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In: Zeitschrift für schweizerisches Recht
In: Bibliothek zur Zeitschrift für schweizerisches Recht 23
In: Widerspruch: Beiträge zu sozialistischer Politik, Band 16, Heft 32, S. 147-150
ISSN: 1420-0945
In: Revue d'histoire moderne et contemporaine, Band 54-3, Heft 3, S. 212-212
ISSN: 1776-3045
In: Schriften zum Kulturgüterschutz
In: Cultural Property Studies
Weltweit befinden sich Kulturgüter in staatlichem Besitz und werden aufbewahrt, ohne dass sich ein Eigentümer ermitteln lässt. Auch in Deutschland führen die verschiedensten Umstände zu der Situation, dass Kulturgüter, deren Provenienz nicht geklärt werden kann, in staatliche Obhut gelangen. Die vorliegende Arbeit widmet sich der Untersuchung rechtlicher Probleme im Umgang mit diesen, so genannten nachrichtenlosen Kulturgütern. Die Untersuchung ist bezogen auf bewegliche Kulturgüter in staatlicher Aufbewahrung in Deutschland.
In: Veröffentlichungen der Unabhängigen Historikerkommission Liechtenstein Zweiter Weltkrieg Studien 5 und 6
Erst der von einem Senator initiierte Druck der USA veranlaßte die Schweizer Regierung ihrerseits Druck auf helvetische Bankbosse auszuüben, in Sachen Vermögen von Naziopfern zögerlich Farbe zu bekennen; aber den Stein ins Rollen gebracht hat ein Artikel in der Zürcher SonntagsZeitung vom 5.3.1995 (abgesehen vom thematisch anders tendierenden, jetzt überarbeitet neuaufgelegten "Raubgold" von W. Rings, BA 4/86). Balzli hat es mit dem Anstoß nicht bewenden lassen, sondern in Archiven der Schweiz, USA und Deutschlands weiterrecherchiert: Sein sorgfältig gearbeiteter, flüssig geschriebener Bericht über die Spurensuche nach den Vermögen der Holocaustopfer orientiert sich, ohne auf Vollständigkeit zu zielen, an ausgewählten, aber typischen Beispielen für die dunklen Wege, auf denen schmutzige Geschäfte von Nazi-Tätern mit helvetischen, sich ehrenwert gebenden Bankiers zu Lasten von Nazi-Opfern getätigt wurden. Dieser Titel zu aktuellem Thema ist breit zu empfehlen. (2) (Friedrich Andrae)
In: Zürcher Studien zum Privatrecht 195
In: Zürcher Studien zum Privatrecht 195
In: Veröffentlichungen der Unabhängigen Historikerkommission Liechtenstein Zweiter Weltkrieg (UHK) Studien 5 und 6
In: Veröffentlichungen der Österreichischen Historikerkommission 28
Sammelstellen - dieses Wort erscheint heute im täglichen Leben in einem gänzlich anderen Zusammenhang und nur wenige können diesen Begriff der österreichischen Rückstellungsgesetzgebung zuordnen. Auch die zeitgeschichtliche Forschung hat dieses Thema bis zur Gründung der Historikerkommission der Republik Österreich 1998 nur in Ansätzen verfolgt. Eine Gesamtdarstellung, vor allem über die Praxis der Sammelstellen, fehlte bisher komplett und liegt nunmehr vor. Für jene Vermögenswerte, die nach 1945 nicht zurückgefordert werden konnten bzw. wurden oder die erbenlos geblieben waren, wurden 1957 - aber erst in Erfüllung der Verpflichtung aus Art. 26 Abs. 2 des Staatsvertrages von Wien - die Sammelstellen eingerichtet. Ihre Aufgabe bestand darin, die Rückstellungsansprüche bezüglich derartiger Vermögen geltend zu machen, die rückgeforderten Vermögen zu verwerten und den Erlös schließlich an Opfer des Nationalsozialismus in Österreich zu verteilen. Die Sammelstelle A war für die Erfassung jener Vermögen, deren Eigentümer am 31. Dezember 1937 Mitglied der israelitischen Religionsgemeinschaft gewesen war, und Sammelstelle B für das nicht beanspruchte Vermögen der übrigen Verfolgten zuständig. Die Sammelstellen konnten nur Rückstellungsansprüche nach den ersten drei, nicht jedoch nach dem vierten bis siebten Rückstellungsgesetz erheben. Insgesamt erzielten die Sammelstellen Einnahmen in der Höhe von öS 326.157.203,40. Damit übertraf der Wert des erblosen Vermögens um das mehr als Zehnfache jene öS 25 Mill., die das Bundesministerium für Finanzen noch am Anfang der 50er Jahre als Maximalwert angenommen hatte. Nicht zuletzt auf Grund dieser dramatischen Unterschätzung des erblosen Vermögens war der Israelitischen Kultusgemeinde 1950 nur ein Darlehen von öS 5 Mill., an Stelle der erforderlichen öS 25 Mill. gewährt worden. Der Bestand "Sammelstellen" konnte im Österreichischen Staatsarchiv unter der Überbezeichnung "Hilfsfonds" fast lückenlos erfasst werden. Georg Weis, der Geschäftsführer beider Sammelstellen, hatte nach Beendigung der Tätigkeit die Übergabe des gesamten Aktenmaterials inklusive aller Karteien an das Staatsarchiv verfügt, nachdem sich eine zunächst ins Auge gefasste Archivierung in der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) Wien aus Platzgründen als undurchführbar erwiesen hatte