Richtlinien gegen Raubkopierer
In: Griephan-Briefe: Fachinformationen zum Geschäftsfeld äußere & innere Sicherheit, Band 41, Heft 30, S. 4-4
ISSN: 1860-403X, 1860-403X
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In: Griephan-Briefe: Fachinformationen zum Geschäftsfeld äußere & innere Sicherheit, Band 41, Heft 30, S. 4-4
ISSN: 1860-403X, 1860-403X
In: Digital life No. 3
In: Österreichische Schriftenreihe zum gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht (ÖSGRUM) 35
In: cc - carbon copy books 24
In: Digital life No. 4
Handeln Raubkopierer destruktiv? Sehen Raubkopierer ihre Taten als kriminell an? Ist die heutige Informationsgesellschaft generell von der Hackerkultur geprägt? Und sind Raubkopien tatsächlich das Produkt einer von der Hackerkultur geprägten Gesellschaft?Jan Krömer und Evrim Sen, Autoren des bekannten Buchs NO COPY, liefern erstmals faszinierende wissenschaftliche Beweise und tauchen tief in außergewöhnliche Forschungsgebiete ein.Die wissenschaftliche Reise führt den Leser von der Entstehung der Hacker und deren Motivation bis hin zur Entwicklung der heutigen Strukturen unserer Informationsgesellschaft. Die ökonomischen Eigenschaften von Informationsgütern werden erläutert und in Zusammenhang zur Problematik der Raubkopien gesetzt.Zudem werden die aktuellen Strukturen der organisierten Raubkopierer-Szene beschrieben, die sich seit mehr als zwanzig Jahren innerhalb einer verborgenen Gemeinschaft mit der Erstellung von Raubkopien befasst. Ihre Entstehung wird vor dem Hintergrund der Hackerkultur dargestellt. Darüber hinaus werden die Motivationsfaktoren, sowohl der Mitglieder der organisierten Raubkopierer-Szene als auch der Gelegenheitskopierer, eingehend untersucht.
In: Computer + Unterricht, Band 21, Heft 82, S. 32-34
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 49, Heft 10, S. 1243-1250
ISSN: 0006-4416
In: Versicherungsmagazin, Band 46, Heft 8, S. 37-38
ISSN: 2192-8622
In: Die Debatte um geistiges Eigentum
In: Schriften zur Rechtswissenschaft 59
In: Österreichische Schriftenreihe zum gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht (ÖSGRUM) 31
Auf Tonträgern findet sich der Hinweis, dass Kopien die Musik töten ("copy kills music"). Als Kinobesucher erfährt man noch vor Beginn des Films regelmäßig aus einem Trailer, dass Raubkopien illegal oder schlecht sind und wie sehr sie der Filmwirtschaft schaden. An Plakatwänden, in Zeitungen und Magazinen wird für das Verständnis geworben, dass Raubkopierer Verbrecher sind. Auch über Klagen und Abmahnungen der Unterhaltungsindustrie gegen Filesharing-Nutzer ist regelmäßig zu lesen. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, die Unterhaltungsindustrie würde einen Krieg gegen das Filesharing führen. Das vorliegende Buch untersucht die Hintergründe dieses Konfliktes. Dazu werden grundlegende technische Gesichtspunkte des Filesharings erörtert, eine umfassende rechtliche Einordnung vorgenommen und der Umgang der Unterhaltungsindustrie mit dem Filesharing dargestellt, um schließlich zu diskutieren, welche Möglichkeiten es bietet. Gedruckte Version im Universitätsverlag der TU Berlin (www.univerlag.tu-berlin.de) erschienen.
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Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum und verleiht dem Urheber ausschließliche Rechte an seinem Werk. Das Gesetz unterscheidet dabei vermögensrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Ansprüche. Zur Durchsetzung dieser Rechte stehen dem Urheber sowohl zivilrechtliche, als auch strafrechtliche Möglichkeiten zu. Das klassische Urheberrecht stammt aus dem Jahr 1936 und kann daher den Bedürfnissen der Informationsgesellschaft nur schwer gerecht werden. Das Internet spielt dabei eine wichtige Rolle. Es handelt sich dabei nicht um einen rechtsfreien Raum, aber die Rechtsverfolgung ist durchaus schwierig. Die Judikatur versucht, Gesetzeslücken zu schließen und die neu auftretenden Sachverhalte zu regeln. Neben der bestehenden Problematik des Up-und Downloads, treten nun auch immer vermehrt sogenannte Streamingportale auf. Eines der wohl bekanntesten Portale ist ?Kino.to?. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Linkportal, wo aktuelle Kinofilme und TV-Serien kostenlos konsumiert werden könne. Aufgrund dessen, muss in diesem Zusammenhang der Link, sowie die einzelnen Providerarten rechtlich eingeordnet werden. Ebenso müssen die möglichen Haftungsfreistellungen gem §§ 13ff ECG beachtet werden. Zur Beurteilung solcher Sachverhalte stehen neben den innerstaatlichen Vorschriften auch europarechtliche und völkerrechtliche zur Verfügung. Außerdem muss zwischen dem mittelbaren und unmittelbaren Täter unterschieden werden, der Täterbegriff wird jedoch im gesamten Immaterialgüterrecht nicht geregelt. Eingeschränkt werden die Ausschließlichkeitsrechte jedoch durch die freien Werknutzungen gem §§ 42ff UrhG. Hier besteht jedoch das Problem, ob eine Kopiervorlage rechtmäßig sein muss. Sowohl Lehre als auch Judikatur sind sich diesbezüglich uneinig. Eine gesetzliche Regelung wäre daher wünschenswert. ; Copyright protects the intellectual property and gives the author exclusive rights to his works. The law distinguishes between proprietary and moral rights. To enforce these rights the author has civil rights and also criminal rights. The classical copyright dates from 1936 and so it cannot meet the requirements of the information society. The Internet plays an important role. It is not a law-free zone, but the prosecution is quite difficult. The case law attempts to close loopholes in the law and to regulate the actual situations. In addition to the existing problems of uploads and downloads, there are now also so-called streaming portals. One of the well-known portals is "Kino.to". This is a so-called link portal, where current movies and TV series could be consumed for free. Because of this, also the links has to be classified in this context. Equally the individual provider types has to be classified as well as the liability exemptions of §§ 13 ff ECG. Beside to the national rules also the European law and international law are to consider. There is also a difference between the direct and indirect offender, but the term of offender is not regulated in the intangible property right. The limited exclusive rights of the author can be restricted if the requirements of §§ 42 ff Copyright Act are given. But there is the problem, if a template must be lawful. The doctrine and the jurisprudence are divided in this regard. A clear statement in the national law would be desirable. ; von Romana Egger ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2012 ; (VLID)227116
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