Musterprozesse vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Probleme und Perspektiven des Piloturteilsverfahrens
In: Schriften zum internationalen und zum öffentlichen Recht 94
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In: Schriften zum internationalen und zum öffentlichen Recht 94
In: Schriften zum Völkerrecht Band 217
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaft
Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wendet das Piloturteilsverfahren an, um bei einem strukturellen Problem in der Rechtsordnung eines Mitgliedstaates das Auftreten massenhafter Parallelverfahren durch die Anordnung von Abhilfemaßnahmen mit Wirkung über den Einzelfall zu verhindern. Obwohl das Verfahren inzwischen fester Bestandteil der Straßburger Spruchpraxis ist, stellt die Loslösung von der Einzelfallbetrachtung ein Novum im Konventionssystem dar, das eine Reihe ungelöster Rechtsfragen aufwirft. Die ersten beiden Teile der Arbeit beschreiben daher den rechtspolitischen Hintergrund, die Entwicklung und Charakteristika des Verfahrens. Der dritte Teil setzt sich mit der Kompetenz des EGMR zur Anordnung von Abhilfemaßnahmen mit Wirkung über den Einzelfall auseinander. Unter Berücksichtigung ausgewählter Staatenpraxis wird ferner die Verbindlichkeit der Anordnungen in den Piloturteilen untersucht. Der vierte und letzte Teil zeigt, welche Rückschlüsse sich aus der Analyse des Piloturteilsverfahrens auf die generelle Verbindlichkeit der Auslegungsentscheidungen des EGMR und ihre Bedeutung im europäischen Grundrechtssystem ziehen lassen
In: Schriften zum Völkerrecht, 217
Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wendet das Piloturteilsverfahren an, um bei einem strukturellen Problem in der Rechtsordnung eines Mitgliedstaates das Auftreten massenhafter Parallelverfahren durch die Anordnung von Abhilfemaßnahmen mit Wirkung über den Einzelfall zu verhindern. Obwohl das Verfahren inzwischen fester Bestandteil der Straßburger Spruchpraxis ist, stellt die Loslösung von der Einzelfallbetrachtung ein Novum im Konventionssystem dar, das eine Reihe ungelöster Rechtsfragen aufwirft. Die ersten beiden Teile der Arbeit beschreiben daher den rechtspolitischen Hintergrund, die Entwicklung und Charakteristika des Verfahrens. Der dritte Teil setzt sich mit der Kompetenz des EGMR zur Anordnung von Abhilfemaßnahmen mit Wirkung über den Einzelfall auseinander. Unter Berücksichtigung ausgewählter Staatenpraxis wird ferner die Verbindlichkeit der Anordnungen in den Piloturteilen untersucht. Der vierte und letzte Teil zeigt, welche Rückschlüsse sich aus der Analyse des Piloturteilsverfahrens auf die generelle Verbindlichkeit der Auslegungsentscheidungen des EGMR und ihre Bedeutung im europäischen Grundrechtssystem ziehen lassen. Die Arbeit untersucht die Rechtsgrundlagen des von dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Reaktion auf massenhafte Parallelfälle entwickelten Piloturteilsverfahrens. Die Frage nach der Kompetenz des EGMR zur Anordnung von Abhilfemaßnahmen mit Wirkung über den Einzelfall bildet einen Schwerpunkt. Unter Berücksichtigung der Staatenpraxis und der Bedeutung des EGMR im europäischen Grundrechtssystem werden die Rechtswirkung und Verbindlichkeit der EGMR-Urteile im Allgemeinen und der Piloturteile im Besonderen herausgearbeitet.
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 132, Heft 3
ISSN: 2366-0651
Aufgrund des wachsenden Bedarfs an kohärenter Interaktion zwischen dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem Gerichtshof der Europäischen Union und den Gerichten der EMRK-Mitgliedstaaten, untersucht diese Arbeit die Problematik von Kompetenzkonflikten, die die Glaubwürdigkeit der europäischen und nationalen Gerichtshöfe untergraben und die Effektivität des gerichtlichen Rechtsschutzes in Europa schwächen, und schlägt die Lösungen vor, um Rechtsprechungskonflikte zwischen den Gerichtshöfen zu verringern. Es erfolgt eine Betrachtung der Fragen, wie Inkonsistenzen der gerichtlichen Rechtsprechung der europäischen und nationalen Gerichte vermieden werden können, wie der Beitritt der EU zur EMRK angegangen werden kann und wie das Piloturteilsverfahren des EGMR und nationalen gerichtlichen Überprüfungsverfahren wirksam funktionieren kann. Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass es für die Koordination der Zusammenarbeit zwischen den Gerichten wichtig ist, ihre Interaktionen zu verstärken, indem bewährte Verfahren auf allen Ebenen ausgetauscht werden. Um eine tiefere Integration der Staaten in die europäische und internationale Gemeinschaft zu erreichen und das Risiko von sich widersprechenden gerichtlichen Entscheidungen zu reduzieren, wird von den Mitgliedstaaten erwartet, dass sie ihre Verpflichtungen aus dem EU-Recht und der EMRK verlässlich erfüllen, und die europäischen Gerichtshöfe werden ihrerseits die Möglichkeit eines Eingriffs in die Souveränität der Staaten ausschlieβen lassen. Nur wenn einvernehmlich beschlossene Lösungen angenommen werden, wird eine größere Kohärenz in Rechtsprechung der europäischen und nationalen Gerichtshöfe erreicht und ein einheitliches System zum Schutz der Menschenrechte gewährleistet. ; In light of the growing need to establish a coherent relationship between the European Court of Human Rights, the Court of Justice of the European Union and the courts of the ECHR member states, this study explores the challenges of jurisdictional competition that undermine the credibility of the courts and weaken the effectiveness of judicial protection of fundamental rights in Europe, and suggests ways to reduce emerging judicial tensions between these courts. It examines how to avoid inconsistencies in judicial practices of the European and national courts, how to approach accession of the EU to the ECHR, and how to ensure effective functioning of the pilot judgment mechanism and national judicial review procedures. It concludes that in order to coordinate cooperation between the courts it is important to strengthen their interactions through adhering to best practices at all levels. To pursue deeper integration of states into the European and international community and minimise the chance of rendering contradicting judgments by the courts, member states are expected to comply faithfully with their obligations under EU law and the ECHR, and the European courts shall exclude the possibility of encroachment on state sovereignty. Only if mutually agreed solutions are adopted will a greater consistency in their case law be achieved and a uniform system of protection of human rights ensured.
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