Die Arbeit behandelt die Musikverwertung mit Hilfe von Tonträgern und Netzen. Nach einem kurzen Abriß der Tonträgergeschichte wird der bestehende Rechtsrahmen im nationalen, europäischen und internationalen Kontext dargestellt. Die Anreize zur Musikproduktion und -verwertung werden herausgearbeitet. Eine industrieökonomische Branchenanalyse der deutschen Tonträgerwirtschaft folgt. Sie zeigt, daß hohe Konzentration und nur geringer Preiswettbewerb herrscht. Hauptsächlicher Aktionsparameter im Wettbewerb ist die Produktkonkurrenz. Abschließend werden die technischen Weiterentwicklungen zur netzgebundenen Online-Verwertung von Musik untersucht, die Eintrittspotentiale marktnaher Unternehmen analysiert und wahrscheinliche Veränderungen bei Marktstruktur, -verhalten und -ergebnissen aufgezeigt.
Die Arbeit behandelt die Musikverwertung mit Hilfe von Tonträgern und Netzen. Nach einem kurzen Abriß der Tonträgergeschichte wird der bestehende Rechtsrahmen im nationalen, europäischen und internationalen Kontext dargestellt. Die Anreize zur Musikproduktion und -verwertung werden herausgearbeitet. Eine industrieökonomische Branchenanalyse der deutschen Tonträgerwirtschaft folgt. Sie zeigt, daß hohe Konzentration und nur geringer Preiswettbewerb herrscht. Hauptsächlicher Aktionsparameter im Wettbewerb ist die Produktkonkurrenz. Abschließend werden die technischen Weiterentwicklungen zur netzgebundenen Online-Verwertung von Musik untersucht, die Eintrittspotentiale marktnaher Unternehmen analysiert und wahrscheinliche Veränderungen bei Marktstruktur, -verhalten und -ergebnissen aufgezeigt.
Dieses Buch präsentiert einen ganzheitlichen Ansatz, um Künstler zu selektierenund identitätsorientiert ("organisch") aufzubauen. Es geht in der Selektion auf musikalische, persönliche und wirtschaftliche Aspekte ein und bereitet ein fünfdimensionales Modell zum anschließenden Artist Development auf. Im Kern steht der Aufbau einer langfristigen, erfolgreichen Karriere des Künstlers. Zur Entwicklung dieses Modells wurden Interviews mit ausgewählten, etablierten Künstlern und Managern sowie leidenschaftlichen Fans geführt. Außerdem wurden viele Erkenntnisse aus zahlreichen wissenschaftlichen Arbeiten, Fachbüchern und weiterer relevanter Branchenliteratur gezogen. Dieses Buch richtet sich an alle Künstler und Künstlerinnen, Musikmanager und -managerinnen sowie allen Personen, die sich für Musikverwertung und die musikwirtschaftliche Praxis interessieren. Es basiert auf der Dissertation von Dr. Johannes Ripken, der seit mehreren Jahren in der Musikbranche und als freier Dozent tätig ist.
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Dieses Buch präsentiert einen ganzheitlichen Ansatz, um Künstler zu selektierenund identitätsorientiert ("organisch") aufzubauen. Es geht in der Selektion aufmusikalische, persönliche und wirtschaftliche Aspekte ein und bereitet ein fünfdimensionales Modell zum anschließenden Artist Development auf. Im Kern steht der Aufbau einer langfristigen, erfolgreichen Karriere des Künstlers. Zur Entwicklung dieses Modells wurden Interviews mit ausgewählten, etablierten Künstlern und Managern sowie leidenschaftlichen Fans geführt. Außerdem wurden viele Erkenntnisse aus zahlreichen wissenschaftlichen Arbeiten, Fachbüchern und weiterer relevanter Branchenliteratur gezogen.Dieses Buch richtet sich an alle Künstler und Künstlerinnen, Musikmanager und -managerinnen sowie allen Personen, die sich für Musikverwertung und die musikwirtschaftliche Praxis interessieren.Es basiert auf der Dissertation von Dr. Johannes Ripken, der seit mehreren Jahren in der Musikbranche und als freier Dozent tätig ist
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Inhaltsangabe: In den letzten Jahren hat es ein Medium geschafft, sich stetig und mit unglaublich hoher Geschwindigkeit auszubreiten und sich somit zu einem beliebten Massenmedium zu entwickeln: das Internet. Waren es 1997 noch 6,5 % der deutschen Bundesbürger, die das Internet nutzten, so stieg diese Zahl innerhalb von 10 Jahren auf 62,7 % im Jahre 2007. Besonders die Musikverwertung im Internet erfährt derzeit einen Aufschwung. So nutzten 14 % der befragten Personen 2007 mindestens einmal wöchentlich das Internet zum Anhören bzw. Herunterladen von Musikdateien, 11% nutzten dagegen das Webradio. Der Musikkonsum im Internet wirkt sich auch auf den Absatz der physischen Tonträger aus. Besonders im CD-Single Bereich nimmt der Absatz rapide ab. Der Musikvertrieb im Internet scheint somit den Vertrieb körperlicher Tonträger nach und nach zu substituieren. Um auf diese Veränderung zu reagieren, wurde 2003 ein neue selbstständige Verwertungshandlung in das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) aufgenommen, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Werkes gem. § 19a UrhG. Damit sollte die bis dahin herrschende Rechtsunsicherheit bezüglich der Einordnung sog. Music on Demand Dienste (MoD) beseitigt werden und sichergestellt werden, dass den Leistungsschutzberechtigten hier ein Ausschließlichkeitsrecht zusteht. Dieses wurde für die ausübenden Künstler in § 78 Abs. 1 Nr. 1 UrhG verankert, für die Tonträgerhersteller in § 85 Abs. 1 UrhG. Jedoch tauchen bei der wachsenden Musiklandschaft im Internet immer wieder neue Formen der Musikverwertung auf, die oftmals nicht eindeutig unter ein bestimmtes Tatbestandsmerkmal der urheberrechtlichen Schutzvorschriften zu subsumieren sind und somit immer wieder Anstoß für Diskussionen in der Literatur geben. Besonderes Augenmerk dieser Arbeit wird deshalb auf die zwei für Musikwerke relevanten Verwertungsformen des Urheberrechtsgesetzes gelegt, deren Abgrenzung im Einzelfall immer wieder Schwierigkeiten bereitet. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung eines Werkes gem. § 19a UrhG, welches unter A. anhand des MoD-Dienstes dargestellt wird, sowie das Senderecht gem. § 20 UrhG, welches unter B. anhand des Webradios dargestellt wird. Diese beiden Dienste werden zunächst unter A. V. sowie B. V. unter die jeweiligen Verwertungsrechte subsumiert, um anschließend die rechtlichen sowie wirtschaftlichen Konsequenzen der Einordnung für Urheber und Leistungsschutzberechtigte aufzuzeigen. Besondere Bedeutung hat die Unterscheidung zwischen Senderecht und Recht der öffentlichen Zugänglichmachung für die Leistungsschutzberechtigten, denen im Falle einer Einordnung zum Senderecht lediglich eine gesetzliche Vergütung anstelle eines ausschließlichen Verwertungsrechts zusteht. Somit können sie eine Verwendung ihrer bereits erschienenen Tonträger nicht untersagen. Dadurch ergeben sich auch Unterschiede in der Lizenzierung der Dienste. Je nach Einordnung des Dienstes hat der Dienste-Anbieter die Lizenzen bei den Leistungsschutzberechtigten selbst zu erwerben oder bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft, in diesem Fall der GVL. Deshalb wird anschließend unter A. VI. sowie B. VII. dargestellt, wie und wo der MoD-Dienst und das Webradio in der Praxis durch den Anbieter lizenziert werden müssen. Dazu werden vorab unter A. VI. 2. und A. VI. 3. die unterschiedlichen Rechtsbeziehungen zwischen den verschiedenen Urhebern eines Werkes, im Einzelnen Komponist, Textautor und Musikverlag, und den unterschiedlichen Leistungsschutzberechtigten, im Einzelnen ausübender Künstler und Tonträgerhersteller, dargestellt. Denn oftmals haben diese untereinander Verträge geschlossen, in denen bspw. die ausübenden Künstler den Tonträgerherstellern ihre Leistungsschutzrechte übertragen. Somit hat sich der Anbieter eines MoD-Dienstes nur die Lizenz bei dem Tonträgerhersteller einzuholen und erhält auch gleichzeitig die Rechte der ausübenden Künstler. Unter Punkt C. wird im Folgenden auf die Grenzfälle zwischen dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG und dem Senderecht gem. § 20 UrhG eingegangen. Bei den dort dargestellten Diensten ist eine eindeutige Einordnung oftmals sehr strittig und von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Anschließend wird unter D. auf den Internet-Musikanbieter StayTuned eingegangen. Dieser betreibt eine Website im Internet, auf der drei unterschiedliche Dienste angeboten werden: verschiedene Radiochannels, eigene Playlists und sog. Leih-Downloads. Gegen StayTuned waren bereits drei Rechtsstreitigkeiten anhängig. Darin ging es jeweils darum, dass StayTuned nicht die erforderlichen Lizenzen für die Musiktitel, die in seinem Internet-Dienst anboten wurden, erworben hatte. Dies hatte vor allem den Grund, dass StayTuned sich selbst als Webradio wissen wollte, die Gerichte jedoch durchweg eine Einordnung als MoD-Dienst vornahmen. Die angebotenen Dienste von StayTuned werden deshalb unter D. II. urheberrechtlich qualifiziert und es wird unter D. III. auf die notwendige Lizenzierung dieser verschiedenen Dienste eingegangen. Zum Schluss folgt eine Zusammenfassung der innerhalb dieser Arbeit behandelten Fragen und es wird auf die zukünftige Entwicklung von On-Demand-Diensten im Internet eingegangen.