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In diesem Beitrag stellt Svenja Epple folgenden Text vor:Paschke, Karl Theodor (2005): UN-Reform – die unendliche Geschichte; in: Vereinte Nationen 5/2005, S. 170–173, online unter: https://zeitschrift-vereinte-nationen.de/suche/zvn/artikel/un-reform-die-unendliche-geschichte/.Mit Reform meint man Aufbruch, eine Erneuerung sowie Verbesserung. Eine Reform steht somit für eine Weiterentwicklung, etwas, das alle Beteiligten ihrem Ziel ein Stück näher bringt. Vielleicht auch eine Optimierung der Arbeitsprozesse. Warum genau dies in den Vereinten Nationen nur unter größter Kraftanstrengung möglich ist und seit den Jahren ihrer Gründung kontinuierlich scheitert, analysiert Karl Theodor Paschke in seinem Artikel "UN-Reform – die unendliche Geschichte". Die Vereinten Nationen spiegeln in ihrem Aufbau und der Regelung ihrer Abläufe den Ausgang des Zweiten Weltkriegs wider. Dass dies den Machtverhältnissen der heutigen internationalen politischen Landschaft nicht mehr gerecht werden kann, ist selbsterklärend.Grund dafür sind nicht fehlende Reformvorschläge. Bereits im Herbst 1995, anlässlich des 50. Jahrestags der Vereinten Nationen, legten in New York verschiedene Expertenkommissionen plausible und bis ins Detail ausgearbeitete Reformvorschläge vor. Sie definierten umsetzbare Maßnahmen und realistische Ziele, um die Lösung "offensichtlicher Probleme des UN-Systems" (S. 170) voranzutreiben. Auch die angereisten Spitzenpolitiker verwiesen auf die Bedeutung der Vereinten Nationen und versicherten, Reformen zu fordern und diese auch zu unterstützen. Doch was ist dann mit diesen Reformvorschlägen passiert, wenn sich seit der Gründung im formellen Aufbau beinahe nichts verändert hat? Tatsächlich nichts. Dies war nicht der erste Zeitpunkt mit Forderungen nach Veränderungen und Weiterentwicklung, sondern der Ruf nach Reformen ist bereits "so alt wie die Organisation selbst, eine wahrhaft unendliche Geschichte" (S. 170). Warum sich die Vereinten Nationen als so reformresistent erweisen, ist auf verschiedene Gründe zurückzuführen.Das "aufgeklärt[e] multilaterale[…] Handeln" (S. 170) ist in der Staatengemeinschaft der Vereinten Nationen bis heute noch zu schwach ausgebildet. Multilateralismus ist kennzeichnend für die zunehmend interdependente Welt und meint die vereinte Suche nach Lösungen für Probleme die Staatengemeinschaft betreffend. Es zeichnet sich durch das Zusammenwirken gleichberechtigter Staaten aus und spiegelt sich in einer Konsenssuche wider. Diese kann jedoch nur erfolgreich abgeschlossen werden, wenn alle Staaten dazu bereit sind, Kompromisse einzugehen. Damit geht einher, nationale Interessen hintenanzustellen. Diese Bereitschaft, auf seinen nationalen Egoismus zu verzichten, bezeichnet der Autor als aufgeklärtes multilaterales Handeln. Da sich keiner der Mitgliedstaaten an diesem Punkt befindet, sind Entscheidungsprozesse langwierig und für die Beteiligten häufig nicht zufriedenstellend. So wird letztendlich immer am Status quo festgehalten.Als Motor für mögliche Reformen fungiert seit jeher der Generalsekretär der Vereinten Nationen. So wurde zunächst auf dessen Rat eine Arbeitsgruppe für eine Sicherheitsratsreform gegründet, welche jedoch nichts erreichen konnte, und einige Jahre später im September 2000 der Millenniums-Gipfel veranstaltet. Dieses Treffen basierte alleine auf dem Engagement des Generalsekretärs und macht die Realität deutlich, in der die Welt noch immer stärker von Antagonismen als von Gemeinsamkeiten geleitet wird. Auch hier verhallten die Forderungen nach Reformen im Nichts. Selbst dann, als eine Analyse der Herausforderungen und Bedrohungen für die Staatengemeinschaft im neuen Jahrtausend klar eine Stärkung der Weltorganisation als Lösung dieser globalen Probleme fordert. Letztendlich wies auch der Generalsekretär im Frühjahr 2005 nochmals auf die Dringlichkeit einer Reform hin.Unumstritten sind besonders die Reformen des Sicherheitsrates. Er spiegelt mit seinen fünf ständigen Mitgliedern noch immer die Welt von 1945 wider und repräsentiert nicht die Zusammensetzung der heutigen. Die Mehrheit der UN-Mitglieder unterstützt deshalb eine Veränderung oder Vergrößerung. Wie diese letztendlich jedoch aussehen soll, darüber herrscht auch zwischen den Nationen kein Konsens und es kommt zu Rivalitäten zwischen einzelnen Nationen. Auch wenn sich die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates an Reformdiskussionen beteiligen, hat selbstverständlich keine der fünf Nationen ein Interesse daran, tatsächlich etwas zu verändern. Denn jede Veränderung bedeutet für sie ein Verlust von Privilegien, den sie nicht einfach hinnehmen werden.Die USA kommuniziert diese Einstellung offen nach außen und macht auch deutlich, dass sie die UN nur dann nutzen werden, wenn es in ihrem eigenen Interesse liegt. Problematisch ist hierbei, dass zwischen der UN und der USA eine wechselseitige Abhängigkeit herrscht. So können die USA als unabdingbares Mitglied großen Druck auf die Organisation ausüben und ihren Handlungsspielraum ausbauen und folglich eigene Interessen stärker durchsetzen als andere Nationen. Solange die USA als Supermacht den höchsten Beitrag für die Vereinten Nationen bezahlt, werden Reformvorschläge immer mit der Androhung der Betragskürzung abgeschmettert werden können. Ob eine Reform gelingt oder nicht, hängt demzufolge in großem Maße von dem Willen der amerikanischen Politiker ab.Die Vereinten Nationen haben somit vielmals ihre Chance verpasst, den Vorwürfen, sie "sei wenig effizient, bewirke wenig und koste zu viel" (S. 173) entgegenzutreten und ihre eigene Entwicklung in die Hand zu nehmen. Es sind dabei vor allem die Mitgliedstaaten, allen voran der Sicherheitsrat, dem die Verantwortung dafür gegeben werden muss. An ihrem Egoismus und dem Bedürfnis, nationale Interessen vor internationale Interessen zu stellen, wird sich bei den Staaten so schnell nichts ändern. Für die Zukunft lässt sich nur hoffen, dass eine "globale Bewußtseinsänderung" (S. 173) eintritt, was die tatsächlichen Leistungen der Vereinten Nationen betrifft. Die einzelnen Nationen müssen würdigen, was die UN täglich zur Lösung von globalen Problemen und internationalen Regelungen beiträgt, und erkennen, dass diese Organisation aus dem heutigen Weltgeschehen nicht mehr wegzudenken ist. Zudem muss es zu einem besseren Vertrauensverhältnis zwischen den Nationen kommen, da dies letztendlich der einzige Weg ist, diese wichtige Weltorganisation zu modernisieren.
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"Deutschlands wirtschaftliches und politisches Gewicht verpflichtet uns, im Verbund mit unseren europäischen und transatlantischen Partnern Verantwortung für die Sicherheit Europas zu übernehmen, um gemeinsam Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Völkerrecht zu verteidigen" (Angela Merkel: Bundesministerium der Verteidigung 2016, S. 6) Obwohl Angela Merkel nicht mehr Bundeskanzlerin ist, sind die Leitlinien, die im Weißbuch 2016 für die Außen- und Sicherheitspolitik Deutschlands festgelegt wurden, weiterhin elementar – oder nicht? Aber wie lässt sich ihre Aussage im Jahr 2022 verorten? Zeigt Deutschland Verantwortung für die EU, transnationale Partnerschaften und Völkerrecht? In diesem Beitrag soll das Verhältnis zwischen Deutschland und den Vereinten Nationen (VN) in den Blick genommen werden: Mit dem Wegfall des West-Ost-Konflikts, der Dekolonialisierung, dem Beitritt weiterer Staaten und der Veränderung des Krieges hin zu "Neuen Kriegen" (Hippler 2009, S. 3-8) ergeben sich neue Handlungsfelder und Herausforderungen, die die Vereinten Nationen in den Blick nehmen müssen.Je nach Ansicht fällt der größten Weltorganisation eine mehr oder weniger bedeutende Rolle in der internationalen Politik zu (vgl. Gareis & Varwick 2014, S. 295). Allerdings sind maßgeblich die Mitgliedsstaaten für das Gelingen der Vereinten Nationen und für die notwendigen Reformen zuständig, da sie als "klassische intergouvernementale Organisation" (ebd., S. 295) bezeichnet werden können.Die Forschungsfrage lautet daher, wie sich die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik international, im Rahmen der VN, verortet. Die deutsche Politik formuliert hierfür Ziele, die noch genauer zu untersuchen sind. Als eine Maßnahme, um die Zielerreichung zu gewährleisten, kann der MINUSMA-Einsatz in Mali angesehen werden, unter deutscher Beteiligung und von den Vereinten Nationen geführt. Es wird herausgearbeitet, inwiefern die deutsche Partizipation als Erfolg angesehen werden kann. Hierfür wird zuerst der theoretische Rahmen der Internationalen Beziehungen - der Grundzustand der Anarchie - erklärt und weitere Prämissen der VN, des VN-Peacekeepings, der historischen Rahmung der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Einsatz selbst beschrieben, um am Ende zu einer elaborierten Aussage kommen zu können. 1. Theoretische Rahmung – Grundzustand AnarchieGareis und Varwick (2014, S. 67) konstatieren einen allgemeinen Anforderungswunsch an die VN, die eine 'Lücke' in der Ordnung der Internationalen Beziehungen füllen sollen. Aber von welcher 'Lücke' wird hier gesprochen? In der Politikwissenschaft gibt es verschiedene Ansätze, um die Beziehungen zwischen Staaten und das Wirken von internationalen Organisationen zu beschreiben. Die Prämisse bildet der Grundzustand von Anarchie, der wie folgt definiert werden kann: "Unter Anarchie wird in diesem Zusammenhang die für Kooperationschancen folgenreiche Struktur der Herrschaftslosigkeit bzw. der Nichtexistenz einer den Staaten übergeordneten, zentralen Autorität mit Handlungskompetenz verstanden" (Gareis & Varwick 2014, S. 67) Es gibt verschiedene Denkschulen, die den Grundzustand unterschiedlich gewichten und bewerten (vgl. Schimmelfennig, S. 63ff). Darunter sind zum Beispiel der Realismus, der Idealismus, der Institutionalismus und der Konstruktivismus zu nennen (vgl. Gareis & Varwick 2014, S. 71). Um das Verhältnis zwischen den VN und Deutschland erklären zu können, ist es hilfreich, zu überlegen, an welcher Denkschule sich die Sicherheits- und Außenpolitik Deutschlands (schwerpunkt- und situationsbezogen) orientiert. Die Ansätze sind in ihrer Gesamtheit in diesem Beitrag nicht zu würdigen, daher werden einzelne Hauptdifferenzen geklärt, um für die Beantwortung der Forschungsfrage eine Richtlinie geben zu können. Die Beschreibung erfolgt idealtypisch: Im Realismus ist der Grundzustand besonders präsent und hauptsächlich staatliche Akteure sind für die Internationalen Beziehungen verantwortlich. Die Staaten haben ein starkes Eigeninteresse, das sich aus der Unsicherheit des Grundzustandes speist, und handeln nach eigenen Machterhaltungsvorstellungen. "In dieser Sichtweise erfüllen internationale Organisationen lediglich aus der Souveränität und den Interessen ihrer Mitglieder abgeleitete Funktionen" (ebd., S. 68). Damit wären Handlungsfelder und Möglichkeiten eng an die Vorgaben der Staaten gekoppelt. Frieden wird als Sicherheit-Erhalten verstanden und bedeutet, dass die Nationalstaaten durch Machtsicherung ihre Souveränität gewährleisten können. (vgl. ebd., S. 68 & 71) Im Idealismus soll der anarchische Grundzustand durch "Kooperationsformen" (ebd., S. 68) geregelt werden. Die Friedenssicherung läuft über einen stetigen Prozess über eine "universelle Gemeinschaft" (ebd., S. 69), die für alle Vorteile bringen kann. Damit wäre das Ziel, Konflikte nicht mehr mit Gewalt lösen zu müssen, anders als im Realismus, wo Krieg als natürliche Form besteht, durch die normative Regelung des Grundzustandes möglich. Internationale Organisationen können mit ihren Regelungen die Realisierung von Frieden darstellen. Damit sind nicht nur Staaten als Akteure zu sehen und statt Machterhaltungsvorgaben ist das Handeln auf ein Gemeinwohl konzentriert. (vgl. ebd., S. 69 & 71) In der Tradition des Institutionalismus sind internationale Kooperationen deutlich wahrscheinlicher als im Realismus. Außerdem ist ihr Einfluss auf Staaten bedeutend höher einzuschätzen. Demnach helfen sie zum Beispiel, Informationen über andere Staaten zu sammeln und können so beim Aufbau von Vertrauen mitwirken. (vgl. ebd., S. 69f) Die "Interdependenz" (Schimmelfennig 2010, S. 93) zwischen den Staaten wird als hoch angesehen und bedarf internationaler Regelwerke, die die Kooperationsmöglichkeiten regulieren. In diesem Sinne sind Staaten an friedlichen Lösungen interessiert und halten Krieg für nicht gewinnbringend bzw. sehen Machtkonzentration als weniger produktiv an als das Streben nach Gewinnen. Dadurch ist der Grundzustand der Anarchie zwar nicht auflösbar, allerdings soll im Laufe der Zeit eine Zivilisierung stattfinden. (vgl. ebd., S. 90) Der Konstruktivismus sieht den Grundzustand der Anarchie nicht als gegeben, sondern als eine Konstruktion von Wirklichkeit an. Dadurch ist es möglich, diesen Zustand zu verändern / aufzuheben. Damit sind die Akteure selbst für den Grundzustand verantwortlich. (vgl. Gareis & Varwick 2014, S. 70) Damit lautet eine Kernhypothese des Konstruktivismus: "Je größer die Übereinstimmung der Ideen von internationalen Akteuren und je stärker damit Gemeinschaft zwischen ihnen ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit von Frieden und internationaler Kooperation" (Schimmelfennig 2010, S. 185) Es wären bspw. Staaten gemeint, die eine freundschaftliche Beziehung pflegen und unabhängig von Machtkonzentration Vertrauen aufbauen. (vgl. ebd., S. 184f) In den Denkschulen sind relativ konkrete Vorstellungen gegeben, wie eine internationale Organisation Einfluss und Machtkonzentration entwickeln kann oder sollte oder bereits beinhaltet. Die Vereinten Nationen können auf einen Blick als größte Organisation im internationalen Spektrum angesehen werden, denn sie haben aktuell 193 Mitgliedsstaaten (Stand 2022) (vgl. Die Vereinten Nationen im Überblick: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V., o. J.).2. Die Vereinten Nationen Bevor über die VN auf manche Aspekte schwerpunktmäßig eingegangen werden kann, ist knapp zu klären, was eine internationale Organisation wie die VN darstellt. Hierbei orientiert sich dieser Beitrag an Gareis und Varwicks (2014, S. 295) Konstruktion von einer "klassische[n] intergouvernementale[n] Organisation", deren Reformfähigkeit und Erfolge maßgeblich von den Mitgliedsstaaten abhängen – also auch von Deutschland. Es werden prinzipiell keine Souveränitätsrechte an die Organisation abgegeben, mit der Ausnahme, dass der Sicherheitsrat Zwangsmaßnahmen zur Friedenswahrung durchsetzen kann (vgl. ebd., S. 72).2.1 Grundlegende Kennzeichen der Vereinten Nationen Die Grundlagen der Vereinten Nationen können an zwei Hauptfaktoren exemplarisch aufgezeigt werden: Erstens ist der Friedensbegriff nicht nur als Abwesenheit von Krieg definiert, er schließt vielmehr das Wohlergehen der Menschen in den Staaten ein und geht somit über das Nationalstaats-Denken hinaus (positiver Friedensbegriff). Das zweite Konzept ist das System kollektiver Sicherheit, dadurch soll der erhöhte Druck, von allen Staaten bei einer Aggression automatisch angegriffen oder anderweitig verurteilt zu werden, die Friedensbedrohung reduzieren. (vgl. Gareis & Varwick 2014, S. 19-22 & 87-92) Dass das System der kollektiven Sicherheit nicht bedingt greift oder einigen Herausforderungen unterworfen ist, liegt bspw. an den neuen Kriegsformen (vgl. Hippler 2009, S. 3f). Gleichzeitig kann die aktuelle Invasion Russlands in die Ukraine (vgl. u.a. Russlands Angriff auf die Ukraine: Beckmann 2022) herangezogen werden, dass die Mechanismen bspw. für Supermächte weitere Schwierigkeiten in der Praxis aufzeigen (vgl. Gareis & Varwick 2014, S. 89f). 2.2 Generalversammlung und Sicherheitsrat – wichtigste Gremien der VN Die Vereinten Nationen sind mittlerweile zu einer undurchsichtigen Ansammlung an offiziellen und inoffiziellen Strukturen geworden und sind unter dem Begriff VN-System sehr weit zu fassen (vgl. Gareis & Varwick 2014, S. 21f). Allerdings sind nach wie vor zwei von sechs Hauptorganen hervorzuheben:In der Generalversammlung (GV) sitzen alle Mitgliedsstaaten und sind nach dem Prinzip der Gleichberechtigung mit jeweils einer Stimme ausgestattet. Hauptcharakteristikum ist, dass die Generalversammlung ein Forum für Gespräche bietet und somit als größtes Austauschforum auf der Welt bezeichnet werden kann. In sechs Hauptausschüssen vollzieht sich die meiste Arbeit der Generalversammlung, auf die hier nicht weiter eingegangen werden soll. Entscheidend ist der Unterschied zum Sicherheitsrat: Die GV hat keinen Sanktionskoffer parat und kann lediglich Empfehlungen aussprechen. (vgl. ebd., S. 45-47) Der Sicherheitsrat besteht aktuell aus 15 Mitgliedsstaaten, wobei zwischen ständigen und nichtständigen Mitgliedern differenziert werden muss. Die ständigen Mitglieder sind die sogenannten 'Big Five' und setzen sich aus Frankreich, Großbritannien, USA, Russland und China zusammen. Sie werden nicht wie die nichtständigen Mitgliedsstaaten von der Generalversammlung im Zwei-Jahres-Zyklus gewählt.Verkürzt dargestellt nimmt der Sicherheitsrat Aufgaben wie Friedensmissionen, Ausschüssen o. Ä. wahr. Die ständigen Mitgliedsstaaten haben historisch bedingt ein Veto-Recht, das eine große Rolle spielt und mehrfach zur Lähmung des SR führte. Der Sicherheitsrat ist das mächtigste Hauptorgan der Vereinten Nationen und ist berechtigt, zur Friedenssicherung weitreichende Sanktionen und militärische Maßnahmen zu ergreifen. (vgl. ebd., S. 47-49) 2.3 Das VN-Peacekeeping aus historischer Perspektive Die Geschichte der VN ist überaus vielschichtig und kann hier nur in den Grundzügen wiedergegeben werden. Im Jahr 1945 wurde die Charta von 51 Staaten unterzeichnet. In den ersten Jahren ihrer Arbeit (1945-1954) mussten organisatorische und strukturelle Systeme aufgebaut werden, die im West-Ost-Konflikt zugleich erste Einschränkungen erfuhren. Die erste große Herausforderung des kollektiven Sicherheitssystems betraf den Korea-Krieg: Nordkorea fiel 1950 in Südkorea ein und der Sicherheitsrat wurde durch Russland blockiert. Daraufhin entstand in der Generalversammlung die Uniting for Peace-Resolution, die Empfehlungen und militärische Interventionen beinhaltete, sollte der SR seiner Aufgabe, den Weltfrieden zu sichern, nicht nachkommen. Die erste inoffizielle Blauhelmmission stellt die UNTSO-Mission dar, die die Überwachung eines Waffenstillstandes 1948 zwischen Israel und arabischen Staaten beinhaltete. (vgl. ebd., S. 27-30 & 127) In den darauffolgenden 19 Jahren (1955-1974) verschob sich das Mächtegleichgewicht maßgeblich durch die Dekolonisation und die Entstehung unabhängiger Staaten im Süden. Hervorzuheben ist die Suez-Krise, in der der ägyptische Präsident Gamal Abdel Nasser 1956 den Suez-Kanal verstaatlichte. Großbritannien, Israel und Frankreich gingen ungeachtet der Ablehnung des SR militärisch dagegen vor, verhinderten gleichzeitig mit ihren Vetos eine Deeskalation der Lage. Auf Grundlage der Uniting for Peace-Resolution wurde wieder versucht, den Konflikt auszusetzen und einen Waffenstillstand einzufordern. Die GV beschloss daraufhin die Etablierung der United Nations Emergency Force (UNEF I), um zwischen den Konfliktparteien eine neutrale Zone aufzubauen. Die Blauhelme nahmen hier ein erweitertes Aufgabenspektrum wahr und erhielten bspw. Kontrolle über Hoheitsgebiet. "Damit wurde das wohl bedeutendste Friedenssicherungsinstrument der Vereinten Nationen, die Blauhelmeinsätze, ins Leben gerufen" (ebd., S. 31). (vgl. ebd., S. 27-30 & 128) Im "Nord-Süd-Konflikt (1975-1984)" (ebd., S. 32) versuchten die VN weiterhin, in einigen Konflikten aktiv mit Blauhelmeinsätzen zu vermitteln und zeigten sich angesichts der Invasion der Sowjetunion in Afghanistan (1979) als handlungsunfähig. (vgl. ebd., S. 32f) Die letzte Phase reicht bis heute und beginnt ab dem Jahr 1985. Die Annäherung der beiden Großmächte USA und Sowjetunion und der Zerfall der Sowjetunion ergab Handlungsspielraum im SR. Allerdings entzündete sich auch eine Reihe an neuen Konfliktherden: "Innerhalb von rund 25 Jahren stieg die Zahl der Friedensmissionen von 14 auf nunmehr 68" (ebd., S. 33). Nötige Reformen rückten zuletzt durch den USA geführten Irakkrieg und die Terroranschläge am 11. September vermehrt in den Fokus. (vgl. ebd., S. 33-35) 2.4 Typologisierung und Reformansätze Wie in der historischen Rahmung aufgezeigt, entstand das Peacekeeping, weil das kollektive Sicherheitssystem nicht funktionsfähig war. Die Blauhelmeinsätze sind praxisnahe Formen zur Sicherung des Friedens, die sich zwischen dem Souveränitätsanspruch und den Zielen der VN bewegen. Die Ausgestaltung der Friedensmissionen sind vielfältig: Die VN typologisieren die Einsätze in vier Generationen:In der ersten Generation sind Einsätze hauptsächlich "zur Beobachtung und Überwachung von bereits beschlossenen Friedens- bzw. Waffenstillstandsabkommen […]" (Gareis & Varwick 2014, S. 126) gemeint. Missionen der zweiten Generationen sind durch "ein erweitertes Aufgabenspektrum" (ebd.) ausgezeichnet und meinen Einsätze nach 1988. In der dritten Generation liegt der Fokus nicht nur auf Friedenserhaltung sondern auch auf dessen Erzwingung. Zum Schluss kommen in der vierten Generation nicht-militärische administrative Funktionen hinzu.Jede Generation erforderte Anpassungen und ein mühsames Lernen, sodass die Bilanz des VN-Peacekeeping sehr gemischt ausfällt. Neuere Bestrebungen zielen daher darauf ab, aus den vergangenen Fehlern zu lernen. Zum Beispiel soll das Peacekeeping nur noch mit realistischem Mandat stattfinden und die individuelle, komplexe Konfliktsituation angemessen darstellen. Außerdem ist zu gewährleisten, dass die Blauhelme gut ausgerüstet sind und unter den Aspekten eines robusten Mandats alle neuen Perspektiven der Friedenssicherung wahrnehmen können. Diese beinhalten vereinfacht dargestellt die Konfliktvermeidung, das Konfliktmanagement und die Konfliktnachsorge. (vgl. ebd., S. 124-151) Nachfolgend ist zu klären, inwiefern sich der MINUSMA-Einsatz darin einfügt und welche Rolle Deutschland in dem Entwicklungsprozess des VN-Peacekeeping und des Einsatzes spielt.3. United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali (MINUSMA) Der MINUSMA-Einsatz der Vereinten Nationen ist als Peacekeeping-Mission der vierten Generation zu charakterisieren. 3.1 Strukturelle Rahmung des MINUSMA-Einsatzes Das Departement of Peacekeeping Operations (DPKO) ist für die Umsetzung und Planung der Blauhelmmissionen verantwortlich. Mit Stand 2022 sind insgesamt 15 Einsätze zu verzeichnen (DPKO: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V., o. J.). Die Mission in Mali gehört zu den jüngsten Einsätzen und begann im April 2013 (vgl. Gareis & Varwick 2014, S. 141).Sie gründet sich auf die Resolution 2100 (vgl. Security Council Establishes Peacekeeping Force for Mali Effective 1 July: United Nations 2013) vom 25. April und die Resolution 2164 (vgl. Security Council: United Nations 2014) des Sicherheitsrates und hat multidimensional den Schutz der Zivilisten, die Gewährleistung der Menschenrechte, die Etablierung einer Staatsmacht, die Stabilisierung der Region durch den Aufbau eines Sicherheitsapparates und die Aufrechterhaltung der politischen Dialogfähigkeit und Konsultation als Aufgabe formuliert (vgl. MINUSMA Fact Sheet: United Nations 2022).Damit stehen auch militärische Interventionen zur Verfügung und es kann von einem robusten Mandat gesprochen werden, das lediglich als Ausnahme die aktive Terroristenbekämpfung ausschließt (vgl. Mali: Konopka 2022). Stand November 2021 befinden sich insgesamt 18.108 Menschen im Einsatz und davon sind 13.289 dem militärischen Personal zuzuordnen (vgl. MINUSMA Fact Sheet: United Nations 2022). Dazu kommen zivile Einsatzkräfte und bspw. Polizeiausbildende (vgl. ebd.).Die größten teilnehmenden Länder mit militärischem Personal sind mit 1440 Chad, mit 1119 Bangladesch, Ägypten mit 1072 und auf Platz 10 folgt Deutschland mit 531 Angehörigen (vgl. ebd.). Die Verluste an Menschenleben werden bisher auf 260 (Stand 2021) beziffert (vgl. ebd.). Die Finanzierung wird über die Generalversammlung jährlich geregelt und betrug zwischen 2021 und 2022 1.262.194.200 Dollar (vgl. ebd.).Neuere Zahlen der Bundeswehr (Stand Februar 2022) geben an, dass Deutschland mit über tausend Soldatinnen und Soldaten in Mali im Einsatz ist (vgl. Personalzahlen der Bundeswehr: Bundeswehr 2022). Die Zahl stellt sich als irreführend heraus, weil die Bundeswehr alle Beteiligten zusammenzählt, auch die, die bspw. in Nachbarländern an Schlüsselstellen der Infrastruktur beschäftigt sind (vgl. Mali: Konopka 2022).Die aktuelle Resolution der VN (2584) trat am 29. Juni 2021 in Kraft und ist bis zum 30. Juni 2022 gültig (vgl. Mali – MINUSMA: Bundeswehr 2022). Durch das Ablaufen des Mandats in diesem Jahr ist die Forschungsfrage darauffolgend auszuweiten, inwiefern Deutschland sich weiterhin an der Mission beteiligen wird. Zuerst sollte aber kurz auf die Situation Malis eingegangen werden, um zu klären, warum Deutschland und viele weitere Staaten überhaupt intervenieren. 3.2 Mali – eine von Gewalt geplagte Region Die gesamte Komplexität dieser Krisenregion kann hier nicht dargestellt werden. Allerdings sind einige Aspekte zu nennen, um die Verortung und die Herausforderungen des Peacekeepings zu verdeutlichen. In Nordmali begann 2012, um die politische Unabhängigkeit zu gewährleisten, ein gewaltsames Vorgehen gegen die malische Regierung. Als fragiles Bündnis kamen dschihadistische Kämpfende hinzu, die jedoch nach den ersten Eroberungen der nordmalischen Städte 2013 die Oberhand gewannen.Der Süden Malis war ebenfalls von einem Militärputsch geschwächt und die malische Regierung bat um internationale Hilfe. Frankreich folgte der Bitte und eröffnete die Operation Serval. Afrikanische Länder griffen unter der Mission AFISMA ein. Den alliierten Kräften gelang schnell die Rückeroberung der Städte im Norden. Allerdings ging daraus eine asymmetrische Kriegsführung hervor, die die vom Sicherheitsrat legitimierten Einsatztruppen besonders in den Fokus der Attacken der Dschihadisten stellt.Ein Friedensvertrag von 2015 umfasste bspw. nicht alle Konfliktparteien. Im Allgemeinen ist eine Verschlechterung der Gesamtsituation zu verzeichnen, da Dschihadisten mittlerweile versuchen, auch die Nachbarländer Niger und Burkina Faso zu destabilisieren und sich die Gewalt besonders um Zivilisten zentriert. (vgl. Mali: Konopka 2022) Im Zentrum dieses Kapitels soll die asymmetrische Kriegsführung, auch unter dem Aspekt der 'Neuen Kriege' bekannt, und somit die problematische Lage der Mission im Mittelpunkt stehen. Die Kernfrage ist bereits auf das weitere Engagement Deutschlands ausgeweitet worden und ist realitätsnah zu prüfen: In Afghanistan gelang keine Stabilisierung eines afghanischen Staates. Hier kam nach jahrzehntelangen erfolglosen Gefechten die Terrorgruppe Taliban 2021 an die Macht, als allen voran die USA den Rückzug aus der Krisenregion vollzogen (vgl. Nach 20 Jahren: bpb 2021). 4. Die deutsche Außenpolitik – Schwerpunktsetzung VN Die deutsche Sicherheits- und Außenpolitik ist sehr komplex und selbst ein kursorischer Überblick kann hier nicht geleistet werden. Durch die Darstellung diverser Aspekte ist jedoch eine Verortung möglich. 4.1 Historische Perspektive der deutschen Sicherheits- und Außenpolitik Deutschland blickt auf eine bewegte Geschichte zurück. Ab 1945 wurde die Bundesrepublik enormen Veränderungen durch die Besatzungsmächte unterworfen. Während die DDR unter der UdSSR keine wirklich eigene Außenpolitik entwickelte, gelang es Westdeutschland allmählich, politische Spielräume zurückzugewinnen und eigene Ziele zu vertreten (vgl. Gareis 2021, S. 57). In der Zeit vor der Wiedervereinigung sind einige "konstante Handlungsmuster" (ebd., S. 58) zu erkennen, die bis heute ihre Wichtigkeit beibehalten haben. Darunter sind besonders vier Punkte zu nennen:"die Westintegration, durch welche die Bundesrepublik ihren Platz in den europäischen und transatlantischen Strukturen fand und einnahm die Entspannungs- und Ostpolitik, durch die sie ihre friedens- und stabilitätspolitische Handlungsspielräume erweitern konnte die Offenheit für einen breit angelegten, globalen Multilateralismus mit dem Ziel einer verlässlichen rechtlichen Verregelung und Institutionalisierung des Internationalen Systems die selbstgewählte Kultur der Zurückhaltung in machtpolitischen, insbesondere militärischen Angelegenheiten" (ebd., S. 58) Hervorzuheben sind die anfänglichen Bemühungen der deutschen Außenpolitik, um Frankreich von ihrer skeptischen Sichtweise auf die Wiederbewaffnung und Wiederaufnahme der deutschen Souveränität nach dem Zweiten Weltkrieg abzubringen. Die Bemühungen mündeten bspw. 1963 im Élysée-Vertrag, der die enge Partnerschaft merklich vorantrieb und als "deutlicher […] Motor der europäischen Integration" (ebd., S. 65) zu sehen ist.Eine Verankerung in Internationale Beziehungen vollzog sich somit bereits früh mit den Bemühungen Deutschlands, sich in Europa und in die NATO zu integrieren. In den Zeiten vor der Wiedervereinigung konnte Deutschland dennoch nicht gänzlich zu seinem Selbstvertretungsanspruch finden. Die Integration in internationale Organisationen, die die Machtkonzentration des teilnehmenden Landes einschränken können, wurde zwar innenpolitisch heftig diskutiert, kollidierte jedoch mit realen Erweiterungen der Souveränitätsansprüche Deutschlands und formte somit die Erfahrung dieser Ordnungen.Der Multilateralismus ist eine logische Konstante, weil der Wunsch nach Regeln im Internationalen System die eigene Sicherheit erhöhen soll und im Falle Deutschlands auch politische Freiheiten bedeutete. Das Engagement kann als ernsthaft beschrieben werden, weil die Bemühungen auch mit der Erreichung der eigenen Staatssouveränität bspw. in den Vereinten Nationen und dem europäischen Einigungsprozess nicht nachließ – im Gegenteil intensiviert stattfindet. (vgl. ebd., S. 57f & 61-65 & 70f) 4.2 Deutschlands Außen- und Sicherheitspolitik im 21. Jahrhundert - Verortung Im 21. Jahrhundert sind eine neue Vielzahl an nicht-staatlichen Akteuren, weitere Unwägbarkeiten und multidimensionale Problemfelder mit einer höheren Unsicherheit im Internationalen System verbunden, die die Zuverlässigkeit von internationalen Partnern einschränkt. Diese Problematik wird bspw. u. a. durch das Erstarken des Rechtspopulismus, dem Rückgang liberal-demokratischer Regierungen seit 2005, der neuen Risikobewertung und Qualität des transnationalen Terrorismus begründet. (vgl. Gareis 2021, S. 89f) Als aktuelle Referenz kann das Weißbuch 2016 die Sicherheitsinteressen Deutschlands aufzeigen. Darin sind, bedingt bspw. durch die russische Aggression gegenüber der Ukraine, wieder vermehrt nationale Interessen vertreten, die den Schutz der Bürger*innen und die Integrität der Souveränität Deutschlands ins Blickfeld nehmen. Allerdings sind auch internationale Bestrebungen zur vertiefenden Weiterarbeit in der Entwicklungspolitik, dem Völkerrecht und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit in allen wichtigen Internationalen Organisationen wie NATO, EU und VN zu nennen. (vgl. Gareis 2021, S. 105)4.2 Deutschland und die Vereinten Nationen Ein ernsthafter Beitrag zur strategischen (Neu-)Kalibrierung der Sicherheits- und Außenpolitik, die in ihren anfänglichen vier Konstanten (s.o.) auch Diskontinuitäten erfuhr, ist die Münchner Sicherheitskonferenz im Jahr 2014 hervorzuheben, in der das Engagement für internationale Organisationsformen, die einen supranationalen Ordnungsrahmen darstellen können - wie die EU, NATO und VN - verstärkt in den Mittelpunkt gestellt worden. Die Konstante der 'Zurückhaltung' bricht also weiter auf und zeigt das "Leitmotiv der aktiven Übernahme größerer Verantwortung für Frieden und Internationale Sicherheit in einem umfassenden Ansatz […]" (Gareis 2021, S. 92) auf. (vgl. ebd., S. 91f) Für Deutschland stellen die Vereinten Nationen das Höchstmaß für Multilateralismus und Institutionalismus dar. Bestrebungen in den VN waren von der Gründung an ein wichtiges Anliegen der Bundesrepublik, um auf die internationale Bühne zurückkehren zu können. Insgesamt kann das Engagement Deutschlands in den VN als hoch angesehen werden: Aktuell ist Deutschland der viertgrößte Beitragszahler, unterhält über 30 VN-Organe im Land und ist um einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat bemüht und mindestens durch die häufige Wiederwahl (zuletzt 2019/20 – damit zum sechsten Mal) und eindeutigen Wahlergebnissen um einen nichtständigen Sitz als international anerkannt zu bezeichnen. Das Interesse beider Akteure ist als interdependent zu bezeichnen: Die VN brauchen in diesen schwierigen Zeiten einflussreiche Staaten und Deutschland hingegen internationale Kooperationsmöglichkeiten in vielfältigen Ressorts. (vgl. ebd., S. 193f) Deutschland beteiligte sich gleich nach der Wiedervereinigung an VN-Peacekeeping-Einsätzen – allerdings mit unbewaffneten Zivilkräften. Anfang des 21. Jahrhunderts stellte Deutschland nicht nur zivile sondern auch militärische Einheiten zur Verfügung. Das Engagement kann in ihren Anfängen als bescheiden beschrieben werden. Insgesamt bevorzugt Deutschland vom VN-mandatierte Einsätze, die anschließend von der EU oder NATO ausgeführt werden. Der MINUSMA-Einsatz ist somit eine Ausnahme und der zweitgrößte Auslandseinsatz der Bundeswehr. Der afrikanische Raum ist aufgrund seiner Fluchtbewegungen zu einem wichtigen sicherheitspolitischen Raum geworden. (vgl. ebd., S. 203f) Allerdings sind die Gründe für den Einsatz in Mali weiter auszuführen, da die Argumentation möglicher Fluchtbewegungen Lücken aufweist. (vgl. Mali: Konopka 2020) 5. Deutschland und der MINUSMA-Einsatz In den vorherigen Kapiteln sind die Bezüge der deutschen Sicherheits- und Außenpolitik zu den Vereinten Nationen bereits angeschnitten worden. Als Nächstes ist der MINUSMA-Einsatz aus einer politischen Perspektive unter Einbezug der Ziele Deutschlands zu charakterisieren und ein Ausblick auf das Ergebnis dieser Intervention zu geben. Die Bewertung des Einsatzes ist entscheidend, um den deutschen Einsatz nachzuvollziehen. 5.1 Motive für die Beteiligung am MINUSMA-Einsatz Die Intervention und Beteiligung Deutschlands am MINUSMA-Einsatz scheint sich nicht auf die Bekämpfung von Fluchtursachen zu beschränken (vgl. Mali: Konopka 2020 & Kaim 2021, S. 31). Weitere Motive sind aus Kapitel 4 abzuleiten und könnten, kombiniert aus dem Wunsch humanitäre Hilfe leisten zu wollen und die Position der Vereinten Nationen - und sich selbst im Internationalen System und den Multilateralismus - zu stärken, eine Begründungslage bieten. Sie wirkt jedoch unpräzise und bedarf genauerer Beschreibungen: Wie bereits beschrieben, ist Frankreich bereits 2013 dem Hilfegesuch der malischen Regierung gefolgt und musste anhand der realen Bedingungen ihre Ziele anpassen: Deutschland sollte dem engen Bündnis- und EU-Partner unter die Arme greifen. Die Bundesregierung gab zunächst lediglich unbewaffneten Kapazitäten Platz, ehe das Mandat langsam auf aktuell 1100 Soldat*innen aufgestockt wurde.Deutschland schien dabei die Vertiefung der Kooperation von EU-Staaten wie Frankreich und den Niederlanden als geeignete Gelegenheit. Ebenfalls ließ der Friedensvertrag auf weitere Stabilität im Land hoffen. Außerhalb der Bemühungen um die Partnerschaft ist für den Autor Konopka die Bewerbung Deutschlands für den nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat (2019/20) ausschlaggebend gewesen.Die anfängliche Konzentration auf die europäische Mission EUTM Mali ging mit einer deutlichen Ausweitung auf die VN-Peacekeeping-Mission über. Außerdem, so der Autor, wäre Deutschland in der Bringschuld gegenüber den Teilnehmenden gewesen, da die Bundesrepublik in weiteren Missionen kaum bis gar keine Präsenz vorzuweisen hatte (bspw. EUMAM RCA oder EUTM RCA). (vgl. Mali: Konopka 2020) Kaim (2021) von der Stiftung Wissenschaft und Politik spricht von einem typischen Muster der deutschen Auslandseinsatzbereitschaft, erst durch Bündnisanfragen Einsatzkräfte zu mobilisieren. Aus dieser Sicht ist primär der Versuch, einen "europäischen Fußabdruck" (ebd., S. 12) im internationalen System zu hinterlassen, anzusehen. Allerdings wird auch hervorgehoben, wie die Bewerbung um den nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat eine Intensivierung der deutschen Sicherheits- und Außenpolitik in den VN und besonders im afrikanischen Raum beinhaltete. (vgl. ebd., S. 12-20) Dadurch sind sechs Hauptmotive auszumachen, davon greifen manche weniger als andere: 1. Die Bündnistreue zu Frankreich 2. Die Ausgangslage durch die Münchner Sicherheitskonferenz (2014) 3. Das erweiterte Engagement Deutschlands in den VN 4. Der Versuch, eine europäische Handlungsfähigkeit zu demonstrieren. 5. Die regionale Sicherheit in Mali zu gewährleisten 6. Terrorismusbekämpfung und die Eindämmung von Fluchtbewegungen (vgl. ebd., S. 27-31) Die Punkte 4, 5 und 6 sind als Hauptmotivlage nachrangig einzusortieren; Punkt 5 wird anhand der deutlichen Zunahme an Instabilität den MINUSMA-Einsatz generell und die deutsche Beteiligung gezielt infrage stellen. 5.2 Bewertung des Einsatzes Die bisherige Bewertung des Einsatzes ist auf Grundlage der festgestellten Motive zu leisten, die eine detaillierte Rahmengebung vorgeben. In die Bewertung fließen themenbedingt erste wichtige Aspekte für das Abschlusskapitel ein. 5.2.1 Die Bündnistreue zu Frankreich Die Unterschiede in der strategischen Bewertung des Einsatzes der beiden Länder zeigt deutlich auf: Während Frankreich mehr militärisches Engagement erwartet und die Terrorbekämpfung in den Fokus stellt, steht die Bundesregierung der Friedenssicherung unter VN-Mandat näher, die die Terroristenbekämpfung explizit ausschließt. Festzuhalten wäre, dass die unterschiedlichen Herangehensweisen in Mali zwischen Frankreich und Deutschland differente Zielvorstellungen aufweisen und das gemeinsame Handeln konterkarieren. (vgl. Kaim 2021, S. 27f) Daraus ist ebenso die Frage zu stellen, ob die Bundesregierung das auslaufende Mandat (vgl. Mali: Konopka 2020) ausweiten, beibehalten oder beenden wird. 5.2.2 Die Ausgangslage durch die Münchner Sicherheitskonferenz Deutschland ist bis heute im MINUSMA-Einsatz tätig (2013-2022) und ist dem Bündnis- und langjährigen EU-Partner Frankreich nachgekommen (vgl. Mali: Konopka 2020). Das Engagement ist bis jetzt ausgeweitet worden und von einer anfänglichen Symboltruppe stehen im direkten Einsatzgebiet in Mali ca. 500 (vgl. MINUSMA Fact Sheet: United Nations 2022) und im erweiterten Einsatz ca. 1000 Soldat*innen (vgl. Personalzahlen der Bundeswehr: Bundeswehr 2022).Die Steigerung der Fachkräfte im MINUSMA-Einsatz ist als Intensivierung zu werten (vgl. Kaim 2021, S. 28). Dies kann als Beleg für die vertiefende Arbeit international angesehen werden, wie es zuvor auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2014 skizziert wurde. Allerdings wären andere Erweiterungen der Tätigkeitsfelder im internationalen Raum und besonders in internationalen Organisationen denkbar und beinhalten nicht zwangsläufig die Intensivierung des MINUSMA-Einsatzes – gleichzeitig bietet das Einsatzgebiet ein robustes Mandat, also internationale Legitimierung, die für deutsche Auslandseinsätze mitentscheidend ist und einen multilateralen Raum, den die Sicherheits- und Außenpolitik favorisiert (vgl. ebd.).5.2.3 Das erweiterte Engagement Deutschlands in den VN Politisch und militärisch dürfte die Beteiligung Deutschlands am MINUSMA-Einsatz die Vereinten Nationen stärken (vgl. Kaim 2021, S. 28). Bei dieser Beteiligung ist mitunter auch deutlich, dass Deutschland nicht altruistisch, sondern auch im Sinne der im Kapitel 4.2 festgelegten Interdependenzen für den Erhalt der eigenen Sicherheit im Internationalen System handelt.Die Idee eines ständigen Sitzes im Sicherheitsrat gilt als unwahrscheinlich sowie der Reformvorschlag der 'Gruppe der Vier' (mit deutscher Beteiligung), der von den vielen Vorschlägen zur Veränderung des Sicherheitsrates zwar als angemessen erscheint, aber dennoch u. a. an den Veto-Mächten bisher scheiterte (vgl. Gareis & Varwick 2014, S. 308-311). Somit bleibt Deutschland lediglich die Kandidatur im SR als nichtständiges Mitglied, dem die Bundesregierung mit ähnlicher Argumentation und Engagement vermutlich in der nächstmöglichen Amtszeit nachkommen wird (vgl. Kaim 2021, S. 29). 5.2.4 Der Versuch, eine europäische Handlungsfähigkeit zu demonstrieren Die europäische Handlungsfähigkeit kann bereits unter Punkt 5.2.1 als inkonsequent bezeichnet werden. Außerdem sind europäische Kräfte an eigenen Missionen vor Ort gebunden und stellen im MINUSMA-Einsatz nicht die meisten Einsatzkräfte zur Verfügung (vgl. Kaim 2021, S. 29 & MINUSMA Fact Sheet: United Nations 2022). Von einer geschlossenen oder klaren europäischen Einheit kann nicht gesprochen werden, jedoch von einer klaren Beteiligung Deutschlands am Einsatz. 5.2.5 Die regionale Sicherheit in Mali zu gewährleisten Seit dem Friedensabkommen 2015 hat sich die Lage stetig verschlechtert und stellt die VN-Friedensmission insgesamt infrage. (vgl. Kaim 2021, S. 30) Weitere Problemfelder stellen gerade die Alleingänge der europäischen Länder an der MINUSMA-Mission dar, die bspw. auf die typischen Blauhelme und auf die VN-Farbgebung bei Fahrzeugen verzichten. Außerdem sind europäische Kräfte vornehmlich in als sicher geltende Einsätze gebunden und in anderen Stützpunkten als die restlichen Länder wie bspw. Ägypten untergebracht. (vgl. Mali: Konopka 2020) Das stellt die VN-geführte Friedensmission auch vor interne Probleme und kann die Handlungsfähigkeit sowie Moral der teilnehmenden Länder beeinträchtigen.5.2.6 Terrorismusbekämpfung und die Eindämmung von FluchtbewegungenDie Mission ist unter den Aspekten von Fluchtbewegungen bereits als vernachlässigbar (zumindest für Fluchtbewegungen nach Europa) klassifiziert worden (vgl. Kaim 2021, S. 30f). Außerdem wird wegen der Destabilisierung des Landes sogar mit weiteren Flüchtenden zu rechnen sein. Weiterhin ist die dynamische Situation in Mali undurchsichtig und schwer zu charakterisieren, inwiefern der Terrorismus Deutschland bedroht (vgl. ebd.) und inwiefern Dschihadisten mittlerweile als Hauptproblem angesehen werden können, wenn die malischen Sicherheitskräfte immer mehr in den Fokus von Korruption und Destabilisierung rücken (vgl. Mali: Konopka 2020). 5.3 Ausblick – Bleibt Deutschland im MINUSMA-Einsatz? Die Motive sowie deren Zielerreichung sind größtenteils als Fehlschlag zu werten und stellen als größten Erfolg die Arbeit in der internationalen Organisation, den Vereinten Nationen, heraus. (vgl. Kaim 2021, S. 31f) Dass nicht alle Ziele erreicht werden können, liegt mitunter an der multidimensionalen und dynamischen Situation vor Ort und an der Herausforderung, die den 'Neuen Kriegen' (vgl. Hippler 2009, S. 3-8) und das VN-Peacekeeping in der vierten Generation (vgl. Gareis & Varwick 2014, S. 119-127) kennzeichnen. Somit hängt das Engagement Deutschlands im MINUSMA-Einsatz von vielen Faktoren ab, die bspw. die öffentliche Meinung über Auslandseinsätze und die Beschaffenheit und Einsatzfähigkeit der Bundeswehr nach Etatkürzungen einschließen (vgl. Kaim 2021, S. 32). Wie die Einsatzkosten zeigen (s. Kapitel 3), sind das insgesamt beträchtliche Summen, die die Staatengemeinschaft – und anteilig Deutschland – aufbringen müssen.Während die Stiftung Wissenschaft und Politik noch von größeren Hürden diesbezüglich ausgeht (vgl. ebd.), ist durch den Einmarsch Russlands in die Ukraine ein Paradigmenwechsel mit ungeahnter Tragweite in der deutschen Sicherheits- und Außenpolitik möglich (vgl. Mehrheit unterstützt deutschen Ukraine-Kurs: Tagesschau 2022), der die Fortführung des VN-Peacekeepings neu bewerten wird. 6. Zusammenführung und Interpretation Unter dem Aspekt des VN-Peacekeeping wurden zuerst allgemeine Aspekte umrissen und die Forschungsfrage weiter ausgeweitet. Im Kern geht es um die Frage, wie Deutschland sich im 21. Jahrhundert mit seiner Sicherheits- und Außenpolitik im Internationalen System verortet und inwiefern dies als Erfolg angesehen werden kann. Letzteres ist nur unter bestimmten, einschränkenden Aspekten zu beantworten und ist mithilfe des MINUSMA-Einsatzes zu verorten. Deutschland positioniert sich offen und ernst zu den Vereinten Nationen und folgt dabei historisch gewachsenen Paradigmen und Erfahrungswerten (s. Unterkapitel 4.1): Daraus lassen sich die Bemühungen um einen ständigen oder nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat und weiteres internationales Engagement wie im VN-Peacekeeping und somit die Beteiligung in Mali (MINUSMA-Mission) folgerichtig begründen.Deutschland hat ein nationales sicherheitspolitisches Interesse an einer Verregelung des anarchischen Grundzustandes, um die eigene Position darin zu stärken – Unsicherheiten also abzubauen (vgl. Gareis 2021, S. 58). Damit folgt die Politik nicht einer uneingeschränkten Idealismus-Denkschule und zeigt auch zweckrationale Positionen auf. Dennoch ist der MINUSMA-Einsatz in diesem Sinne als Misserfolg zu werten und zeigt besonders in den Bemühungen um Multilateralismus und einer Institutionalisierung des Internationalen Systems, hier in Form der Vereinten Nationen zu interpretieren, erwähnenswerte Erfolge auf (s. Kapitel 5).Die deutsch-französischen Beziehungen hingegen könnten insgesamt unter dem Konstruktivismus Betrachtung finden: Obwohl die strategische Ausrichtung beider Länder nicht immer im selben Verständnis verläuft (s. Kapitel 5), ist sehr wohl ein ernstzunehmender Konflikt zwischen den beiden großen europäischen Staaten nicht anzunehmen und die außerordentliche internationale Kooperation als erwähnenswert anzusehen. Aus der Ausarbeitung tritt ein Dilemma zutage, das wie folgt zu charakterisieren ist: Deutschland als Nationalstaat hat nur begrenzt Ressourcen und Möglichkeiten, die auch interessengeleitet begründet werden müssen. Deswegen ist ein Problem für Deutschland darin zu skizzieren und zu fragen, in welche internationale Organisation sie ihren weiteren Fokus legen wird. VN-mandatierte aber von NATO und EU ausgeführte Friedensmissionen werden bspw. bevorzugt, gleichzeitig wird eine Stärkung der Vereinten Nationen als Ziel formuliert (s. Kapitel 4).Investitionen in allen internationalen Organisationen bringen Deutschland in eine prekäre Situation, wie die Motivlage und die Ausgestaltung des MINUSMA-Einsatzes aufzeigt (s. Unterkapitel 5.2.5). Als Fazit ist festzuhalten, dass der MINUSMA-Einsatz einer oftmals bloßen Rhetorik zur Stärkung multilateraler Beteiligung grundsätzlich entgegenläuft und Deutschland zukünftig als ernstzunehmenden internationalen Akteur kennzeichnen könnte (vgl. Gareis 2021, S. 216). Prinzipiell kann zudem bestätigt werden, dass Deutschland am ehesten seine Fähigkeiten einbringen kann, wenn internationale Legitimation besteht (mit Blick auf das Grundgesetz und der eigenen 'Zurückhaltungs-Konstante'), Bündnis- und beteiligte Partner mit ihren Interessen zumindest kollidieren (vgl. ebd., S. 112) und Multilateralismus als Merkmal auftritt. Daraus lässt sich die Intensivierung in internationale Organisationen ableiten, weil es nachhaltig die Souveränität Deutschlands positiv beeinflussen kann (vgl. ebd.). So kann Gareis (2021, S. 93) zugestimmt werden, wenn er schreibt: "Sicherlich kann auch im Jahr 2020 festgestellt werden, dass Deutschland an seinen Bemühungen um eine Zivilisierung der internationalen Politik durch Regime und Institutionen festhält. Auch ist es seiner Bevorzugung von friedlicher Konfliktbeilegung und Kooperation vor der Machtpolitik sowie schließlich auch seiner grundsätzlichen Bereitschaft zur Übertragung von Souveränitätsrechten weitestgehend treu geblieben – wenngleich die mit dem Zivilmachtkonzept gern verbundene 'Kultur der Zurückhaltung' Ergänzungen durch die Verfolgung stärker nationaler Interessen erfahren hat." Der Ausblick ist jedoch unter der aktuellen Prämisse (s. Unterkapitel 5.3) unter Vorbehalt zu stellen und zeigt deutlich die Unsicherheiten auf, die der Grundzustand der Anarchie treffend formuliert und exemplarisch die angerissene Reformbedürftigkeit der Vereinten Nationen sowie die Handlungsunfähigkeit des Sicherheitsrats hervorhebt. Deutschland wird in jeglichem denkbaren Szenario eine größere Rolle in den Internationalen Beziehungen spielen: "Die Anforderungen an die multilaterale deutsche Außen- und Sicherheitspolitik werden also steigen, und neben dem vielbeschworenen Willen zur Übernahme von 'Verantwortung' wird auch die Bereitschaft zum personellen und finanziellen Engagement wie auch zur Übernahme ungewohnter politischer Risiken wachsen müssen" (Gareis 2021, S. 216) 7. Literatur Beckmann, H. (26.02.2022): Russlands Angriff auf die Ukraine. Europa hat einen neuen Feind. Online: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/russland-krieg-europa-101.html [09.03.2022]. Bundesministerium der Verteidigung (2016): Weissbuch 2016. Zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr. Online: https://www.bmvg.de/resource/blob/13708/015be272f8c0098f1537a491676bfc31/weissbuch2016-barrierefrei-data.pdf [09.03.2022].Bundeswehr (21.02.2022): Personalzahlen der Bundeswehr. Wie lauten die Einsatzzahlen. Online: https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/zahlen-daten-fakten/personalzahlen-bundeswehr [09.03.2022].Bundeswehr (0. J.): Mali – MINUSMA. Online: https://www.bundeswehr.de/de/einsaetze-bundeswehr/mali-einsaetze/minusma-bundeswehr-un-einsatz-mali [09.03.2022]. Bundeszentrale für politische Bildung (07.06.2021): Nach 20 Jahren: NATO-Truppenabzug aus Afghanistan. Online: https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/334345/nach-20-jahren-nato-truppenabzug-aus-afghanistan/ [09.03.2022]. Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V. (o. J.): Die Vereinten Nationen im Überblick. Online: https://dgvn.de/un-im-ueberblick [09.03.22].Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V. (22.02.2022): Wie geht es weiter mit dem deutschen Engagement in Mali? Online: https://dgvn.de/meldung/wie-geht-es-weiter-mit-dem-deutschen-engagement-in-mali [09.03.22].Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V. (o. J.): Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze (DPKO). Online: https://frieden-sichern.dgvn.de/friedenssicherung/organe/un-sekretariat-dpko/ [09.03.22].Gareis, S. B. (2021): Deutschlands Außen- und Sicherheitspolitik: eine Einführung. Stuttgart: UTB. Gareis, S. B. & Varwick, J. (2014): Die Vereinten Nationen. Aufgaben, Instrumente und Reformen. 5. Auflage. Bonn: Barbara Budrich, Opladen & Toronto.Hippler, J. (2009): Wie "Neue Kriege" beenden? Aus: APuZ (46/2009): Neue Kriege. Bpb, S. 3-8. Kaim, M. (2021): Die deutsche Politik im VN-Peacekeeping: eine Dienerin vieler Herren. Berlin: SWP. Konopka, T. (22.02.2022): Mali: Rückzug oder mehr Risiko? Online: https://zeitschrift-vereinte-nationen.de/suche/zvn/artikel/mali-rueckzug-oder-mehr-risiko [09.03.22]. Schimmelfennig, F. (2017): Internationale Politik. 5. Auflage. Stuttgart und Paderborn: UTB.Tagesschau (03.03.2022): Mehrheit unterstützt deutschen Ukraine-Kurs. Online: https://www.tagesschau.de/inland/deutschlandtrend/deutschlandtrend-2925.html [09.03.2022].United Nations (2013): Security Council Establishes Peacekeeping Force for Mali Effective 1 July. Unanimously Adopting Resolution 2100 (2013). Online: https://www.un.org/press/en/2013/sc10987.doc.htm [09.03.2022]. United Nations (2014): Security Council. Resolution 2164 (2014). Adopted by the Security Council at its 7210th meeting, on 25 June 2014. Online: https://www.un.org/en/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/RES/2164(2014) [09.03.2022]. United Nations (01.03.2022): MINUSMA Fact Sheet. United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali. Online: https://peacekeeping.un.org/en/mission/minusma [09.03.2022].
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In diesem Beitrag stellt Antonia Pollmer folgenden Aufsatz vor:Rüger, Carolin (2021): 20 Jahre nach 9/11 – Wie zukunftsfähig ist die Außenpolitik der Europäischen Union?; in: Zeitschrift für Politikwissenschaft, 31, S. 617-626, online unter: https://link.springer.com/article/10.1007/s41358-021-00293-0.In der Vergangenheit hat es weltpolitisch viele historische Einschläge gegeben, zu denen als prägendes Ereignis vor allem die Terroranschläge in den USA zu Beginn des 21. Jahrhunderts am 11. September 2001 zählen. Der darauffolgende "Krieg gegen den Terror", welcher von den Vereinigten Staaten geführt wurde, ist in diesem Zusammenhang natürlich auch zu nennen. Letztes Jahr wurde dieser allerdings durch den Abzug und Evakuierung der Truppen aus Afghanistan nach der Machtübernahme durch die Taliban beendet, in dessen Folge sich ein erschreckendes Szenario anschloss.Die Europäische Union hinterließ kein positives Bild ihrer Sicherheitspolitik, da sie nur bedingt Rückholungen der Kräfte und Bürger*innen vor Ort organisieren konnte und nicht im Stande war, den Flughafen Kabul ohne weitere Hilfe zu sichern. In diesem Zuge stellt sich die Politikwissenschaftlerin Dr. Carolin Rüger in ihrem Aufsatz die Frage: "20 Jahre nach 9/11 – wie zukunftsfähig ist die Außenpolitik der Europäischen Union" und nimmt dabei Bezug auf das globale Handeln und globale Herausforderungen.Durch die Beschreibung der Dimensionen der Außenpolitik, der Beleuchtung von internen Stärken und Schwächen sowie externen Chancen und Risiken durch eine SWOT-Analyse möchte sie klären, wie es aktuell um die Außenpolitik in einer Welt voller Umbrüche steht und wie sie zukünftigen Herausforderungen entgegenwirken kann.Zunächst beginnt die Autorin, die EU-Außenpolitik in ihren vielfältigen und mehrdimensionalen Zusammenhängen zu beschreiben. Zu diesen gehören als wichtige intergouvernementale Bestandteile die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Essenziell ist außerdem die supranationale Gemeinschaftsdimension, welche die Handelspolitik, die Entwicklungszusammenarbeit und die Humanitäre Hilfe einschließt und sich durch die Gemeinschaftsmethode von der intergouvernementalen Dimension der GASP und GSVP unterscheidet.Weiterhin nennt die Autorin die sogenannten restriktiven Maßnahmen, die eine eigene Dimension bilden und sowohl intergouvernemental als auch supranational agieren und die Erweiterungspolitik sowie die Europäische Nachbarschaftspolitik. Die externe Dimension von internen Politikbereichen zählt außerdem zur mehrdimensionalen Außenpolitik der EU. Darunter fallen die Klimapolitik, die externen Implikationen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie die mannigfaltigen Aktivitäten der EU zur globalen Regulierung der Digitalisierung. Diese kurze Vorstellung ermöglicht Rüger, die Komplexität und Vielgestaltigkeit der EU-Außenpolitik sowie die verschiedenen Dimensionen aufzuzeigen, um ein "umfassendes Bild der globalen Rolle der EU heute und in der Zukunft zu gewinnen".Um die Zukunftsfähigkeit der EU-Außenpolitik und die Position im globalen Wettbewerb festzustellen, erfolgt im Folgenden eine SWOT-Kurzanalyse. Dieses Konzept ist ein Instrument der verbal-argumentativen Bewertung und untersucht drei zentrale interne Stärken und Schwächen des Akteurs sowie je zwei externe Chancen und Risiken der EU-Außenpolitik. Die Analyse und Bewertung folgt dabei dem Kriterium der Zukunftsfähigkeit bzw. der Weltpolitikfähigkeit der Europäischen Union im globalen Wettbewerb.Die erste interne Stärke, welche Rüger herausgearbeitet hat, ist die wirtschaftliche Stärke und Relevanz der Europäischen Union in der Welt trotz einiger Krisen und nach dem Brexit. Dazu zählen vor allem die Bedeutung des Euros in der Welt, die Mitgliedstaaten der EU und ihre Entwicklungshilfezahlungen sowie deren Machtausübung. Ein bedeutender Faktor, der die EU zu einer Weltwirtschafts- und Gestaltungsmacht macht, ist das Gewicht des Binnenmarktes, der weltweit globale Standards setzt.Eine weitere essentielle Stärke ist die Mehrdimensionalität der EU-Außenpolitik und im Speziellen ihre Handlungsbereiche sowie der zivil-militärische Ansatz der Union beim Krisenmanagement, wodurch sie einen dualen Ansatz verfolgt. Aufgrund dessen ist die Europäische Union einzigartig gegenüber anderen globalen Akteuren, wie beispielsweise der NATO, die nur auf militärischer Basis wirkt. Auch mit Hilfe der verschiedenen Dimensionen der Außenpolitik kann sie zukünftigen Herausforderungen und Bedrohungen effektiv begegnen.Die letzte Stärke des ersten Teils der Kurzanalyse betrifft die Kooperation, die den Krieg beendet hat und den Frieden wahrt. Bedeutend für die Erhaltung des Friedens und das Handeln auf globaler Ebene sind dabei Grundsätze wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Grundfreiheiten, Gleichheit und Solidarität, die wichtig für die Entstehung, Entwicklung und Erweiterung der Europäischen Union waren.Ergänzend zu diesen Prinzipien spielt der Multilateralismus ebenso eine bedeutende Rolle, da die EU somit zeigt, dass die Kooperation vor allem zwischen den Mitgliedstaaten selbst unter schwierigen und herausfordernden Situationen möglich ist. Diese Stärke ist gerade im Zusammenhang zur Erhaltung des Friedens und zur Stärkung von internationalen Beziehungen bedeutsam.Ein erstes Defizit, das die Analyse herausstellt, ist der fehlende politische Wille. Da die Mitgliedstaaten noch viel Freiraum genießen, besteht wenig Platz für europäische Interessen. Dies führt zu einer fehlenden militärischen Bündelung und bedeutenden Lücken in der Zusammenarbeit. Die zweite Schwäche bezieht sich auf die Fragmentierung der europäischen Institutionen, da die Verwaltung der EU-Außenpolitik auf verschiedene Politikbereiche aufgeteilt ist.Die dritte Schwäche, die die Autorin herausarbeitet, ist die fehlende Rechtsstaatlichkeit von einzelnen Mitgliedstaaten und betrifft daher interne Probleme. Aufgrund dessen entstehen Begleiterscheinungen, die die Glaubwürdigkeit der Union und Schäden der Handlungsfähigkeit betreffen und sich daher negativ auf die globale Rolle der EU auswirken können.Der nächste Schritt der SWOT-Analyse beschränkt sich auf die Ausarbeitung von jeweils zwei Chancen und Risiken, die sich im Wettbewerbs- und Handlungsumfeld bieten. Die erste Möglichkeit, die sich im aktuellen internationalen Umfeld ergibt, ist die Kooperation der Mitgliedstaaten. Diese ermöglicht es ihnen, zusammen Entscheidungen zu treffen und zu handeln, da sie nur durch gemeinsames Wirken über eine Gestaltungsmacht verfügen und die europäische Souveränität befördert werden kann.Eine weitere Chance bietet sich aus dem globalen Wettbewerb der Systeme, wodurch sich ein Weg für die Europäische Union zwischen den zwei Weltmächten USA und China bietet. Die Union kann auftretende Leerstellen nutzen, um sich einen "spezifisch europäischen Zugang als Wettbewerbsvorteil aufzubauen."Die erste Bedrohung, die sich aus dem globalen System herausstellt, sind die aufsteigenden autoritären Mächte und Konfrontationen mit deren autoritären Ordnungsvorstellungen, welche die liberale Demokratie bedrohen. Vor allem die Türkei, Belarus oder Russland, auf dessen Kooperationen die EU angewiesen wäre, stellen ein großes Risiko für die Zusammenarbeit dar.Weitere Risiken sind die zukünftigen und schwer zu lösenden Herausforderungen. Dazu zählen Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Cyber-Kriminalität, Pandemien, organisierte Kriminalität, Menschenhandel, illegale Migration, hybride Bedrohungen sowie Umweltzerstörung und allen voran der Klimawandel inklusive dessen Folgen.Mit Hilfe der SWOT-Analyse konnte überblicksartig ein Eindruck von der Außenpolitik der Europäischen Union, ihrer Stärken und Schwächen sowie Bedrohungen und Chancen gewonnen werden. Blickt man auf die Vergangenheit zurück, lässt sich eine positive Entwicklung der EU- Außenpolitik hinsichtlich der Zukunftsfähigkeit und des globalen Handelns feststellen.
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In diesem Beitrag stellt Lisa Schindler folgenden Text vor: Birkenkötter, Hannah / Heemann, Lisa (2020): Menschenrechte und 75 Jahre Vereinte Nationen; in: Aus Politik und Zeitgeschichte 20/2020, online unter: https://www.bpb.de/apuz/309082/menschenrechte-und-75-jahre-vereinte-nationen.Der Aufsatz ist in der Zeitschrift "Aus Politik und Zeitgeschichte" (APuZ) erschienen, die von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) herausgegeben wird. Das Erscheinungsjahr 2020 ist insofern besonders, als es das 75-jährige Bestehen der Vereinten Nationen markiert. Inhaltlich wird entsprechend ein Rückblick vorgenommen – und zwar auf die Entwicklung eines der bedeutendsten Pfeilers der Weltorganisation: Menschenrechte.Der Artikel untergliedert sich in mehrere Abschnitte. Diese werden in leicht veränderter Form auch im Folgenden zur Strukturierung genutzt, wobei zuerst der zeitliche Verlauf der Entwicklung der Menschenrechte skizziert und anschließend die zum Zeitpunkt des Erscheinens des Artikels aktuellen Problematiken sowie die angebotenen Lösungsvorschläge vorgestellt werden.1950er JahreNeben Frieden und Entwicklung sind die Menschenrechte die entscheidende Größe in der UN-Charta und werden in Artikel 1 und 3 genannt. Allerdings fehlt ein eigener Rechtskatalog. Ein entsprechender Vorschlag wurde 1945 zugunsten der Gründung der UN-Menschenrechtskommission nicht weiter verfolgt. Ihrer Aufgabe, ein verbindliches Regelwerk und Maßnahmen zu dessen Umsetzung zu erarbeiten, kam die UN-Menschenrechtskommission 1948 nach, indem sie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) verabschiedete, die bis heute Bestand hat.Fast zwei Jahrzehnte später folgten der Internationale Menschenrechtspakt über politische Rechte, auch Zivilpakt genannt, und der Internationale Menschenrechtspakt über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte, kurz Sozialpakt. Die Verzögerung beruht auf den Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Ost-West-Konflikt. Außerdem in den 1950er Jahren etabliert wurde der sogenannte advisory services in the field of human rights, wobei seine Umsetzung in Form der Entsendung von Menschenrechtsexpert*innen, Stipendienprogrammen und regelmäßigen Seminaren der Zustimmung der tangierten Mitgliedstaaten bedurfte und entsprechend eingeschränkt war.1960er bis 1980er JahreWesentliche Fortschritte brachten die 1960er Jahre. Neben der Einrichtung der bis heute bestehenden Möglichkeit von Sonderverfahren, die sowohl die Berichterstattung durch unabhängige Expert*innen zulassen als auch über die Befugnis verfügen, die Beschwerden von Einzelpersonen zu verwerten, wurde die erste Weltmenschenrechtskonferenz durchgeführt (1966) und ein Übereinkommen gegen Rassendiskriminierung geschlossen (1965).Gemeinsam mit den beiden Menschenrechtspakten führte dieses zu der Bildung der ersten Vertragsausschüsse, die, besetzt mit weisungsungebundenen Expert*innen, für spezifische Empfehlungen zur Umsetzung der entsprechenden Verträge, zur Untersuchung von Beschwerden und zur Herausgabe allgemeiner Empfehlungen und Kommentare zusammenkommen.Im Lauf der Zeit folgten weitere Vertragsausschüsse: zur Frauenrechtskonvention 1979, zur Anti-Folterkonvention 1984, zur Kinderrechtskonvention 1989, zur Wanderarbeiterrechtskonvention 1990, zur Behindertenrechtskonvention und zur Konvention gegen das Verschwindenlassen 2006. Außerdem gegründet wurden nationale Menschenrechtsinstitutionen. Die Idee war bereits 1946 durch den Wirtschafts- und Sozialrat eingebracht worden, umgesetzt wurde sie 1978 allerdings nur in 29 Staaten. Erst nach einer Aufforderung an alle Staaten im Jahr 1993 kam es dazu, dass sich weitere nationale Menschenrechtsinstitutionen etablierten. Im Jahr 2020 waren es 114.Nach Ende des Kalten KriegsDie Zeit nach Ende des Kalten Kriegs war von "Enthusiasmus" und "Ernüchterung" geprägt, wie es die Autorinnen ausdrücken. Zu ersterem zählen die zweite Weltmenschenrechtskonferenz 1993 in Wien, die erste Reform des damaligen Generalsekretärs Kofi Annan, durch welche die Menschenrechte ab 1997 zu einem Querschnittsthema in allen Arbeitsbereichen der Vereinten Nationen wurden, sowie die Verabschiedung des Romstatuts mit dem Beschluss der Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs 1998.Ernüchternd war auf der anderen Seite die Ohnmacht der Vereinten Nationen in Bezug auf die Kriegsverbrechen auf dem Balkan, insbesondere dem Völkermord von Srebrenica. Das in Folge entwickelte Schutzprogramm 'Responsibility to protect' wurde zwar 2005 durch alle Staaten anerkannt, institutionelle Durchsetzungsmechanismen waren und sind allerdings nicht ausreichend vorhanden.Deutlich sichtbar wurde dies den Autorinnen nach im Zusammenhang mit dem Syrienkrieg und der Libanon-Intervention 2011. In den 1990er Jahren ebenfalls starker Kritik ausgesetzt war auch die UN-Menschenrechtskommission, insbesondere aufgrund ihrer zunehmenden Unfähigkeit, mit einem auf 53 Vertreter*innen angewachsenen Umfang zeitnah auf Menschenrechtsverletzungen reagieren zu können.In der Folge ersetzte man das Organ durch den neugegründeten UN-Menschenrechtsrat, der nicht nur mehr Befugnisse besitzt, beispielsweise die sehr bedeutsame, regelmäßige Allgemeine Periodische Prüfung aller Mitgliedstaaten, sondern auch ein Unterorgan der UN-Generalversammlung ist. Weitere Vorwürfe befassten sich mit der über lange Zeit fortbestehenden mangelnden Einhaltung der durch die Vereinten Nationen selbst propangierten Standards, den Blockaden im UN-Sicherheitsrat sowie der unklaren Bindung von Wirtschaftsunternehmen an internationale Menschenrechte.Aktuelle EntwicklungenDie Autorinnen sprechen von einer "Krise des Multilateralismus", die in jüngster Zeit aus vier Problemen der Vereinten Nationen bestehe. Das erste seien die nationalistischen Töne einzelner Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und, wie im Fall der USA unter Donald Trump, ihr daraus hervorgehendes Verhalten.Hinzu kämen die noch immer erfolgenden Brüche der eigenen Regeln, beispielweise in Bezug auf die Annexion der Krim durch Russland 2014 oder die Ermordung des iranischen Generals Qasem Soleimani durch die USA 2020. Darüber hinaus seien die Vereinten Nationen zwar unverzichtbar, aber in ihrer Fähigkeit zur Problemlösung durch das Veto-Recht im UN-Sicherheitsrat oft deutlich eingeschränkt.Schlussendlich problematisch sei die Unterfinanzierung, die durch unpünktliche oder unvollständige Zahlungen der Mitgliedstaaten zustande käme und dazu führe, dass die Vereinten Nationen kurzfristig ihren Aufgaben nicht nachkommen könnten oder zum Jahreswechsel Sitzungen entfielen oder Gehälter nicht gezahlt werden könnten.Durch die Probleme der Vereinten Nationen bereits in ihrer Glaubwürdigkeit gefährdet, stehen den Autorinnen zufolge auch die Menschenrechte selbst "unter Druck". In vielen Staaten würden diejenigen, die die Menschenrechte verteidigen, angegriffen und Menschenrechtsorganisationen in ihrer Arbeit behindert. Außerdem forderten einige Staaten die Minimierung der Beteiligung menschenrechtlicher NGOs. Inhaltlich betroffen sei vor allem die Geschlechtergerechtigkeit, die durch rechtspopulistische Regierungen infrage gestellt würde und nicht nur auf globaler, sondern auch auf EU-Ebene zu unlösbaren Debatten führe. Insgesamt besonders besorgniserregend verhielten sich USA, China und Russland.AusblickDie Vereinten Nationen verfügen über ein "umfassendes Netz" an menschenrechtlichen Normen. Dazu zählen: die International Bill of Human Rights (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Internationaler Pakt über politische Rechte, Internationaler Pakt über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte), sieben weitere Menschenrechtsverträge mit Zusatzprotokollen und eine Vielzahl an Erklärungen, Resolutionen, Mindeststandards und Grundprinzipien sowie ein dazugehöriges institutionelles Gefüge.Obwohl laut den Autorinnen die Mehrheit der Mitgliedstaaten die Menschenrechte unterstützt und fördert und viel erreicht worden ist, was vor 75 Jahren zur Gründung der Vereinten Nationen noch undenkbar gewesen wäre, halten Birkenkötter und Heemann es für zentral, eine Vision für die kommenden 25 oder besser 50 Jahre zu entwickeln. Diese sähe international die stärkere Bündelung von institutionellen Prozessen sowie die bessere Kooperation innerhalb der Vereinten Nationen und national die entschiedenere Unterstützung der Menschenrechtsvertreter*innen vor.