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In: Schriften der Monumenta Germaniae Historica 2
In: Abhandlungen der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse 1952,1
In: Schriften des Reichsinstituts für Ältere Deutsche Geschichtskunde (Monumenta Germaniae Historica) 2
Alle weltlichen hohen Beamten: Herzöge, Markgrafen, Pfalzgrafen, Grafen, Vögte der hohen Vogteien gehörten im Hochmittelalter zum hohen Adel, ihre Nachkommen waren die Territorialherren und deren Erben wieder die souveränen Fürsten des deutschen Bundes und die Fürsten des neuen Reiches. Immerhin sind einige niedere Elemente langsam in diesen Stand emporgestiegen. Aus diesem Stande wählten die Herrscher die Bischöfe, und als nach dem Wormser Konkordate das Wahlrecht an die Domkapitel überging, verharrten sie in derselben Richtung, sie bevorzugten den Hochadel, und Hochadlige wurden auch in Stiftern und Klöstern mit Vorliebe an die Spitze gestellt, deren Konvente gemischt waren. Das Früh- und Hochmittelalter war weit aristokratischer als man es gewöhnlich ansieht, das damalige Reich war ein Klassenstaat zugunsten des freien Adels. Und das ertrug man; denn die ständischen Unterschiede wurden als naturnotwendig angesehen.