Minderheitenrechte oder Menschenrechte?
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 41, Heft 8, S. 993-1004
ISSN: 0006-4416
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In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 41, Heft 8, S. 993-1004
ISSN: 0006-4416
World Affairs Online
In: Der Donauraum: Zeitschrift des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa, Band 41, Heft 3, S. 37-42
ISSN: 2307-289X
In: Europa ethnica: Zeitschrift für Minderheitenfragen ; mit offiziellen Mitteilungen d. Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen, Band 58, Heft 1-2, S. 10-20
ISSN: 0014-2492
In: SWS-Rundschau, Band 45, Heft 2, S. 185-207
'Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie Menschen, die in Minderheitenbewegungen aktiv sind, Kultur und andere Quellen von Identität definieren müssen, um diese als politische Ressource nutzen zu können. Sie fordern Gleichberechtigung für Gruppen, die in einer Gesellschaft kulturelle, soziale und wirtschaftliche Nachteile erleben. Es wird dargestellt, dass jene Minderheiten, die sich selbst als homogene Einheiten mit eigener Sprache und Kultur und mit eigenständigen, über Generationen erhaltenen Traditionen beschreiben, die besten Chancen haben, von Staaten und internationalen Organisationen als echte Minderheiten anerkannt zu werden. Das Paradox der Minderheitenrechte soll genau dieses Phänomen beleuchten: Um als echte Minderheit anerkannt zu werden, ahmen die MinderheitenaktivistInnen die in internationalen Minderheitenrechtsinstrumenten festgelegten Normen und Kriterien für Minderheitenrechte nach. Eine Minderheit, die Kultur gemäß einem modernen Verständnis als etwas begreift, das ständigem Wandel unterliegt und auch Unterschiede unter den Mitgliedern der Gruppe betont, hat keine oder geringe Chancen auf Minderheitenschutz und Förderung. Das Rechtsparadox resultiert daraus, dass die Minderheitenschutzinstrumente nicht nur die Kultur und Identität von Minderheiten schützen, sondern auch mit definieren, was schutzwürdig ist.' (Autorenreferat)
In: Europa ethnica: Zeitschrift für Minderheitenfragen, Band 75, Heft 3-4, S. 86-93
ISSN: 0014-2492
Minderheitenrechte sind nicht selbstverständlich. Ihre namentlich völkerrechtliche Geltung ist nach wie vor unbestritten, doch ihre politische Akzeptanz ist in einigen Staaten in eine Krise geraten. Das gilt für "alte" und "neue" Minderheiten. In der Diskussion ist weniger die Rechtsgeltung als vielmehr das ihnen vorausliegende gesellschaftspolitische Leitbild und dessen politische Umsetzung. Sie bedürfen einer Nachjustierung, um zukunftstauglich zu bleiben oder zu werden.
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 23, Heft 1, S. 23-32
ISSN: 0344-7871
Neuere Erfahrungen mit dem Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse haben einen ihrer Schwerpunkte in der Weiterentwicklung und Ausformung, die der Minderheitenschutz im parlamentarischen Untersuchungsverfahren erfahren hat und immer wieder neu erfährt, aber auch in seiner ständigen Gefährdung. Beispiele für die idealtypische Konstellation, aber auch für mögliche Abweichungen und Deformationen bieten die Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages der 10. Wahlperiode. Deren Darstellung unter Projektion auf die Problemstellung dient als Grundlage für Überlegungen zur Verbesserung und Verstärkung der Rechte von Minderheiten. (MH)
In: Europa ethnica: Zeitschrift für Minderheitenfragen ; mit offiziellen Mitteilungen d. Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen, Band 75, Heft 3/4, S. 86-93
ISSN: 0014-2492
World Affairs Online
In: Das Standesamt: STAZ ; Zeitschrift für Standesamtswesen, Familienrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstandsrecht, internationales Privatrecht des In- und Auslands ; mit sämtl. amtl. Bekanntmachungen für die Standesamtführung, Band 58, Heft 7, S. 199-200
ISSN: 0341-3977
In: Integration: Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration, Band 17, Heft 3, S. 176-186
ISSN: 0720-5120
World Affairs Online
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 50, Heft 12, S. 520
ISSN: 0029-859X
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 39, Heft 5, S. 593-601
ISSN: 0006-4416
Mit der Teilung der tschechoslowakischen Republik wurden in den beiden Nachfolgestaaten große Minderheiten neu geschaffen, was im vorliegenden Beitrag am Beispiel der Slowakei dargestellt wird. Neben der tschechischen leben dort ungarische, ruthenische und ukrainische Minderheiten sowie eine große Zahl Roma. Die im Zusammenhang mit der Existenz größerer Minderheiten auftretenden Fragen der inneren und äußeren Stabilität der Region werden im folgenden beschrieben. In bezug auf die äußere Sicherheit geht es dabei zum einen um die slowakischen Minderheiten im Ausland (vor allem in Tschechien), zum anderen um die nationalen Minderheiten auf dem Gebiet der Slowakei. Als besonderes Problem wird die Wanderungsbewegung der Roma zwischen der Tschechischen und der Slowakischen Republik angesehen, da diese bei Arbeitslosigkeit nur am ständigen Wohnsitz Anspruch auf Unterstützung haben. Außerdem leben die Roma häufig in Armut, am Rand der Gesellschaft. Die Hauptprobleme der ungarischen Minderheit sind dagegen administrativer Natur und können durch einfache Verwaltungsmaßnahmen gelöst werden. Der Autor resümiert, daß die neue Verfassung der Slowakischen Republik dem Problem der Minderheiten in seiner Komplexität nicht gerecht wird. (psz)
In: Lateinamerika : Analysen, Daten, Dokumentation, Band 16, Heft 42, S. 75-84
ISSN: 0176-2818
Als "papel mojado", schöne Absichtserklärungen, die in den Bibliotheken der Kongresse verstauben, werden die juristischen Schutzbestimmungen für die Indios in den lateinamerikanischen Ländern bezeichnet. Das Hauptargument der Kritiker: Die bedrohliche Situation der Urbevölkerung hat sich durch solche Maßnahmen nicht entscheidend verbessert. Trotz dieser Einwände versucht der vorliegende Beitrag einen Blick auf die Rechtsstellung der Indigenas in den lateinamerikanischen Verfassungen. Dabei zeigt sich, dass sich seit dem Ende der 80er Jahre ein Umbruch in der juristischen Auffassung von Ethnizität vollzogen hat. Die lateinamerikanischen Gesetzgeber haben mittlerweile begonnen, die ethnische Vielfalt im Nationalstaat als einen dauerhaften und erstrebenswerten Zustand zu begreifen. Der abschließende Kommentar erörtert die Stärken, die Schwächen und die Implementierbarkeit dieser Gruppenrechte. (ICA)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft 22/23, S. 21-27
ISSN: 2194-3621
"Minderheitenrechte sind unerlässlich, aber keineswegs hinreichend, um die oft desolate Lage von Roma-Gruppen zu verbessern. Es ist Aufgabe der Roma-Organisationen selbst wie die der Politik und der Zivilgesellschaft, Konzepte zu entwickeln." (Autorenreferat)