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18 Ergebnisse
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In: Journal für Entwicklungspolitik, Band 15, Heft 2, S. 247-256
ISSN: 2414-3197
In: Vom Enthusiasmus zur Ernüchterung? Die Entwicklungspolitik der Europäischen Union, S. 22-44
Bewertung der Lomé-Konvention zwischen der EU und den AKP-Ländern.
In: Schriftenreihe CARDOC 2011, Sonderausg. Mai
Mit dem Abschluss des Cotonou-Abkommens im Jahre 2000 sah die Europäische Kommission vor, dass die AKP-Staaten langsam auf eine vollständige Integration in den Weltmarkt hinarbeiten, d.h. ihre eigenen Märkte öffnen; das bisherige Konzept des präferenziellen Zugangs zum europäischen Markt hatte nicht zu einer beschleunigten wirtschaftlichen Entwicklung beigetragen. Um die Öffnung der Märkte der AKP-Staaten voranzutreiben, war vorgesehen, Economic Partnership Agreements (EPAs) mit einzelnen Regionen (und später Staaten) bis zum 31. Dezember 2007 abzuschließen. Da der Zeitplan letztlich nicht eingehalten werden konnte, wurden zunächst vorläufige EPAs abgeschlossen (wobei bisher nur 36 von 792 AKP-Staaten dies taten), die dann bis zum 31. Dezember 2008 in ein gesamtes Abkommen eingebunden werden sollten, was bisher jedoch auch noch nicht gelang. Das Ziel der Arbeit ist es, mit den Konzepten der Zivilmacht und der Handelsmacht die Politik der Europäischen Union einzuordnen. Dazu werden einerseits die Entwicklungshilfezahlungen der Europäischen Gemeinschaft (EG) betrachtet, andererseits in Vertragstexten festgesetzte Vereinbarungen mit deren tatsächlicher Umsetzung verglichen.
BASE
In: Springer eBook Collection
Afrika 1989 — Das Jahr im Überblick -- Deutsch-afrikanische Beziehungen 1989 -- Aktuelle Einzelanalysen -- Der Sozialismus in Afrika in der Krise -- Die arabisch-afrikanische Kooperation: Auf dem Weg zur 2. Gipfelkonferenz -- Die Rassenunruhen in Senegal und Mauretanien 1989 -- Von Südwestafrika zu Namibia: Die Wahlen 1989 -- Die Neuverhandlung des Lomé-Abkommens (Lomé IV) -- Zyklische oder strukturelle Ursachen für den Preisverfall afrikanischer Rohstoffe? Das Beispiel Kaffee -- Entwicklungen in Ländern und Regionen -- Westafrika -- Benin -- Burkina Faso -- Côte d'Ivoire -- Gambia -- Ghana -- Guinea -- Guinea-Bissau -- Kap Verde -- Liberia -- Mali -- Mauretanien -- Niger -- Nigeria -- Senegal -- Sierra Leone -- Togo -- Zentralafrika -- Äquatorial-Guinea -- Gabun -- Kamerun -- Kongo -- São Tomé und Príncipe -- Tschad -- Zaire -- Zentralafrikanische Republik -- Östliches Afrika -- Äthiopien -- Burundi -- Djibouti -- Kenya -- Komoren -- Madagaskar -- Mauritius -- Réunion -- Rwanda -- Seychellen -- Somalia -- Sudan -- Tanzania -- Uganda -- Südliches Afrika -- Angola -- Botswana -- Lesotho -- Malawi -- Moçambique -- Namibia -- Südafrika -- Swaziland -- Zambia -- Zimbabwe -- Neuerscheinungen deutschsprachiger Bücher über Afrika -- Angaben zu den Autoren.
Inhalt: A. Einführung B. Historische Entwicklung I. Lome-I und -II II. Einheitliche Europäische Akte und Lome-III III. Lomé-IV IV. Aktuelle Praxis C. Rechtfertigung der Einbeziehung von Menschenrechten in die Auswärtigen Beziehungen und Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft I. Hintergründe II. Rechtliche Begründung D. Würdigung der heutigen Bedeutung der Menschenrechtspolitik der Gemeinschaft I. Generelle Betrachtung II. Einzelfälle E. Überwachung der Standards und Rechtsfolgen von Verstößen I. Überwachung II. Rechtsfolgen F. Mögliche Rückwirkungen auf die innergemeinschaftliche Menschenrechtspolitik Literaturverzeichnis
BASE
In: KAS international reports, Heft 1, S. 22-46
"Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte - der Förderung dieser Werte fühlt sich die Europäische Union nicht nur im Innern verpflichtet, sondern auch bei der Gestaltung ihrer Außenbeziehungen. Ausdruck dieses Ziels ist die 'Demokratieklausel', die heute Bestandteil der von der EU mit Drittstaaten geschlossenen Verträge ist. Erstmals im Lomé IV-Abkommen von 1989 verankert, hat sie vor allem in den Abkommen der Europäer mit den afrikanischen, karibischen und pazifischen Ländern Leben erhalten und hierbei ihre Stärken, aber auch ihre Schwächen gezeigt. Eingang fand die Demokratieklausel auch in das europäisch-mexikanische Globalabkommen von 1997, wenn sich die Kooperation mit Mexiko auch, nicht zuletzt aufgrund der von der dortigen Regierung bis 2000 verfolgten Politik der strikten Nichteinmischung, als schwierig erweist. Man mag, auch mit Blick auf die fehlende Einbeziehung der Zivilgesellschaft Mexikos in den institutionalisierten Diskurs, fragen, ob die Klausel generell nur ein rhetorisches Instrument ist, geeignet zur Ruhigstellung des europäischen Gewissens. Allzu hohe Erwartungen sind sicher fehl am Platz. Doch darf die Demokratieklausel schon für sich in Anspruch nehmen, einen Dialog innerhalb der Gesellschaft eines Partnerlandes zu fördern, der der Festigung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten dient." (Autorenreferat)
In: SWP-Studie, Band 13/2012
Das Cotonou-Abkommen, das die Beziehungen zwischen der Europäischen Union (EU) und den afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP) regelt, wird Ende 2020 seine Gültigkeit verlieren. Ob, wie im Abkommen vorgesehen, diese historische Weiterentwicklung von Yaoundé und Lomé eine Fortsetzung finden wird, ist offen.
Einerseits mehren sich die Zeichen, die ein Auslaufen von Cotonou und einen Ersatz durch andere Strukturen andeuten. So begründet die EU strategische Partnerschaften mit Afrika, der Karibik und dem Pazifik und bemüht sich um den Abschluss von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit allen AKP-Staaten. Im Zuge dessen könnte ein zweistufiges Vertragssystem mit allen Teilen des gegenwärtigen AKP-Verbundes entstehen, das einen Abschied von einer historisch gewachsenen Struktur darstellen würde. Dieses System könnte unter gewissen Bedingungen die bestehende Struktur adäquat ersetzen und die außenpolitischen Beziehungen der EU mit der Welt neu ordnen.
Andererseits würde die EU eine sich abzeichnende globale Zusammenarbeit mit einer AKP verpassen, die sich mit frischem Selbstverständnis neu erfindet. Das Potential einer solchen weltumspannenden Zusammenarbeit und die geeignete Form seiner Nutzung müssen in den kommenden Jahren von den zuständigen Akteuren Europäische Kommission und Europäischer Auswärtiger Dienst gemeinsam mit der AKP erkundet werden. Der politische Anstoß hierzu könnte auch vom Europäischen Parlament kommen. (Autorenreferat)
In: HSFK-Report 2001,9
Die Europäische Union und Afrika - jahrelang wurde diese Verbindung mit entwicklungspolitischer Zusammenarbeit im Rahmen der Lomé-Abkommen assoziiert. Die außen- und sicherheitspolitischen Interessen beschränkten sich auf die bilaterale und zumeist postkoloniale Ebene. Erst seit Mitte der neunziger Jahre entstanden in der EU programmatische Entwürfe für eine umfassende Konfliktbearbeitung in Afrika. In der vorliegenden Studie zeichnet die Autorin die Stufen des Afrikakonzepts der EU nach und stellt diesem die tatsächlich umgesetzte Politik der GASP am Beispiel Ruandas und der Demokratischen Republik Kongo gegenüber. Ausgelöst durch das Versagen der internationalen Gemeinschaft angesichts des Völkermords in Ruanda wurden vom Außenministerrat zunächst vorsichtige, dann von der EU-Kommission weitreichende Konzepte für eine Verbindung entwicklungs- und außenpolitischer Ziele der Konfliktbearbeitung formuliert. Doch erweist sich die politische Wirklichkeit - gemessen an ihrem programmatischen Anspruch - als eher defizitär. Zwar haben die Konzepte der EU noch nicht zu einem grundlegenden Wandel auf der Ebene des policy making geführt, doch lassen sich eine gewisse kontinuierliche Strategie und erste Anzeichen einer "Europäisierung" in den Politiken der Gemeinschaft erkennen. Ein solcher gemeinsamer Ansatz würde dabei nicht nur eine effektive Implementierung der GASP, sondern auch eine Profilierung der EU als ernst zu nehmender Konfliktbearbeitungsakteur mit sich bringen.
In: Brennpunkt Lateinamerika, Band 18
"Fidel Castro, der im August seinen 74. Geburtstag feierte, ist noch immer ein Medienereignis. Sowohl seine kritische, zum Erstaunen vieler nur siebenminütige Rede, als auch der Handschlag zwischen den Erzfeinden Castro und Clinton gehörten zu den medialen Höhepunkten des Millennium-Gipfels der Vereinten Nationen in New York. Die Präsenz des kubanischen Revolutionsführers auf dem Gipfeltreffen Anfang September, an dem 150 Staats- und Regierungschefs aus aller Welt teilnahmen, zeigte, dass Kuba trotz amerikanischer Sanktionspolitik wieder ein Teil der internationalen Gemeinschaft ist. Gleichzeitig sind die Vereinten Nationen der wichtigste Bezugsrahmen für die "postsozialistische" kubanische Außenpolitik, die auf einem nichtmilitärischen Internationalismus im Sinne der Interessenvertretung der Dritten Welt, einem anti-neoliberalen Diskurs und einer aggressiven Kampagne gegen die USA beruht. Vergleichbar mit dem US-Konzept der Schurkenstaaten folgt die Außenpolitik in Kuba dem Freund-Feind-Schema. Nach den gescheiterten Lomé-Verhandlungen zählt die EU zu den Gegnern der Revolution, die karibischen Nachbarn und Venezuela zu den neuen Freunden. Das Feindbild USA hat trotz oder gerade wegen der möglichen Lockerung der Sanktionspolitik nicht an Aktualität verloren, sondern an Brisanz gewonnen. Ein Beweis hierfür ist die Fortsetzung der Migrationskrise zwischen Kuba und den USA nach dem "Fall Elián" und den ergebnislosen Gesprächen zwischen beiden Delegationen am 21. September in New York." (Autorenreferat)
In: Studien zu Grund- und Menschenrechten 4
In: GIGA Focus Afrika, Band 6
"Bis Ende Juni 2008 wollten die Europäische Union (EU) und die afrikanischen Staaten die Economic Partnership Agreements (EPAs) unter Dach und Fach bringen. Viele afrikanische Länder stehen den EPAs jedoch skeptisch gegenüber, weshalb sie noch zögern, die Verträge zu unterzeichnen. Die Zusammenarbeit der EU mit Afrika war seit den Römischen Verträgen von 1958 von einseitigen Handelspräferenzen, Ausgleichszahlungen im Falle von Preisverfall bei Rohstoffen und landwirtschaftlichen Produkten sowie Entwicklungshilfe geprägt. Nach den für alle Beteiligten enttäuschenden Ergebnissen der Entwicklungskooperation im Rahmen der Verträge von Lomé und Cotonou geriet das Modell zunehmend in die Kritik. Seitdem dümpelt die Zusammenarbeit EU-Afrika vor sich hin: Die Handelskooperation kommt nicht voran. Die WTO-Beschlüsse zur Liberalisierung und die entsprechende Maßnahmen seitens der EU führen zu Verstimmung auf afrikanischer Seite. Die neuen Wirtschaftlichen Partnerschaftsabkommen stoßen teilweise auf afrikanischen Widerstand. Über die Folgen der Einführung wird lebhaft gestritten. Afrika befürchtet eine Verschlechterung der außenwirtschaftlichen Bedingungen und sinkende Zolleinnahmen. Die afrikanischen Länder fordern zu Recht eine Aufhebung der Subventionen für die europäische Landwirtschaft und der Exportsubventionen. Die EU zeigt sich jedoch unbeeindruckt, zumal die USA und auch China ihre Agrarbranchen massiv unterstützen. Afrikas Ökonomien werden nur dann international aufholen können, wenn es sehr schnell gelingt, effiziente Institutionen zu schaffen und die Produktivität deutlich anzuheben. Erforderlich ist zudem, die Infrastruktur auf- und auszubauen. Die EU kann hier durch die Fokussierung ihrer Vorgehensweise einen bedeutenderen Beitrag zu Wachstum und Entwicklung leisten als durch reine Armutsbekämpfungsvorhaben. Auch ein deutliches Umsteuern in Afrika ist notwendig, damit das lokale Unternehmertum seine Potenziale ausschöpfen kann." (Autorenreferat)