Die niederländisch-deutsche Rüstungszusammenarbeit aus niederländischer Sicht
In: Wehrtechnik: WT, Band 29, Heft 1, S. 18-20
ISSN: 0043-2172
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In: Wehrtechnik: WT, Band 29, Heft 1, S. 18-20
ISSN: 0043-2172
In: Schriften zum internationalen Privatrecht und zur Rechtsvergleichung Bd. 33
Rosalie Koolhoven behandelt das niederländische Bereicherungsrecht anhand der Voraussetzungen des Artikels 6:212 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, in dem der Schadensersatzanspruch im Mittelpunkt steht. Die offene Norm des Bereicherungsrechts zählt zu einem der undurchsichtigsten Kapitel des Schuldrechts, insbesondere weil das Verhältnis zum Recht der ungeschuldeten Leistung – im niederländischen Recht als Restitutionsklage strikt getrennt vom bereicherungsrechtlichen Schadensersatzanspruch – in Mehrparteienverhältnissen unklar ist. Der bereicherungsrechtliche Schadensersatzanspruch begründet eine Haftung bei einer Bereicherung, einer Verarmung, einem Kausalverband zwischen diesen und der fehlenden Rechtfertigung der Vermögensverschiebung. Weil die Beschränkung der Haftung von der sogenannten ›redelijkheid‹ eher unklar ist, untersucht die Autorin insgesamt 200 Fälle aus der Rechtsprechung, auf der Suche nach den Grenzen der Haftung. Insbesondere werden behandelt: das synallagmatische Verhältnis der Tatbestandsmerkmale und die mögliche Bedeutungen der Kausalitätsvoraussetzung sowie das Verhältnis des Bereicherungsanspruchs zu den weiteren Ansprüchen im System der freien Anspruchskonkurrenz.
In: Arbeit und Recht: AuR ; deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Band 51, Heft 9, S. 329-332
ISSN: 0003-7648
"Das niederländische Kündigungsrecht ist recht strikt. Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer in unbefristeten Arbeitsverhältnissen nur dann entlassen, wenn sie vorher eine Genehmigung eingeholt haben (Ausnahmen: Beendigung des Arbeitsverhältnisses in beiderseitigem Einverständnis oder aus dringenden Gründen). Sie müssen entweder eine verwaltungsrechtliche Erlaubnis oder eine gerichtliche Aufhebung haben. In den letzten Jahren ging der Trend bei Einzelentlassungen hin zu gerichtlichen Entscheidungen, während bei Massenentlassungen nach wie vor das Verfahren beim CWI (Zentrum für Arbeit und Einkommen) vorherrscht. Darüber hinaus führt das Gesetz in den Niederlanden eine Reihe von Gründen und Situationen auf, die keine Kündigung rechtfertigen bzw. diese ausschließen. Sie werden in dem Beitrag im Einzelnen beschrieben." (Autorenreferat)
Einleitung: Das Weltliche Theater in den Niederlanden bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts -- 1) Rederijker -- 2) Die Berufsbühne -- Erstes Kapitel: Niederländische Komödianten in Deutschland -- 1) Vor 1650 -- 2) 1650–1750 -- Zweites Kapitel: Die Inszenierung und Ihre Wirkung auf die Deutsche Bühne -- Drittes Kapitel: Einflüsse des Niederländischen Schauspiels in Deutschland -- 1) Auf den Spielplan der Deutschen Wanderbühne -- 2) Durch Literarische Vermittlung -- Schluss: Zusammenfassung der Ergebnisse. Ausblick in die Gegenwart -- Beilage I. Liste der Wanderzüge -- Beilage II. Der eiserne König -- Beilage III. Der ehrliche Kuppler -- Personen-Register.
In: Griephan-Briefe: Fachinformationen zum Geschäftsfeld äußere & innere Sicherheit, Band 49, Heft 26, S. 3
ISSN: 1860-403X, 1860-403X
In: Griephan-Briefe: Fachinformationen zum Geschäftsfeld äußere & innere Sicherheit, Band 49, Heft 51/52, S. 4
ISSN: 1860-403X, 1860-403X
In: Griephan-Briefe: Fachinformationen zum Geschäftsfeld äußere & innere Sicherheit, Band 49, Heft 26, S. 3
ISSN: 1860-403X, 1860-403X
In: Griephan-Briefe: Fachinformationen zum Geschäftsfeld äußere & innere Sicherheit, Band 42, Heft 29-32, S. 4
ISSN: 1860-403X, 1860-403X
In: Griephan-Briefe: Fachinformationen zum Geschäftsfeld äußere & innere Sicherheit, Band 40, Heft 41, S. 1
ISSN: 1860-403X, 1860-403X
In: Neue Entwicklungspolitik, Band 9, Heft 2/3, S. 40-43
ISSN: 0250-6475
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