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10318 Ergebnisse
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In: Schriftenreihe der Gesellschaft für Öffentliche Wirtschaft und Gemeinwirtschaft 25
In: Schriftenreihe der Bundeszentrale für Politische Bildung 178,3,Son
In: Der öffentliche Dienst in der Bundesrepublik Deutschland 3,Son
In: Kleine Vandenhoeck-Reihe 289/290
In: http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00047890-3
Hartmut von Hentig ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Z 65.262-289/290
BASE
In: Handbuch der Verkehrswirtschaft öffentlicher Personen-Nahverkehrs-Unternehmen I1
In: Statistische Hefte: internationale Zeitschrift für Theorie und Praxis = Statistical papers, Band 7, Heft 1-2, S. 42-50
ISSN: 1613-9798
In: Analytische Politikphilosophie und ökonomische Rationalität: Verfassungen, Gerechtigkeit und Utopien. Bd. 2, S. 41-60
In dem Beitrag wird diskutiert, warum das "öffentliche Interesse populär ist als beispielsweise Gerechtigkeit, Gleichheit oder Freiheit. Zunächst wird Interesse mit Hilfe von Millers Ansatz diskutiert: Interesse besteht dann, wenn eine Menge von Menschen ein gemeinsames Anliegen bezüglich bestimmter Sachen zeigt. Dann wird gezeigt, was es bedeutet, daß eine politische Maßnahme in jemandens Interesse ist. Vor diesem Hintergrund wird dann das öffentliche Interesse untersucht. Es werden die Kriterien herausgearbeitet, nach denen entschieden wird, welche gleiche Interessen öffentliche Interessen sind. Um einige Auswirkungen der Theorie des öffentlichen Interesses zu erforschen, werden einige der Rousseau'schen Grundsätze über die "volonte generale", über den Gemeinwillen in seinem "Contract Social" analysiert. Es wird gezeigt, daß das öffentliche Interesse in einem modernen Nationalstaat Gültigkeit haben soll. Dabei wird deutlich, daß das öffentliche Interesse von allererster Wichtigkeit in der Politik bleibt, auch wenn es gegen die Nettointeressen einiger verstößt. Insgesamt wird festgestellt, daß das öffentliche Interesse in einer Gesellschaft floriert, in der der Staat Wohlstand produzieren und die Bürgerrechte aufrecht erhalten soll, aber nicht Tugend oder religiöse Konformität, einer Gesellschaft also, die nicht zwischen verschiedenen Klassen von Bürgern differenziert und auch einer Gesellschaft mit großen komplexen Organisationen, die ein hohes Maß von Unterordnungsapathie aufweisen. (RW)
In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 39
In: Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft 396
In: Schriftenreihe der Bundeszentrale für Politische Bildung 178,2,Son
In: Der öffentliche Dienst in der Bundesrepublik Deutschland 2