Das Recht der öffentlichen Unternehmen und der öffentlich-rechtlichen Banken
In: Deutsch-Türkisches Forum für Staatsrechtslehre 8
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In: Deutsch-Türkisches Forum für Staatsrechtslehre 8
In: Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte, v. 77
Die Idee der öffentlichen Philosophie geht von der Überzeugung aus, dass die antike Frage nach dem guten Leben durch die moderne politische Philosophie diskreditiert und in den Bereich des Privaten verdrängt worden ist und Fragen der öffentlichen Moral als private Fragen verstanden werden, die in die Öffentlichkeit getragen werden. Die gesellschaftlichen Entwicklungen seit Ende der 1960er Jahre - Studentenrevolten und Neoliberalismus - haben trotz scheinbarer Gegensätze diesen Grundsatz durch die einseitige Betonung des Individualismus weiter verstärkt. Dies drückt sich in den Bildungsinstitut.
In: Edition Stadt und Region Bd. 14
In: Nomos eLibrary
In: Öffentliches Recht
Die öffentliche Ordnung ist der Dauerbrenner im Verwaltungsrecht – aktuell gegen Bestrebungen im Rechtsextremismus, Islamismus und Linksextremismus. Denn extremistische Versammlungen nutzen die Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit extensiv. Kann die wehrhafte Demokratie insbesondere Provokationen von Demonstrationen durch Anlehnungen an die Zeit des Nationalsozialismus anhand der öffentlichen Ordnung unterbinden? Wie können symbolträchtige Orte und Daten geschützt werden? Welche Symbole und militärischen Elemente nutzen insbesondere Rechtsextremisten – und dürfen sie das? Wer ist bei Gegendemonstrationen Störer, wer Zweckveranlasser? Gibt es eine antinationalsozialistische Tendenz des Grundgesetzes? Dieses Buch schafft Klarheit. Es gibt zudem einen instruktiven Überblick zu den gegenwärtigen Themen Parteiverbot und Vereinsverbot, Ultimate Fighting, Shitstorm, Flashmob, Hate speech, Lasertag, Paintball und Nacktauftritte in der Öffentlichkeit.
In: Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen
In: Beiheft 42
Die öffentliche Ordnung ist ein Dauerbrenner - aktuell etwa gegen extremistische Versammlungen. Das Handbuch schafft Klarheit und beantwortet die drängendsten Fragen:Kann die wehrhafte Demokratie Provokationen von Neonazi-, Autonomen- oder Salafisten-Demonstrationen verbieten? Welche einschüchternden Symbole und militärischen Elemente nutzen Extremisten - und dürfen sie das? Welche Rolle spielen soziale Medien und Gegendemonstrationen? Hat das Grundgesetz eine antinationalsozialistische Tendenz? Auch in der Neuauflage verschafft das Werk einen instruktiven Überblick zu den relevanten Themen:Parteiverbot und VereinsverbotGrundrechtsverwirkung, Versammlungsfreiheit und MeinungsfreiheitRechtsextremismus, Linksextremismus, IslamismusUltimate Fighting, Shitstorm, Flashmob, Zahlencodes, Hate Speech und Nacktauftritte in der Öffentlichkeit
In: Journal of Cultural Management and Cultural Policy / Zeitschrift für Kulturmanagement und Kulturpolitik, Band 4, Heft 1, S. 103-118
ISSN: 2701-9276
Abstract Öffentliche Förderung von Kultur wirkt nicht nur bei den Geförderten und ihrem Publikum, sondern hat institutionelle, ökonomische und mentale Nebenfolgen im gesamten Sektor Kunst und Kultur. Diese werden kulturpolitisch unzureichend adressiert. Im Aufsatz werden solche Nebenfolgen exemplarisch an Musikschule und Theater dargestellt. Dabei wird auch gefragt, ob ungewünschte Nebenfolgen durch eine Veränderung der Fördersystematik beherrscht werden können.
In: Informationen zur Raumentwicklung 2003,1/2
In: Jahrbuch für europäische Verwaltungsgeschichte 7
In: Verwaltungsressourcen und Verwaltungsstrukturen 5
In: Monatsschrift für deutsches Recht: MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis, Band 77, Heft 4, S. 228-229
ISSN: 2194-4202