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Leistungen privatwirtschaftlicher Personalvorsorgeinstitutionen: Leistungen aus grundsätzlicher Sicht - Leistungen von firmeneigenen Personalvorsorgestiftungen in der Schweiz
In: Bank- und finanzwirtschaftliche Forschungen 348
Geld für Leistung, Leistung gegen Geld – auch eine Frage der Dosis
In: Supervision: Mensch, Arbeit, Organisation : Zeitschrift für Beraterinnen und Berater, Band 38, Heft 1, S. 65-66
ISSN: 2699-2043
Von der erfolgten Leistung zur erfolgreichen Leistung: Handlungserfordernisse und Prinzipien
In: Der Landkreis: Zeitschrift für kommunale Selbstverwaltung, Band 84, Heft 12, S. 698-699
ISSN: 0342-2259
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung: Spezialzeitschrift des Leistungs- u. Ersatzleistungsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung
ISSN: 0342-4618
Leistung - eine Einleitung
In: Leistung.
In dieser Einleitung soll der Zusammenhang von Leistungsprinzip und gesellschaftlichen Ordnungsversprechen analytisch und kritisch durchdrungen werden. Im ersten Teil dieser Einleitung wird zunächst die schulische Leistungsbewertung und der um sie kreisende erziehungswissenschaftliche Diskurs skizziert werden (I.). Der Schule wird die Aufgabe einer gerechten Zuweisung gesellschaftlicher Positionen über Leistung aufgetragen, obgleich eine objektive Leistungsfeststellung unmöglich ist. Es zeigt sich, dass und wie die sozialen und gesellschaftlichen Rahmungen um Leistung und Leistungsbewertung wenig Raum in der erziehungswissenschaftlichen Diskussion erhalten. Dies wirft die Frage auf, inwiefern das Leistungsprinzip wirklich als am Individuum orientiert gelten kann: Es vollzieht sich (schulisch) in der Logik des Wettbewerbs. Im zweiten Teil der Einleitung wird am Beispiel der Bildungsreform der 1970er Jahre aufgezeigt, dass die Chancengleichheit und Leistungsorientierung, wie sie für die Reformen postuliert wurden zugleich neue Macht- und Herrschaftsverhältnisse etablieren (II.). Zum einen sind die Reformen durch ein ökonomisches Verwertungsinteresse motiviert gewesen, das einen Verfallsprozess des Eigenwerts von Bildung auslöst (Heydorn). Zum anderen reproduziert die Schule eine legitime Kultur der schulisch Erfolgreichen und sichert so die Macht der Privilegierten. - nicht zuletzt auch über die Naturalisierung von Begabung und Leistungsfähigkeit (Bourdieu). Thema des dritten Teils ist die Entgrenzung von Wettbewerb und Leistung in den letzten Jahren (III.). Diese Entgrenzung verweist einerseits auf eine Spirale der Optimierung und Aktivierung und andererseits auf eine Aushöhlung des Leistungsgedankens. Zu fragen ist daher, auf welcher Grundlage das Leistungsmotiv seine Bindungskräfte zu entfalten vermag. Am Ende ist die Frage nach der Bildungsgerechtigkeit wiederaufzunehmen (IV.) bevor eine zusammenfassende Darstellung der Beiträge des Bandes folgt (V.). (DIPF/Orig.).
THEMA: LEISTUNG GEGEN LEISTUNG: Der Mindestlohn bestätigt dieArbeitswürde, richtet sich gegen Unterbietungskonkurrenz und indiziert einefunktionierende Wirtschaftsordnung. Da steht Leistung gegen Leistung. Und beimGrundeinkommen? Wo bleibt
In: Forum Kommune: Politik, Ökonomie, Kultur, Band 25, Heft 6, S. 6-9
ISSN: 0723-7669
Die Erfindung der Leistung
In: Schriftenreihe Band 10259
Zur Leistung von Gemeindeordnungen
In: Die Zukunft unserer Städte: politikwissenschaftliche Analysen, S. 120-133
Die Gemeindeordnungen der Bundesrepublik unterscheiden sich nach ihrer Leistung. Maßstab für den in diesem Beitrag angestrebten Leistungsvergleich ist die Forderung, eine Gemeindeordnung müsse das Überleben und die gedeihliche Fortentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung begünstigen und dürfe keine selbstverwaltungsgefährdenden Elemente enthalten. Der Kürze halber konzentriert sich der Autor auf die beiden "polaren" Gemeindeordnungen Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens. Er kommt zu dem Ergebnis, daß nach dem gesetzten Maßstab die Gemeindeordnung Baden-Württembergs unter allen geprüften Gesichtspunkten - Bürgerinteressen, Gemeindeinteressen, Staatsinteressen - eindeutig besser abschneidet. Sie wirkt in hohem Maße selbstverwaltungsstabilisierend, während die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens zahlreiche selbstverwaltungsgefährdende, ja selbstverwaltungszerstörerische Züge aufweist. (RW)