Erwerb und Schutz des Eigentums an Mobilien im deutschen und schwedischen Recht
In: Internationalrechtliche Studien 65
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In: Internationalrechtliche Studien 65
In: Politikon: South African journal of political studies, Band 21, Heft 1, S. 20-41
ISSN: 0258-9346
Ein wesentlicher Teil der Übergangsverfassung ist der in ihr festgelegte, gerichtlich einklagbare Menschenrechtskatalog. Der Autor beschreibt Konzept und Praxis der Einklagbarkeit und erklärt, warum das Kapitel über fundamentale Rechte noch nicht als ein vollständiger Grundrechtskatalog angesehen werden kann. Vor allem Rechte der zweiten und dritten Generation haben bis jetzt nur begrenzte oder gar keine verfassungsmäßige Berücksichtigung erfahren. Die in den einzelnen Verfassungskapiteln angesprochenen Rechte werden identifiziert und analysiert; das gleich gilt für die Möglichkeit, Rechte einzuschränken. Abschließend werden Bedeutung und Konsequenzen der niedergelegten Grundrechte für Individuen und Organisationen, Rechtsanwälte, Beamte und Richter diskutiert. (DÜI-Hlb)
World Affairs Online
In: Politikon: South African journal of political studies, Band 24, Heft 1, S. 5-37
ISSN: 0258-9346
Der Autor diskutiert Inhalte, Bedeutung und Implikationen von Kapitel 2 der südafrikanischen Verfassung, das die Menschenrechte (Bill of Rights) festschreibt. Er untersucht, wie Freiheit und Gleichheit über den Grundsatz der Menschenwürde miteinander verbunden werden, geht dann im einzelnen auf die verschiedenen in der Verfassung festgeschriebenen Rechte, deren Reichweite, Begrenzung und Aufhebungsmöglichkeit ein und beschreibt, wie der einzelne seine Rechte vor Gericht einklagen kann. Der Artikel schließt mit einem kurzen Überblick über die Einklagbarkeit und Realisierung der verfassungsmäßigen Rechte. (DÜI-Hlb)
World Affairs Online
In: Juridiska Fakultetens Minnesskrift 7
In: Uppsala Universitets årsskrift 1929, Bd. 1,7
In: Juridiska Fakultetens minnesskrift 4
In: Uppsala Universitets årsskrift 1929,1,4
In: AI bulletin / publ. by the Africa Institute of SA, Band 27, Heft 12: Supplement, S. 1-8
ISSN: 0001-981X
Beide - sowohl Swasiland als auch das südafrikanische Homeland Kwazulu - erheben Anspruch auf den Gebietsteil Ingwavuma, der Swasiland Zugang zum Meer verschaffen würde. Für Swasiland sprechen ethnische Gründe, doch ist damit nach internationalem Recht noch kein Transferanspruch verbunden. Kwazulus Recht besteht im effektiven Besitz des Gebietes, das aufzugeben man nicht bereit ist. Kennzeichnung des historischen Hintergrunds und Diskussion des südafrikanischen Standpunkts in dieser Frage. Für die Gegenwart wird die Aufrechterhaltung des status quo empfohlen in der Hoffnung, daß sich in der Zukunft die Möglichkeit eines Kompromisses für die involvierten Parteien ergibt. (DÜI-Hlb)
World Affairs Online
In: IOIR nr 164 A
In: Uppsala Universitets årsskrift 1932, Program 2
In: Anteckningar om sanktionsproblemet 1
In: Interlex 13
In: Arbeiten zur Rechts- und Sprachwissenschaft 57