunstversicherungen und Kunsttransporte verständlich und prägnant vermittelt. Der neue Unionszollkodex und seine Vorgaben und Auswirkungen auf Kunsttransporte außerhalb der EU wird genauso thematisiert wie das neue Kulturschutzgesetz in Deutschland. Fragen wie "Wie lese ich Versicherungsbedingungen richtig?" oder "Ein Schaden - was nun?" werden aus der Praxis fundiert beantwortet und Lösungsschritte empfohlen. Nützliche Links und hilfreiche Literaturhinweise ergänzen diesen handlichen Begleiter. In den ausgewiesenen Praxistipps finden Sie die wichtigsten Arbeitsschritte zusammengefasst. So haben Sie mit dieser QuickInfo von Elisabeth Ollinger das erste "Einmaleins" für Kunstversicherung und Kunsttransport in Ihrer Tasche.
In: Schriften zum Kunstrecht Band 6
Kulturaustausch ist ein wichtiges Instrument internationaler Beziehungen. So gilt es als ein freundliches Zeichen zwischen zwei Staaten, wenn sie kulturellen Austausch in Form von Leihgaben von Kulturgütern zulassen und betreiben. Kulturgüter sind auch dadurch in den letzten Jahrzehnten immer mobiler geworden und werden in Ausstellungen in der ganzen Welt gezeigt. Mit dieser Praxis geht einher, dass immer öfter Kulturgüter anlässlich von Ausstellungen im Ausland Gegenstand von Pfändungen sein können und das Risiko entsteht, dass eine Leihgabe nicht mehr zu ihrem Leihgeber zurückkehrt. Angesichts dieser Gefahr verlangen Leihgeber oft eine gesicherte Rückgabe ihrer Kulturgüter. Um auch bei ungeklärter Eigentums- oder vermögensrechtlicher Zuordnung Kulturgut der Öffentlichkeit im Ausland präsentieren zu können, haben viele Staaten unter dem Begriff Freies Geleit Möglichkeiten geschaffen, die Rückgabe garantieren zu können. Dabei ist die rechtsdogmatische Einordnung des Freien Geleits bislang ungeklärt.Diese Arbeit geht der Frage nach, ob - wie gelegentlich von Gerichten festgestellt - Kulturgut im Leihverkehr schon von der allgemeinen Staatenimmunität oder einem neuen Rechtssatz im Völkerrecht erfasst ist, ob also eine Art "Freies Geleit" für Kulturgut im Völkerrecht existiert. Ein Rückgriff auf die teilweise abweichenden nationalen Regelungen wäre entbehrlich. Dabei wird zunächst untersucht inwiefern sich Kulturgütern von anderen Gütern unterscheiden und ob sie anderen Gütern, die von der Staatenimmunität erfasst sind, gleichen. Gibt es eine besondere schützenswerte Verbindung neben dem bloßen Eigentum zwischen dem Staat und einem Kulturgut und ist diese Verbindung die in vielen Staaten so bezeichnete Nationalität eines Kulturgutes? Welche Ziele verfolgen die Staaten mit ihrer Rechtssetzung und was müssen private wie staatliche Leihgeber beachten?
In: Schriften zum Kunstrecht Band 6
Kulturaustausch ist ein wichtiges Instrument internationaler Beziehungen. So gilt es als ein freundliches Zeichen zwischen zwei Staaten, wenn sie kulturellen Austausch in Form von Leihgaben von Kulturgütern zulassen und betreiben. Kulturgüter sind auch dadurch in den letzten Jahrzehnten immer mobiler geworden und werden in Ausstellungen in der ganzen Welt gezeigt. Mit dieser Praxis geht einher, dass immer öfter Kulturgüter anlässlich von Ausstellungen im Ausland Gegenstand von Pfändungen sein können und das Risiko entsteht, dass eine Leihgabe nicht mehr zu ihrem Leihgeber zurückkehrt. Angesichts dieser Gefahr verlangen Leihgeber oft eine gesicherte Rückgabe ihrer Kulturgüter. Um auch bei ungeklärter Eigentums- oder vermögensrechtlicher Zuordnung Kulturgut der Öffentlichkeit im Ausland präsentieren zu können, haben viele Staaten unter dem Begriff Freies Geleit Möglichkeiten geschaffen, die Rückgabe garantieren zu können. Dabei ist die rechtsdogmatische Einordnung des Freien Geleits bislang ungeklärt.Diese Arbeit geht der Frage nach, ob - wie gelegentlich von Gerichten festgestellt - Kulturgut im Leihverkehr schon von der allgemeinen Staatenimmunität oder einem neuen Rechtssatz im Völkerrecht erfasst ist, ob also eine Art "Freies Geleit" für Kulturgut im Völkerrecht existiert. Ein Rückgriff auf die teilweise abweichenden nationalen Regelungen wäre entbehrlich. Dabei wird zunächst untersucht inwiefern sich Kulturgütern von anderen Gütern unterscheiden und ob sie anderen Gütern, die von der Staatenimmunität erfasst sind, gleichen. Gibt es eine besondere schützenswerte Verbindung neben dem bloßen Eigentum zwischen dem Staat und einem Kulturgut und ist diese Verbindung die in vielen Staaten so bezeichnete Nationalität eines Kulturgutes? Welche Ziele verfolgen die Staaten mit ihrer Rechtssetzung und was müssen private wie staatliche Leihgeber beachten?