Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext:
Alternativ können Sie versuchen, selbst über Ihren lokalen Bibliothekskatalog auf das gewünschte Dokument zuzugreifen.
Bei Zugriffsproblemen kontaktieren Sie uns gern.
24 Ergebnisse
Sortierung:
In: Acta juridica et politica 28,10
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Romanistische Abteilung, Band 106, Heft 1, S. 702-706
ISSN: 2304-4934
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Romanistische Abteilung, Band 106, Heft 1, S. 706-709
ISSN: 2304-4934
In: Monografías de derecho romano. Sección Derecho público y privado romano
In: Futuro anteriore
In: Monografie 3
In: Schriften zur Rechtsgeschichte 168
Bernhard Windscheid (1817–1892) war einer der letzten und zugleich bedeutendsten Pandektisten. Wie sahen seine Ausbildung und sein wissenschaftliches Leben als Professor für römisches Recht in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus? In welchem persönlichen, politischen und wissenschaftlichen Umfeld lebte er? Wie betrieb er seine Wissenschaft vom römischen Recht? Wie förderte er die Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuches? Entlang den Stationen seiner Lebens und auf der Basis seiner Veröffentlichungen wie auch vieler ungedruckter Quellen – insbesondere Briefen – unternimmt die Arbeit die Beantwortung dieser Fragen, wobei die Auseinandersetzung mit seiner Monographie zur Ungültigkeit von Rechtsgeschäften nach dem Code civil, mit seiner »Erfindung« der Voraussetzung, mit der Übertragung der römischen »actio« in den Anspruch des materiellen Rechts und mit seinem Lehrbuch des Pandektenrechts Schwerpunkte bilden. Die Darstellung versteht sich als Beitrag zur Diskussion über das Wesen des Positivismus und seinem Verständnis von Begriff und System aus biographisch-historischer Sicht
In: Beiträge zu Grundfragen des Rechts Band 33
In: Schriftenreihe rechtsgeschichtliche Studien Band 89
In: Studien zur Europäischen Rechtsgeschichte v.289
Der interdisziplinäre Band sammelt die Beiträge der Tagung, die am 13.-14. Juni 2013 an der Universität Bern aus Anlass von Lotmars Berufung auf den Lehrstuhl für Römisches Recht vor 125 Jahren stattgefunden hat. Mit Blick auf seine beiden wissenschaftlichen Schwerpunkte suchen die Beiträge der international renommierten Römischrechtler und Arbeitsrechtswissenschaftler vor allem folgende Fragen zu beantworten: Welches war Philipp Lotmars Methode in seinem römischrechtlichen Werk, und in welchem Verhältnis steht dieses Oeuvre zur Pandektistik? Welche Rolle spielt das Römische Recht im arbeitsre
In: Sociologia internationalis: europäische Zeitschrift für Kulturforschung, Band 56, Heft 1, S. 49-82
ISSN: 1865-5580
Dem diskutierten rechtlichen Rationalisierungsprozess liegt die von Weber übernommene genetische und typologische Betrachtungsweise zugrunde. Dabei werden die beiden grundlegenden Kontrasttypen der handwerklich-empirischen Lehre des Rechts durch Praktiker (am Beispiel des römischen und englischen Rechts) und der theoretischen Lehre des Rechts durch universitätsgeschulte "Rechtsgelehrte" am Beispiel der Rezeption des römischen Rechts und der Pandektistik des 19. Jahrhunderts einander gegenüber gestellt. Ein Schwergericht liegt beim römischen Recht, da die Rezeption der "allgemeinen formalen Qualitäten des römischen Rechts" Art und Richtung der Rationalisierung mit beeinflusste. Die Rezeption verdient auch deshalb Beachtung, weil sich hier bereits jener Vorgang bemerkbar macht, den Weber "Logisierung des Rechts" nennt, die, vorangetrieben durch die Pandektenwissenschaft, zu einem "Höchstgrad methodisch-logischer Rationalität" führt. Dies zeigt sich insbesondere an der idealtypischen Überzeichnung des "Systems" durch Weber. Dieses konstruiert Weber zwar idealtypisch mit Hilfe der der sog. Begriffsjurisprudenz zugeschriebenen Postulate, die es in Wirklichkeit nie gegeben hat, unterlässt es aber, von der Pandektistik entwickelte Systeme (z. B. jenes von Puchta) an diesem Maßstab zu messen, um auf diese Weise deren Rationalitätsniveau zu ermitteln. Am Beispiel von Puchtas "System" wird dies hier nachgeholt.
Der Prozess der rechtlichen Rationalisierung ist von naheliegenden (z. B. Re-Materialisierung des Rechts) bzw. weniger naheliegenden Eigentümlichkeiten begleitet, so z. B. von der Herausbildung rechtlicher Parallelwelten (Rechtspluralismus), die Webers Rechtsbegriff reflektiert; aber auch von der Genese einer außerstaatlichen transnationalen Rechtsordnung, wie sie in der "alten" und "neuen" lex mercatoria zum Ausdruck kommt. Der Vergleich beider Erscheinungsformen bringt einen auf praktische Bedürfnisse zugeschnittenen "harten Kern" institutioneller Vorkehrungen sowie Autonomie sichernde Rechtstechniken zum Vorschein. Allerdings mit dem Unterschied, dass der Staat die "alte" lex mercatoria rechtlich "einhegen" konnte, wohingegen dies bei der "neuen" lex mercatoria umstritten ist.
In: Neue Schriften zum Zivilrecht Band 6
In: Nomos eLibrary
In: Zivilrecht
Das Bürgerliche Gesetzbuch vertritt vordergründig einen engen Sachbegriff, der allerdings wenig Ansatz für eine plausible Objektlehre bietet, wie sie einer Zivilrechtskodifikation an sich zu entnehmen sein müsste. Missverständliche Formulierungen im Normtext selbst verschärfen die Problematik.Hintergrund der konkreten Fassung des BGB sind Lehrmeinungen der Pandektenwissenschaft und der Historischen Rechtsschule, die beide allein aus zeitgenössischem Bezug etwa zur Philosophie Immanuel Kants erklärbar sind, nicht jedoch aus den Traditionen des römischen Rechts, auf das sie sich berufen.Das Buch analysiert das BGB selbst ebenso wie wesentliche Schriften der Pandektistik und prüft diese am antiken, mittelalterlichen und neuzeitlichen römisch-gemeinen Recht. Im Ergebnis kommt es zum Vorschlag einer Neusystematisierung der zivilrechtlichen Objektlehre.