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Öffentlichkeit und Privatsphäre
In: Gegenwartskunde: Zeitschrift für Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Bildung, Band 46, Heft 3, S. 345-356
ISSN: 0016-5875
Öffentlichkeit ist als "Kommunikationsforum" für jede Demokratie konstitutiv. Dies gilt - zumal in einer Massengesellschaft - für die Massenmedien (Presse, Fernsehen und Rundfunk). Angesichts ihrer Notwendigkeit und Macht muß es jedoch Prinzipien geben, die einerseits die Freiheit der Öffentlichkeit (des Kommunikationsforums) garantieren und andererseits dem einzelnen Menschen Schutz vor der Öffentlichkeit gewähren. Streitfälle zwischen diesen beiden Sphären und Ansprüchen müssen auf rechtlichen Grundlagen entschieden werden können. Juristisch geht es dabei um das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit und um das Persönlichkeitsrecht. Auf dem Hintergrund einiger neuerer Streitfälle und Urteile diskutiert der vorliegende Beitrag Kriterien bei dieser Güter- und Interessenabwägung. (ICE2)
Schutz der Privatsphäre
In: Springer-Lehrbuch; Grundrechte, S. 356-377
Schutz der Privatsphäre
In: Springer-Lehrbuch; Grundrechte, S. 339-357
Privatsphäre und Strafrecht
In: Wissenschaft und Gegenwart 43/44
Privatsphäre für das Antlitz
In: Privacy in Germany: PinG ; Datenschutz und Compliance, Heft 2
ISSN: 2196-9817
Die Privatheit der Privatsphäre
In: Zeitschrift für kritische Theorie ; ZkT, Band 20, Heft 38/39, S. 231-235
ISSN: 2702-7864
Schutz der Privatsphäre
In: Springer-Lehrbuch; Grundrechte, S. 289-313
Auf dem Weg zur elektronischen Privatsphäre
In: JuristenZeitung, Band 63, Heft 19, S. 925
Schutz der Privatsphäre
In: Springer-Lehrbuch; Grundrechte, S. 337-355
Schutz der Privatsphäre
In: Internationale Politik: das Magazin für globales Denken, Band 55, Heft 10, S. 17-22
ISSN: 1430-175X
World Affairs Online
Privatsphäre und Ämter für Verfassungsschutz
Ein internationales Recht auf Privatsphäre?
Eigentlich war für die deutsche Politik der NSA-Spionageskandal ja schon fast erledigt. Doch dann wurde öffentlich, dass Angela Merkels Handy abgehört wurde. Dies resultierte zum Beispiel in verärgerten Anrufen und der Idee eines No-Spy-Abkommen,welches aber inzwischen vom Tisch ist, sowie einer Entschuldigungsabordnung aus den USA, die allerdings einen kalten Empfang in Berlin hatte. Aber nun tut sich auch etwas auf internationaler Ebene: Zusammen mit Brasilien bereitete Deutschland eine Resolution in der UNO Generalversammlung vor, die ein internationales Recht auf Privatsphäre etablieren soll. Inzwischen ist eine,wenn auch abgeschwächte Version, dieser Resolution vom Dritten Komitee verabschiedet worden und wird im Dezember der Generalversammlung vorgelegt. Was bedeutet das für ein mögliches internationales Recht auf Privatsphäre?
BASE