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In: Paragrana: internationale Zeitschrift für historische Anthropologie, Band 26, Heft 1, S. 28-36
ISSN: 2196-6885
Abstract
Die Musealisierung sollte sammeln und bewahren. Aber es entgleitet ihr, was sie bewahren soll: die Geschichte und die Kunst. Darum greift die Musealisierung immer weiter und vergeblich aus. Sie hält die Verpackung fest und lässt den Inhalt fahren. Im kontinuierlichen Lieferservice der Ästhetisierung und Musealisierung sind Kunst und Geschichte nicht mehr da. Als unzustellbare Ereignisse tauchen sie überraschend von irgendwoher auf.
In: Versicherungsmagazin, Band 66, Heft 11, S. 70-72
ISSN: 2192-8622
In: Sales Excellence, Band 24, Heft 2, S. 53-61
ISSN: 2522-5979
In: Sales Excellence, Band 23, Heft 3, S. 58-66
ISSN: 2522-5979
In: Münchener Schr.z.Europäischen u.Internationalen Kartellrecht 36
In: Münchener Schriften zum Europäischen und Internationalen Kartellrecht Band 36
In: Nomos eLibrary
In: Zivilrecht
In: Nomos eLibrary
In: Open Access
Eine Pflichtlektüre für alle, die die Edeka-Tengelmann Fusion verfolgen. Und für alle Kartellrechtler, die mit vorgelagerten Märkten und Nachfragemacht zu tun haben. Neben dem Einzelhandel und Zuliefermärkten ist auch die öffentliche Hand eine typische Fallgruppe von Nachfragemacht. Der Autor beleuchtet den Schutz des Lieferanten im deutschen, europäischen und US-amerikanischen Kartellrecht. Ergänzend zeigt er auf, dass auch ökonomische Untersuchungen keine positiven Auswirkungen von Nachfragemacht nachweisen können. Qualität, Quantität und dynamische Parameter leiden. Auch spricht der normative kartellrechtliche Zweck für einen gleichberechtigten Schutz von Anbietern und Verbrauchern. Mit seiner Argumentation auf hohem wissenschaftlichen Niveau kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass das Kartellrecht einen Schutz der Marktgegenseite bezweckt – unabhängig davon ob es sich um Anbieter oder Nachfrager handelt.
In: Berichte aus der Arbeit der Schmalenbach-Gesellschaft - Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V., Köln und Berlin
Eine Pflichtlektüre für alle, die die Edeka-Tengelmann Fusion verfolgen. Und für alle Kartellrechtler, die mit vorgelagerten Märkten und Nachfragemacht zu tun haben. Neben dem Einzelhandel und Zuliefermärkten ist auch die öffentliche Hand eine typische Fallgruppe von Nachfragemacht. Der Autor beleuchtet den Schutz des Lieferanten im deutschen, europäischen und US-amerikanischen Kartellrecht. Ergänzend zeigt er auf, dass auch ökonomische Untersuchungen keine positiven Auswirkungen von Nachfragemacht nachweisen können. Qualität, Quantität und dynamische Parameter leiden. Auch spricht der normative kartellrechtliche Zweck für einen gleichberechtigten Schutz von Anbietern und Verbrauchern. Mit seiner Argumentation auf hohem wissenschaftlichen Niveau kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass das Kartellrecht einen Schutz der Marktgegenseite bezweckt – unabhängig davon ob es sich um Anbieter oder Nachfrager handelt.
In: Sales-Business: das Entscheidermagazin für Vertrieb und Marketing, Band 13, Heft 6, S. 32-33
ISSN: 2192-8320
In: Gabler Edition Wissenschaft
In: Focus Dienstleistungsmarketing
In: Wirtschaft und Gesellschaft im Unterricht: Daten, Hintergründe, Entwicklungen; (Fachzeitschr. als Unterrichtshilfe für Lehrer an kaufmänn. Schulen u. Fachlehrkräfte in d. gymnasialen Sekundarstufe II), Band 11, Heft 1, S. 5-9
ISSN: 0342-6017