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In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Volume 129, Issue 18, p. 1173-1179
ISSN: 0012-1363
In: Schriften der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft Bd. 125
In: Vice versa Band 7
Sport-Arenen sind Kristallisationspunkte herrschender Verhältnisse und gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse. Stadien, Sportpaläste, Velodrome verheißen emotionale Massenspektakel, dienen als sportliche Performanzorte und politische Geltungsbauten. Sport-Arenen lokalisieren Sport-Welten und Sport-Kulturen an einem konkreten Ort, erlauben aber darüber hinaus auch identifikatorische Effekte. Die Autorinnen und Autoren beleuchten Sport-Arenen in transnationaler Warte und loten Potentiale einer deutsch-französischen Sportgeschichte im europäischen wie globalen Kontext aus.
In: Mohr Siebeck Rechtswissenschaft
In: Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht 163
Mit der ISU-Entscheidung hat das EuG bekräftigt, dass ein staatliches Gericht in seiner Entscheidung über eine auf das Kartellrecht der Union gestützte und gegen einen internationalen Sportverband gerichtete Schadensersatzklage in dieser Sache nicht an vorherige Entscheidungen des CAS gebunden ist. Das Zusammenspiel des verbandsseitig vorgegebenen Rechtswegs mit der Durchsetzung der Verbandsregeln wirkt auf den Märkten des Sports und wirft insoweit zwangsläufig kartellrechtliche Fragen auf. Die Vorgabe des Rechtswegs zum CAS ist wohl per se mit den kartellrechtlichen Anforderungen vereinbar. Gregor Opfermann beleuchtet, ob sich Verknüpfungen mit der kartellrechtlichen Bewertung der Sportverbandsregeln zeigen, die eine baldige Reform des CAS-Codes verlangen.
Antworten auf Fragen des öffentlich-rechtlichen Sportrechts Dieser Band enthält die gesammelten Beiträge der Tagung "Sport im öffentlichen Recht" vom 12. und 13. September 2022 an der Wirtschaftsuniversität Wien. Ziel der Tagung war, die Querschnittsmaterie des Sportrechts aus den verschiedenen Blickwinkeln des öffentlichen Rechts zu beleuchten. Hierzu wurden einführend grundlegende Überlegungen, etwa was unter Sport im rechtlichen Sinn zu verstehen ist, angestellt. Danach wurden grundrechtliche Fragestellungen im sportrelevanten Kontext aufgeworfen. Diskutiert wurden die Grenzen der Verbandsautonomie im Hinblick auf die Meinungsäußerungsfreiheit, das Verhältnis zwischen Art 6 EMRK und der Sportschiedsgerichtsbarkeit und Fragen zur grundrechtskonformen Ausgestaltung von Dopingkontrollen. Anschließend wurde der Fokus auf europarechtliche Themen, die vorwiegend im Wettbewerbsrecht angesiedelt waren, gelegt. So wurde etwa die hochaktuelle Problematik der European Super League besprochen. Abgerundet wurde die Tagung mit sportrechtlichen Fragestellungen aus dem besonderen Verwaltungsrecht
In: Schriften zum Sportrecht Band 39
In: Nomos eLibrary
In: Öffentliches Recht
Der organisierte Sport braucht Kontroll- und Entscheidungsinstanzen, die eine schnelle und kompetente Streitbeilegung ermöglichen. Die Sportgerichtsbarkeit der Verbände garantiert diesen effizienten Rechtsschutz und hat dabei zwangsweise Berührungspunkte mit der Schiedsgerichtsbarkeit sowie der staatlichen Justiz. Sportverbände stoßen aber dort an ihre Grenzen, wo kriminelles Verhalten nur mit den Mitteln der staatlichen Strafverfolgung nachgewiesen und sanktioniert werden kann, so beispielsweise bei Manipulationen im Zusammenhang mit dem sich rasant entwickelnden Sportwettenmarkt. Andererseits kann wiederum eine einheitliche internationale Rechtsprechung z. B. bei Dopingvergehen wohl nur der Sport selbst mit seinen Verbands- und Schiedsgerichten garantieren. Die Schwierigkeit der Abgrenzung zeigt sich spätestens dann, wenn der einzelne Sportler sein Recht letztlich doch vor den staatlichen Gerichten sucht, weil nur diese seiner Auffassung nach in der Lage sind, Entscheidungen auf Grundlage eines fairen Verfahrens zu treffen. Dieses tatsächlich oder auch nur vermeintlich bestehende Konkurrenzverhältnis ist Gegenstand der Beiträge des Tagungsbandes
Von Anfang wiesen die Mächtigen in der DDR dem Sport größte Bedeutung bei der Verwirklichung ihres Gesellschaftsmodells zu. Spitzensportler sollten als "Diplomaten im Trainingsanzug" für die Sache des Sozialismus werben und vor allem besser als ihre westdeutschen Gegenspieler sein. Ganz anders zunächst die Haltung im Westen: Hier warnte Bundespräsident Theodor Heuss mit dem Ausspruch "Es gibt keinen proletarisch-marxistischen Klimmzug und keinen bürgerlich-kapitalistischen Handstand - man kann's oder man kann's nicht!" vor einer politischen Überhöhung des Sports. Diese Distanz war jedoch auf Dauer nicht durchzuhalten. Die massive Förderung des DDR-Spitzensports und seine beeindruckenden Erfolge galten spätestens nach München 1972 vielen in der Bundesrepublik als nachahmenswert. Die Orientierung am "Sportwunderland DDR" machte auch vor der Übernahme von Dopingpraktiken nicht halt. Erstmals beleuchtet eine große Sonderausstellung und der dazugehörige Begleitband die Entwicklung des Sports in Bundesrepublik und DDR und seine Bedeutung im deutsch-deutschen Wettstreit der Systeme.
In: Beiträge zum Sportrecht 39
In: Sport - Recht - Gesellschaft 8
Doping ist ein altbekanntes und gleichwohl brandaktuelles Problem des Sports, das Verbände und Politik immer wieder vor neue Herausforderungen stellt. Trotz scharfer Sanktionen, die dem Dopingsünder sowohl von verbandlicher als teilweise auch von staatlicher Seite drohen, scheint dieses Phänomen kaum eindämmbar zu sein. Die präventiven und repressiven Anti-Doping-Maßnahmen greifen zudem erheblich in die Rechte der Athleten ein. Ausreichender und effektiver Rechtsschutz wird den Sportlern demgegenüber nur teilweise gewährleistet. Julia Kleen setzt sich zunächst mit den Defiziten des derzeitigen Anti-Doping-Systems auseinander und erarbeitet dann einen Vorschlag für eine globale Anti-Doping-Organisation, durch deren Schaffung sowohl die Effektivität der Anti-Doping-Bekämpfung gesteigert als auch wirksamer Rechtschutz für die Athleten gewährleistet werden könnte.
In: Beiträge zum Sportrecht 39
Main description: Der moderne Profisport eröffnet allen Beteiligten vielfältige Vermarktungsmöglichkeiten – auch und gerade im Bereich des Internet. Eine umfassende Vermarktung setzt jedoch voraus, dass den Sportbeteiligten an ihren Wertschöpfungen Exklusivrechte erwachsen, die sich im Wege der Lizenz auf Medien, Sponsoren und Werbetreibende übertragen lassen. In welchem Umfang den Sportbeteiligten Schutzrechte zustehen können, ist Gegenstand der Untersuchung. Die ökonomisch äußerst bedeutsamen Bereiche der Sportübertragungsrechte und der Eventmarken (z.B. WM 2010) werden dabei ebenso eingehend beleuchtet wie der rechtliche Schutz von Regelwerken, Spielplänen, Tabellen, Logos, Jingles und Eventslogans. Zudem wird auch der Namens- und Bildnisschutz der Sportbeteiligten umfassend erörtert. Abschließend werden Probleme der internationalen Zuständigkeit und des anwendbaren Sachrechts sowie Fragen der Rechtsverletzung im Internet behandelt.