Klaus P. Hansen betont in seinem Beitrag über die "Problematik des Pauschalurteils", dass sich Verallgemeinerungen über ein Kollektiv nur auf die partiellen Gemeinsamkeiten dieser Gruppe, nicht aber auf Individuen beziehen dürfen. Der Kulturtheoretiker erinnert an die menschliche Multikollektivität, plädiert für eine dichte Zuschreibung beobachteter Merkmale zu einzelnen Gruppenmitgliedschaften und entwirft eine Typologie unterschiedlicher Kollektivformen. Nationen konzipiert er als Dachkollektive mit homogenem Überbau und polykollektiver Basis. Kulturwissenschaftler müssen diese Ebenen sorgfältig unterscheiden, um zulässige Pauschalurteile fällen zu können.
"Die derzeit heftig geführte Debatte über Verbot oder Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) konzentriert sich vor allem auf die Frage nach dem moralischen Status menschlicher Embryonen. Anderen Aspekten, besonders den gesellschaftlichen Folgen im Falle der Einführung dieser Technologie, wird häufig weniger Beachtung geschenkt. Diese 'weicheren' Argumente gegen die PID werden in zehn Thesen dargelegt. Die Voraussetzung für die Durchführung einer PID ist eine Befruchtung im Labor. Damit sind erhebliche Gesundheitsrisiken für die betroffene Frau und das zukünftige Kind verbunden, welche zweifelhaft erscheinen lassen, ob die PID im Vergleich mit der Pränataldiagnostik als 'bessere Alternative' gelten kann." (Autorenreferat)
Themen: Ort und Zeitpunkt der Hausaufgabenanfertigung; Umfang der Hausaufgaben; Umfang, Gegenstand und Gründe der elterlichen Mitarbeit an den Hausaufgaben des Kindes; Einstellungen zur Ganztagsschule und zur Reform der Hausaufgaben; Lernschwierigkeiten des Kindes in bestimmten Fächern; Schulnoten des Kindes; vorgesehenes Ausbildungsziel und Ausbildungsstand der übrigen Kinder; Beurteilung der Lehrer im Zeitvergleich; Ortsgröße; Wegezeiten zur Schule bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Demographie: Geschlecht; Kinderzahl; Alter der Kinder (klassiert); Wohnsituation; soziale Herkunft.
Die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft von Holdinggesellschaften ist bereits seit dem Urteil des BFH aus dem Jahr 1984 zur Sphaerentheorie fortwaehrend Diskussionsthema in Literatur, Rechtsprechung und Finanzverwaltung. Diese Arbeit greift den aktuellen Diskussionsstand auf und bietet mit der Mikrounternehmertheorie einen allgemeinen Loesungsansatz zur Beantwortung strittiger Sachverhalte an. Die Problematik der Unternehmereigenschaft und hiermit die Fragen des Vorsteuerabzuges werden anhand der Mikrounternehmertheorie dargestellt. Durch praktische Fallkonstellationen wird die Umsetzung
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Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Effizienz der Energieformen und -verfahren für den Umweltschutz. Die Frage nach der Energieeffizienz ist ein zentrales und überaus schwieriges Thema der Umwelt- und Energiepolitik. Wir brauchen eine Energieversorgung, die wirtschaftlich, klima- und umweltverträglich sowie sicher ist. Zwischen diesen Zielen herrscht ein Spannungsverhältnis, das nur schwer lösbar ist. Das Problem liegt entscheidend darin, dass die Ziele zum Teil nicht quantifizierbar, bzw. ihre betriebs- oder volkswirtschaftlichen Kosten kaum berechenbar sind. Die politische Bewertung ist dabei mit extrem unterschiedlichen Beurteilungen durch die Wissenschaft konfrontiert. Die zentrale Herausforderung der heutigen Zeit ist, umwelt- und klimaverträgliche Energie zu wirtschaftlich verträglichen Preisen für eine wachsende Zahl von Menschen in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. In den nächsten 15 bis 20 Jahren ist eine zunehmende Knappheit bei Erdöl zu erwarten, mit der Folge erheblicher Verteuerungen und politischer Abhängigkeit von Förderländern. Die Problematik der Klimaveränderung wird immer deutlicher. Nach einer Einführung in das Thema geht der Autor auf den Kyotoprozess ein. Während der Kyoto-Konferenz haben sich die Vertragsstaaten auf eine Minderung der Emissionen des Treibhausgases CO2 um insgesamt 5% bis zum Zeitintervall 2008/2012 verständigt. Danach wird das bayerische Klimaschutzkonzept vorgestellt. Bayern hat am 17.10.2000 ein umfangreiches Klimaschutzkonzept beschlossen. Sein Ziel bis 2010 ist eine Minderung des CO2-Ausstosses von derzeit jährlich 92 Mio. Tonnen auf 80 Mio. Tonnen bis 2010 zu erreichen. Die bayerischen Erfolge, die im Anschluss detailliert beschrieben werden, beruhen auf einem sparsamen Umgang mit Energie, auf der Nutzung der Wasserkraft, auf dem gezielten Einsatz erneuerbarer Energien und auf einem hohen Anteil an Kernenergie. (ICD)