Marktversagen, das aufgrund von externen Kosten entsteht, kann sowohl über mengen- als auch über preispolitische Instrumente korrigiert werden. Typische Beispiele dieser beiden Ansätze aus dem Bereich der Umweltökonomie sind handelbare Verschmutzungsrechte bzw. Verschmutzungsabgaben. Der vorliegende Artikel diskutiert die in der Literatur vorgebrachten Vor- und Nachteile der Mengen- und Preissteuerung in der Klimapolitik. Dabei werden zwei Aspekte besonders berücksichtigt. Es sind dies einerseits die Unsicherheit bezüglich der Höhe der Vermeidungs- und Schadenskosten und andererseits die Nicht-Erneuerbarkeit der fossilen Ressourcen.
Qualitätssicherung und Preissteuerung in der Arzneimittelversorgung wurden durch das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der GKV (AMNOG) grundlegend neu gestaltet. Die bislang vorgenommene einseitige Festsetzung der Arzneimittelabgabepreise durch die Pharmaindustrie wurde von einem verhandlungsbasierten Preisfindungsverfahren zwischen dem einzelnen pharmazeutischen Unternehmer und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen abgelöst. Über den Weg beiderseitiger Verhandlungen soll auf der Grundlage der neu eingeführten frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln künftig ein Erstattungsbetrag vereinbart werden. Die mit dem AMNOG eingeführten Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Preissteuerung auf dem Arzneimittelmarkt werden dem Leser nach einer Vorstellung der bereits bislang bestehenden Steuerungsinstrumente erläutert. Die gesetzliche Neuordnung wird systematisch analysiert, kritisch hinterfragt und an geeigneter Stelle werden Änderungsvorschläge ausgearbeitet
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In diesem Buch werden die diversen Steuerungsinstrumente des deutschen Arzneimittelmarktes und deren Zusammenhänge analysiert. Dies beinhaltet unter anderem die Festbetragsregelungen, Höchstbeträge, Rabattverträge, Zuzahlungsbefreiungsregelungen, Aut-Idem-Regelung, Zielvereinbarungen, die Kosten-Nutzen-Bewertung oder Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Ausgehend von der Darstellung der jeweiligen Funktionsweise und der daraus resultierenden Anreize für die Akteure im Gesundheitswesen werden sukzessive weitere Regulierungsinstrumente eingeführt, um den Grad der Interaktionen, der Duplizität und der Folgen darzustellen. Aufgrund der Anzahl der Instrumente und der Komplexität der Gesamtstruktur dienen vereinfachende, beispielhafte Rechnungen der Veranschaulichung.
Vor dem Hintergrund der generellen politischen und makroökonomischen Entwicklung untersucht der Autor Ziele, Probleme und Erfolge der polnischen Agrarpreispolitik der 70er und 80er Jahre. Analysiert werden Preistypen und Preisbildungsmechanismen, Mittel und Effekte staatlicher Preissteuerung. (BIOst-Hml)
Dienstleistungen kommt heute als Motor der wirtschaftlichen Entwicklung eine besondere Bedeutung zu. Wichtige Dienstleistungsbranchen wie Tourismus, Verkehr oder Telekommunikation wachsen überdurchschnittlich und die Bedeutung von Dienstleistungen als Wertschöpfungslieferant sowie als Differenzierungselement in einem globalisierten Wettbewerb nimmt zu. Welche Trends sind aufgrund der Umfeldentwicklung bei den Dienstleistungsprodukten zu erwarten und welche erfolgversprechenden Dienstleistungsvisionen ergeben sich daraus? Welche Mess- und Gestaltungsinstrumente bestehen im Rahmen eines integrierten Qualitätsmanagements für Dienstleistungen? Wie kann in der Preissteuerung, der Flexibilisierung des Angebotes oder im Warteschlangenmanagement ein Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage erzeugt werden? Dies sind Fragen, welchen dieses auf Dienstleistungen ausgerichtete Betriebswirtschaftslehrbuch in neun Kapiteln nachgeht. Es eignet sich als Studienbegleiter für Studentinnen und Studenten in Einführungskursen an Universitäten und Fachhochschulen und gibt praktische Handlungsanleitungen für die Wirtschaft.
Seit 1975 verfolgt die Gesundheitspolitik primär das Ziel der Kostendämpfung und wendet hierzu in starkem Maße zentralistische, dirigistische und bürokratische Maßnahmen an. Auch die derzeitigen Gesetzentwürfe enthalten wiederum zahlreiche Schritte in diese Richtung. Aus ökonomischer Sicht geht es nicht allein um Kostendämpfung, sondern um die Ziele "Wirtschaftlichkeit, Solidarausgleich und Entscheidungsfreiheit". Um diese Ziele zu erreichen, sind dirigistische und bürokratische Maßnahmen der falsche Weg. Weit besser werden die drei Ziele durch eine wettbewerbsorientierte, dezentrale Preissteuerung, erweiterte Funktionen der Selbstverwaltung (auf möglichst dezentraler Ebene) und eine Absicherung sowie Verbesserung des Solidarausgleichs durch eine geeignete staatliche Rahmenordnung erreicht. Das vorliegende Buch beinhaltet einen durch eine Modellrechnung gestützten konkreten Vorschlag für ein differenziertes Festzuschlagssystem (Indemnitätslösung) beim Zahnersatz. Es wird die ordnungspolitische Überlegenheit dieser Lösung für unser Wirtschaftssystem der Sozialen Marktwirtschaft nachgewiesen, wobei speziell die gegenüber alternativen Selbstbeteiligungsformen größere Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit dieses Vorschlags dargestellt werden
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Die Verringerung der Treibhausgasemissionen mit dem Ziel der Vermeidung des Klimawandels erfolgt im institutionellen Rahmen einer (unvollständigen) internationalen Kooperation der Regierungen entsprechend der Verpflichtung aus dem Kyoto-Protokoll mittels individueller nationaler Minderungen. Neben Ergebnis orientierten Emissionsnormen nach dem bestehenden Ordnungsrecht kommen als ökonomische Instrumente international harmonisierte inländische Umweltsteuern (Preissteuerung) und handelbare Emissionslizenzen (Mengensteuerung) in Betracht. Die Einführung einer CO2-/Energiesteuer in der Europäischen Union ist aufgrund damit ansonsten verbundener nationaler Souveränitätsverluste und von Unterschieden in den Steuer- und Energiesystemen gescheitert. Handelbare Emissionslizenzen, deren Einbeziehung als flexibles Instrument in das Kyoto-Protokoll insbesondere die USA gefordert haben, sind vor allem für die effiziente und effektive Reduzierung von Globalschadstoffen geeignet. Die Europäische Union hat in einer Richtlinie deren Implementierung für eine Vorbereitungsphase bereits ab 2005 beschlossen, um ihre eingegangenen Reduktionsverpflichtungen für die Periode 2008-2012 zu erfüllen. Nationale Vermeidungsmaßnahmen können auch aus einer abgestimmten Kombination von Ausgabe und Handel von Lizenzen, Umweltsteuern und Anlagengenehmigungsrecht bestehen. Die Einführung des Lizenzhandelssystems ist gegenwärtig nicht mit dem bestehenden deutschen und europäischen Ordnungsrecht vereinbar, das für die Errichtung und den Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen als Schutz und Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen Maßnahmen nach dem Stand der Technik in Form der Einhaltung von Emissionsgrenzwerten verlangt. Die EU-Kommission und der nationale Gesetzgeber sehen zur Lösung dieses Konfliktes vor, die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen von der Vorsorgepflicht zu befreien. Auch eine Kombination von Emissionshandel und CO2- bzw. Energiesteuern in unterschiedlichen Sektoren der Volkswirtschaft ist zulässig. ; With the adoption of the "Directive 2003/87/EU of the European Parliament and the Council …" greenhouse gas emission allowance trading within the community will begin in 2005. Emission trading is a flexible instrument to abate emissions within the framework of the Kyoto-Protocol that provides besides the first binding agreement concerning emission abatement above all an institutional lead-in to a preventive protection against anthropogenic climate change. At present command-and-control regulations and national emission or energy taxes are predominant within environmental policy. The former are economically inefficient, concerning the latter a harmonization of pre-existent environmental taxes between Annex B-countries is not to be expected. So at least for a transitional period different instruments will overlap, whereby especially the German air pollution law (Bundes-Immissionsschutzgesetz) and emission trading are incompatible. The EU-Directive releases approved industrial installations, that take part in emission allowance trading, from fulfilling their duty to keep marginal emission values. It is the purpose of this paper to present and elucidate the future sectoral system of emission allowance trading according to the EU-Directive. The question of its compatibility and interaction with the existing environmental law is in the fore. Emission trading systems have to adapt to command-and-control regulations and existing market based instruments, even if the instrumental mix will go along with a loss in efficiency compared to a pure trading system.
With the adoption of the 'Directive 2003/87/EU of the European Parliament and the Council .' greenhouse gas emission allowance trading within the community will begin in 2005. Emission trading is a flexible instrument to abate emissions within the framework of the Kyoto- Protocol that provides besides the first binding agreement concerning emission abatement above all an institutional lead-in to a preventive protection against anthropogenic climate change. At present command-and-control regulations and national emission or energy taxes are predominant within environmental policy. The former are economically inefficient, concerning the latter a harmonization of pre-existent environmental taxes between Annex B-countries is not to be expected. So at least for a transitional period different instruments will overlap, whereby especially the German air pollution law (Bundes-Immissionsschutzgesetz) and emission trading are incompatible. The EU-Directive releases approved industrial installations, that take part in emission allowance trading, from fulfilling their duty to keep marginal emission values. It is the purpose of this paper to present and elucidate the future sectoral system of emission allowance trading according to the EU-Directive. The question of its compatibility and interaction with the existing environmental law is in the fore. Emission trading systems have to adapt to command-and-control regulations and existing market based instruments, even if the instrumental mix will go along with a loss in efficiency compared to a pure trading system. ; Die Verringerung der Treibhausgasemissionen mit dem Ziel der Vermeidung des Klimawandels erfolgt im institutionellen Rahmen einer (unvollständigen) internationalen Kooperation der Regierungen entsprechend der Verpflichtung aus dem Kyoto-Protokoll mittels individueller nationaler Minderungen. Neben Ergebnis orientierten Emissionsnormen nach dem bestehenden Ordnungsrecht kommen als ökonomische Instrumente international harmonisierte inländische Umweltsteuern (Preissteuerung) und handelbare Emissionslizenzen (Mengensteuerung) in Betracht. Die Einführung einer CO2-/Energiesteuer in der Europäischen Union ist aufgrund damit ansonsten verbundener nationaler Souveränitätsverluste und von Unterschieden in den Steuer- und Energiesystemen gescheitert. Handelbare Emissionslizenzen, deren Einbeziehung als flexibles Instrument in das Kyoto-Protokoll insbesondere die USA gefordert haben, sind vor allem für die effiziente und effektive Reduzierung von Globalschadstoffen geeignet. Die Europäische Union hat in einer Richtlinie deren Implementierung für eine Vorbereitungsphase bereits ab 2005 beschlossen, um ihre eingegangenen Reduktionsverpflichtungen für die Periode 2008-2012 zu erfüllen. Nationale Vermeidungsmaßnahmen können auch aus einer abgestimmten Kombination von Ausgabe und Handel von Lizenzen, Umweltsteuern und Anlagengenehmigungsrecht bestehen. Die Einführung des Lizenzhandelssystems ist gegenwärtig nicht mit dem bestehenden deutschen und europäischen Ordnungsrecht vereinbar, das für die Errichtung und den Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen als Schutz und Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen Maßnahmen nach dem Stand der Technik in Form der Einhaltung von Emissionsgrenzwerten verlangt. Die EU-Kommission und der nationale Gesetzgeber sehen zur Lösung dieses Konfliktes vor, die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen von der Vorsorgepflicht zu befreien. Auch eine Kombination von Emissionshandel und CO2- bzw. Energiesteuern in unterschiedlichen Sektoren der Volkswirtschaft ist zulässig.
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen des Verkehrs im Zeitraum von 2005 bis 2030 um 30 Prozent zu senken. Damit das erreicht werden kann, müssen insbesondere die Emissionen des Pkw-Verkehrs sinken. Ohne weitere Regulierungsschritte wird der Verkehrssektor aber das Klimaziel verfehlen. Aus diesem Grund wird jetzt in Brüssel über die Fortschreibung der Emissionsgrenzwerte für neue Pkw diskutiert. Im Verkehr setzt die EU somit bislang nicht auf Mengen- oder Preissteuerung, sondern auf die Regulierung des Emissionspotenzials von Neuwagen. Der Autofahrer und die am Markt bestehende Nachfrage werden an dieser Stelle nicht adressiert. Eine große Schwäche, da alle Klimaschutzszenarien einen erfolgreichen Markthochlauf von Elektroautos erfordern, was ohne Akzeptanz beim Kunden scheitern muss. Brüssel sollte daher seinen Instrumentenkasten neu gewichten. Die Koppelung von Straßen- und Strom Sektor sollte ins Zentrum der Aufmerksamkeit rücken. Nichtsdestotrotz hat die Kommission einen Vorschlag zur Fortschreibung der Grenzwerte bis 2030 vorgelegt. Dieser ist laut Impact-Assessment zielkonform. Dennoch gibt es in Brüssel Stimmen, die eine deutliche Verschärfung der Vorlage fordern. Das ist aber der falsche Ansatz. Bereits der Kommissionsentwurf erfordert einen Markthochlauf der Elektromobilität. Dies erfordert aber, dass die Nachfrageseite das Zusatzangebot an Elektroautos auch akzeptiert. Das wird aber nur geschehen, wenn die Rahmenbedingungen passen. Insbesondere eine öffentliche Ladeinfrastruktur muss aufgebaut werden, was gerade in Deutschland noch auf Hindernisse stößt, die der Staat eigentlich schnell beseitigen könnte. Hierauf sollte der künftige klimapolitische Fokus gerichtet werden und nicht auf über den Bedarf hinausgehende Grenzwerte. Sonst droht eine Überregulierung des Angebotes und damit negative Auswirkungen auf den Industriestandort, Arbeitsplätze und auch für den Klimaschutz. ; Road transport accounts for more than a fifth of EU's greenhouse gas emissions. The EU has a mid-term objective of an 30 percent reduction by 2030 compared to 2005. To achieve this objective all vehicles and in particular passenger cars must reduce their emissions. According to current calculations this will require additional regulations. That's why there are discussions in Brussels concerning new emissions targets for new passenger cars in 2025 and 2030. A follow up of the current regulation was presented by the commission. According to this proposal the emissions of new passenger cars a reduction of 30 percent by 2030 compared to 2021 should be achieved. According to the EU's impact assessment this reduction is in compliance with the EU's reduction target for greenhouse gases. It is also technically feasible if electric vehicles will gain increasing shares of the market in Europe. If optimistic projections come true the targets could also be overachieved. Even though the proposed limit values shall be compliant to the climate targets there are demands for much stricter limit values for passenger cars. Stricter targets bear some dangers towards the whole transition process from internal combustion engines towards electrical powertrains. First of all limit values could not increase the demand sites willingness to buy electric vehicles. The customers will only accept the new technology if it pleases their mobility demands. The condition sine qua non for this is not a stricter regulation of the supply side but the provision of a public charging system. This is the issue Brussels should address much stronger in the future because there is still much to do. Notably in Germany there are some bureaucratic limitations with the potential to slow the provision of a charging infrastructure down. Brussels should rethink the weightings of it's instruments by shifting it's focus from the regulation of the supply side to back up the demand side.
Auf zusammenhängenden Märkten für austauschbare Güter gibt es - abgesehen von Transaktionskosten - nur einen einheitlichen Preis. Im Gegensatz dazu ist der internationale Klimaschutz durch sehr unterschiedliche Preise für die Emission von Treibhausgasen geprägt. Europa hat mit dem Emissionshandel einen recht großen Anteil der globalen Emissionen relativ hoch bepreist. Weltweit sind die meisten Emissionen hingegen deutlich preiswerter oder gar kostenfrei. Dies ist ein Zeichen von Ineffizienzen im globalen Klimaschutz. Auf der einen Seite müssen teure Aktivitäten vorgenommen werden, während an anderer Stelle günstigere Maßnahmen unterbleiben. Wenn es darum geht, mit den vorhandenen Mitteln den bestmöglichen Klimaschutz zu erreichen, müssten die Preise international angeglichen werden. Aus den Preisdifferenzen resultieren aber darüber hinaus auch erhebliche Kostenvor- und -nachteile für produzierende Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Um industrielle Produktion zu klimafreundlichen Konditionen zu ermöglichen, muss ein Ausgleichmechanismus gefunden werden. Es geht darum, Investitionen in klimafreundliche Produktionsweisen an den Standorten zu ermöglichen, die durch anspruchsvollen Klimaschutz und daher hohe Preise für Emissionen charakterisiert sind. Eine Verschiebung der Investitionsschwerpunkte in Länder mit geringeren Emissionskosten würde die Klimaschutzländer wirtschaftlich schwächen, ohne einen signifikanten Klimaschutzbeitrag zu leisten. Zudem würde die Möglichkeiten reduziert, Technologien für die weltweiten Emissionsvermeidung zu entwickeln. Unterschiedliche Instrumente stehen zur Verfügung, die die Mehrkosten verringern, die durch die unterschiedliche Bepreisung entstehen. Die öffentliche Förderung von Klimaschutzinvestitionen, für die es aufgrund der politisch gesetzten Preisunterschiede derzeit keine Amortisation am Markt geben kann, gehört ebenso zu den Instrumenten wie die zeitlich begrenzte, aufgrund der langen Investitionslaufzeit der Klimaschutzmaßnahmen jedoch auf einen langen Zeitraum angelegte Förderung von laufenden Mehrkosten. Hierfür müssen Modelle entwickelt werden, die die Preissteuerung an Märkten so wenig wie möglich schwächen. Auch internationale, möglicherweise sektorale Klima-Klubs wären ein erfolgversprechendes Instrument. Wenn für einzelne Produkte an den wichtigsten Produktionsstandorten vergleichbare Preise vereinbart werden kann, wäre das ein wichtiger Schritt für internationalen Klimaschutz ohne Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der klimafreundlichsten Volkswirtschaften. ; In interrelated markets for exchangeable goods there is - apart from transaction costs - only one single price. In contrast, international climate protection is characterized by very different prices for greenhouse gas emissions. With emissions trading, Europe has introduced relatively high prices for a large proportion of global carbon emissions. However, most emissions worldwide are significantly cheaper or even free of charge. This is an indication of inefficiencies in global climate protection. On the one hand, expensive measures have to be undertaken, while on the other, more favourable measures are not taken. If the aim is to achieve the best possible climate protection with given resources, prices would have to be adjusted internationally. The price differences also result in considerable cost advantages and disadvantages for manufacturing companies in international competition. In order to enable industrial production on climate-friendly conditions, a compensation mechanism must be found. The aim is to enable investments in climate-friendly production methods at the locations that are characterized by demanding climate protection and therefore high prices for emissions. Shifting the investment focus to countries with lower emission costs would weaken the climate protection countries economically without reaching significant progress in reducing emissions. It would also undermine the ability to develop technologies to mitigate climate change worldwide. Different instruments are available, which reduce the additional costs that arise from the different pricing. The public funding of climate protection investments, for which there can currently be no amortization on the market due to the politically set price differences, is just as much a part of the instruments as the funding of ongoing climate protection measures, which is in principle limited in time, but is based on climate protection measures for a long period of time due to the long investment period. For this purpose, models must be developed that weaken price signals in markets as little as possible. International, possibly sectoral, climate clubs would also be a promising instrument. If comparable prices can be agreed for individual products in the most important production locations, that would be an important step for international climate protection without distorting competition at the expense of the most climate-friendly economies.