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Der Caritasverband sieht sich hinsichtlich seiner Aufgaben zur Hilfe für Menschen in Not, sowie als Anwalt und Partner Benachteiligter verpflichtet. Als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege steht der Deutsche Caritasverband in der Mitverantwortung für die sozialen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland. Er möchte Sozial- und Gesellschaftspolitik mit gestalten und zur Qualifizierung sozialer Arbeit beitragen. Gemäß des Leitwortes ´Not sehen und handeln´ erfüllt die Caritas eine wichtige Aufgabe in Kirche und Gesellschaft. Der Verband lässt sich vom Bild einer solidarischen und gerechten Gesellschaft leiten, in der auch Arme und Schwache einen Platz mit Lebensperspektiven finden können. Er fördert die Idee einer Sozialbewegung und arbeitet mit sozial engagierten Menschen, Initiativen und Organisationen zusammen an der Verwirklichung einer solidarischen Gesellschaft.
BASE
In: Soziale Arbeit: Zeitschrift für soziale und sozialverwandte Gebiete, Band 62, Heft 5, S. 208-209
ISSN: 2942-3406
In: Schriftenreihe des Lorenz-von-Stein-Instituts für Verwaltungswissenschaften Kiel 24
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, Band 62, Heft 1, S. XIII-XXX
ISSN: 2304-4861
In: Schriftenreihe des Berlin-Museums zur Geschichte von Handel und Gewerbe in Berlin 2
In: Staat und Gesellschaft: Studien über Lorenz von Stein, S. 535-542
Als Hintergrund für die Rezeption der Schriften Lorenz von Steins in den Ländern des heutigen Jugoslawien beschreibt der Autor das Verhältnis der Einzelgebiete - Serbien, Kroatien, Slowenien, Bosnien, Herzegowina, Mazedonien, Montenegro - zu Österreich-Ungarn und zu den sozialen und nationalen Bewegungen des 19. Jahrhunderts. Zugleich skizziert er die Entwicklung der Staatswissenschaft und Kameralwissenschaft in den jugoslawischen Ländern seit Mitte des 18. Jahrhunderts. Das Bürgertum orientierte sich intellektuell an den mitteleuropäischen Universitäten und vor allem an Wien. Die Staatsverwaltung entsprach dem monarchischen Absolutismus und der dazugehörigen Kameralwissenschaft. Lorenz von Steins Verbindung von staatsförderndem Konstruktivismus und revolutionärer Offenheit hatte besonders in den östlichen Teilen Jugoslawiens einen nachhaltigen wissenschaftlichen Einfluß. Dies zeigen die frühen und zahlreichen Übersetzungen von Steins Schriften, die der Autor im Einzelnen charakterisiert. Mit der Wendung zu einer betont juristischen Betrachtung von Staat und Gesellschaft im 20. Jahrhundert verblaßt das Interesse an Stein. Mit dem Aufkommen der Gesellschaftswissenschaften nach dem 2. Weltkrieg wird Steins Werk wieder stärker gewürdigt, allerdings nur mit historischem, nicht mit aktuellem Bezug. (KA)
In: Kulturanalysen Bd. 14
Spätestens seit den 1970er-Jahren hat der Psychoanalytiker und Soziologe Alfred Lorenzer (1922-2002) wichtige Beiträge zur Vermittlung von kritischer Sozialwissenschaft und psychoanalytischen Diskursen geliefert. Aus der Perspektive der Gegenwart und vor dem Hintergrund aktueller Forschungsfragen zeigen die Aufsätze des von Elisabeth Rohr herausgegebenen Sammelbandes nun erneut relevante theoretische und methodologische Anknüpfungspunkte an Lorenzers Werk auf. Die Beiträge beleuchten Fragestellungen aus den Bereichen Sozialphilosophie und -psychologie, Medien- und Erziehungswissenschaft, Psych
In: Staat und Gesellschaft: Studien über Lorenz von Stein, S. 435-450
Der Aufsatz charakterisiert die Verwaltungslehre Lorenz von Steins und diskutiert die Frage, inwieweit eine moderne Verwaltungswissenschaft an Steins Konzeption und an seine Methoden anknüpfen kann. Im Hintergrund der Überlegungen steht das Problem, daß in der gegenwärtigen Verwaltungswissenschaft die rein juristische Betrachtungsweise dominiert. Die alte Verwaltungslehre, die sich auch mit politischen, sozialen und sozialphilosophischen Aspekten der Verwaltung beschäftigt, ist über fast ein Jahrhundert hin zur Hilfswissenschaft des Verwaltungsrechts verkümmert. Für Lorenz von Stein war die Verwaltungslehre dagegen der wichtigste Teil der Staatswissenschaft. Für Stein ist es die Aufgabe der Verwaltung, das Spannungsverhältnis zwischen Staat und Gesellschaft zu kontrollieren und auszugleichen. Sie hat einen durchaus sozialen Auftrag. Für die wissenschaftliche Betrachtung der Verwaltung erschien ihm die juristische Methode nicht als ausreichend. Die Wissenschaft sollte die Veränderungen erfassen können, die sich aus dem Übergang vom Polizeistaat zum Verfassungsstaat ergeben: die Verselbständigung der Verwaltung und ihre gleichzeitige Bindung an Rechtsnormen, ihre soziale Funktion für die Entwicklung des Einzelnen und der Gesellschaft wie die fortschreitende Ausbildung von Verwaltungsrechtssätzen. Die methodischen Probleme bei einer umfassenden Behandlung des Phänomens Verwaltung, die Stein in der Mitte des 19. Jahrhunderts zu lösen suchte, stellen sich der Wissenschaft auch heute. Steins Bemühungen um eine Verbindung zwischen normativer und empirischer Forschung fanden keine Nachfolger. Die Wissenschaft kann heute nicht da weitermachen, wo Stein aufhörte, sie kann von Stein aber lernen, daß der Verwaltungslehre ein praktikabler Methodensynkretismus nicht schadet. (KA)
In: Staat und Gesellschaft: Studien über Lorenz von Stein, S. 479-501
Lorenz von Stein, der von 1855 bis 1890 an der Wiener Universität lehrte, hat in Österreich viele Anhänger gefunden, jedoch keine eigentliche Schule begründet. Die juristische Studienordnung kam Steins Behandlung der Verfassungsfragen und Verwaltungsfragen sehr entgegen. Seit Ende des 18. Jahrhunderts waren in den sogenannten politischen Wissenschaften Polizeiwissenschaft und Kameralwissenschaft, Statistik, Volkswirtschaft und juristische Disziplinen zusammengefaßt. Stein wurde im Zuge der Hochschulreform des Grafen Thun-Hohenstein berufen, die auch das Ziel einer vielseitigen, modernen Juristenausbildung hatte. Der Autor beschreibt die breite Rezeption Steinscher Gedanken und kommt zu dem Schluß, daß Stein einen erheblichen Einfluß auf die Weiterentwicklung der österreichischen Verwaltungswissenschaft hatte. Zugleich sei auch die in Österreich lange gepflegte kameralistische Polizeiwissenschaft nicht ohne Einfluß auf Stein geblieben. Am nachhaltigsten war Steins Einfluß in Österreich auf dem Gebiet des besonderen Verwaltungsrechts. So haben sich zahlreiche Lehrbücher und Handbücher jahrzehntelang an der Steinschen Systematik orientiert. Nach der Jahrhundertwende wurde Steins sozialwissenschaftlicher Ansatz von der rechtstheoretischen Schule verdrängt. Erst in jüngster Zeit bemühen sich die juristischen Fakultäten um eine Wiederbelebung des Faches "Verwaltungslehre". (KA)