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In: De Gruyter eBook-Paket Philosophie
Im zweiten Buch seiner rechtstheologischen Summe De legibus ac Deo legislatore aus dem Jahre 1612 entwickelt Francisco Suárez seine Theorie des Naturrechts. Dabei gelingt Suárez die kritische Überarbeitung der lex-naturalis-Theorien des Augustinus und Thomas von Aquin und damit eine kritische Kontinuität mittelalterlicher Rechtstheologie. Suárez formuliert aber darüber hinaus eine für das frühe 17. Jahrhundert eigenständige Konzeption, die als innovatives Modell von Naturrecht mit den Entwürfen Hugo Grotius' und Thomas Hobbes' zu konkurrieren vermag. Die Einflüsse dieses genuin politisch-theologischen Naturrechtskonzepts reichen bis zu Pufendorf und Wolff. Der Band erschließt diesen Schlüsseltext des frühneuzeitlichen Naturrechts im Sinne eine kooperativen Kommentars. Mit Beiträgen von Oliver Bach, Nobert Brieskorn, Simon Eultgen, Holger Glinka, Frank Grunert, Dominik Recknagel, Stefan Schweighöfer, Kurt Seelmann und Gideon Stiening
Im zweiten Buch seiner rechtstheologischen Summe De legibus ac Deo legislatore entwickelt Francisco Suárez 1612 seine Theorie des Naturrechts. Dem spanischen Philosophen und Theologen gelingt eine eigenständige Konzeption, die als innovatives Modell von Naturrecht neben den Entwürfen Grotius' und Hobbes' zu gelten hat und deren Einflüsse bis zu Pufendorf und Wolff reichen. Dieser Band erschließt den Text im Sinne eines kooperativen Kommentars.
In: Freiburger rechts- und staatswissenschaftliche Abhandlungen 2
In: Philosophische Vorträge 31
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, Band 102, Heft 1, S. 239-246
ISSN: 2304-4861
In: Schriften zur Rechtstheorie 265
Das Dilemma der Wahl zwischen dem Naturrecht und dem positiven Recht erinnert an das Dilemma zwischen Sein und Sollen im Lichte der Humeschen These. Diese These liefert in Form zweier Elemente keine Lösung, sie muss um ein drittes Element ergänzt werden. Streit zwischen Iusnaturalismus und Iuspositivismus in seiner Gestalt, in der er heute wahrgenommen wird, entstand, nachdem sich die beiden Kategorien gelöst haben von seinem Fundament, von diesem dritten Element, dessen Derivate sie sind, d.h. vom metaphysischen oder säkularen Ursprung der Legitimität der Gewalt. -- In den folgenden Erwägungen wird außerdem der Blick gerichtet auf die Spannung zwischen Iusnaturalismus und Iuspositivismus im Bereich der Auslegung des Rechtes und auf diese Spannung in den Sternstunden der tschechischen Rechtsphilosophie.
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, Band 124, Heft 1, S. 578-579
ISSN: 2304-4861
In: Dissertationen
In: Philosophische Reihe 19