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In: Zeitschrift für Parlamentsfragen: ZParl, Band 28, Heft 2, S. 357-358
ISSN: 0340-1758
In: Materialien 44
In: Parlamente und ihr Umfeld, S. 49-92
Anhand von Beispielen über die Parlamentsöffentlichkeit verschiedener Parlamente (Bundestag und Landtage) wird die Parlamentsberichterstattung in Bezug auf das Verhältnis von Plenar- und Ausschußberichten, die Anzahl von öffentlichen bzw. nichtöffentlichen und geheimen Sitzungen analysiert. Empfohlen wird eine Ausweitung der Verfahrensöffentlichkeit bis hin zu einer generellen Ausschußöffentlichkeit, um dem Demokratiegebot besser zu genügen. Widerstand gegen derartige Reformbestrebungen wird insbeondere von den Inhabern parlamentarischer Führungspositionen, den Exponenten organisierter Interessen sowie der Ministerialbürokratie erwartet. Insofern werden die Chancen einer durchgreifenden Verfassungsreform zurückhaltend eingeschätzt. (pra)
In: Beiträge zum Parlamentsrecht Band 37
Die Gesetzgebung findet in nahezu allen Parlamenten vor allem in den Ausschüssen statt und erfordert eine starke Spezialisierung der Abgeordneten. Die Rechtfertigung dieser Situation ergibt sich aus dem Bedürfnis nach einer aktuellen Gesetzgebung. Soll der Gesetzesvorbehalt nicht nur als Bremse wirken, braucht der Rechtsstaat eine auf Probleme rasch reagierende Gesetzgebung. In Italien versucht man diesem Problem zu begegnen, indem die Parlamentsausschüsse nicht nur mit mitberatenden und vorbereitenden Funktionen ausgestattet sind, sondern die Verfassung räumt ihnen in Art. 72 III die Möglichkeit ein, Gesetze selbständig unter Ausschluß des Plenums zu verabschieden. Dieses besondere Gesetzgebungsverfahren, welches seit 1948 zur Verabschiedung von mehr als der Hälfte aller Gesetze diente, steht im Mittelpunkt der Arbeit. Seine historische Herkunft und Entwicklung, seine Arbeitsweise sowie die verfassungsrechtliche und praktische Problematik werden eingehend untersucht. Es werden unter Berücksichtigung selbst erarbeiteter und bisher nicht verfügbarer statistischer Daten und des politischen Gesamtkontextes im Italien der Nachkriegszeit die Funktionsfähigkeit der Ausschußgesetzgebung und ihre Auswirkungen auf die nationale Gesetzgebung analysiert. Die gesetzgebende Funktion der Ausschüsse legitimiert sich durch ihre konsensualen Grundlagen; entfallen diese, so ist eine Rechtfertigung schwerlich begründbar.
In: Jahrbuch für Politik: JfP = Yearbook of politics, Band 4, Heft 1, S. 9-33
ISSN: 0940-8673
World Affairs Online
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 25, Heft 3, S. 399-424
ISSN: 0038-884X
Nachgezeichnet werden die historische Herausbildung von Parlamentsausschüssen sowie deren Aufgaben- und Funktionsveränderungen. Für das "moderne Fraktionsparlament" wird die Anforderung erhoben, daß "alle Fraktionen in jedem Ausschuß vertreten sein müssen" und daß "bei kontroversen Diskussionen bereits im Ausschuß jede Fraktion oder politische Gruppe die Möglichkeit haben muß, sich im Ausschußbericht selbst vertreten zu sehen". (RÜ)
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht: NVwZ ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung, Band 15, Heft 12, S. 1208
ISSN: 0721-880X, 0721-880X
In: Zeitschrift für Parlamentsfragen: ZParl, Band 18, Heft 2, S. 285-311
ISSN: 0340-1758
"Der Autor fragt in seinem Beitrag, ob die gesellschaftliche Kommunikation des Bundestages, seiner Ausschüsse und seiner Mitglieder der Vielfalt und Differenziertheit gesellschaftlicher Interessen gerecht wird oder nicht. Hierzu untersucht er exemplarisch die Ausschüsse für Haushalt, für Finanzen und Soziales, ihre Öffentlichen Anhörungen, ihre 'innere Lobby' sowie informelle Kontakte der Abgeordneten. Die Dominanz von Interessen, die staatlich garantierte Handlungsautonomie und Organisationsmacht genießen, läßt den Verfasser bezweifeln, ob die Fraktionen den nicht hinreichend organisierten und artikulierten Minderheits- und Allgemeininteressen genügend Gehör und Geltung verschaffen können. Allerdings stellt er fest, daß sich das Gewicht der 'inneren Lobby' seit der sechsten Wahlperiode des Bundestages eher verringert hat. 'Verbunden mit der 'Karrierisierung' der Politik wird das Cross-Over von Personen aus privatberuflichen in politische Spitzenpositionen seltener. Hier deutet sich eine Ausdifferenzierung des politisch-staatlichen Bereichs gegenüber dem gesellschaftlich-ökonomischen an, die auf der personellen Ebene selektive Tendenzen zugunsten der Großverbände abschwächen könnte. Auf der anderen Seite bleiben der politisch-staatliche und der gesellschaftlich-ökonomische Bereich stark verflochten, wie sich in der institutionalisierten (Anhörungen) und informellen Kommunikationsstruktur zwischen Bundestag und Gesellschaft zeigt - in vielen Fällen ist sogar eine zunehmende Verflechtung beider Bereiche festzustellen." (Autorenreferat)
In: Manz große Ausgabe der österreichischen Gesetze 24. Band
In: Manz Große Ausgabe der Österreichischen Gesetze 24. Band
In: Soviet studies: a quarterly review of the social and economic institutions of the USSR, Band 41, Heft 1, S. 39-66
ISSN: 0038-5859
Der Autor vermittelt zunächst einen kurzen Überblick - für den Zeitraum 1950-1985 - über die entwicklungsgeschichtliche Bedeutung der Parlamentsausschüsse der Ungarischen Nationalversammlung (verfassungsmäßige Rechte, Funktionen im parlamentarisch-politischen System, Kompetenzen und Aktivitäten auf legislativer Ebene) sowie über die Zusammensetzung des Parlaments in der gegenwärtigen Legislaturperiode (1985-1990). Vor diesem Hintergrund informiert der Verfasser sodann über die gegenwärtige Struktur der Parlamentsausschüsse und über ihre Funktionsweise, über die Partizipation im parlamentarischen Decision-Macing- und im legislativen Prozeß, über ihr Verhältnis zum Ministerrat und zum ZK der USAP sowie über ihre Stellung im Prozeß der Reform resp. Restrukturierung des politischen Systems Ungarns. (BIOst-Klk)
World Affairs Online
Die Dissertation als Teil der Parlamentarismusforschung untersucht mit den Bundestagsausschüssen einen wichtigen Teilaspekt des Bundestages, einem der zentralen Akteure im politischen System der Bundesrepublik Deutschland. In dieser Arbeit werden zwei sehr wichtige Bundestagsausschüsse vergleichend im Hinblick auf ihre Leistung analysiert, die beiden verglichenen Ausschüsse sind der Haushalts- und der Europaausschuss. Am Beginn werden politikwissenschaftliche Parlamentarismustheorien daraufhin untersucht, welche Funktionen und Bewertungsmaßstäbe Parlamentsausschüsse und insbesondere Bundestagsausschüsse in ihnen einnehmen. Dazu zeigt sich, dass es überzeugendes Modell zur Bewertung der Leistung von Parlamentsausschüssen bislang nicht vorliegt. Auf den vorhandenen Modellen aufbauend wird daher für den Bundestag in dieser Arbeit die Unterscheidung in die Ausprägungen der "Aktiv parlamentarischen Arbeit in Bundestagsausschüssen (Aktiver Ausschuss)" sowie der "Reaktiv parlamentarischen Arbeit in Bundestagsausschüssen (Reaktiver Ausschuss)" eingeführt und diese zusammenbetrachtet als ein "Neues Ausschussmodell" für den Bundestag vorgeschlagen. Dieses neue Modell wird für den Vergleich der beiden Bundestagsausschüsse angewandt und dabei auch auf seine Tauglichkeit geprüft. Neben den theoretischen Überlegungen erfolgt als notwendige Grundlage auch eine Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung von Parlamentsausschüssen in Deutschland, innerhalb des Deutschen Bundestages und der Entscheidungsstrukturen in allen Bundestagsausschüssen. Für die vergleichende Leistungsanalyse werden neben der wissenschaftlichen Literatur unter anderem auch Pressequellen, eigene Beobachtungen des Autors sowie eine empirische Datenerhebung mittels einer komplexen schriftlichen Befragung der ordentlichen Ausschussmitglieder des Haushalts- und des Europaausschusses, einem Interview sowie von Hintergrundgesprächen genutzt. Aufbauend auf diesen Quellen werden die beiden untersuchten Ausschüssen zunächst in zehn wesentlichen und vergleichbaren ...
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