Die Proliferation von Massenvernichtungswaffen: Herausforderungen für Entscheidungsträger
In: S + F: Vierteljahresschrift für Sicherheit und Frieden, Band 17, Heft 3, S. 178-188
ISSN: 0175-274X
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In: S + F: Vierteljahresschrift für Sicherheit und Frieden, Band 17, Heft 3, S. 178-188
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In: Nomos Universitätsschriften
In: Politik 122
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Kap. 1: Proliferationsrisiken in einer sich wandelnden internationalen Umwelt. - 113 S.; Kap. 2: Stand und Perspektiven der internationale Bemühungen um die Verhütung, Begrenzung oder Rückgängigmachung von Proliferation. - S. 114-296; Kap. 3-5 (in einem Band zusammengefasst); Kap. 3: Die Rolle militärischer Mittel bei den internationalen Bemühungen um Kontrolle, Eindämmung oder Rückgängigmachung von Proliferation. - S. 297-389; Kap. 4: Die Nichtverbreitungspolitik der USA. - S. 390-427; Kap. 5: Auf dem Weg zu einem umfassenden Ansatz der Nichtverbreitungspolitik. - S. 428-481
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In: S + F: Vierteljahresschrift für Sicherheit und Frieden, Band 10, Heft 2, S. 102-105
ISSN: 0175-274X
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In: Europäische Sicherheit: Politik, Streitkräfte, Wirtschaft, Technik, Band 50, Heft 5, S. 49-51
ISSN: 0940-4171
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In: Globale Trends: Perspektiven für die Weltgesellschaft, Band 8, S. 123-144
In: Die Zukunft der Rüstungskontrolle, S. 91-101
Nicht zuletzt wegen der Zweiteilung in Atomwaffen- und Nicht-Atomwaffenstaaten hat sich die EU lange Zeit auf eine eher passive Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik beschränkt, die nur geringe Wirkung entfalten konnte. Der Beitrag zeigt, wie sich die EU seit den 1980er Jahren zu einem Rüstungskontrollakteur entwickelt hat und welche Kontrollpolitik die EU auf dem Gebiet der Proliferation von Massenvernichtungswaffen, vor allem nuklearen und biologischen Waffen, verfolgt. Im Vordergrund steht hier die Strategie eines "effektiven Multilateralismus". Seit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags hat die EU beachtliche Fortschritte auf dem Gebiet der Rüstungskontrolle gemacht. Militärische Gewalt wird jetzt als ultima ratio der Abrüstungspolitik ausdrücklich gebilligt. Die Union sollte aber - neben der Kooperation mit den USA auf diesem Gebiet - auch eigenständige Rüstungskontrollinitiativen entwickeln. (ICE2)
In: Der Krieg der Armen?: der internationale Terrorismus in der neuen Weltordnung ; Ergebnisse der State-of-Peace-Konferenz 2005, S. 44-55
Nach den Anschlägen des 11. September 2001 dominieren Terrorismus und Proliferation von Massenvernichtungswaffen als neue Bedrohungsformen die Debatte über innere und äußere Sicherheit. Ihre jeweiligen kausalen Beziehungen sind jedoch noch weitgehend unerforscht und unüberschaubar erscheinen die Strategien, wie man sie bekämpfen könnte. Wenn Sicherheit sowohl die Abwesenheit von Bedrohung als auch die Fähigkeit, Bedrohung abwehren zu können, bedeutet, dann gehören zu ihrer Erhöhung militärische und polizeiliche Kapazitäten, aber auch die Veränderung eines Umfeldes, in dem sich Bedrohungen entwickeln können. Der Autor geht in diesem Zusammenhang auf die "harten" und "weichen" Maßnahmen bei der Bekämpfung von Terrorismus und Massenvernichtungswaffen ein. Während mit "hard security" im allgemeinen die militärische Sicherheit umschrieben wird, wird der Begriff "soft" sehr unterschiedlich verwendet: von allen nicht-militärischen Bereichen bis zu militärischen Maßnahmen, die nicht mit Zwang verbunden sind (wie z.B. Peacekeeping und Peacebuilding). Der Autor nimmt ferner eine genauere Klärung des undifferenzierten Begriffs der Massenvernichtungswaffen vor und unterbreitet abschließend einige Vorschläge für die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE). (ICI2)
In: SWP-Studie, Band S 19
"Die von den USA ins Leben gerufene 'Proliferation Security Initiative' (PSI) soll den Transport von Massenvernichtungswaffen, Trägersystemen und waffenfähigem Material auf dem See-, Luft- und Landweg unterbinden, die Proliferation insgesamt erschweren und abschreckend auf die beteiligten Akteure wirken. Ihr Ansatz besteht darin, die zwischenstaatliche Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zu verbessern. Aufgabe der Teilnehmerstaaten ist es vor allem, innerhalb ihres Hoheitsbereichs durch den verstärkten Vollzug nationaler Rechtsvorschriften zur Exportkontrolle, Strafverfolgung und Gefahrenabwehr eine wirksame Implementierung der gemeinsam verabschiedeten Prinzipien zu gewährleisten. In der öffentlichen Debatte werden - meist unter Fokussierung auf bestimmte maritime Einsatzszenarien - Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Initiative geäußert. Ziel der vorliegenden Studie ist es, im Hinblick auf solche kritischen Szenarien Ansätze für eine völkerrechtskonforme Lösung oder Umgehung möglicher Konflikte zu erarbeiten. Die Bundesrepublik Deutschland ist als eine der führenden Handelsnationen in besonderem Maße über den Seeverkehr in den weltweiten Warenaustausch eingebunden. Mit dem Umfang maritimer Teilhabe wächst auch die Verantwortung, innerhalb des eigenen Einflussbereichs dafür zu sorgen, dass der Seeverkehr nicht von Akteuren missbraucht wird, die durch den Handel mit Massenvernichtungswaffen und waffenfähigen Komponenten den Weltfrieden und die internationale Sicherheit bedrohen. Die PSI bietet eine geeignete Plattform, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Im Rahmen ihrer Hoheitsrechte verfügt die Bundesrepublik über weitreichende Möglichkeiten, sich an der Umsetzung der Initiative zu beteiligen, ohne gegen geltendes Völkerrecht zu verstoßen." (Autorenreferat)
Die von den USA ins Leben gerufene "Proliferation Security Initiative" (PSI) soll den Transport von Massenvernichtungswaffen, Trägersystemen und waffenfähigem Material auf dem See-, Luft- und Landweg unterbinden, die Proliferation insgesamt erschweren und abschreckend auf die beteiligten Akteure wirken. Ihr Ansatz besteht darin, die zwischenstaatliche Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zu verbessern. Aufgabe der Teilnehmerstaaten ist es vor allem, innerhalb ihres Hoheitsbereichs durch den verstärkten Vollzug nationaler Rechtsvorschriften zur Exportkontrolle, Strafverfolgung und Gefahrenabwehr eine wirksame Implementierung der gemeinsam verabschiedeten Prinzipien zu gewährleisten. In der öffentlichen Debatte werden - meist unter Fokussierung auf bestimmte maritime Einsatzszenarien - Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Initiative geäußert. Ziel der vorliegenden Studie ist es, im Hinblick auf solche kritischen Szenarien Ansätze für eine völkerrechtskonforme Lösung oder Umgehung möglicher Konflikte zu erarbeiten. Die Bundesrepublik Deutschland ist als eine der führenden Handelsnationen in besonderem Maße über den Seeverkehr in den weltweiten Warenaustausch eingebunden. Mit dem Umfang maritimer Teilhabe wächst auch die Verantwortung, innerhalb des eigenen Einflußbereichs dafür zu sorgen, daß der Seeverkehr nicht von Akteuren mißbraucht wird, die durch den Handel mit Massenvernichtungswaffen und waffenfähigen Komponenten den Weltfrieden und die internationale Sicherheit bedrohen. Die PSI bietet eine geeignete Plattform, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Im Rahmen ihrer Hoheitsrechte verfügt die Bundesrepublik über weitreichende Möglichkeiten, sich an der Umsetzung der Initiative zu beteiligen, ohne gegen geltendes Völkerrecht zu verstoßen. (SWP-Studie / SWP)
BASE
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft 48, S. 31-38
ISSN: 2194-3621
"Die Gefahr des Terrorismus mit Massenvernichtungswaffen ist nicht zu vernachlässigen. Sie sollte aber differenziert betrachtet werden. Dafür ist ein Modell zur Risikoabschätzung notwendig. Anhand der Analyse von vier Faktoren - Motivation, Gelegenheit, Verwundbarkeit und Kapazität - kann das Risiko von Terroranschlägen mit nuklearen, biologischen oder chemischen Waffen eingeschätzt und konkrete Politikempfehlungen gegeben werden." (Autorenreferat)
In: Allgemeine schweizerische Militärzeitschrift: ASMZ, Band 170, Heft 3, S. 10
ISSN: 0002-5925
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 55, Heft 48, S. 31-38
ISSN: 0479-611X
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In: Antimilitarismus-Information: ami, Band 31, Heft 4, S. 5-15
ISSN: 0342-5789
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