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Planung wiederentdecken: Raumordnung 2.0
In: Neue Perspektiven für eine zukunftsfähige Raumordnung in Bayern, S. 151-162
Raumordnung war von Anfang an - und ist bis heute - auf Koordination angelegt. Dieser gesellschaftspolitische Handlungsansatz zur Verwirklichung des Gleichwertigkeitspostulates als ständige Aufgabe zur Herstellung der räumlichen Gerechtigkeit erwuchs aus der Erkenntnis, dass Handlungen in verschiedenen Politikbereichen koordiniert werden müssen, sollen sie sich nicht gegenseitig beeinträchtigen oder gar blockieren. Koordination ist demzufolge zu verstehen als Prozess der Zusammenführung von Planungen und Handlungen verschiedener fragmentierter Politikbereiche zur Veränderung gesellschaftlicher Problemlagen - via strategischer Planung. Von zentraler Bedeutung ist dabei die institutionelle Verankerung eines Monitoring- und Controllingsystems - als Herzstück strategischer Planung - zur Gewährleistung der Anpassungs- und Innovationsfähigkeit des Planungssystems als Voraussetzung einer jeweils adäquaten Aufgabenwahrnehmung.
DISP: the planning review
Kann die Regionalplanung die Raumplanung retten?
In: Raumentwicklung 3.0 - Gemeinsam die Zukunft der räumlichen Planung gestalten: 15. Junges Forum der ARL 6. bis 8. Juni 2012 in Hannover, S. 50-61
"Möglichkeiten zur 'Rettung' der Raumplanung durch Regionalplanung beruhen auf der Koordinationskraft von Regionen, der Umsetzungsstärke der Regionalplanung (höhere gesellschaftliche Sichtbarkeit über Projekte), der gesellschaftlichen Mehrwertfunktion regionalplanerischer interdisziplinärer Koordination, wirksamen neuen Governance- Arrangements und der wirksameren Emotionalisierbarkeit und gesellschaftlichen Mobilisierbarkeit (place-making, visioning). Unterstützt wird eine Neuorientierung durch günstige gesellschaftliche Rahmenbedingungen (Wissensgesellschaft, Internet, neues Gemeinwohldenken, neue Ethik-Debatten). In diesem Beitrag werden acht Thesen vorgestellt, die ausleuchten sollen, ob die Regionalplanung die wirkungsvollere Ebene ist, um einen Mehrwert der Planung sichtbar zu machen, der letztlich auch die übergeordnete Raumplanung in der politischen Achtung aufwerten kann." (Autorenreferat)
Landscape Planning in Sustainable Planning of the Danube Region
In: Der Donauraum: Zeitschrift des Institutes für den Donauraum und Mitteleuropa, Band 44, Heft 1-2, S. 68-75
ISSN: 2307-289X
Raumforschung und Raumordnung: Spatial research and planning
ISSN: 1869-4179
Continuous city planning: integrating municipal management and city planning
In: A Wiley-Interscience Publication
Der rechtliche Rahmen: Raumordnungsgesetz, Landesplanungsgesetze und Raumordnungsverordnung
In: Raumordnungsverfahren: Grundlagen, Beispiele, Empfehlungen, S. 49-58
De Vorschriften zum Raumordnungsverfahren enthalten gegenüber dem früheren Bundesrecht wesentliche Verbesserungen. So werden die Länder nun zur Durchführung von Raumordnungsverfahren neben der Aufstellung von Raumordnungsplänen verpflichtet und es ist obligatorisch eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. Ferner ist der Prüfungskatalog auf sämtliche raumbedeutsamen Belange ausgedehnt worden. Die in ganz Deutschland geltenden Regelungen von §§ 15 und 16 ROG ergeben mit dem weiter geltenden, ergänzenden oder abweichenden Landesrecht in der Zusammenschau ein für die Raumordnung bedeutendes Verfahrensinstrument, das einerseits wichtige Verfahrenspfeiler enthält (z.B. Öffentlichkeitsbeteiligung) und andererseits dennoch eine an das raumbedeutsame Vorhaben flexibel angepasste Verfahrenssteuerung erlaubt. Von erheblichem Nachteil ist - vor allem für die Anwendungspraxis -, dass die mit der Föderalismusreform 2006 angestrebte klare Zuordnung der Gesetzgebungskompetenzen und die beabsichtigte Entflechtung der Verantwortlichkeiten auch und gerade für das Raumordnungsverfahren nicht nur nicht erreicht worden ist, sondern die Verflechtungen vergrößert worden sind. Darüber hinaus sind wichtige, strittige Punkte nicht umfassend oder (noch) nicht geregelt worden. Dies gilt zum einen für die Frage nach einer Pflicht zur Prüfung aller in Betracht kommenden anderweitigen Standort- oder Trassenalternativen durch den Träger der Planung oder Maßnahme nebst Vorlage entsprechender Unterlagen. Ein weiterer wichtiger Punktbetrifft die Erhöhung der Bindungswirkungen des Ergebnisses eines Raumordnungsverfahrens. Eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens wird im Beitrag von Priebs/Reitzig in Teil C dargestellt und diskutiert.
Advance care planning
In: Zeitschrift für medizinische Ethik 64. Jahrgang, Heft 3 (2018)
Auf dem Weg zur Normalität: Planungsbezogener Protest und planerische Reaktionen
In: Raumforschung und Raumordnung: Spatial research and planning, Band 78, Heft 2, S. 185-201
ISSN: 1869-4179
Der Beitrag plädiert für eine stärkere Unterscheidung von Planungsprotesten, die Teil der täglichen Planungspraxis sind. Es wird argumentiert, dass die Unterschiedlichkeit auch für differenzierte Reaktionen der Planungsakteure genutzt werden kann. Skizziert wird der Forschungsstand sozialwissenschaftlicher Protest- und Bewegungsforschung sowie die Besonderheit planungsbezogenen politischen Protests. Planungsprotest wird dabei als kollektives Handeln und Form kommunalpolitischer Partizipation verstanden, die unabhängig von lokalstaatlichen Beteiligungsangeboten stattfindet und einen Bezug zur lokalen räumlichen Planung aufweist. Basierend auf einer empirischen Erhebung und statistischen Untersuchung von mehr als 400 planungsbezogenen Bürgerprotesten in Berlin zwischen 2005 und 2015, die durch zwei qualitative Fallstudien ergänzt werden, wird eine - orts- und zeitspezifische -Typologie von neun Protestarten entwickelt. Die im Framing der Protestakteure artikulierten Protestanlässe und Protestanliegen werden als alternative Problemlösungsansätze verstanden. Unterschieden werden situationsbezogene und planungsabhängige sowie initiative und reaktive Protestformen. Diese inhaltliche Unterscheidung erscheint zwar in besonderem Maße für das aktuelle Protestgeschehen von Bedeutung und unterstreicht dessen politischen Charakter, sie ist allerdings nur ein Teil der phänomenologischen Vielfalt. Auch die Reaktionen sind fallspezifisch zu unterscheiden, wie das Merkmal der Betroffenheit bzw. Nicht-Betroffenheit der Protestakteure verdeutlicht.
Das Ende der Angebotsplanung? Instrumente der Planung im Wandel
In: Raumentwicklung 3.0 - Gemeinsam die Zukunft der räumlichen Planung gestalten: 15. Junges Forum der ARL 6. bis 8. Juni 2012 in Hannover, S. 15-32
"Dieser Beitrag stellt die heute zu beobachtenden Veränderungen der Planungspraxis insbesondere in schrumpfenden Städten in einen theoretischen Zusammenhang mit der Debatte um die Veränderungen im Planungsverständnis. Dabei soll deutlich gemacht werden, warum und inwieweit auf aktuelle Herausforderungen der Stadtentwicklung teilweise mit anderen Instrumenten als dem klassischen Instrumentarium der Angebotsplanung eingegangen wird, das in Zeiten städtischer Schrumpfung nur noch eingeschränkt greift. Der Autor argumentiert, dass dies stark mit den gewandelten Aufgabenfeldern der räumlichen Planung und der Stadt- und Regionalentwicklung zusammenhängt. In diesem Zusammenhang als performativ bezeichnete Ansätze ergänzen das vorhandene Repertoire der Planung und werden insbesondere dazu genutzt, Handlungsspielräume für eine Veränderung räumlicher Nutzungsmuster durch experimentelle Arrangements zwischen Kunst, Beteiligung und kollektiver Selbstreflexion auszuloten." (Autorenreferat)