Tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse
In: Verwaltungsrundschau: VR ; Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft, Band 55, Heft 2, S. 50-53
ISSN: 0342-5592
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In: Verwaltungsrundschau: VR ; Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft, Band 55, Heft 2, S. 50-53
ISSN: 0342-5592
In: Zoll- und Handelsinformation
In: Zoll- und Handelsinformation
Nach Artikel VI Abs. 3 GATT kann ein Sonderzoll als Ausgleichszoll erhoben werden, um jede mittelbar oder unmittelbar für die Herstellung, Gewinnung oder Ausfuhr einer Ware gewährte Prämie oder Subvention unwirksam zu machen. Den Ausgleichszollen wird bisher weder im nationalen Recht und in der nationalen Praxis noch in den Regelungen im internationalen Bereich die gleiche Bedeutung beigemessen wie den Maßnahmen gegen das Dumping. Dies mag zum einen daran liegen, daß in der Vergangenheit Dumpingfälle häufiger und für den Handel störender waren, wohl aber auch daran, daß die Chance, die Unterstützung der eigenen Regierung dafür zu gewinnen, den wettbewerbsverzerrenden Praktiken von einzelnen Unternehmen oder Branchen beizukommen, größer war als dafür, die Maßnahmen eines anderen Staates zu bekämpfen und sie durch staatliche Gegenmaßnahmen der eigenen Regierung ausgeglichen zu erhalten.
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Nach Artikel VI Abs. 3 GATT kann ein Sonderzoll als Ausgleichszoll erhoben werden, um jede mittelbar oder unmittelbar für die Herstellung, Gewinnung oder Ausfuhr einer Ware gewährte Prämie oder Subvention unwirksam zu machen. Den Ausgleichszöllen wird bisher weder im nationalen Recht und in der nationalen Praxis noch in den Regelungen im internationalen Bereich die gleiche Bedeutung beigemessen wie den Maßnahmen gegen das Dumping. Dies mag zum einen daran liegen, daß in der Vergangenheit Dumpingfälle häufiger und für den Handel störender waren, wohl aber auch daran, daß die Chance, die Unterstützung der eigenen Regierung dafür zu gewinnen, den wettbewerbsverzerrenden Praktiken von einzelnen Unternehmen oder Branchen beizukommen, größer war als dafür, die Maßnahmen eines anderen Staates zu bekämpfen und sie durch staatliche Gegenmaßnahmen der eigenen Regierung ausgeglichen zu erhalten.
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In: Zoll- und Handelsinformation 2001,10
World Affairs Online
In: Hamburger Studien zum europäischen und internationalen Recht 14
In: Nomos-Universitätsschriften
In: Wirtschaft 10
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 31, Heft 4, S. 555-558
ISSN: 0506-7286
In: Zeitschrift für europarechtliche Studien: ZEuS, Band 4, Heft 2, S. 342-357
ISSN: 1435-439X
World Affairs Online