Autonomie als Rechtsprinzip
In: Menschliche Autonomie, S. 38-51
Daß der Gedanke der Autonomie zu einem Grundprinzip des Rechtssystems geworden ist, war das Werk der bürgerlichen Revolutionen des 17. und 18. Jahrhunderts. Es wird zwischen Autonomie im Rechtssinn und Autonomie im ethischen Sinn unterschieden, wobei Autonomie als Rechtsprinzip auf das gleiche Maß an Freiheit für jedermann zielt. Die weitreichenden Konsequenzen werden aufgezeigt, die bei der Umsetzung des Prinzips der Autonomie in rechtliche Regelungen in allen Rechtsgebieten entstehen. Der gewandelte Stellenwert des Rechtsprinzips der Autonomie heute im Vergleich zum vorigen Jahrhundert wird begründet. Es geht vor allem um ökonomische Konsequenzen. In engem Zusammenhang mit der Frage der Autonomie werden die Bestrebungen gesehen, die Ausnutzung der wirtschaftlichen Abhängigkeit oder Unterlegenheit eines Vertragspartners zu begrenzen oder zu unterbinden. Ausgehend davon, daß die Entwicklungen noch nicht abgeschlossen sind, wird als gemeinsamer Nenner zusammengefaßt, daß sie sämtlich darauf hinauslaufen, die Proklamation eines gleichen Maßes an Freiheit für jedermann stärker mit den gesellschaftlichen Realitäten in Einklang zu bringen, als das zunächst der Fall war. Als ein Problem wird die Bestimmung des kritischen Punktes gesehen,an dem das Bemühen um Freiheit und Gleichheit in einen Verlust an Autonomie umzuschlagen droht. Insgesamt wird festgestellt, daß das Prinzip der Autonomie an Glanz verloren hat. (ICA)