Recht gegen Rechts
In: Politik, aktuell für den Unterricht: Arbeitsmaterialien aus Politik, Wirtschaft u. Gesellschaft, Heft 7, S. 4-6
ISSN: 0342-5746
50839 Ergebnisse
Sortierung:
In: Politik, aktuell für den Unterricht: Arbeitsmaterialien aus Politik, Wirtschaft u. Gesellschaft, Heft 7, S. 4-6
ISSN: 0342-5746
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 56, Heft 5, S. 212-218
ISSN: 0042-384X
"Das Recht auf Entwicklung ist umstritten wie kaum ein anderes Menschenrecht. Die Länder des Südens würden es gern als kollektives Recht der Staaten oder Völker verankern, der Westen will ein solches Recht nur Individuen zugestehen. Verschiedene Arbeitsgruppen und ein Unabhängiger Experte wurden eingesetzt, um das Recht zu entpolitisieren und mit konkreten Inhalten zu füllen. In diesem Sinne ist die Ausarbeitung von Kriterien zur Evaluierung von Entwicklungspartnerschaften durch die 'High-level Task Force' als ein großer Fortschritt zu bewerten. Gegenwärtige Bemühungen um eine bindende Konvention könnten allerdings das Erreichte zunichte machen und einen neuen Nord-Süd-Konflikt heraufbeschwören." (Autorenreferat)
In: Ossietzky: Zweiwochenschrift für Politik, Kultur, Wirtschaft, Band 3, Heft 25, S. 866-869
ISSN: 1434-7474
In: Informationen zur politischen Bildung: izpb, Heft 216, S. 1-32
ISSN: 0046-9408
Die wesentlichen Merkmale des Begriffs "Recht", der beim Durchschnittsbürger oft Unbehagen auslöst, da er mit Bußgeld- und Gerichtsverfahren gleichgesetzt wird, werden in sechs Kapiteln dargestellt. Ausgehend von den notwendigen Regeln im gesellschaftlichen Zusammenleben werden die Entstehung des Rechts von den Ursprüngen in der Antike bis zur Entstehung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, die Geltungsbedingungen des Rechts, die gesellschaftlichen Funktionen und die Bereiche Öffentliches Recht, Strafrecht und Privatrecht und abschließend die Anwendung und der Schutz des Rechts behandelt. "Ohne Recht wäre das Zusammenleben der Menschen in der modernen Gesellschaft nicht denkbar. Das Recht ermöglicht die soziale Integration, sichert den inneren Frieden und steuert gesellschaftliche Geschehensabläufe. ... Die Grundvoraussetzung des Rechts liegt ... darin, daß seine Regeln freiwillig befolgt werden. Die Einsicht in die Notwendigkeit des Rechts ist eine der wichtigsten Bedingungen für friedliches Zusammenleben in der Gesellschaft." (SCH)
In: Ila: das Lateinamerika-Magazin, Heft 389, S. 38-40
ISSN: 0946-5057
World Affairs Online
In: Praxis Politik: Zeitschrift für den sozialwissenschaftlichen Unterricht in der Sek I/II, Band 6, Heft 2, S. 30-33
ISSN: 1860-255X
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 56, Heft 5, S. 212-218
ISSN: 0042-384X
In: Utopie kreativ: Diskussion sozialistischer Alternativen, Heft 21/22, S. 73-85
ISSN: 0863-4890
In: Femina politica / Femina Politica e. V: Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Band 21, Heft 2, S. 49-61
ISSN: 1433-6359
In: Entwicklung und Zusammenarbeit: E + Z, Band 48, Heft 7-8, S. 287-289
ISSN: 0721-2178
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 30, Heft 4, S. 533-544
ISSN: 0506-7286
World Affairs Online
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 100, Heft 22, S. 1201-1206
ISSN: 0012-1363
Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15.6.1964 (Rs 6/64, Costa/ENEL (Verstaatlichung), Slg 1964, 1251) besteht weitgehend Übereinstimmung darüber, daß EG-Recht dem nationalen Recht vorgeht. Urteile ergehen nach dem Vorlageverfahren (Art. 177 EWGV) und nach dem Vertragsverletzungsverfahren (Art. 169 EWGV). Der Gerichtshof setzt dabei nationales Recht nicht außer Kraft, sondern legt Gemeinschaftsrecht aus. Die Folgerung daraus zu ziehen, obliegt den nationalen Gerichten. Schwierigkeiten entstehen, wenn nationale Gerichte die Vorlagepraxis nicht wahrnehmen oder wenn sich kein Betroffener findet, der die Gerichte anruft. Bedingt durch die unterschiedlichen Rechtstraditionen, sind Bestimmungen häufig auch unklar, so daß es schwierig ist, sie in das nationale Recht zu integrieren. (GMH)
In: Rote Revue, Band 82, Heft 3, S. 12-21
In: Informationen zur politischen Bildung: izpb, Heft 216, S. 1-32
ISSN: 0046-9408
Jedes gesellschaftliche Zusammenleben erfordert Regeln. Das Recht ist eine besondere Form sozialer Normen, da seine Geltung durch den Staat garantiert und durchgesetzt wird. Die verschiedenen Arten des Rechts stehen im Verhaeltnis der Ueber- und Unterordnung zueinander, wobei die Verfassung den hoechsten Rang einnimmt. Die rechtlichen Ordnungen sind Ergebnis einer historischen Entwicklung, ihre jeweilige Auspraegung haengt von mehreren Faktoren ab, vor allem dem Kraefteverhaeltnis verschiedener sozialer Gruppen, deren Wertvorstellungen und ihrem Verhaeltnis zum Staat. In einer Demokratie muessen sich die rechtlichen Normen an dem Massstab von Freiheit und Gleichheit messen. Nur so findet in einer verfassungsstaatlichen Ordnung das Recht zur Vorbeugung und Loesung von Konflikten die gebuehrende Beachtung. Die letztverbindliche Entscheidung dieser Konflikte liegt bei den Gerichten, die jedoch nicht selten auf Unverstaendnis stossen. Durch Einsicht in die Grundlagen der Rechtsordnung und deren Bedeutung fuer das menschliche Zusammenleben kann dieses Unbehagen am Recht und an der Rechtsprechung abgebucht werden.
In: Jahrbuch Politisches Denken
ISSN: 0942-2307