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In: Schriften zum öffentlichen Recht Band 982
Unter Paternalismus versteht man das Aufzwingen von ungewolltem Schutz - etwa durch Rauch- oder Alkoholverbote, Sitzgurt- oder Schutzhelmpflichten, die Rettung von Selbstmördern oder auch durch Vorschriften, die vermeintlich entwürdigendes Verhalten wie die Teilnahme an Peepshows oder Sendungen wie "Big Brother" verbieten. Der Verfasser nimmt in seiner Untersuchung erstmals die reichhaltige anglo-amerikanische Philosophie zu dem Thema auf und macht sie für die Grundrechtsinterpretation fruchtbar. -- Dabei ergibt sich zunächst, dass die Fragestellung nicht wie bisher allein unter dem Aspekt des legitimen Zwecks der Grundrechtsbeeinträchtigung zu untersuchen ist, sondern dass Paternalismus in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen eingreift. Der Verfasser untersucht die Rechtfertigungsmöglichkeiten dieses Eingriffs zum einen auf der Grundlage von Verfassungsprinzipien wie der objektiven Dimension der Grundrechte oder der Menschenwürde. Zum anderen wendet er sich den Anforderungen an die individuelle Entscheidungsbildung zu. Aufgrund seiner philosophischen und rechtsdogmatischen Analyse kommt Kai Möller zu dem Ergebnis, dass der Staat unter dem Grundgesetz auch dann eingreifen darf, wenn sich der Betroffene durch die Entscheidung zur Selbstgefährdung in Widerspruch zu seinen eigenen Wertvorstellungen setzt. Auf Basis dieses Ansatzes werden für die praktisch relevanten Fallkonstellationen Ergebnisse ermittelt, die auch und gerade aus liberaler Sichtweise ausgewogen und plausibel erscheinen.
In: Oldenburger Beiträge zum Zivil- und Wirtschaftsrecht 42
In: Schriften zur Rechtstheorie - Band 217
Hauptbeschreibung: Die theoretischen Grundlagen der Testierfreiheit gelten seit langem als geklärt. Das objektive Erbrecht wird weithin als genuines Vermögensrecht begriffen, welches zudem mit familiaristischen Wertungen durchschossen ist. Die Testierfreiheit wird dementsprechend als fortgesetzte Eigentümerfreiheit angesehen. Mit einer derartigen Konzeption sind indes gravierende dogmatische Nachteile verbunden. Denn mit ihr können die anerkannten Wertungen des geltenden Erbrechts (wie etwa die materielle Höchstpersönlichkeit des Testaments oder das erbrechtliche Willensdogma) nicht erklärt wer
In: Persönlichkeit, Familie, Eigentum, p. 113-135
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Volume 56, Issue 2, p. 74-78
ISSN: 0029-859X
"Das allgemeine Persönlichkeitsrecht unterliegt keinen verfassungsexpliziten Schranken, auch nicht der Schrankentrias des Art. 2 Abs. 1 GG. Verfassungsimmanente Schranken kommen nur bei einem Konflikt mit dem gleichrangigen Persönlichkeitsrecht oder mit gleichrangigen anderen Grundrechten anderer in Betracht. Als gleichrangig sind dabei nur solche Grundrechte anzusehen, deren Beeinträchtigung zugleich eine Verletzung der Menschenwürde darstellt." (Autorenreferat)
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Volume 5, Issue 4, p. 52-54
ISSN: 0934-9200
In: E-Government, p. 77-92
In: Ossietzky: Zweiwochenschrift für Politik, Kultur, Wirtschaft, Volume 10, Issue 14, p. 545-546
ISSN: 1434-7474
In: Verwaltungsrundschau: VR ; Zeitschrift für Verwaltung in Praxis und Wissenschaft, Volume 40, Issue 1-12, p. 242-252
ISSN: 0342-5592
In: Bild und Recht - Studien zur Regulierung des Visuellen Band 12
Street Photography zeigt das Leben der Menschen im öffentlichen Raum, unverfälscht und authentisch. Damit befindet sich dieses Genre allerdings im ständigen Konflikt mit dem Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen. Besondere Virulenz erfährt dieses Thema, weil die Anfertigung und Veröffentlichung von Fotografien in den letzten Jahrzehnten inflationär zugenommen haben. Die Arbeit analysiert, wie das deutsche und das europäische Recht - insbesondere nach der Einführung der DSGVO - das Spannungsverhältnis zwischen Fotograf und abgebildeter Person aufzulösen versuchen, und zeigt auf, dass aus rechtsdogmatischen wie aus tatsächlichen Gründen ein legislatorischer Eingriff sinnvoll erscheint