Die parlamentarische Mitwirkung bei Staatsverträgen in Österreich
In: Wiener staatswissenschaftliche Studien 12,1
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In: Wiener staatswissenschaftliche Studien 12,1
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 67, Heft 2, S. 49-57
ISSN: 0029-859X
In: Arbeitspapier des Schwerpunktes Finanzwissenschaft, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Universität Trier 32
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 124, Heft 17, S. 1101
ISSN: 0012-1363
In: Schriftenreihe des Europäischen Zentrums für Föderalismus-Forschung 21
In: Jus internationale et Europaeum 26
In: EBL-Schweitzer
Seit der Debatte um den Vertrag von Maastricht ist die Rolle der mitgliedstaatlichen Parlamente ein ständig wiederkehrender Topos in der Diskussion um die Verbesserung der demokratischen Legitimation der Europäischen Integration. Nach dem bekannten Diktum des Bundesverfassungsgerichts im Maastricht-Urteil sind sie es »zuvörderst«, die den Fortgang des Integrationsprozesses zu legitimieren haben. Der Vertrag von Lissabon räumt den nationalen Parlamenten erstmals unmittelbare Mitwirkungsrechte auf europäischer Ebene ein.Florian Baach geht der Frage nach, wie groß der Legitimationsbeitrag der mitgliedstaatlichen Parlamente tatsächlich ausfällt. Er untersucht die Mitwirkung des deutschen und des polnischen Parlaments in Angelegenheiten der Europäischen Union, mit dem Schwerpunkt auf dem Deutschen Bundestag und dem Sejm der Republik Polen. Auf der Grundlage der Konzeption des Europäischen Verfassungsverbundes, bestehend aus den europäischen Verträgen und mitgliedstaatlichem Verfassungsrecht, entwickelt er zunächst Maßstäbe für das vom europäischen Demokratieprinzip jeweils geforderte Legitimationsniveau. Bei der anschließenden Untersuchung der parlamentarischen Mitwirkung bei der Primärrechtsetzung zeigt sich, daß die Parlamente zwar bei der Inkraftsetzung ( ex post) primärrechtlicher Änderungsverträge eine starke Stellung innehaben, ihr legitimatorisches Potenzial aber bei der Ausarbeitung der Verträge ( ex ante) trotz Konventsmethode bei weitem nicht ausgeschöpft wird. Im Rahmen der Vertragsausführung bleibt das Legitimationspotenzial von Bundestag und Sejm ebenfalls vielfach ungenutzt.
Hauptbeschreibung: Seit der Debatte um den Vertrag von Maastricht ist die Rolle der mitgliedstaatlichen Parlamente ein ständig wiederkehrender Topos in der Diskussion um die Verbesserung der demokratischen Legitimation der Europäischen Integration. Nach dem bekannten Diktum des Bundesverfassungsgerichts im Maastricht-Urteil sind sie es "zuvörderst", die den Fortgang des Integrationsprozesses zu legitimieren haben. Der Vertrag von Lissabon räumt den nationalen Parlamenten erstmals unmittelbare Mitwirkungsrechte auf europäischer Ebene ein.Florian Baach geht der Frage nach, wie groß der Legitimatio
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 48, Heft 23, S. 989-994
ISSN: 0029-859X
World Affairs Online
Nach einem langen politischen Prozess ist der Vertrag von Lissabon (LV) am 1 Dezember 2009 in Kraft getreten; er führt mehrere primärrechtliche Änderungen in Hinsicht auf die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union (EU) ein. Eine der wichtigsten und wahrscheinlich folgenreichsten Phasen bis zum Inkrafttreten des LV war seine Ratifizierung in Deutschland und die während dieses Prozesses erlassenen Begleitgesetze. Diese reformierten die rechtlichen Grundlagen der Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat in Angelegenheiten der EU. Jedoch gilt sowohl für den LV als auch für die deutschen Begleitgesetze: Die nationalen Parlamente – und Bundestag und Bundestag, im speziellen – haben lediglich eine Rechtsgrundlage für ihr Handeln erhalten, die es mit politischem Leben zu erfüllen gilt. Hier setzt diese Arbeit an: Über die einfache Bestandaufnahme der erhaltenen formalen Mitwirkungsrechte hinaus untersucht sie die Anwendung dieser Rechte in der parlamentarischen Praxis.
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World Affairs Online
Dass der Weg der parlamentarischen Mitwirkung im Bereich der Aussenpolitik steinig werden sollte, widerspiegelte sich bereits in der Entstehungsgeschichte der Aussenpolitischen Kommissionen (APK). Diese haben zum heutigen Zeitpunkt unter anderem dafür zu sorgen, dass das Parlament seine Mitwirkungsrechte in auswärtigen Angelegenheiten frühzeitig und wirk¬sam wahrnehmen kann. Nebst verschiedensten Instrumenten auf Verfassungs- und Gesetzesebene steht den APK ein wichtiges Mitwirkungsinstrument zur Verfügung: die Information und Konsultation gemäss Art. 152 Parlamentsgesetz (ParlG). Seit Inkrafttreten dieser Bestimmung im Dezember 2003 offenbart sich jedoch, dass sich die praktische Umsetzung des Gesetzesartikels mit den damaligen Vorstellungen des Gesetzgebers anlässlich der Erarbeitung dieses parlamentarischen Instrumentes nicht deckt. Der Gesetzgeber wies seiner¬zeit auf das für die Umsetzung bedeutende Vertrauensverhältnis zwischen Bundesrat und Parlament hin. Allerdings beeinflussen nun Spannungen und Konkurrenz zwischen der Exekutive und der Legislative die Umsetzung von Art. 152 ParlG. Die vorliegende Arbeit versucht, die geschichtlichen Hintergründe, die Entstehung, den Sinn und Zweck sowie die Praxis von Art. 152 ParlG vor dem Hintergrund des erwähnten Spannungsfelds und im Zusammenspiel mit den weiteren Mitwirkungsinstrumenten im Bereich der Aussenpolitik darzulegen. Comme le montre déjà l'historique des Commissions de politique extérieure (CPE), la participation du Parlement à la politique extérieure n'est pas dénuée d'obstacles. A l'heure actuelle, les CPE doivent notamment faire en sorte que le Parlement puisse faire valoir, en amont et avec efficacité, son droit de participation dans le domaine de la politique étrangère de la Suisse. Outre divers instruments figurant dans la Constitution et les lois, les CPE disposent d'un important moyen de participation: l'information et la consultation au sens de l'art. 152 de la loi sur le Parlement (LParl). Depuis l'entrée en vigueur de cette disposition en ...
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In: Zeitschrift für Parlamentsfragen: ZParl, Band 35, Heft 2, S. 367-368
ISSN: 0340-1758
In: Wissenschaftliche Schriften der WWU Münster
In: Reihe 7 Band 19