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Infektionsprophylaxe für Drogenkonsumenten im offenen Strafvollzug durch Vergabe steriler Einmalspritzen über Automaten
In: Sucht: Zeitschrift für Wissenschaft und Praxis, Band 47, Heft 1, S. 57-65
ISSN: 1664-2856
Fragestellung: Machbarkeit,Effizienz und Akzeptanz eines Pilotprojektes zur automatengestützten Vergabe von sterilen Einmalspritzen an intravenös drogenkonsumierende Insassen der Anstalt des offenen Vollzuges in Hamburg-Vierlande wurden untersucht. </P><P>Methodik: Insassen- wie Mitarbeiterperspektive wurden mittels quantitativ und qualitativ ausgerichteter sozialwissenschaftlicher und medizinischer Begleitforschung analysiert. </P><P> Ergebnisse: In einer retrospektiven Analyse vor Projektbeginn fanden sich im Gesamtkollektiv (nur bei i. v. Konsumenten) 5 (2) Hep. B- sowie 2 (0) Hep. C-Serokonversionen, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit in Haft ereignet hatten. Während des Pilotprojektes wurden Neuinfektionen von Teilnehmern nicht beobachtet. In der sozialwissenschaftlichen Begleitforschung berichteten viele Insassen über anhaltend praktiziertes Needle-Sharing, wenn auch im medizinisch untersuchten Studienkollektiv zumindest die angegebene Frequenz dieses Risikoverhaltens bei vielen Insassen deutlich sank. Hauptgrund waren häufige Automatendefekte. Bei den Vollzugsmitarbeitern stellte sich im Verlauf keine Verbesserung der Projektakzeptanz dar. Ein Sonderproblem war im Anstieg polyvalenten Beikonsums von Methadon-Substituierten zu sehen. </P><P> Schlussfolgerungen: Bei Ausweitung des Konzeptes auf andere, vergleichbare Anstalten sollte die Option der Handvergabe von Spritzen z. B. durch Drogenberater oder medizinisches Personal auch unter dem Gesichtspunkt der für einen Projekterfolg unabdingbaren Mitarbeiterakzeptanz aufgrund möglicher Vorteile der Selektivität und Kontrollierbarkeit bevorzugt wahrgenommen werden, auch unter Aufgabe des Vorteils der Anonymität eines automatengestützten Tauschprinzips.
Strafvollzug in einem halboffenen Gefängnis: das Ziel einer Strafanstalt
In: Kriminologische Studien 12
Fakten zur Überbelegung im Strafvollzug und Wege zur Reduzierung von Gefangenenraten
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 15, Heft 4, S. 146-149
ISSN: 0934-9200
"Seit Anfang der 90er Jahre ist die Überlegung im Strafvollzug zu einem Dauerthema geworden. Obwohl die Länder mit massiven Neubauprogrammen Abhilfe zu schaffen suchen, ist die Situation gegenwärtig angesichts der Auswirkungen der Gesetzesreformen von 1998 noch bedrängender als zuvor. Der Beitrag zeigt die durchaus differenziert zu sehende Situation in den Bundesländern und Vollzugsformen sowie Wege aus dem Dilemma auf. Leider hat es den Anschein, dass die Politik der Entwicklung hilflos gegenübersteht und kaum bezahlbare weitere Kapazitätsausweitungen in Kauf nehmen wird." (Autorenreferat)
Die offene und halboffene Anstalt im Erwachsenenstraf- und Maßregelvollzug
In: Beiträge zur Strafvollzugswissenschaft 7
Offener Jugendstrafvollzug als Sozialisationsorganisation: ein erziehungssoziologischer Beitrag zu den Bedingungen pädagogischen Handelns in offenen Einrichtungen des Jugendstrafvollzugs
In: Schriftenreihe für Delinquenzpädagogik und Rechtserziehung 5
Exklusion durch Inklusion: der Hamburger Strafvollzug heute
In: Herrschaft und Verbrechen: Kontrolle der Gesellschaft durch Kriminalisierung und Exklusion, S. 181-192
"Seit Herbst 2001 liegt die Regierungsverantwortung in Hamburg bei der CDU. Zunächst musste sie die Macht mit der Partei Rechtsstaatliche Initiative teilen. Nachdem deren Vorsitzender, Ronald Schill, als Innensenator entlassen worden und die Koalition geplatzt war, wird der Senat - nach Neuwahlen - seit Februar 2004 von einer absoluten CDU-Mehrheit in der Bürgerschaft getragen. Unter Federführung der CDU, die von Beginn an den Justizsenator stellte, wurden die effizienten und vorbildhaften Behandlungskonzepte der selbstständigen Sozialtherapeutischen Anstalten Bergedorf (seit 1969, 42 Haftplätze) und Altengamme (seit 1984, 54 Plätze für Männer, 6 für Frauen) durch Verlegung in den geschlossenen Vollzug zerstört. Außerdem wurde die seit 1973 mit großem Erfolg eingliederungsintensiv arbeitende Übergangsanstalt Moritz-Liepmann-Haus in Altona mit 38 Plätzen für Männer und 7 für Frauen aufgegeben. Dies verbindet sich mit einer auch sonst radikalen Verringerung der Haftplätze des offenen Vollzuges und der Gewährung von Ausgang, Urlaub und Freigang und mit weiteren Schritten hin zu einem überholt geglaubten Verwahrvollzug. Die Durchführung dieser Politik oblag dem inzwischen ebenfalls aus seinem Amt entlassenen und aus der CDU ausgetretenen Justizsenator Dr. Roger Kusch. Dabei hatte er sich als radikal rückwärtsgewandt und beängstigend effizient erwiesen. Sein Zerstörungswerk war aber nur möglich, weil es vom Ersten Bürgermeister, Ole von Beust, dem Senat und der Mehrheitsfraktion offenen Auges, d.h. unbeeinflusst von scharfer Kritik, mitgetragen wurde. Die wesentlichen Schritte dieser Strafvollzugspolitik werden im Beitrag dargestellt. Sie können nach Form und Inhalt als ein Beispiel restaurativer Strafvollzugspolitik gelesen und auf die Entwicklungen anderswo vergleichend angelegt werden." (Autorenreferat)
Legalbewährung nach Entlassung aus dem offenen Vollzug: eine Vergleichsstudie
In: Edition Seehaus [plus] Band 3
Offene Formen der Forensik: ein deutsch-italienischer Erfahrungsaustausch
In: Forensik & Gesellschaft Band 2
Privatisierungspotentiale im Strafvollzug
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 54, Heft 21, S. 898-905
ISSN: 0029-859X
"Der Beitrag zeigt die unterschiedlichen Privatisierungsmöglichkeiten im Strafvollzug auf und untersucht deren rechtliche Zulässigkeit. Darüber hinaus wird die Anwendbarkeit des Öffentlichen Auftragsvergaberechts hinsichtlich der Vergabe von Straftvollzugsaufgaben kurz dargestellt." (Autorenreferat)
Hosṭel "Mafteḥot" la-asirim meshuḥrarim alimim: 2005 - 2008
In: Mifʿalim meyuḥadim 135