Militär, Staat und Gesellschaft in der Weimarer Republik
In: Die Weimarer Republik 1918-1933: Politik - Wirtschaft - Gesellschaft, S. 343-368
Das Verhältnis von Militär, Staat und Gesellschaft ist in Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg von mehreren Faktoren bestimmt worden, die das Denken und Handeln der politischen und militärischen Entscheidungsträger seit 1932 maßgeblich geprägt haben. Sie werden verdeutlicht, um die damalige Lage und den spezifischen Zeitgeist zu verstehen und eine kritische Bewertung der unterschiedlichen Verhaltensweisen zu ermöglichen. Die Auswirkungen der militärischen Niederlage und der Bedingungen des Versailler Vertrages auf die Einstellung der Reichswehr werden skizziert, um dann die Organisation der Reichswehr im einzelnen darzustellen. Die Einordnung der Reichswehr in die Verfassungsstaatlichkeit wird betrachtet, indem der organisatorische Aufbau des neuen Berufsheers dargestellt wird. Anspruch und Wirklichkeit der Reichswehr werden diskutiert. Ausgehend davon, daß Deutschland zur Wehrlosigkeit gezwungen war, wird gezeigt, wie die Reichswehr im geheimen nach neuen Aufgaben und Zielen suchte. Das militärische und gesellschaftliche Selbstverständnis des Offizierskorps wird analysiert. Die Entwicklung von Kompensationsstrategien z. B. durch Offiziere, d. h. von Möglichkeiten, die materielle Wehrlosigkeit durch eine geistige Aufrüstung des Volkes zu kompensieren, wird erörtert, um auf dieser Grundlage die Antinomie von demokratischer und militärischer herauszuarbeiten. Das Verhältnis der Parteien und Gewerkschaften zur Reichswehr wird beschrieben. Ausgehend von einer gegen den Versailler Vertrag gerichteten Reichswehrpolitik wird die Rolle der Reichswehrführung in der Politik untersucht. Eine Bilanz macht deutlich, daß die bewaffnete Macht nicht organisch in die Verfassungsstaatlichkeit der Republik eingeordnet wurde, so daß eine Kongruenz von Heer und Staat von 1919 bis 1933 verhindert wurde. (RW)