In: Sowjetwissenschaft: Zeitschrift der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft. Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge, Band 36, Heft 1, S. 47-58
Inhaltsangabe: Die Existenz von Korruption in einem Gemeinwesen wird nach allgemeiner Anschauung als ungünstig für die Volkswirtschaft betrachtet. Die negativen Folgen der Korruption können von ineffizienter Allokation über Wachstumsschwäche bis hin zu Armut in der Bevölkerung reichen. Eine Reihe insbesondere rechtlicher und staatlicher Maßnahmen wird gemeinhin als günstig für die Eindämmung von Korruption betrachtet. Dazu zählen u.a. verbesserte Kontrollmechanismen, Haftung für das eigene Handeln, höhere Strafen oder eine höhere Entdeckungswahrscheinlichkeit. Die Wirksamkeit dieser Antikorruptionsmaßnahmen ist unbestritten und konnte bereits durch empirische Untersuchungen bestätigt werden. Auch höhere Löhne werden im Allgemeinen als eine geeignete Maßnahme zur Reduzierung von Korruption betrachtet. Dieser Zusammenhang wird auch in den Ergebnissen einiger theoretischer Untersuchungen der jüngeren ökonomischen Forschung gezeigt. Diese Ergebnisse stehen jedoch im Widerspruch zu den empirischen Erkenntnissen zu diesem Thema, die diese Beziehung zwischen Löhnen und Korruption bislang nicht bestätigen konnten. Bei Vergleichen zwischen verschiedenen Ländern wurde zwar zum Teil ein signifikanter Zusammenhang zwischen Löhnen und Korruption festgestellt, aber möglicherweise sind die höheren Löhne nicht die Ursache für eine geringeres Maß an Korruption, sondern auch nur die Auswirkung anderer Rahmenbedingungen, die sowohl die Eindämmung von Korruption als auch die Höhe der Löhne günstig beeinflussen. Studien innerhalb eines Landes konnten die positive Wirkung höherer Löhne auf das Ausmaß an Korruption bislang jedenfalls nicht bestätigen. Die Erhöhung der Löhne als Antikorruptionsmaßnahme ist zudem eine sehr kostenintensive Maßnahme, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor. Vor diesem Hintergrund ist ohne Zweifel eine theoretisch fundierte Untersuchung der Zusammenhänge zwischen dem Maß an Korruption einerseits und der Höhe der Löhne andererseits notwendig. Gang der Untersuchung: Im ersten Abschnitt wird der Ansatz von Luis A. Sosa aus seinem Aufsatz: "Wages and other determinants of corruption" untersucht. Sosa bietet ein theoretisches Modell an, das das Verhalten eines Individuums, das seinen Erwartungsnutzen maximiert, zu erklären vermag, und darüber hinaus die zum Teil ambivalenten empirischen Erkenntnisse stützt. Anhand des Ansatzes von Sosa sollen in dieser Arbeit die folgenden Fragestellungen untersucht werden: Welche Parameter beeinflussen die individuelle Entscheidung sich an Korruptionshandlungen zu beteiligen oder nicht? Welche Vor- und Nachteile sind von dem Individuum zu erwarten und wie sind die Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Einflussgrößen? Erst mit Hilfe einer zutreffenden Theorie können geeignete politische Maßnahme zur Reduzierung von Korruption ergriffen werden. Welche Maßnahmen können das sein und wie wirken sie sich auf die Entscheidung des Individuums aus? Unter welchen Bedingungen sind Lohnsteigerungen als Maßnahme zur Bekämpfung von Korruption geeignet? Sind Lohnsteigerungen vor dem Hintergrund des Ansatzes von Sosa überhaupt als Antikorruptionsmaßnahme geeignet oder sind ihre Auswirkungen zu schwer kalkulierbar? Im zweiten Abschnitt wird der Ansatz von Sosa mit anderen theoretischen Erklärungsversuchen verglichen, die den gemeinhin angenommenen Lohn-Korruptions-Zusammenhang bestätigen. Bei der Betrachtung weiterer theoretischer Ansätze muss man feststellen, dass sich nicht viele davon explizit mit der Frage nach den Bestimmungsgründen für das Nehmerverhalten in Korruptionsbeziehungen beschäftigen. Vielfach stehen andere Fragestellungen, die nur am Rande den Lohn-Korruptions-Zusammenhang betreffen, im Vordergrund. In Folge dieser Ausrichtung setzen sich nur wenige Ansätze explizit mit dem Verhalten der Nehmer auseinander. Einige Ansätze legen scheinbar Verhaltensmaßstäbe zu Grunde, ohne diese in der Tiefe zu betrachten oder zu hinterfragen. Möglicherweise wurden diese Überlegungen aber auch einfach nicht als veröffentlichungsrelevant betrachtet, sondern waren bloß Grundlage bei der Beantwortung anderer Fragen. Sind die Ergebnisse von Sosa wirklich andere als bei den übrigen theoretischen Ansätzen, oder sind seine Ergebnisse lediglich Folge einer differenzierteren Betrachtung? Und worauf sind die erkannten Unterschiede zwischen den Ergebnissen zurückzuführen?
"Der Beitrag diskutiert die These Harmen Lehments, 1 v.H. Lohnzurückhaltung bewirke in den Folgejahren 1 v.H. Beschäftigungsvermehrung. Das würde bedeuten, daß das Gesamteinkommen aller Arbeitnehmer und damit die Massenkaufkraft durch eine Lohnzurückhaltung nicht beeinträchtigt wird. Die Uberprüfung der empirischen Schätzung Lehments ergibt: Sie liefert keinen kausalen Zusammenhang. Lohnzurückhaltung kann definitionsgemäß nur als Resultat der unterschiedlichen Entwicklungen von Volkseinkommen und Löhnen verstanden werden. Sie ist eine ex-post-Größe und kein steuerbarer Parameter. Die hohe Korrelation der Schätzung Lehments ist dem Umstand zuzuschreiben, daß die abhängige Variable Beschäftigungsveränderung in der scheinbar unabhängigen Variablen Lohnzurückhaltung enthalten ist. Es handelt sich um eine Scheinkorrelation. 1 v.H. allgemeine Lohnzurückhaltung würde in der Gesamtwirtschaft deutlich weniger als 1 v.H. Beschäftigungsvermehrung bewirken. Sie würde deshalb zu einer Schwächung der Massenkaufkraft führen, was entgegengerichtete, negative Beschäftigungseffekte hätte. Eine Lohnzurückhaltung, die die Massenkaufkraft nicht beeinträchtigt, ist eine Illusion. Deshalb kann Lohnzurückhaltung nicht als generelles Mittel der Beschäftigungsvermehrung gelten." (Autorenreferat)
"Der aktuellste Modetrend der öffentlichen Diskussion über die Ursachen der unzureichenden Wachstums- und Beschäftigungsentwicklung erinnert in frappierender Weise an die wirtschaftspolitischen Auseinandersetzungen der späten Weimarer Republik: Eine interessengeleitete ökonomische Zunft überbietet sich gegenseitig in ihren Appellen an die Arbeitnehmer, 'den Gürtel enger zu schnallen'. Die von liberalen Ökonomen erwarteten Beschäftigungsgewinne als Resultat nachhaltiger Lohnzurückhaltung sind nicht eingetreten. Auf der empirischen Ebene findet sich für die 90er Jahre kein eindeutiger Beleg für die These, dass die Beschäftigungsentwicklung einer Volkswirtschaft primär auf das Lohnkostenniveau zurückzuführen sei. Der Grund liegt darin, dass der von der neoklassischen Orthodoxie unterstellte enge Zusammenhang zwischen der Arbeitsnachfrage der Unternehmen und der Lohnhöhe einer ausschließlich einzelwirtschaftlichen Betrachtungsweise entspricht. Vollkommen ausgeblendet wird bei dieser Sicht die Abhängigkeit der Arbeitsnachfrage der Unternehmen von der allgemeinen Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen. Es besteht daher nach wie vor die große Gefahr, dass Lohnzurückhaltung über den negativen Einkommenseffekt die gesamtwirtschaftliche Nachfrage beschränkt. Genau diese Entwicklung beobachten wir für die 90er Jahre in Ländern wie Deutschland, Italien und Japan. Die Arbeitsnachfrage der Unternehmen ist stärker an deren Nachfrageerwartungen und den Stand der technischen Entwicklung geknüpft als an die Lohnhöhe." (Autorenreferat)
Zusammenfassung der Ergebnisse einer Feldforschung in einer ländlichen Region KwaZulus über das Verhältnis von Schulbesuch und Lohnhöhe. Anbaubedingungen und Erträge sind gut. Die Haushalte investieren allerdings vorrangig in die Ausbildung der Kinder und weniger in die Modernisierung der Landwirtschaft. Es werden Überlegungen zu einer dieser Situation angemessenen Entwicklungsstrategie angestellt. (DÜI-Wsl)
Die vorliegenden Ausführungen orientieren sich an praktischen Problemfeldern und versuchen, einen skizzenhaften Überblick über die von der Theorie angebotenen Aussagen zum Problem zu geben. Dabei werden drei Problemfelder besprochen: Zunächst die Situation der ausländischen Arbeitsmigranten auf dem nationalen Arbeitsmarkt, sodann die eher auf kurze oder mittlere Sicht zu erwartende Wirkung des Auftretens von Arbeitsmigranten auf Lohnhöhe und Beschäftigung, und schließlich die vermuteten Zusammenhänge zwischen Zuwanderung und der langfristigen Entwicklung des Arbeitspotentials, des wirtschaftlichen Wachstums und des Systems der sozialen Sicherung im Aufnahmeland. (SH2)
Bei der Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen identifizieren viele Beobachter in den letzten Dekaden weltweit eine Schwächung von Arbeitnehmervertretungen. Ursachen für diese Schwächung sind die wirtschaftliche Globalisierung, der technologische Wandel und das Wachstum des Dienstleistungssektors zu Lasten der Industrie, die in eine zunehmende Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen mündet. Diese Erkenntnisse wurden hauptsächlich aus der Analyse von Arbeitsmärkten in Industriestaaten gewonnen und lassen sich nicht ohne weiteres auf weniger entwickelte Volkswirtschaften übertragen. Starke Gewerkschaften hatten in den etablierten Industriestaaten lange Zeit durchaus wohlfahrtssteigernde und demokratieförderliche Effekte. Dies gilt mit Abstrichen auch für weniger entwickelte Volkswirtschaften. Arbeitsmärkte in weniger entwickelten Ländern sind anders strukturiert, weshalb eine einfache Übertragung der festgestellten Zusammenhänge zweifelhaft erscheint: Dazu zählen insbesondere der übergroße Anteil des informellen Wirtschaftssektors und von Kleinbetrieben in Entwicklungsländern, die gewerkschaftlich nie effektiv organisiert werden konnten, sowie die faktische Marginalität von Arbeitslosigkeit und die staatlichen Eingriffe in den Arbeitsmarkt und die Lohnfindung. Gewerkschaften in Entwicklungsländern sind de facto gar nicht so schwach, wie oft unterstellt wird; die Lohnhöhe und -spreizung korreliert ebenso wie in den Industriestaaten mit dem Organisationsgrad. Beschäftigungsschutz und Mindestlohngesetzgebung fungieren zudem als Substitut flächendeckender Tarifverträge; ihre beschäftigungsmindernden Effekte sind vergleichsweise gering. Der Einfluss von Gewerkschaften auf Lohnhöhe und -spreizung wird von anderen Faktoren in den Schatten gestellt. Die Lohnquote sinkt seit Dekaden weltweit.
In dem Beitrag wird der Einfluss von Lohnerhöhungen auf die Arbeitszufriedenheit theoretisch und empirisch untersucht. Hierzu dient eine Nutzenfunktion, wobei der wahrgenommene Nutzen der Arbeit nicht nur von der absoluten Lohnhöhe, sondern von der Lohnentwicklung abhängt. Wenn Arbeitskräfte ihre Löhne durch vermehrte Anstrengungen beeinflussen können, entsteht durch myopische Nutzenmaximierung ein ansteigendes und konkaves Lohnprofil. Gleichzeitig sinkt die Arbeitszufriedenheit trotz Lohnerhöhung mit der Zeit, weil es immer schwieriger wird, höhere Löhne zu erhalten. Daten des Sozioökonomischen Panels aus 19 Wellen werden herangezogen, um die Form der Nutzenfunktion und das Muster abnehmender Arbeitszufriedenheit empirisch zu belegen. (IAB)
Der Autor vertritt die Ansicht, daß eine ursachenadäquate Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im wesentlichen eine Verbesserung der Funktionsweise des Arbeitsmarktes erfordert. "Dazu gehört eine beschäftigungspolitisch orientierte Tarifstruktur sowie eine die Beschäftigungsmöglichkeiten nicht behindernde Sozialpolitik. Den ordnungspolitischen Vorstellungen der Sozialen Marktwirtschaft würde eine größere Flexibilisierung und Deregulierung des Arbeitsmarktes entsprechen und eine Einbeziehung der Tarifparteien in die gesamtwirtschaftlichen Folgen der vereinbarten Lohnhöhen und -strukturen. Beschäftigungsprogramme sind nicht in der Lage, die Arbeitslosigkeit abzubauen, wenn der Strukturwandel nicht gefördert, sondern gehemmt wird." (Autorenreferat)
In: Revue juridique et politique: indépendance et coopération ; organe de l'Institut de Droit ; organe de l'Institut International de Droit d'Expression Français, Band 43, Heft 3-4, S. 431-435
Das Arbeitsrecht in Djibuti stammt noch von 1952. Allerdings werden nur etwas mehr als 7% der Bevölkerung davon erfaßt. 1200 Unternehmen beschäftigen 22.000 Lohnarbeiter. Ein Teil der Bevölkerung ist entweder arbeitslos, arbeitet im informellen Sektor oder im Landesinneren als Viehzüchter. Ausländer unterliegen Restriktionen bei der Arbeitsaufnahme. Für die Lohnhöhe gelten Unterschiede zwischen Hauptstadt und dem übrigen Territorium. Regelungen gibt es in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Ruhepausen. (DÜI-Wsl)