Das Recht auf Entwicklung - Recht des Individuums oder Recht der Völker?
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 56, Heft 5, S. 212-218
ISSN: 0042-384X
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In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 56, Heft 5, S. 212-218
ISSN: 0042-384X
In: Nomos eLibrary
In: Philosophie
Die gegenwärtige Gesellschaft ist mit einem Phänomen konfrontiert, das sich als Juridifizierung charakterisieren lässt. Gemeint ist damit, dass juristische Kategorien zunehmend auch außerhalb genuin rechtlicher Kontexte Verwendung finden. Die Weise, wie Menschen sich selbst und ihre Lebenswelt wahrnehmen, ist danach mehr und mehr durch juristische Perspektiven vorgeprägt und damit auf spezifische Weise verengt. Die Beiträge des vorliegenden Bandes gehen von dieser Diagnose aus und fragen nach einer spezifischen Lösungsmöglichkeit für das so bestimmte Problem: Lässt sich der Befund in das Recht selbst zurückspiegeln? Ist es möglich, das Recht gegen sich selbst und seine zunehmende Überformung der Gesamtgesellschaft in Stellung zu bringen? Mit Beiträgen von Ino Augsberg, Steffen Augsberg, Ricardo Campos, Ghazaleh Faridzadeh, Judith Froese, Petra Gehring, Friedhelm Hase, Ludger Heidbrink, Andrea Klonschinski, Stefan Korioth, Mansoor Koshan, Karl-Heinz Ladeur, Franz Reimer, Thomas Vesting, Lars Viellechner, Dan Wielsch und Benno Zabel.
In: Utopie kreativ: Diskussion sozialistischer Alternativen, Heft 21/22, S. 73-85
ISSN: 0863-4890
ISSN: 0075-2886
In: Femina politica / Femina Politica e. V: Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft, Band 21, Heft 2, S. 49-61
ISSN: 1433-6359
In: Schriftenreihe des Käte Hamburger Kollegs "Recht als Kultur" Band 11
In: Dem Frieden dienen: zum Gedenken an Dieter S. Lutz, S. 332-340
Es ist ein alter Menschheitstraum, dass die in Vergangenheit und Gegenwart vom Recht des Stärkeren bestimmten Konfrontationen dereinst eingehegt werden können in Friedenssicherungssysteme, deren Grundlage allein die "Stärke des Rechts" ist. Im Sinne dieser Idee versucht der Autor eine kritische Würdigung einer Position, die einen Unterschied zwischen dem amerikanischen und dem europäischen Macht- und Rechtsverständnis ideengeschichtlich zu begründen versucht.Deutlich wird zunächst, dass die Divergenzen zwischen den USA und Europa nicht mit dem gegenwärtigen US-Präsidenten zu identifizieren sind, sondern ein Problem des Machtverständnisses und des Machteinsatzes darstellen. Ein militärisches Potenzial, wie die USA es gegenwärtig zur Verfügung haben, fördert die Bereitschaft, es auch politisch und militärisch zu nutzen. Da Europa über ein solches Gewaltpotenzial nicht verfügt, ist es zwangsläufig an anderen als militärischen Mitteln interessiert, seine Interessen durchzusetzen. Wer nicht über militärische Macht verfügt, muss notwendigerweise an einem Weltsystem interessiert sein, in dem das Völkerrecht und völkerrechtliche Institutionen vorherrschen. Europa versucht aus der Sicht des us-amerikanischen Politologen Kagan auch heute noch, in ein "posthistorisches Paradies" zu gelangen, in dem es den "ewigen Frieden" Kants zu verwirklichen trachtet. Die USA hingegen seien bestrebt, in der anarchischen Hobbesianischen Welt, der Welt des Leviathan, in der gerade kein Verlass auf das Völkerrecht gegeben sei, ihre Sicherheit durch Macht zu gewährleisten, denn wahre Sicherheit hänge immer noch von militärischer Stärke und von ihrem Einsatz ab. (ICA2)
In: Grenzfragen 41
"Das Recht auf Leben" ist in zahlreichen Ländern verfassungsrechtlich garantiert. Obwohl Nahrung zweifelsohne eine notwendige Bedingung für menschliches Leben darstellt, ist es anders als das Recht auf Leben zwar völkerrechtlich garantiert, nicht aber in der deutschen Verfassung verankert. Daraus ergeben sich im Hinblick auf Nahrung und Ernährung und ihren Zusammenhang mit dem Recht auf Leben zahlreiche Aspekte und Fragen. Neben der Quantität des Nahrungsangebotes spielt die Qualität für eine gesunde Ernährung eine wesentliche Rolle. Überernährung einerseits und Fehl- bzw. Unterernährung andererseits sind nicht nur in einem globalen Kontext wahrzunehmen, sondern betreffen auch die westlichen Industrieländer. Die Erzeugung von Nahrungsmitteln muss zunehmend regionale, nationale und globale ökologische Aspekte in den Blick nehmen. Die Ökologie, jedoch auch der Handel mit Nahrungsmitteln werfen ethische, religiöse, anthropologische und grundsätzliche philosophische Fragen auf. Verfassungsrechtlich stellt sich die Frage, inwieweit sich in dem Recht auf Leben auch ein Recht auf Nahrung abbildet, oder ob Letzteres immer schon in dem Recht auf Leben grundgelegt ist. Das Buch greift verschiedene Aspekte eines Rechts auf Nahrung aus den Perspektiven der Medizin, Biologie, Psychologie, Ökologie, Ökonomie, Theologie, Philosophie, Ethik und Rechtswissenschaften auf und stellt damit einen in unserer Gesellschaft als selbstverständlich verfügbar wahrgenommenen und zu den Grundbedingungen eines guten Lebens gehörenden, jedoch in der gegenwärtigen Praxis keineswegs unproblematischen Begriff in den Mittelpunkt.
ISSN: 0344-7871
In: Strategien der extremen Rechten, S. 167-195