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World Affairs Online
In: Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum-Verlag
In: Reihe Rechtswissenschaften 48
World Affairs Online
In: Ordo: Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, Band 72-73, Heft 1, S. 186-214
ISSN: 2366-0481
Abstract
Private Militärdienstleister haben seit Ende des Kalten Krieges eine Renaissance erlebt. Von ihrem Einsatz versprechen sich die Auftraggeber bestimmte Vorteile wie etwa vermeintlich günstigere Kosten, eine schnellere Einsatzbereitschaft und die Möglichkeit, verdeckte Operationen durchzuführen. Diesen Vorteilen stehen jedoch auch erhebliche Nachteile gegenüber. Dieser Beitrag analysiert die entsprechenden Problemfelder, die durch den Einsatz privater Militärdienstleister verursacht werden, mit Hilfe der Neuen Institutionenökonomie und diskutiert Lösungsansätze. Dabei erweist es sich als unglücklich, daß derartige Auftraggeber, die nicht das Potential haben, diese Lösungsansätze effektiv zu nutzen, am stärksten vom Einsatz privater Militärdienstleister profitieren.
In: Beiträge zum Internationalen und Europäischen Strafrecht Band 32
In: Beiträge zum Internationalen und Europäischen Strafrecht - Studies in International and European Criminal Law and Procedure 32
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Die Arbeit behandelt die Tätigkeit von Mitarbeitern privater Unternehmen im Rahmen von militärischen Operationen mit Auslandsbezug und untersucht, wie mögliche Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht auf der Basis des deutschen Völkerstrafgesetzbuches einzuordnen sind. Anhand von medial bekannt gewordenen Fällen und auf Grundlage der tatsächlichen, außerstrafrechtlichen sowie völkerrechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes privater Militärunternehmen werden Tatbestände des Besonderen Teils des Völkerstrafgesetzbuchs ebenso untersucht wie Fragen des Allgemeinen Teils. Besondere Bedeutung kommt der Zurechnung strafrechtlicher Verantwortung bei kollektiv handelnden Organisationen zu. Hier zeigt die Arbeit parallel völkerstrafrechtliche und wirtschaftsstrafrechtliche Konzeptionen auf und schlägt so einen Bogen zwischen beiden strafrechtlichen Disziplinen. Konkrete Forderungen zur tatsächlichen Ausgestaltung des Einsatzes Privater in bewaffneten Konflikten runden die Untersuchung ab. / »Responsibility of Employees of Private Military Companies under the German Code of Crimes against International Law (Völkerstrafgesetzbuch)« -- Many States rely on private military companies in the context of armed conflicts. This book examines the criminal responsibility of employees of these companies for grave breaches of international humanitarian law under the German Völkerstrafgesetzbuch. Centered at the interface between international criminal law and corporate criminal law, the study analyses relevant offences. Particular focus is laid on attribution of criminal responsibility within collectively acting organisations
In: Archiv des Völkerrechts, Band 44, Heft 2, S. 159
ISSN: 1868-7121
eingereicht von: Hannes Bauer ; Zsfassung in dt. Sprache ; Linz, Univ., Dipl.-Arb., 2015 ; (VLID)417027
BASE
In: Beiträge zum internationalen und europäischen Strafrecht Band 32
Die Arbeit im Schnittbereich von Völkerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht untersucht, wie mögliche Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht durch Mitarbeiter privater Unternehmen nach dem Völkerstrafgesetzbuch einzuordnen sind. Auf der Grundlage tatsächlicher Rahmenbedingungen des Einsatzes Privater werden relevante Tatbestände des Völkerstrafgesetzbuchs überprüft. Besonderes Augenmerk wird der Zurechnung strafrechtlicher Verantwortung bei kollektiv handelnden Organisationen gewidmet.
World Affairs Online
In der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts bildete sich eine neue Ausformung des jahrtausendealten Berufsstandes des Söldners. Es entstanden private Militärunternehmen (PMCs), die nun militärische Leistungen im Rahmen einer modernen Unternehmensstruktur erbringen. Das Ende des Kalten Krieges und der Zusammenbruch des Ostblocks führten in Verbindung mit asymmetrischen Konflikten zu einem enormen Boom der Branche der PMCs, die aus der modernen Kriegsführung, aber auch als Akteure in Krisen- und Konfliktgebieten, inzwischen nicht mehr wegzudenken sind. In mehreren Case Studies wird die Tätigkeit von PMCs in drei verschiedenen Weltregionen mit besonderem Augenmerk auf den Menschenrechtsschutz gegenüber diesen privaten militärischen Akteuren analysiert und auch ihre Tätigkeit im Dienste der Vereinten Nationen und von NGOs in die Betrachtung einbezogen. Weiters wird die Stellung von PMCs und ihren Mitarbeitern im Völkerrecht skizziert. Außerdem wird die Bindung von PMCs an Menschenrechte untersucht, wobei nicht nur die diesbezügliche Wirksamkeit völkerrechtlicher Verträge mit Bezug zum Söldnertum betrachtet wird, sondern auch andere Institutionen und Instrumente, wie Internationale Gerichtshöfe und nicht bindende Ansätze, wie das Montreux Dokument, auf ihre möglichen Beiträge zur Bindung von PMCs an Menschenrechte hin untersucht werden. Ein Kapitel über die Weiterentwicklung des Menschenrechtsschutzes gegenüber PMCs durch aktuelle Ansätze und Konzepte, wie beispielsweise eine internationale Konvention oder die freiwillige Selbstbindung, gibt einen Überblick über mögliche zukünftige Entwicklungen und Möglichkeiten in Bezug auf die Bindung von PMCs an Menschenrechte. Diese Bindung ist zur Zeit auf Grund unzureichender internationaler, regionaler und nationaler Regelungen in Bezug auf private Militärunternehmen nicht gegeben, ein wirksamer Ansatz wie eine internationale Konvention wird nur durch den Einsatz der Zivilgesellschaft zu erreichen sein. ; During the first half of the last century a new form of the millennia-old profession of the mercenary emerged. Private military companies (PMCs) came into being, which are performing military actions within the framework of a corporate structure. The end of the Cold War and the collapse of the Eastern Bloc, combined with asymmetric conflicts, led to an enormous boom within the PMC-branch. Modern warfare cannot be imagined without those companies, which are also important actors in zones of conflict or crisis. Several case studies are used to analyze the actions of PMCs in three different regions of the world, with a special focus on human rights protection against those private military actors. Also their actions in service of the United Nations and NGOs are included in the considerations. Furthermore, the position of PMCs and their employees in international law is outlined. Moreover it is analyzed how human rights are protected against actions of PMCs, looking at international treaties regarding mercenarism as well as at other institutions and instruments, like international courts and non-binding approaches, e.g. the Montreux Document. A chapter on further developments of human rights protection against PMCs by contemporary approaches and concepts, like an international convention or voluntarily self-imposed obligations, provides an overview on possible future developments and possibilities regarding human rights obligations of PMCs. At the present, regulation of private military companies is insufficient, at the international, regional and national level, regarding human rights obligations. An effective approach like an international convention can only be achieved by efforts of the civil society. ; vorgelegt von Reinmar Manfried Nindler ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2012 ; (VLID)222693
BASE
In: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 503
Durch steigende Rüstungsausgaben und neue bewaffnete Konflikte gewinnen Dienstleistungen privater Militärunternehmen weiter an Bedeutung. Als Privatunternehmen wären diese eigentlich dem Zivilrecht unterworfen und müssten für Schäden an Leib und Leben von Dritten oder eigenen Mitarbeitern haften. Gilt dieser Grundsatz vor US-amerikanischen Zivilgerichten auch für private Militärunternehmen oder sind diese tatsächlich in einem (zivil-)rechtsfreien Raum tätig? Hierzu hat Sebastian Sobotta die über 100 Gerichtsentscheidungen der Jahre 2004 bis 2020 zu solchen Schadensereignissen im Irak und in Afghanistan erstmals vollständig erfasst, systematisiert und ausgewertet. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass die Entwicklung der Rechtsprechung faktisch zu einer »Immunität« privater Militärunternehmen geführt hat. Sie sind selbst bei schwersten und offensichtlichen Menschenrechtsverletzungen weitgehend von der sonst üblichen zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen freigestellt.
In: Archiv des Völkerrechts: AVR, Band 44, Heft 2, S. 159-186
ISSN: 0003-892X
In: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 503
Durch steigende Rüstungsausgaben und neue bewaffnete Konflikte gewinnen Dienstleistungen privater Militärunternehmen weiter an Bedeutung. Als Privatunternehmen wären diese eigentlich dem Zivilrecht unterworfen und müssten für Schäden an Leib und Leben von Dritten oder eigenen Mitarbeitern haften. Gilt dieser Grundsatz vor US-amerikanischen Zivilgerichten auch für private Militärunternehmen oder sind diese tatsächlich in einem (zivil-)rechtsfreien Raum tätig? Hierzu hat Sebastian Sobotta die über 100 Gerichtsentscheidungen der Jahre 2004 bis 2020 zu solchen Schadensereignissen im Irak und in Afghanistan erstmals vollständig erfasst, systematisiert und ausgewertet. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass die Entwicklung der Rechtsprechung faktisch zu einer "Immunität" privater Militärunternehmen geführt hat. Sie sind selbst bei schwersten und offensichtlichen Menschenrechtsverletzungen weitgehend von der sonst üblichen zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen freigestellt
In: Zeitschrift für Menschenrechte: Zfmr = Journal for human rights, Band 1, Heft 1, S. 99-111
ISSN: 1864-6492
Militärgerichtsbarkeit und militärische Disziplin, so die Autorin, versagen bei Privatpersonen, die zwar traditionelle militärische Aufgaben übernehmen, aber nicht in den Anwendungsbereich von Militärgesetzen fallen. Die regulären Regeln des Zivilrechts wiederum sind nicht auf die spezifischen Umstände einer Kriegs- oder Konfliktssituation zugeschnitten. Das heutige Phänomen der privaten Militärunternehmen steht damit im starken Widerspruch zum herkömmlichen gesetzgeberischen Leitbild, nach dem sich vornehmlich Kombattanten in einer Konfliktssituation gegenüberstehen. Ausgehend von dieser Feststellung geht die Verfasserin der Frage auf den Grund, welche Stellung private Militärunternehmen im Völkerrecht einnehmen, welche Rechte und Pflichten sich hieraus für sie und ihre Angestellten ergeben und welche Probleme damit verbunden sind. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Frage gelegt, welche Mechanismen dem Völkerrecht zur Verfügung stehen, um präventiv Menschenrechte zu schützen und Menschenrechtsverletzungen zu ahnden. Dabei wird gezeigt, dass das Völkerrecht in seiner heutigen Gestalt nicht ausreicht, um die Aktivitäten dieser Unternehmen und ihrer Angestellten zu regulieren. Es wird argumentiert, dass das Völkerrecht in seiner heutigen Form durchaus Möglichkeiten bietet, Menschenrechtsverletzungen durch Angestellte privater Militärunternehmen vorzubeugen oder eine Verantwortlichkeit für diese herzustellen. Allerdings kann bisher nur ein geringer Teil der Verbrechen direkt vom Völkerstrafrecht erfasst werden. Da es sich, abgesehen von Handlungen im direkten Kampfeinsatz, in der Regel nicht um Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt, sondern um Milieukriminalität, die nur anlässlich eines Konfliktes begangen wird, kann dieses Ergebnis nicht zufriedenstellend sein. Ein Verbot bestimmter Dienstleistungen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene verspricht wenig Erfolg, weil einzelne einflussreiche Staaten (insbesondere die USA und Großbritannien) diesen Sektor offen unterstützen. Auf nationaler Ebene wirkt ein solches Verbot aufgrund der Mobilität der Unternehmen und des transnationalen Charakters der angebotenen Dienstleistungen nur geringfügig. (ICG2)
In: Wissenschaft und Frieden: W & F, Band 24, Heft 1, S. 20-23
ISSN: 0947-3971
Blog: Wirtschaftliche Freiheit
Jewgeni Wiktorowitsch Prigoschin, der Betreiber der Private Military Company (PMC) Wagner Group, hat am Wochenende des 23. Juni 2023 in Rußland einen Coup versucht und diesen nach Vermittlung des weißrussischen Präsidenten Aljaksandr Ryhorawitsch Lukaschenka abgebrochen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die dringende Frage, wie sich private Militärdienstleister effektiv von ihrem Auftraggeber steuern lassen. Der Markt …
"Herr Prigoschin fährt nach Moskau Steuerung privater Militärunternehmer aus institutionenökonomischer Sicht" weiterlesen
Der Beitrag Herr Prigoschin fährt nach Moskau <b>Steuerung privater Militärunternehmer aus institutionenökonomischer Sicht</b> erschien zuerst auf Wirtschaftliche Freiheit.