Das Judentum in der Rechtswissenschaft, 8, Rechtsquellenlehre und Judentum: Positivismus, Freirechtsschule, neue Rechtsquellenlehre
In: Das Judentum in der Rechtswissenschaft 8
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In: Das Judentum in der Rechtswissenschaft 8
Leben und Werk dieses besonderen und bedeutenden Mannes sind Thema der vorliegenden Arbeit, wobei ein besonderes Augenmerk auf seine Rechtsquellenlehre gerichtet wird. Zu Beginn wird Conrings Herkunft und Bildungsgang näher beleuchtet. Dabei zeigt sich, dass Conring der letzte und größte Polyhistor in Deutschland gewesen ist. Er widmete sich nicht nur der deutschen Rechtsgeschichte sondern interessierte sich auch für Theologie, Medizin und Politik. Fast kein Gebiet des menschlichen Wissens ist durch ihn unerforscht geblieben. Aus ihm wurde nicht nur ein Professor der Politik und Medizin, sondern er wurde auch zum Leibarzt und Geheimrat der jeweiligen Könige und Fürsten ernannt. Danach wird auf Conrings Staatenkunde näher eingegangen, die die Übermittlung von Kenntnissen über die vollständige Aufzählung und Beschreibung der bekanntesten Staaten seiner Zeit zum Gegenstand hat. Schließlich wird Conrings Wirken auf dem Gebiet der Politik und Rechtsgeschichte näher erörtert. Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht jedoch das bedeutendste Werk der deutschen Rechtsgeschichte "De origine iuris germanici" welches ihn zum Begründer der deutschen Rechtsgeschichte machte. In diesem Abschnitt werden die Rechtsaufzeichnungen vom 5. bis zum 15. Jahrhundert erläutert. In diesem Werk widerlegte Conring, dass das römische Recht nicht durch einen Gesetzgebungsakt von Kaiser Lothar III in Deutschland eingeführt wurde, sondern langsam durch Gewohnheit Geltung erlangte. Abschließend wird auf die rechtliche Stellung und Wirkung der Rechtsquellenlehre näher eingegangen. ; The diploma thesis at hand deals with the life and works of Herman Conring and especially focuses on his revolutionary studies concerning the sources of German law. Firstly Conring's descent, upbringing and course of education will be illuminated in order to show that this special and important man was indeed the greatest (and probably last) polyhistor in Germany. He did not only dedicate himself to German legal history but was also interested in theology, medicine and politics. There was hardly a human field of knwoledge he did not explore.He did not only become a professor of politics and medicine but also personal doctor and privy councillor of the current kings and princes. Secondly, Conring's Staatenkunde, which contained a complete list and descriptions of the best known states of his time, will be described and finally,Conring's role in politics and legal history will be discussed in detail. At the centre of this thesis will be,however, his "De origine iuris germanici", which established Conring's reputation as the founder of German legal history and has become its most important text. Legal records and notes dating from the 5th to the 15th century will be explained in this section. In "De origine iuris germanici" Conring confounds the theory that Roman law was introduced in Germany by a legislative act of Emperor Lother III and proves that it obtained validity by becoming common practice at courts. Finally, the legal status and impact of his studies concerning the sources of law will be discussed. ; vorgelegt von: Eva Gschier ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2010 ; (VLID)211325
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In: Beiträge zu Grundfragen des Rechts 9
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, Band 100, Heft 1, S. 383-385
ISSN: 2304-4861
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, Band 126, Heft 1, S. 369-369
ISSN: 2304-4861
In: http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00045311-5
Horst Heinrich Jakobs ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Z 52.264-38/39
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In: Wissenschaftliche Abhandlungen der Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen 35
Die Arbeit unterzieht die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts einer Analyse im Hinblick auf ihre Erscheinungsformen, Systematik und Entstehungsweise und setzt sich mit der rechtstheoretischen Erfassung der Grundsätze auseinander. Dabei erfolgt die Auseinandersetzung mit verschiedenen Erscheinungsformen des Rechts (u. a. Gewohnheits- und Richterrecht), deren Wirkungsweise und Berechtigung hinterfragt werden.
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Die Arbeit unterzieht die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts einer Analyse im Hinblick auf ihre Erscheinungsformen, Systematik und Entstehungsweise und setzt sich mit der rechtstheoretischen Erfassung der Grundsätze auseinander. Dabei erfolgt die Auseinandersetzung mit verschiedenen Erscheinungsformen des Rechts (u. a. Gewohnheits- und Richterrecht), deren Wirkungsweise und Berechtigung hinterfragt werden.
Die Arbeit unterzieht die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts einer Analyse im Hinblick auf ihre Erscheinungsformen, Systematik und Entstehungsweise und setzt sich mit der rechtstheoretischen Erfassung der Grundsätze auseinander. Dabei erfolgt die Auseinandersetzung mit verschiedenen Erscheinungsformen des Rechts (u. a. Gewohnheits- und Richterrecht), deren Wirkungsweise und Berechtigung hinterfragt werden.
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Romanistische Abteilung, Band 101, Heft 1, S. 447-452
ISSN: 2304-4934