Mindestharmonisierung im Binnenmarkt, 4, Mindestharmonisierung im Gesellschaftsrecht
In: Vorträge und Berichte 71
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In: Vorträge und Berichte 69
In: Mindestharmonisierung im Binnenmarkt 2
In: Heidelberger Schriften zum Wirtschaftsrecht und Europarecht 20
In: Studien zum Privatrecht Band 33
In: Schriftenreihe zum deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsstrafrecht Band 50
In: Nomos eLibrary
In: Open Access
Die EU hat 2014 mit der Marktmissbrauchsrichtlinie (CRIM-MAD) erstmalig von der Annexkompetenz des Art. 83 Abs. 2 AEUV Gebrauch gemacht und strafrechtliche Mindestvorgaben zur Marktmanipulation geschaffen. Zeitgleich wurde mit der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) ein vollharmonisierender Verbotstatbestand normiert. Diese Regelungsweise hat Divergenzen hervorgerufen, welche die Vereinbarkeit der Schaffung zweier parallel geregelter Tatbestände mit den Grundsätzen der strafrechtlichen Mindestharmonisierung betreffen. Zudem führt das Zusammenspiel der voneinander abweichenden Tatbestände zu Problemen bei der richtlinienkonformen Umsetzung, insbesondere durch die Einführung unionsrechtsakzessorischer Straftatbestände mit Verweisen auf die MAR.
In: Schriftenreihe zum deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsstrafrecht Band 50
In: Beiträge zum ausländischen und internationalen Privatrecht 79
Die Krise der New Economy und der Niedergang des Neuen Marktes haben das aktuelle Bedürfnis nach einer wirksamen Kapitalmarktinformationshaftung verdeutlicht. Aus Anleger- und Emittentensicht genügt es nicht, die Publizitätspflichten zu harmonisieren. Vielmehr muss auch ein den Anforderungen der Kapitalmärkte gerecht werdendes Sanktionensystem bei Verletzung der Informationspflichten existieren. Für eine Mindestharmonisierung des zivilrechtlichen Haftungssystems im Rahmen der Europäischen Union fehlen bislang allerdings systematisch aufbereitete Informationen. Das vorliegende Buch schließt diese Lücke, indem es – ausgehend von einer detaillierten Bestandsaufnahme des geltenden Rechts in den Mitgliedstaaten der EU, der Schweiz und den USA – Ansatzpunkte für eine Mindestharmonisierung aufzeigt und dabei ökonomische Erwägungen mit einbezieht.
In: Abhandlungen zum deutschen und internationalen Arbeits- und Sozialrecht 19
Die Arbeit behandelt das dogmatische Verhältnis zwischen nationalem und europäischem Massenentlassungsrecht vor dem Hintergrund der Grundrechtsbindung im europäischen Mehrebenensystem anhand der Frage, ob für Arbeitnehmer mit Sonderkündigungsschutz ein verfassungskonform erweiterter Entlassungsbegriff anzuwenden ist. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Anwendung eines verfassungskonform erweiterten Entlassungsbegriffs aufgrund der Öffnungsklausel der Massenentlassungsrichtlinie und der dahinterstehenden Kompetenzverteilung der Art. 153 AEUV unionsrechtskonform ist, ein verfassungsrechtliches Bedürfnis für diese Korrektur entgegen der Ansicht des BVerfG aber nicht besteht. Für die Praxis leitet der Autor die Übertragbarkeit des verfassungskonform erweiterten Entlassungsbegriffs auf andere Sonderkündigungstatbestände her. Abstrahiert leistet die Arbeit einen grundlegenden Beitrag zum Umgang mit verfassungs- und unionsrechtlichen Vorgaben im mindestharmonisierten Arbeitsrechts. / »Mass Dismissal Law and Special Protection against Dismissal. A Dogmatic Analysis on the Inclusion of Employees with Special Protection against Dismissal in Mass Dismissal Proceedings«: Since the paradigm shift brought about by the junk case law, mass dismissal law has offered considerable need for discussion. This is intensified by the requirements of constitutional and european law. Against this background, this paper deals with the dogmatic relationship between national and european mass dismissal law on the basis of the question of whether an expanded concept of dismissal is to be applied to employees with special protection against dismissal in conformity with the constitution.
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 48, Heft 2, S. 259-277
ISSN: 0038-884X
Welcher Umfang an Rechtsangleichung ist zur Verwirklichung der Europäischen Uni-on und des gemeinsamen Binnenmarktes erforderlich? Welches Maß an Harmonisierung ist notwendig, um für die Verbraucher in Europa ein einheitliches Schutzniveau zu erreichen? Welche rechtlichen Grenzen sind zu beachten? Diese Fragen stellen ein bislang noch ungelöstes Rechtsproblem dar. Der Kern dieses Problems ist die Frage, ob das Konzept der Mindestharmonisierung ausreichend ist, oder eine Vollharmonisierung erforderlich ist. Der Prozess der Europäischen Einigung ist neben der Globalisierung ohne Zweifel eine der großen Aufgaben und Herausforderungen unserer Zeit. Ziel ist die Schaffung einer immer engeren Union der Völker Europas. Die Dissertation zeigt auf, dass das Instrument der gezielten Rechtsangleichung dazu dienen kann, die Probleme der EU-Rechtsangleichung im Verbraucherschutzrecht zu lösen.
In: Soziales Europa?: Perspektiven des Wohlfahrtsstaates im Kontext von Europäisierung und Globalisierung ; Festschrift für Klaus Busch, S. 220-238
Die Verfasser legen Ergebnisse einer empirischen Untersuchung (Experteninterviews, n=ca.180) zu sechs arbeitsrechtlichen EU-Sozialrichtlinien aus den 1990er Jahren vor, die Mindeststandards in den Bereichen Arbeitszeit, Elternurlaub, Teilzeitarbeit, Information über arbeitsvertragliche Bedingungen sowie Schutz von jugendlichen und schwangeren Arbeitskräften definieren. Im Mittelpunkt stehen fünf Themen: (1) Qualität der sozialpolitischen Standards, (2) Rechtsbefolgung in der Praxis, (3) Erklärung der zu beobachtenden Umsetzungsunterschiede, (4) Prinzip der Mindestharmonisierung, (5) Harmonisierungswirkungen. Es zeigt sich, dass die untersuchten Richtlinien auf nationaler Ebene beachtliche Reformen initiiert haben. Allerdings gibt es sowohl auf der Ebene der rechtlichen Übernahme als auch im Vollzug erhebliche Implementationsdefizite. Eine bessere Implementationskontrolle ist daher wünschenswert. (ICE2)