Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte Minijobs, sind inzwischen ein nicht unerheblicher Teil abhängiger Beschäftigung in Deutschland. Das RWI hat im Jahr 2012 sowohl eine Befragung von geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern mit Minijobs in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Befragungen lassen unter anderem Rückschlüsse auf die Zusammensetzung der Beschäftigten, die Beweggründe auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite und die Wahrnehmung von Rechten wie Lohnfortzahlung und Mutterschutz zu. Dieser Datensatz bezieht sich auf die Arbeitnehmerbefragung. Daten der Arbeitgeber sind ebenfalls verfügbar.
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte Minijobs, sind inzwischen ein nicht unerheblicher Teil abhängiger Beschäftigung in Deutschland. Das RWI hat im Jahr 2012 sowohl eine Befragung von geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern mit Minijobs in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Befragungen lassen unter anderem Rückschlüsse auf die Zusammensetzung der Beschäftigten, die Beweggründe auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite und die Wahrnehmung von Rechten wie Lohnfortzahlung und Mutterschutz zu. Dieser Datensatz bezieht sich auf die Arbeitgeberbefragung. Daten der Arbeitnehmer sind ebenfalls verfügbar.
Marginal employment, so-called minijobs, have become an important part of dependent employment in Germany. In 2016, the RWI conducted a survey of both employees in marginal employment and employers providing marginal employment in North Rhine-Westphalia (NRW). The survey data provides information on the composition of marginally employed persons, reasons of employers for choosing marginal employment, and the perception of employees' rights such as the statutory minimum wage, sick pay and maternity leave regulations. This dataset refers to the employee survey. Data on employers are also available.
Marginal employment, so-called minijobs, have become an important part of dependent employment in Germany. In 2016, the RWI conducted a survey of both employees in marginal employment and employers providing marginal employment in North Rhine-Westphalia (NRW). The survey data provides information on the composition of marginally employed persons, reasons of employers for choosing marginal employment, and the perception of employees' rights such as the statutory minimum wage, sick pay and maternity leave regulations. This dataset refers to the employer survey. Data on employees are also available.
Die geringfügig entlohnte Beschäftigung, meist als "Minijob" bezeichnet, ist ein Phänomen: Obwohl ständig in der Kritik ist die Bedeutung dieser Beschäftigungsform seit Inkrafttreten der letzten einschneidenden Reform 2003 kontinuierlich gestiegen und mittlerweile auf dem deutschen Arbeitsmarkt zweifellos etabliert. Deutlich über 7 Millionen Menschen und damit fast jeder fünfte abhängig Beschäftigte ist "MinijobberIn". Der Anteil derjenigen, die zusätzlich zu einer regulären Beschäftigung einen Minijob in Nebentätigkeit ausüben, steigt. Prägendes Charakteristikum des Minijobs ist die gewährte Befreiung von der Sozialversicherungspflicht. Auch steuerlich werden Minijobs bevorteilt. Dies scheint aus Arbeitnehmersicht zunächst einmal attraktiv. Bei genaueren Analysen zeigt sich aber, dass es oftmals die ArbeitgeberInnen sind, die vom Sonderstatus profitieren. Viele MinijobberInnen hätten hingegen auch ohne steuerliche Sonderbehandlung keine Einkommensteuer zu zahlen. Allerdings stellen die MinijobberInnen eine inhomogene Gruppe dar – insbesondere bezüglich der Haushaltseinkommen. Profiteure der weitestgehenden Steuerbefreiung sind vor allem Haushalte mit höheren Einkommen. Die aktuelle Regelung subventioniert so kaum die intendierte Gruppe, wohingegen die steuerlichen Einnahmeausfälle, denen sich das vorliegende Papier widmet, die Allgemeinheit trägt. Generell werden die Kosten der Minijobs sozialisiert und in die Zukunft verlagert. Die erhoffte "Brückenfunktion" in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird zudem unzureichend erfüllt. Häufig erweist sich der Minijob im Lebenslauf gar als Sackgasse. Die Klebeeffekte sind enorm, die Aufstiegschancen gering. Ein Verharren im Minijob birgt jedoch Risiken: So sind Minijobs alleine aufgrund ihrer Einkommensgrenze inhärent nicht existenzsichernd. Zudem ist der fehlende individuelle Zugang zu den Sozialversicherungen regulatives Merkmal. Wie der prekäre Pfad der Minijobs zugunsten eines für beide Geschlechter sozial- und existenzsichernden Erwerbssystems verlassen werden könnte, muss somit erneut diskutiert werden. ; The so called marginal employment, often referred to as "mini-job", is a phenomenon: Although criticism has been expressed constantly, this form of employment has increased in importance continuously since the latest major reform in 2003, and it is well established on the German labor market in the meanwhile. More than 7 million people are "mini-jobbers", which means almost every fifth person employed. Characteristic for mini-jobs is the exemption from obligatory social security contributions. There is a differentiation in regards to taxation as well, which seems to be attractive for employees at first glance. However, further analysis show that in many cases the employers take advantage of the mini-job's specific status, while the employee would not have to pay income taxes anyway. Still, the group of mini-jobbers is heterogeneous, especially regarding the household income. The tax exemptions benefit high-income households in the first place. Current legislation does thereby not endow the intended group at all, whereas the whole community suffers from lower tax revenues. In general, the costs of the mini-job regulations are passed on to society and shifted into future times. The paper at hand deals with the tax shortfalls for the public sector, in particular for the Federal State of Bremen. Moreover, mini-jobs do not fulfill their designated function of bridging the way to regular work either. In fact, they even turn out to be dead-end jobs with high continuance and poor effects on professional biography as well as promotion prospects. And persisting marginal employment may harbor risks: Due to the income limit of 450 Euro per month, mini-jobs cannot ensure a living wage. Furthermore, the missing access to social security schemes is an inherent characteristic. So, the existing mini-job regulation means systematically working in precarious employment situations that especially affect women. This is why it has to be reconsidered again.
Im diesem Papier wird die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland als Wechselwirkung zwischen institutionellem Wandel und (der Veränderung) der Strategien sowie der Machtressourcen von Tarifpartnern untersucht. Mit Hilfe einer sequenzorientierten Policy-Analyse wird - in Anlehnung an den Ansatz des diskursiv erweiterten akteurzentrierten Institutionalismus - die Einführung des Mindestlohns als reflexive Bewältigung des Wandels gedeutet und als Erfolg strategischen Handelns der in ihren Organisationsbereichen von Niedriglohn am stärksten betroffenen Gewerkschaften interpretiert. Angesichts eines zunehmend stärker segmentierten Tarifsystems wird die Frage nach der Wirkmächtigkeit des Mindestlohns in Bezug auf die Entwicklung der Löhne in Abhängigkeit des jeweiligen Branchenkontextes gesehen: In tariffreien Zonen bzw. in Branchen mit geringen Einstiegslöhnen ist ein positiver Anstieg der untersten Löhne zu beobachten. In einigen Niedriglohnbranchen können handlungsstarke Gewerkschaften den gesetzlichen Mindestlohn als eine Art Sprungbrett für die Durchsetzung höherer Tariflöhne nutzen. Dagegen gibt es jedoch auch Branchen, deren unterste Tarifgruppen von der Anpassung des Mindestlohns "überholt" werden, was von Gewerkschaftlern als Problem wahrgenommen wird. Sozialpartner in Branchen, deren unterste Lohngruppen weit über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, fühlen sich kaum tangiert. Insgesamt ist damit zu konstatieren, dass die Segmentation des deutschen Tarifsystems durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns kaum entschärft wurde und entsprechend auch die Divergenz gewerkschaftlicher Strategien in Bezug auf die weitere Gestaltung des Mindestlohns bestehen bleiben.
"Als Formen subventionierter Beschäftigung sind Mini- und Midijobs ein bereits praktiziertes Kombilohnmodell. Ihre arbeitsmarkt- und sozialpolitische Bilanz ist ernüchternd. Um Mindereinnahmen, Mitnahme- und Verdrängungseffekte zu reduzieren, wären die Abschaffung geringfügiger Nebenbeschäftigungen und die Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen zielführend. Minijobber im Haupterwerb wie auch die zunehmende Zahl von Teilzeitbeschäftigten und Geringverdienern sollten Anreiz für eine grundlegende Reform des Arbeitsmarktes und der sozialen Sicherung sein. Diese sollte sozialpolitische Impulse für individuelle Arbeitszeitverkürzungen liefern, um das Angebot an qualifizierter Teilzeitarbeit und beruflichen Perspektiven (insbesondere für Frauen) auszuweiten, und die Finanzierung sozialer Sicherung reorganisieren. Vorgeschlagen wird ferner die Abschaffung der Mini- und Midijobs zu Gunsten einer degressiven, steuerfinanzierten Übernahme nur der Arbeitnehmer-Sozialbeiträge für monatliche Verdienste bis zur gültigen Pfändungsfreigrenze." (Autorenreferat)