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In: Interdisziplinäre Studien zu Recht und Staat 11
Die Überzeugung, dass die allgemeine »Geltung« moralischer und rechtlicher Normen unabhängig von deren historischer Entstehung oder kultureller »Genese« erwiesen werden könne, ist in moralphilosophischen und rechtswissenschaftlichen Debatten so verbreitet wie umstritten. Die Debatte verläuft zwischen zwei Polen: Das eine Lager ist von der erfahrungsunabhängigen, zeitlosen und mithin »universellen« Sollgeltung zumindest mancher Normen, etwa der Menschenrechte, überzeugt, zu deren Rechtfertigung der Hinweis auf historisch und kulturell konkrete Erfahrungshorizonte substanziell nichts beitrage. Die andere Seite kritisiert eben diese Universalitätsansprüche als »abstrakt« oder auch »idealistisch« und folgt stattdessen meist der Auffassung, dass sich die Bedeutung und Bindekraft moralischer und rechtlicher Normen allein im Rückgriff auf konkrete und mithin kulturrelative Erfahrungen der Entrechtung, Unterdrückung oder auch Gewalt verstehen lassen.Angesichts dieser festgefahrenen Diskussion werden im Band konstruktive Vermittlungsversuche unternommen. Die Beiträge gehen der Frage nach, wie in historischen Erfahrungsprozessen und kulturellen Lerngeschichten konkrete Normen entstehen, die für Gegenwart und Zukunft durchaus allgemeine Geltung besitzen können. Inwiefern also liefert der Verweis auf spezifische Unrechtserfahrungen einen methodischen Beitrag zur Begründung universeller Normen? Mit Beiträgen vonMyriam Bienenstock, Micha Brumlik, Wolfgang van den Daele, Stefan Gosepath, Thomas Gutmann, Rahel Jaeggi, Bernhard Jakl, Hans Joas, Sebastian Laukötter, Gertrud Nummer-Winkler, Arnd Pollmann, Peter Schaber, Lothar Schilling, Ludwig Siep, Rolf Zimmermann
In: Münchner philosophische Beiträge Bd. 14
In: Reihe: Praktische Philosophie 9
In: Soziologie in der Blauen Eule 2
In: Klostermann RoteReihe Band 88
Haben Gebote der Moral, denen Gebote anderer Art entgegenstehen, stets Vorrang? Gelten moralische Regeln, wie es im Anschluss an Kant oft angenommen wird, kategorisch – während alle anderen Regeln nur hypothetische Verbindlichkeit beanspruchen können? Oder ist die Skepsis gegenüber der These vom Vorrang der Moral berechtigt? In diesem Buch beziehen vierzehn Philosophinnen und Philosophen in der metaethischen Kontroverse über den Vorrang der Moral Position. Dabei wird deutlich: Ob wir der Vorrangthese Überzeugungskraft zuerkennen oder nicht, hat weitreichende Folgen für unser Verständnis von Moral.
In: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie. Beiheft 140
Zwei Tagungen des Jungen Forums Rechtsphilosophie werden in diesem Band dokumentiert: Die Beiträge der Münsteraner Tagung beleuchten die Befriedungsfunktion des Rechts. Sie untersuchen auf der Ebene der Normenbegründung den Zusammenhang von Recht und Frieden in Hegels Konzeption einer Entfaltung des freien Willens, in der rechtspositivistischen Position Kelsens, im Hinblick auf außerrechtliche Gerechtigkeitsentwürfe und aus konsequentialistischer Perspektive. Die Verbindungslinien zwischen Normenbegründung und Rechtsanwendung werden anhand der Debatten um Präventionsrecht und Recht im Krieg so
Plakat zum Workshop "Liberalismus und Pluralismus" der DFG-Kolleg-Forschergruppe "Theoretische Grundfragen der Normenbegründung in Medizinethik und Biopolitik" am 31. Mai 2011
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Plakat zum Workshop "Wozu berechtigt Not?" der DFG-Kolleg-Forschergruppe "Theoretische Grundfragen der Normenbegründung in Medizinethik und Biopolitik" am 8. April 2014
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Plakat zur Tagung "Zeit – eine normative Ressource?" der DFG-Kolleg-Forschergruppe "Theoretische Grundfragen der Normenbegründung in Medizinethik und Biopolitik" am 19.-22. Oktober 2015
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Plakat zum Workshop "Konsequentialistische Ethik: Grundsätzliche Fragen" der DFG-Kolleg-Forschergruppe "Theoretische Grundfragen der Normenbegründung in Medizinethik und Biopolitik" am 16. und 17. Februar 2012
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