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"The United States has about 20 years for corrective action after which no amount of future tax increases or spending cuts could avoid the government defaulting on its debt."
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Ballhausschwur. Dunkel erinnert sich der oder die eine andere vielleicht noch an den Geschichtsunterricht. Die Vorgeschichte Der Ballhausschwur stand am Beginn der Französischen Revolution. Der französische König Ludwig XVI. hatte die Generalstände einberufen. Zum ersten Mal seit über 100 Jahren also trafen Vertreter des Klerus (Erster Stand), des Adels (Zweiter ... mehr
Der Beitrag 20. Juni 1789: Der Ballhausschwur erschien zuerst auf Demokratiegeschichten.
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Das BMBF hat den Begabtenförderungswerken erlaubt, nach sieben Jahren ihre Fördersätze zu erhöhen. Mehr Geld sollen sie dafür aber nicht erhalten. Bleibt es dabei, dürfte die Zahl der Stipendiaten deutlich sinken.
Doktorandin im Labor (Symbolbild). Foto: Katherine Stember, CC BY 4.0.
FÜR AKTUELLE STIPENDIATEN ist es eine gute Nachricht. Erstmals seit 2016 erhöht das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Höhe Promotionsstipendien der 13
Begabtenförderungswerke, und das kräftig. Die Sätze sollen in drei Stufen bis 2025 um insgesamt 300 auf 1.650 Euro klettern, plus wie bislang 100 Euro Forschungskostenpauschale. Auch
die Regelförderungszeit soll steigen. Derzeit liegt sie bei zwei Jahren und kann um bis zu ein Jahr verlängert werden. Künftig sollen es in der Regel drei Jahre sein zuzüglich einer
Verlängerungsmöglichkeit um sechs Monate.
Die Anhebung der Sätze nach sieben Jahren sei dringlich, um die Stipendien attraktiv und konkurrenzfähig zu halten, und daher von allen Begabtenförderungswerken gefordert worden, sagt Annette
Julius, die Generalsekretärin der Studienstiftung des deutschen Volkes. Die Stipendienlaufzeiten seien gar seit Jahrzehnten nicht angepasst worden.
Allerdings hat die Sache einen gewaltigen Haken. "Angesichts der angespannten Haushaltslage ist es jedoch leider nicht möglich, für diese Änderungen zusätzliche Mittel zur Verfügung zu
stellen", bestätigt eine BMBF-Sprecherin. "Die Anpassungen werden daher in Rücksprache mit den Begabtenförderungswerken vollständig aus dem bisherigen Korridor der Promotionsförderung
finanziert."
Bekannt geworden war die Erhöhung der Sätze ohne gleichzeitige Kompensation für die Begabtenförderungswerke durch eine parlamentarische Anfrage der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, die das Vorgehen
des BMBF denn auch als "fatal" bezeichnete. Zuerst hatte der Newsletter ZEITWissen 3 darüber berichtet.
Besser dotierte Stipendien
gleich weniger Stipendien
Die mathematische Gleichung ist dabei in der Tat simpel: Besser dotierte und längere Stipendien bei einem gleichbleibenden Budget für die Förderungswerke bedeuten weniger neue
Stipendiaten. Schießt das BMBF nichts nach, würden die Werke die Zahl ihrer Geförderten in den kommenden drei Jahren um zwischen 15 bis 20 Prozent absenken müssen, so geht es aus ihren
internen Berechnungen hervor. Was bei insgesamt über 4.000 Promotionsstipendiaten mittelfristig auf rund 600 bis 800 Personen weniger hinausliefe.
Ein Deal, auf den sich die Förderungswerke vermutlich nur zähneknirschend eingelassen haben. Aber am Ende bewerteten sie die so lange überfällige Erhöhung der Sätze als alternativlos
angesichts einer Geldentwertung um schon jetzt ein Sechstel seit 2016. Monika Grütters, Berichterstatterin für Begabtenförderung der CDU/CSU-Fraktion, kommentierte in ZEITWissen 3, das
BMBF wolle offensichtlich "weniger Promovierende unterstützen und die nur mit ganz kleinem zusätzlichem Geld".
Dem hält das BMBF entgegen, mit der Erhöhung stärke man die Begabtenförderung," indem wir die Promotionsstipendien als zentrales Instrument zur Qualifikation des wissenschaftlichen
Spitzennachwuchses wieder wettbewerbsfähiger machen".
Die Frage, wie die gleichzeitig notwendige Absenkung der Neubewilligungen zu dem erklärten Ziel der Bundesregierung passt, die Zahl der Stipendiaten weiter zu erhöhen, lässt die
Ministeriumssprecherin derweil unbeantwortet. Ebenso die Frage, ob das BMBF den Werken zumindest mittelfristig mehr Geld überweisen wolle zur Finanzierung der höheren Sätze – worauf die
Begabtenförderungswerke offenbar hoffen. Das Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2024 dauere an und werde nach der Sommerpause mit den Beratungen im Bundestag fortgesetzt, lautet hierzu
die wenig aussagekräfte Antwort aus dem Ministerium. Das gelte auch für die mehrjährige Finanzplanung. "Insofern bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir uns zu einzelnen, haushaltsrelevanten
Vorhaben, die noch der abschließenden Diskussion bedürfen, momentan nicht äußern können."
Die Studienkostenpauschale für Studierende
wurde seit 2013 nicht erhöht
Im Haushaltsentwurf, den das Bundeskabinett Anfang Juli beschlossen hat, kann man freilich nachlesen, dass nach dem Willen der Bundesregierung alle Begabtenförderungswerke zusammen 2024
342,9 Millionen Euro an Zuschüssen erhalten sollen – exakt so viel wie 2023. Trotz sechs, sieben Prozent Inflation.
Was unter anderem dazu führt, dass die Mehrheit der gut 30.000 von den Werken geförderten Studierenden auch künftig mit einer Studienkostenpauschale auskommen müssen, die seit 2013 unverändert
bei 300 Euro liegt. Für sie ist keine Erhöhung vorgesehen. Besser stehen immerhin alle BAföG-berechtigten Stipendiaten da, weil sich die Berechnung ihrer Grundstipendien an die
Ausbildungsförderung anlehnt, sie also abhängig von ihrer eigenen finanziellen Situation und der ihrer Eltern genauso von der kürzlichen Erhöhung profitieren.
Unterdessen sollen die Promotionsstipendien von Oktober 2023 an zunächst um 100 Euro steigen, im Herbst 2024 und Herbst 2025 dann jeweils um weitere 100 Euro. Die schrittweise Anhebung helfe, die
gleichzeitig nötige Absenkung der Gefördertenzahlen in verträglicher Weise umsetzen zu können, sagt Studienstiftung-Generalsekretärin Julius.
Frust über baldiges Ende der
Corona-Verlängerungsmöglichkeiten
Weniger öffentliche Beachtung als die Erhöhung der Sätze und Laufzeiten für Promovierende hat unterdessen die Ankündigung aus dem Bundesbildungsministerium gefunden, die Corona-Kompensation
für die Stipendiaten schon von Oktober 2023 an auslaufen zu lassen. Unter Betroffenen verursacht die Entscheidung allerdings Frust.
Seit Mai 2020 durften die Begabtenförderungswerke die Stipendien zunächst um bis zu sechs Monate verlängern, falls die Promovierenden Corona-bedingte Verzögerungen glaubhaft machen konnten. Seit
März 2021 konnten nach individueller und laut Förderungswerken strenger Prüfung sogar bis zu zwölf Monate drangehängt werden. Das ändert sich jetzt: Bis einschließlich September sind
der vom BMBF verkündeten Regelung zufolge noch Verlängerungen um bis zu zwölf Monate möglich, bis einschließlich Juni 2024 dann noch um bis zu sechs Monate.
Promovierende berichten von konkreten Einschränkungen. So rechnet ein Stipendiat vor, er sei im April 2021 in die Förderung aufgenommen worden – mitten hinein in den Lockdown seiner Universität.
Seine Corona-bedingte Verzögerung beziffert er auf neun Monate, "eine gänzlich und durchgehend einschränkungsfreie Arbeit war sogar erst nach 22 Monaten möglich." Doch ende sein Stipendium
inklusive der pauschal gültigen sechs Monate Verlängerung nun Ende September 2024. "Danach ist Schluss für mich, ein pandemiebedingter Verlängerungsantrag nicht mehr möglich."
Studienstiftung:
"Eine faire Regelung"
Doch war der jetzt verkündete Zeitplan offenbar schon ein Zugeständnis an die Förderwerke, eigentlich habe das BMBF die Verlängerungen noch früher abschneiden wollen, ist aus den
Förderwerken zu hören. Tatsächlich verweist das BMBF darauf, dass die bundesweiten Corona-Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz bereits im April 2023 außer Kraft getreten seien, die
besonderen Corona-Regelungen fürs BAföG gar schon im Frühjahr 2022.
Vor dem Hintergrund sagt auch Studienstiftungs-Generalsekretärin Julius, dass es sich "aus unserer Sicht um eine faire Regelung" handle. Zumal parallel zum schrittweisen Abbau der
Corona-Kompensation die Laufzeiterhöhung für alle um ein zusätzliches halbes Jahr greife.
Insgesamt haben die Studienstiftung seit 2020 gut 300 Anträge auf eine pandemiebedingte Verlängerung erreicht. Über alle diese Anträge hinweg habe die zusätzlich bewilligte Förderdauer
bislang im Schnitt bei 4,5 Monaten gelegen – wobei je nach Einzelfall die gesamte Bandbreite zwischen einem und zwölf Monaten ausgeschöpft worden sei.
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Volkswirtschaftslehre und Recht an der Universität Stuttgart, und Afina
Albrecht, Vorstandsmitglied bei dem Verein Ukrainisches Atelier für Kultur und Sport
(UAKS e.V.) und gebürtig aus Mariupol. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es hier: https://shop.freiheit.org/#!/Veranstaltung/x4kya.Zum Film: Ein ukrainisches Team der Nachrichtenagentur Associated Press (AP) dokumentiert in Mariupol trotz Belagerung der Stadt die Gräueltaten der russischen Invasion. Als einzige internationale Reporter vor Ort halten sie entscheidende Kriegsbilder fest, darunter das Leid der Zivilbevölkerung, Massengräber und die Bombardierung einer Entbindungsklinik. Der Dokumentarfilm "20 Days in Mariupol" von Pulitzer-Preisträger Mstyslav Chernov basiert auf den täglichen Nachrichtenberichten des Reporters und eigenen Aufnahmen aus dem Kriegsgebiet und vermittelt erschütternde Einblicke in das Leid der belagerten Zivilisten. Der Film wurde mehrfach ausgezeichnet, gerade erst mit dem Oscar 2024 in der Kategorie "Bester Dokumentarfilm".
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