Das rechtsstaatliche Prinzip
In: Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft; Lehrbuch Verfassungsrecht, S. 44-51
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In: Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft; Lehrbuch Verfassungsrecht, S. 44-51
In: Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft; Lehrbuch Verfassungsrecht, S. 32-39
In: Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft; Lehrbuch Verfassungsrecht, S. 40-44
In: Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft; Lehrbuch Verfassungsrecht, S. 39-40
In: Nachhaltige Marktwirtschaft, S. 41-116
In: Welche Freiheit: Plädoyers für eine offene Gesellschaft, S. 40-61
Der Verfasser knüpft seine essayistischen Überlegungen an Kafkas "Bericht für eine Akademie", in dem eine Affe seine Humanisierung mit dem Verlust der ursprünglichen Freiheit bezahlt. Für den Verfasser besteht das höchste Freiheitsrecht darin, Ruhe zu finden vor Nachbarn, Moralaposteln und Meinungsmachern. Freiheit ist für ihn wertfrei - sie eröffnet Chancen zum Guten wie zum Bösen. Auch in den demokratischen Systemen des Westens sind Freiheitsräume unter dem Banner der Fürsorge und Vorsorge immer enger geworden. Nicht mehr Willkür und Gewalt engen den Bürger ein, sondern Recht, Fürsorge und Observation. Freiheit ist für den Verfasser "ganz und gar negativ", so ist immer die Freiheit von etwas. (ICE2)
In: Die Ökonomisierung der Bundeswehr, S. 31-36
In: Die Staatengesellschaft im Globalisierungsprozess, S. 120-139
In: Handbuch Sozialpolitik, S. 66-78
Zunächst wird eine Begriffsbestimmung von Gerechtigkeit vorgenommen: Die Gerechtigkeit ist von ihrem Begriff her ein höchster Anspruch, den wir an das menschliche Zusammenleben stellen, und ein letzter Grund der Rechtfertigung eines Gemeinwesens. Die politische Gerechtigkeit wird als eine Frage des gerechten Tausches gesehen. Gezeigt wird, daß es im rechts- und staatsförmigen Zusammenleben Tauschelemente gibt, daß es "vernünftig" ist, sich auf das entsprechende Tauschgeschäft einzulassen, daß eine Gleichwertigkeit im Nehmen und Geben stattfindet, und daß sich der geregelte Tausch ohne ein Zwangsbefugnis kaum durchsetzt. Gegen das im Diskurs um die soziale Gerechtigkeit vorherrschende Muster der Verteilungsgerechtigkeit wird das Legitimationsmuster "Tausch" verteidigt: zunächst mit einem klassischen Beispiel sozialer Aufgaben, der Sorge für die ältere Generation, dann mit institutions-theoretischen Argumenten und Beispielen ihrer Anwendung, ferner mit der neuen sozialen Aufgabe, der Rücksicht auf die künftigen Generationen, schließlich mit dem Hinweis zur notwendigen Ergänzung der Tauschgerechtigkeit, der korrektiven Gerechtigkeit. (GF)
In: Perspektiven für ein Europäisches Urheberrecht, S. 45-46
In: Forschungen aus Staat und Recht; Rechtswissenschaft und Politik, S. 67-71
In: Frieden oder Sicherheit, S. 2-48
In: Frauenwiderspruch: Alltag und Politik, S. 128-144
Nach fünfzehn Jahren Frauenbewegung zieht die Autorin eine Bilanz der Rechtslage der Frauen unter den Aspekten der "Wende" im Familienrecht, des Rechts der Frauen auf Erwerb und der staatlichen Reaktion auf die Forderung nach Finanzierung von Frauenhäusern. Das Arbeitsförderungsgesetz von 1981 erweist sich als ein Gesetz, das Frauen benachteiligt. Festgestellt wird ein erneutes Scheitern der Gleichberechtigung, wofür im Zusammenhang mit der Rechtslage folgende Gründe gefunden werden: (1) der Verwirklichung der Gleichberechtigung stehen Gewohnheiten und die Macht des Faktischen gegenüber, (2) bürgerliches Recht in der kapitalistischen Warengesellschaft erfaßt die Menschen nur von der Seite ihrer Arbeit, die einen Preis erzielt und (3) durch die Rechtsgeschichte der Frauen zieht sich wie ein roter Faden die Sicherung der männlichen Verfügungsgewalt über den Körper der Frau und ihr besonderes Arbeitsvermögen, die Fähigkeit, Menschen großzuziehen. (KG)