Wie weiter?: Das Assoziierungsabkommen der EU im Spannungsfeld von Wirtschaft und Menscherechten
In: Ukraine-Analysen, Issue 103, p. 2-5
ISSN: 1862-555X
7 results
Sort by:
In: Ukraine-Analysen, Issue 103, p. 2-5
ISSN: 1862-555X
World Affairs Online
In: Gelbe Reihe : Vortragstexte [19]
In: Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft 2070
In: Shaping a humane world. Civilizations - axial times - modernities - humanisms., p. 211-244
Die Studie präsentiert die Anwendung eines struktur-genetischen Ansatzes in der Soziologie. Der Autor untersucht die Entwicklung der sozialen Kognitionen (Empathie, Sympathie, Dominanz usw.) und der moralischen Urteile (Menscherechte, Gerechtigkeit), die als jeweils spezifische Dimensionen der ontogenetischen psycho-kognitiven Evolution interpretiert werden. Die geschichtliche Entwicklung psychisch-kognitiver und sozio-moralischer Fähigkeiten werden anhand der Arena-Spiele im antiken Rom präsentiert, bei denen Menschen und Tiere getötet worden sind. Es wird gezeigt, dass sich ähnliche Muster in allen antiken und vor-modernen Gesellschaften beobachten lassen. Das moralische Urteil im Hinblick auf solche Erscheinungsformen der Grausamkeit stellt ein Evolutionsprodukt dar, das eine Phase psycho-kognitiver Fähigkeiten widerspiegelt. Dieses Urteil wird den Wahrnehmungs- und Legitimationsmustern kannibalistischer Sozietätsformen entgegengesetzt. (ICB).
In: Vorgänge: Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik, Volume 34, Issue 1, p. 38-50
ISSN: 0507-4150
Im vorliegenden Beitrag befaßt sich der Autor kritisch mit den Grund- und Menschenrechten anhand der Artikel 5-19 des bundesdeutschen Grundgesetzes (Artikel 1-4 III GG wurden bereits im Septemberheft der Vörgänge behandelt.) Der Autor kommt u.a. zu dem Schluß, daß der Grundrechtsteil des GG durch einen inneren Widerspruch gekennzeichnet ist: "durch das Auseinanderfallen von Menschenrechten einerseits und Staatsbürgerrechten andererseits. Nicht die allgemeinen Menschenrechte sind es, die die größte Geltung besitzen, vielmehr gelten vor allem die Rechte, einschließlich der Menschenrechte, die sich auf die Staatsbürgerinnen und -bürger beziehen. Fremde sind allemal schlecht dran." Ein weiteres Problem der Grund- und Menschenrechte besteht darin, daß sie nicht zusammen mit "Übersetzungsregeln, mit institutionellen Formen normiert worden sind, so daß jeweils das Adäquanzverhältnis zwischen Norm und Form zwischen Norm und materieller Basis auzumachen oder einzuklagen wäre". Die Grund- und Menscherechte sind jedoch die einzigen menschlichen Normen, die in angemessen formulierter Weise maßstäblich in der Achtung von anderen verwendet werden können. Sie gilt es in jedem Fall im "täglich kleinen und großen Kampf" aufrechtzuerhalten und zu schützen. (psz)
Der Beitrag behandelt Themen der Integrativen Traumabehandlung in einem interdisziplinären "Polylog". Er entfaltet Traumatherapie vor dem Hintergrund der Menschenrechtsfrage, reflektiert das Thema der Trauma-Bewältigung unter evolutionspsychologischer Perspektiven und entwickelt vor dem Hintergrund der "philosophischen Therapeutik" der Antike (insbesondere der Stoa) die Konzepte der "Überschreitung" und "Überwindung" in der Integrativen Traumatherapie, die breiter greifen will als die Arbeit mit "Coping-Strategien" und Expositionen, und auf eine Wiederherstellung personaler Integrität und Souveränität abzielt. ; The article is dealing with Integrative Traumatherapy in the framework of an interdisciplinary "polylogue". lt is exposing traumatherapy on the ground of the question of Human Rights, it is reflekting the overcoming of trauma form the perspective of evolutionary psychology. lt is developing on the ground of "philosophical therapeutics" (particularly of the stoa) the concept of " transgression" and "overcoming" in Integrative Traumatherapy, which is broader than just using coping stategies and expositions aiming to restore the integrity and sovereignty of the person. ; https://www.fpi-publikation.de/polyloge/11-2015-petzold-h-g-2001m-neueinst-2015-trauma-und-ueberwindung-menschenrechte/ ; peerReviewed ; publishedVersion
BASE
Allgemeiner und dauerhafter Frieden kann nur auf sozialer Gerechtigkeit und der Sicherung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen aufgebaut werden. So wurde es in der Erklärung von Philadelphia vom 10. Mai 1944 formuliert, die bis heute als Gründungsdokument moderner Sozialstaatlichkeit gilt. Entstanden als Abschluss einer Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation, die heute im Auftrag der Vereinten Nationen arbeitsrechtliche Standards entwickelt, prägte der Geist dieser Erklärung das wenige Wochen später verabschiedete Abkommen von Bretton Woods, im Jahr darauf die Gründung der Vereinten Nationen und schließlich, im Jahr 1948, die Allgemeine Erklärung der Menscherechte. Was ist heute aus diesen Einsichten geworden? Sie sind, schreibt der renommierte Arbeitsrechtler Alain Supiot, in den vergangenen Dekaden auf dem Altar der Doktrin vom entgrenzten Markt geopfert worden. Der gegenwärtige neoliberale Globalisierungsprozess, in dem das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit systematisch den ökonomischen Anforderungen des Marktes unterworfen wird, ist eine Pervertierung der Erklärung von Philadelphia. Der blinde Glaube an die Unfehlbarkeit der Finanzmärkte hat das Streben nach sozialem Ausgleich und nach gerechter Verteilung des Reichtums verdrängt. Und die gegenwärtige Finanzkrise hat keineswegs zur »Rückkehr des Staates«, sondern zur Privatisierung seiner Aufgaben auf Kosten der Mehrheit geführt. Die zahllosen Verlierer der neuen Wirtschaftsordnung sind zu Migration und einem Leben in Armut und Unsicherheit verurteilt. Daraus ergibt sich für Supiot die Forderung nach einer sozialen Gerechtigkeit, die an fünf lange unterdrückte Tugenden appelliert: an den Sinn für Grenzen, an Zurückhaltung, angemessenes Handeln, Verantwortung und Solidarität. Supiot plädiert vor diesem Hintergrund für eine an die Umstände der Gegenwart angepasste Rückbesinnung und Erneuerung der Werte der Erklärung von Philadelphia.