Intro -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Einführung -- Kapitel 1: Öffentliches Strafverfahren -- A. 'Öffentlichkeit', 'Medienöffentlichkeit' - Terminologische Bestimmung -- B. Öffentlichkeit des Strafverfahrens -- I. Ermittlungsverfahren -- II. Hauptverfahren -- 1. Das Prinzip gerichtlicher Offenheit, 169 I S. 1 GVG -- 2. Historische Entwicklung -- 3. Verfassungsrechtliche Grundlagen -- a) Demokratieprinzip -- b) Rechtsstaatsprinzip -- 4. Funktionen -- a) Kontrolle -- b) Vertrauensstabilisierung -- c) Information -- d) Zwischenergebnis -- 5. Schranken -- a) Gesetzlich vorgesehene Ausschlussgründe -- aa) 171a GVG -- bb) 171b GVG -- cc) 172 GVG -- dd) 48 JGG -- ee) 109 I S. 4 JGG -- ff) 175 I , 177 GVG -- gg) 58 I StPO -- b) Indirekte Exklusion von Öffentlichkeit -- aa) 153 ff. StPO -- bb) 249 II StPO -- cc) 257c StPO -- dd) 407 ff. StPO -- c) Zwischenergebnis -- III. Strafvollstreckung/Strafvollzug -- Kapitel 2: Medienöffentliches Strafverfahren -- A. Die mediale Erfassung von Strafverfahren -- I. Historische Entwicklung der Gerichtsberichterstattung -- II. Die Aufgabe der strafgerichtlichen Berichterstattung -- 1. Das publizistische Selbstverständnis -- 2. Gerichtsberichterstattung als 'öffentliche Aufgabe'? -- III. Kriminalität und Strafverfahren als Sujet der Berichterstattung -- IV. Gerichtsberichterstatter -- B. Berichterstattung über das nichtöffentlichen Vor- und Zwischenverfahren - Die Informationspreisgabe der Staatsanwaltschaften -- I. Auskunftsanspruch der Medien -- II. Proaktive Öffentlichkeitsarbeit -- III. Durchstecherei -- C. Gesetzliche Vorgaben für die Berichterstattung aus dem Gerichtssaal -- I. Zuständigkeit -- II. Zugang zum Gerichtssaal -- III. Funk-/Fernsehberichterstattung -- 1. Das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG
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Das Verwaltungsrecht der öffentlichen Unternehmen weist die Rechtfertigung öffentlicher Unternehmen dem unbestimmten Rechtsbegriff des öffentlichen Zwecks zu. Er steht dabei im engen Zusammenhang zum kommunalrechtlichen Begriff der Daseinsvorsorge. Thorsten Helm verankert diesen Begriff objektiv- und subjektivrechtlich im Wirtschaftsverfassungsrecht. Er weist ihm eine Brückenfunktion zwischen Sozialstaats- und Demokratieprinzip sowie Wettbewerbsfreiheit zu, welches die Kompetenzen und die Staatsaufgaben ebenso berücksichtigt wie die Wirtschaftsgrundrechte. Der öffentliche Zweck erhält so unter Zuhilfenahme von Definitionsansätzen, Fallrecht und Kriterien einen Gehalt, eine drittschützende Aufladung und eine Abwägungsfunktion, die staatliche Fürsorge und personale Freiheit in sich trägt. Der so ausgeformte öffentliche Zweck wird in ein funktionales Verhältnis zum unionsrechtlichen Allgemeininteresse im Rahmen der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gesetzt, ins Gesellschaftsrecht der öffentlichen Unternehmen eingeführt und am steuerrechtlichen, gemeinnützigen Zweck gemessen.
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