Kommunale direkte Demokratie in Österreich: strukturelle und prozedurale Probleme und Reformvorschläge
In: Direkte Demokratie und Parlamentarismus: wie kommen wir zu den besten Entscheidungen?, S. 359-395
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In: Direkte Demokratie und Parlamentarismus: wie kommen wir zu den besten Entscheidungen?, S. 359-395
Wie kann sich das Recht auf die Herausforderungen wachsender Staatsaufgaben einstellen, welche Rolle kommt ihm in der modernen Risikogesellschaft mit ihren sich rapide wandelnden Problemlagen zu? Das Werk gibt Antworten auf diese Fragen, die auch darüber entscheiden, ob das aufklärerische Modell einer freiheitlichen Verfassung von Staat und Gesellschaft bewahrt und fortentwickelt werden kann. Hierzu entwirft der Verfasser die Theorie eines prozeduralen Rechts, die er an aussagekräftigen Beispielen zum Modell eines prozeduralen Rechtsstaats konkretisiert.Calliess stellt zunächst verschiedene Ansätze zur Prozeduralisierung des Rechts vor und baut diese zu einer Theorie des Rechts als Kommunikationssystem in der Kommunikationsgesellschaft aus. Die im Bereich von Humangenetik und Gentechnik ins Leben gerufenen Ethikkommissionen bzw. Kommissionen für biologische Sicherheit dienen dem Verfasser als Beispiele, um die zuvor entwickelte Theorie des prozeduralen Rechtsstaat und insbesondere das Verhältnis von Autonomie und Kontrolle im prozeduralen Rechtsverständnis zu präzisieren.Insgesamt gelingt es ihm, unterschiedliche Ansätze der Rechtstheorie und der Sozialwissenschaft so zusammenzuführen, daß ein Konzept prozeduralen Rechts entsteht, das seinerseits anschlußfähig für die juristische Dogmatik ist.
In: Deutsche Aussenpolitik, Band 23, Heft 5, S. 45-60
ISSN: 0011-9881
Aus sowjetischer Sicht
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In: Studien zur Rechtsphilosophie und Rechtstheorie 24
In: Sitzungsberichte der Bayerischen Akademie der Wissenschaften zu München, Philosophisch-Historische Klasse 1989,7
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 30, Heft 3, S. 291-306
ISSN: 0006-4416
Absicht des Beitrags ist es - vor Beginn der Genfer Verhandlungen, den Inhalt dessen festzuhalten, was die USA und die NATO-Staaten einerseits und die UdSSR und die Mitgliedsstaaten des Warschauer Vertrages andererseits an Forderungen aufgestellt, an Positionen bezogen, welchen Vorschlägen der jeweils anderen Seite sie zugestimmt und welche sie abgelehnt haben. Die Problembereiche des ersten Teils sind die Verminderung der Gefahr eines Kernwaffenkrieges, der Verzicht auf den Ersteinsatz von Kernwaffen, das "Einfrieren" der Kernwaffenbestände und Teststopp. Im Mittelpunkt des zweiten Teil steht die Problematik der Begrenzung und Reduzierung von Kernwaffen. Gegenstand des letzten Teils sind die Wiener Verhandlungen über die Reduzierung der Streitkräfte und Rüstungen in Mitteleuropa, vertrauensbildende Maßnahmen sowie der Verzicht auf die Anwendung militärischer Gewalt. Abschließend wird zusammengefaßt: Die bisher, insbesondere von den beiden Weltmächten USA und UdSSR eigenommenen Grundpositionen weisen vielfach gravierende Unterschiede auf. Dennoch sind sie nicht unüberwindlich, vorausgesetzt, daß beiden Seiten ohne Einschränkungen und Vorbehalte die Notwendigkeit anerkennen, einen Nuklearkrieg zu verhindern, den verhängnisvollen Rüstungswettlauf zu stoppen und die vorhandenen Waffenarsenale systematisch abzubauen. (RW)
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 42, Heft 4, S. 654-655
ISSN: 0038-884X
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In: Wissenschaft und Frieden: W & F, Band 14, Heft 1, S. 25-28,41
ISSN: 0947-3971
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In: Deutscher monarchischer Konstitutionalismus und verweigerte Rechtsentscheidungen, S. 197-238
In: Zeitschrift für Politikberatung: ZPB, Band 1, Heft 2, S. 191-212
ISSN: 1865-4797
In: Zeitschrift für Politikberatung: Policy advice and political consulting ; ZPB, Band 1, Heft 2, S. 191-212
ISSN: 1865-4789
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In: Nomos-Universitätsschriften
In: Politik 120
In: Schriftenreihe der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder); Gebührenprivileg und Beihilferecht, S. 158-160