Professor Dr. Thomas Stobbe, Steuerberater, lehrt im Studiengang BWL/Steuern und Wirtschaftsprüfung; er ist Studiendekan des Masterstudiengangs Auditing and Taxation an der Hochschule Pforzheim (www.hspforzheim.de). Er hat dieses geschickt aufbereitete Lehrbuch in einer betriebswirtschaftlichen Grundlagenvorlesung entwickelt. Die inzwischen vorliegende 13., überarbeitete Auflage vermittelt klar und verständlich die Grundlagen der Besteuerung (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Erbschaftsteuer). Der Text wird ergänzt durch eine Vielzahl von prägnanten Abbildungen sowie mehreren überarbeiteten praktischen Übungsfällen und Fallstudien mit Lösungshinweisen. Die 13. Auflage berücksichtigt alle Steuerrechtsänderungen des Jahres 2013 und ist auf dem Rechtsstand 01.01.2014
Obwohl der kenntnisabhaengige Regelverjaehrungsbeginn im Sinne des 199 Abs. 1 BGB nur die Kenntnis der anspruchsbegruendenden Tatsachen voraussetzt, soll Rechtsunkenntnis ausnahmsweise bei unsicherer und zweifelhafter Rechtslage den Verjaehrungsbeginn hinausschieben. Schwerpunktmaessig untersucht diese Arbeit, in welchen Faellen nach Ansicht der Gerichte eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegen soll, welche praktischen Auswirkungen diese Rechtsprechung hat und wie andere europaeische Rechtsordnungen mit der Einbeziehung von Rechtskenntnissen in den Verjaehrungsbeginn umgehen. Die
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Obwohl der kenntnisabhängige Regelverjährungsbeginn im Sinne des § 199 Abs. 1 BGB nur die Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen voraussetzt, soll Rechtsunkenntnis ausnahmsweise bei unsicherer und zweifelhafter Rechtslage den Verjährungsbeginn hinausschieben. Schwerpunktmäßig untersucht diese Arbeit, in welchen Fällen nach Ansicht der Gerichte eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegen soll, welche praktischen Auswirkungen diese Rechtsprechung hat und wie andere europäische Rechtsordnungen mit der Einbeziehung von Rechtskenntnissen in den Verjährungsbeginn umgehen. Die Autorin kritisiert den dogmatischen Ansatz der Rechtsprechung und entwickelt einen objektiven Ansatz, mit dem ein Verjährungsaufschub nur in seltenen Fällen der erstmaligen Anspruchsanerkennung gewährt werden soll
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Der Glücksspielmarkt in Österreich hat sich in den letzten Jahren aufgrund neuer Medien, modernster Technik und Elektronik sehr stark verändert. Auch grenzüberschreitende Aktivitäten sowie Richtlinien der Europäischen Union haben das Glücksspiel stark beeinflusst. Daher wurden die glücksspielrechtlichen Regelungen den Anforderungen nicht mehr gerecht und eine Reformierung des Glücksspielgesetzes wurde notwendig.Am 13.04.2010 passierten die Regierungsvorlagen den Ministerrat und wurden diese der parlamentarischen Behandlung zugewiesen. Sie wurden im Plenum des Nationalrats am 16.06.2010 beschlossen. Am 01.07.2010 und am 22.07.2010 hat sodann der Bundesrat den Beschluss gefasst, gegen die Beschlüsse des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben. Formell und inhaltlich umfasst die Neuordnung des Glücksspielrechts zwei Novellen, die einander ergänzen und welche in den Jahren von 2008 bis 2010 entstanden sind. Da bereits Teile der Novelle dem Notifikationsverfahren unterzogen wurden, konnte dem Parlament jedoch keine konsolidierte Fassung vorgelegt werden.In der vorliegenden Arbeit wird auf die Ziele der Novellen eingegangen sowie eventuelle Kritik an diesen Zielsetzungen erläutert. Den Kernpunkt der Arbeit stellt die Gegenüberstellung der wichtigsten Änderungen des Glücksspielgesetzes dar, in dem die alte Rechtslage der neuen gegenübergestellt wird. An dieser Stelle soll auch veranschaulicht werden, welche Schwierigkeiten sich im Hinblick auf das Gemeinschaftsrecht ergeben könnten. Auch werden die Änderungen anderer Gesetze aufgrund der Glücksspielgesetz-Novellen 2008 und 2010 dargelegt. Ebenso wird auf Themen ?rund um das Glücksspiel? eingegangen, da diese in glücksspielrechtlicher Hinsicht von großer Relevanz erscheinen. Auch in diesem Zusammenhang werden europarechtliche Aspekte berücksichtigt. ; In the last years the market of games of chance in Austria has changed extremly because of new media, modern technology and electronics. Activities across national boundaries and EU-Directives influenced the game of chance intensively. As the existing policies concerning the games of chance could not make the grade anymore, a reformation became necessary. On 13.04.2010 the government bills passed the council of ministers and became enacted in the plenum of the National Assembly on 16.06.2010. On 01.07.2010 and 20.07.2010 the ?Bundesrat? decided not to appeal against the enactments of the National Assembly. Formally and with regards to content the realignment of gambling law includes two amendments that complete each other, which arised in the years 2008 till 2010. In this diploma thesis the aims of the amendments and possible criticism are being discussed and explained. The quintessence of the diploma thesis describes the comparison of the most important modifications of the gambling law by comparing the old legal position with the new one. Also difficulties that may surrender concerning European Community Law are being exemplified. In addition modifications of other laws due to the gambling law-amendments 2008 and 2010, are being presented. Also different topics around the game of chance are being discussed, because they have a high relevance in relation to the gambling law. In this context aspects of European Community Law are considered again. ; von Antonia Slavnitsch ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2011 ; (VLID)215945
Verlagsinfo: Die urheberrechtliche Stellung des Film- und Fernsehproduzenten in Deutschland, die seit Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes im Jahre 1965 kontrovers diskutiert wird, ist bisher nur unzulänglich untersucht worden. Besonders nach den Urheberrechtsnovellen von 2002 und 2003, die die rechtliche Position der Urheber und ausübenden Künstler gegenüber den Verwertern gestärkt haben, hat sich die Kontroverse verschärft: Der Produzent nimmt in der heutigen Filmwirtschaft eine vielfach als "Sandwichposition" bezeichnete, außerordentlich schwache Sonderrolle zwischen Urhebern (Regisseur, Romanvorlageautor etc.) und Künstlern (vor allem Schauspielern) einerseits und Verwertern (Sendern, Vertriebs- oder Verleihunternehmen) andererseits ein. Daher wird in dieser Arbeit unter Auswertung von Rechtsprechung und Schrifttum die Rechtslage kritisch bewertet, um vor dem Hintergrund eines Vergleichs mit der Lage in Frankreich und Großbritannien Verbesserungsvorschläge für eine Weiterentwicklung des deutschen Rechts zu unterbreiten. Die Arbeit wendet sich an alle, die sich aus wissenschaftlichem oder beruflichem Interesse mit dem Filmurheberrecht befassen, insbesondere an Filmschaffende und ihre Berater.
Die sogenannte EU-Bildschirm-Richtlinie hätte schon zum 31.12.1992 in nationales Recht überführt werden müssen. Der Artikel berichtet über die Rechtslage, die sich aus der nicht erfolgten Umsetzung ergibt. Darüber hinaus werden aus betriebspraktischer Sicht bestehende Umsetzungsprobleme angesprochen und Lösungsvorschläge gemacht. (WSI-Mitteilungen / FUB)
In: Kommunalpolitische Blätter: KOPO ; Wissen, was vor Ort passiert! ; Stimme der Kommunalpolitischen Vereinigung von CDU und CSU, Band 60, Heft 7, S. 36-37