Indian Government and Politics
In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 48, Heft 3, S. 600-608
ISSN: 0032-3470
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In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Band 48, Heft 3, S. 600-608
ISSN: 0032-3470
In: Austrian journal of political science: OZP, Band 37, Heft 3, S. 337-356
ISSN: 2313-5433
'Welche politischen Konfliktlinien kennzeichnen die europäische Politik? Am Beispiel der Positionen zur Zukunft der EU-Sozialpolitik im EU-Verfassungskonvent untersucht dieser Beitrag, ob die Reformvorstellungen der Delegierten eher von parteipolitischen Ideologien oder nationalen Interessen geprägt waren und inwiefern sich institutionelle Rollendefinitionen auf die Positionen der Konventsmitglieder auswirkten. Auf Grundlage eines neu erstellten Datensatzes über die Positionen der Delegierten zur Reform der Gesetzgebungskompetenzen und Entscheidungsverfahren in der EU-Sozialpolitik wird gezeigt, dass die Positionen insgesamt von einer Kombination aus parteipolitischen Ideologien und nationalen Interessen bestimmt waren. Gleichzeitig treten institutionelle Muster entlang des Gegensatzes zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien zu Tage: Delegierte von Regierungsparteien verteidigten stärker ihre jeweiligen nationalen Interessen, während Vertreterinnen von Oppositionsparteien eher ideologische Ziele verfolgten. Unterschiedliche Arten der Verantwortlichkeit gegenüber nationalen Wählerinnenschaften können als Erklärung für diesen Befund herangezogen werden.' (Autorenreferat)
In: Oxford readings in politics and government
In: Gender and politics
In: Soziologie in der Gesellschaft: Referate aus den Veranstaltungen der Sektionen der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, der Ad-hoc-Gruppen und des Berufsverbandes Deutscher Soziologen beim 20. Deutschen Soziologentag in Bremen 1980, S. 135-139
ISSN: 1865-2654
In: Government beyond the centre
Intro -- Dokument 1-14 -- Dokument 15-28 -- Dokument 29-40 -- Dokument 41-53 -- Dokument 54-63 -- Dokument 64-79 -- Dokument 80-96 -- Dokument 97-106 -- Dokument 107-119 -- Dokument 120-134 -- Dokument 135-156 -- Dokument 157-168 -- Dokument 169-175 -- Dokument 176-183 -- Dokument 184-194 -- Dokument 195-201 -- Dokument 202-216 -- Dokument 217-228 -- Dokument 229-236 -- Dokument 237-246 -- Dokument 247-260 -- Dokument 261-268 -- Dokument 269-282 -- Dokument 283-292 -- Dokument 293-303 -- Dokument 304-322 -- Dokument 323-338 -- Dokument 339-351 -- Dokument 352-361 -- Dokument 362-377 -- Dokument 378-394 -- Dokument 395-406 -- Dokument 407-424.
In: Springer eBooks
In: Social Science and Law
In: Politische Studien: Magazin für Politik und Gesellschaft, Band 63, Heft 444, S. 94-101
ISSN: 0032-3462
In: Discussion Papers / Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Forschungsschwerpunkt Gesellschaft und wirtschaftliche Dynamik, Forschungsgruppe Wissenschaftspolitik, Band 2008-101
"Über die Ressortforschung ist nur wenig bekannt, selbst in der Wissenschaft. Für diese Einrichtungen gilt als charakteristisch, dass sie 'auf politischen Beschluss' (Lundgreen) forschen und sie als 'staatliche Behörden' geführt werden. Davon wird hergeleitet, dass sie sowohl zum wissenschaftlichen als auch zum staatlichen Feld gehören, woraus 'strukturelle Probleme' resultieren. Zur Überprüfung dieser Grundannahme wird in dem Paper eine relationale Analyse von drei Sichtweisen von 'guter Leistung' der Ressortforschung vorgenommen: aus ministerieller Sicht, aus der Sicht der Ressortforschung und aus der Sicht des wissenschaftlichen Feldes. Auf diese Weise sollen einerseits die Bewährungspunkte für 'gute Leistungen' und andererseits die Auffassungen von Staatsaufgaben und von wissenschaftlicher Expertise deutlich werden. Aus ministerieller Sicht hat sich die Ressortforschung dem Primat der Politik unterzuordnen. Wissenschaftlichkeit wird mehr oder weniger als Methode angesehen, um zu einer politisch belastbaren Expertise zu gelangen. Aus der Perspektive der Wissenschaft ist 'gute Forschung' die Voraussetzung für 'gute Leistung' der Ressortforschung, weil diese vorrangig wissenschaftlichen Kriterien Stand zu halten hat und deshalb auch keinen eigenständigen Forschungstypus repräsentiert. Die Ressortforschung selbst gibt als Bewährungspunkt die Umsetzung ihrer Ergebnisse in die (politische) Praxis an und leitet davon ihre Spezifik her." (Autorenreferat)